Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 08.10.2014 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs - und Kinderbetreuungsgesetz Ich frage die Staatsregierung: 1. Nachdem mit der Neufassung der Ausführungsver- ordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz zum 01.09.2008 der Einsatz der Beobachtungsbögen SISMIK, SELDAK, PERIK in Kindertageseinrichtungen verbindlich vorgegeben ist, frage ich die Staatsregierung, ob die notwendigen Bearbeitungsbögen , welche gesetzlich gefordert werden, für die Einrichtungen wesentliche Verwaltungskosten verursachen? 2. Müssen die Kindertageseinrichtungen diese Kosten tragen? a) Wenn ja, warum werden diese Kosten im Sinne des Konnexitätsprinzips nicht vom Freistaat getragen? b) Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen gege- ben sein, damit die Kosten vom Freistaat übernommen werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.10.2014 Zu 1.: Der Einsatz von Beobachtungsbögen wurde mit Neufassung der Ausführungsverord nung zum Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) zum 010.9.2008 nach § 1 Abs. 2 (PERIK), § 5 Abs. 2 (SISMIK) und § 5 Abs. 3 (SELDAK) AVBayKiBiG verbindlich vorgegeben . Der Einsatz der Beobachtungsbögen ist gleich zeitig nach Art. 19 Nr. 10 BayKiBiG Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtun gen: Das pädagogische Personal begleitet und dokumentiert den Entwicklungsverlauf bei allen Kindern anhand des Beobachtungsbogens PERIK („Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag“) oder eines gleichermaßen geeigneten Beobach tungsbogens. Der Sprachstand von Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, ist in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres anhand des zweiten Teils des Bogens „Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen (SISMIK) – sprachliche Kompetenz im engeren Sinn (deutsch)“ zu erheben . Mithilfe dieses Verfahrens wird entschieden, ob dem Kind der Besuch eines Vorkurses „Deutsch 240“ empfohlen wird. Bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern ist der Sprachstand ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung anhand des Beobachtungsbogens SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig auf wachsenden Kindern) zu erheben. Die Beobachtungsbögen wurden seitens des Staatsinstituts für Frühpädagogik entwi ckelt und den Trägern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist dem Träger bzw. dem pädagogischen Personal zur pädagogischen Arbeit in der Einrichtung gestattet, die zur Verfügung gestellten „BlankoBögen “ in unbegrenzter Anzahl zu kopieren. Für den Träger entstehen somit lediglich unwesentliche Kopierkosten. Zu 2. a) und b): Die Kindertageseinrichtungen haben die Kosten für den Einsatz der Beobachtungs bögen zu tragen. Der Einsatz von Beobachtungsbögen entspricht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Anforderungen einer qualitativen Bildungs- und Erzie hungsarbeit in Kindertageseinrichtungen und erfolgt im Rahmen bestehender Pflich ten des Personals. Mit der Vorgabe des Einsatzes von bestimmten Beobachtungsbö gen wird dem pädagogischen Personal somit keine zusätzliche Aufgabe übertragen, vielmehr dient dies dazu, das Verfahren zu vereinheitlichen und wissenschaftliche Mindestanforderungen an den Beobachtungsbögen sicherzustellen. Eine gesonderte Tragung von einzelnen Betriebskosten durch den Freistaat Bayern ist im Bereich der Kinderbetreuung grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Freistaat Bayern beteiligt sich pauschal an den Betriebskosten im Rahmen der kindbezogenen Förderung durch Refinanzierung der zuständigen Gemeinden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3892 Bayerischer Landtag