Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Koordinierungszentren für Bürgerliches Engagement Ich frage die Staatsregierung: 1. Nachdem in einer Antwort des StMAS vom 16.04.2014 auf meine Schriftli che Anfrage vom 07.03.2014 Drs. 17/1698 49 Koordinierungszentren genannt wurden, fra­ ge ich die Staatsregierung, ob inzwischen welche dazu gekommen sind. Wenn ja, welche? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass fast die Hälfte der 96 Gebietskörperschaften hier bisher noch keine Förderung beantragt hat? 3. Hat die Staatsregierung bei diesen (siehe 2) Gebietskör­ perschaften nachgefragt, warum diese ein solches Ange­ bot der Staatsregierung, die ja das Ziel ausgegeben hat, flächendeckend in Bayern solche Koordinierungszentren einzurichten, bisher nicht in Anspruch genommen ha­ ben? Wenn ja, wie lauteten die Antworten? 4. Wenn nein, hat die Staatsregierung diese Gebietskör­ perschaften gebeten, ein alternatives Konzept, um die Vernetzung der ehrenamtlichen Tätigkeiten analog wie in den bestehenden Koordinierungszentren sicherzustellen, vorzulegen? Wenn ja, wie waren die Antworten? 5. Warum haben die Stadt Landshut, der Landkreis Strau­ bing­Bogen bzw. die Stadt Weiden ihren Antrag zurück­ gezogen? 6. Nachdem der Landkreis Tirschenreuth das Projekt Koordinierungszent rum nicht fortgeführt hat, weil er Mittel aus einem anderen Projekt erhielt, frage ich die Staats­ regierung, um welches Projekt es sich hier handelt, wie hoch die Fördersumme ist und wie viele Jahre diese För­ derung läuft? 7. Plant die Staatsregierung auch in Zukunft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie viele werden es im Doppelhaushalt 2015/16 sein, nachdem bisher aus dem Sozialfonds 1,6 Mio. € zur Verfügung standen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.10.2014 1. Nachdem in einer Antwort des StMAS vom 16.04.2014 auf meine Schriftli che Anfrage vom 07.03.2014 Drs. 17/1698 49 Koordinierungszentren genannt wurden, frage ich die Staatsregierung, ob inzwischen welche dazu gekommen sind. Wenn ja, welche? Ergänzend zur Stellungnahme vom 07.03.2014 können in einer 4. Fördertranche voraus sichtlich weitere 12 Landkrei­ se und kreisfreien Städte gefördert werden. Einen Antrag auf Förderung haben gestellt: • Landkreis Aichach-Friedberg • Landkreis Ebersberg • Landkreis Coburg • Landkreis Dachau • Landkreis Kronach • Landkreis Kulmbach • Landkreis Landshut • Landkreis München • Landkreis Regensburg • Stadt Regensburg • Stadt Straubing • Landkreis Wunsiedel Das Förderverfahren wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales durchgeführt. So bald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Förderbescheide erlassen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3893 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3893 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass fast die Hälfte der 96 Gebietskörperschaften hier bis­ her noch keine Förderung beantragt hat? Mit der 4. Fördertranche können rd. 60 Landkreise und kreis­ freie Städte gefördert wer den. Der flächendeckende Aufbau von Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Enga gement stellt einen Entwicklungsprozess dar, der als noch nicht ab­ geschlossen zu be trachten ist. 3. Hat die Staatsregierung bei diesen (siehe 2) Gebiets­ körperschaften nach gefragt, warum diese ein sol­ ches Angebot der Staatsregierung, die ja das Ziel aus gegeben hat, flächendeckend in Bayern solche Koordinierungszentren einzurich ten, bisher nicht in Anspruch genommen haben? Wenn ja, wie lauteten die Antwor ten? 4. Wenn nein, hat die Staatsregierung diese Gebietskör­ perschaften gebeten, ein alternatives Konzept, um die Vernetzung der ehrenamtlichen Tätigkeiten ana­ log wie in den bestehenden Koordinierungszentren sicherzustellen, vorzulegen? Wenn ja, wie waren die Antworten? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fra­ gen 3 und 4 gemeinsam beant wortet. Die Förderung von Koordinierungszentren Bürgerschaftli­ ches Engagement ist ein freiwil liges Angebot des Staates an alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Bei jeder Ausschreibung werden alle noch nicht geförderten Landkrei­ se und kreisfreien Städte angeschrieben. Die Einrichtung eines Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Enga­ gement kann nicht durch die Staatsregierung verordnet werden. Durch die ressortübergreifende bayerische Enga­ gementpolitik der letzten Jahre gewinnt Bürgerschaftliches Engagement und dessen Unterstützung vor Ort bei den po­ litischen Entscheidungsträgern eine immer größere Bedeu­ tung. Es bedarf jedoch einer zeitlichen Entwicklungsphase, um die Zustimmung zur Förderung von Bürgerschaftlichem Engage ment vor Ort in den einzelnen Gremien der Kommu­ nen umzusetzen. 5. Warum haben die Stadt Landshut, der Landkreis Straubing­Bogen bzw. die Stadt Weiden ihren Antrag zurückgezogen? Erkenntnisse dazu liegen nicht vor. Förderangebote des Staates zum Aufbau von Infra strukturen für Bürgerschaftli­ ches Engagement wahrzunehmen liegt allein im Ermessen der einzelnen Kommunen. 6. Nachdem der Landkreis Tirschenreuth das Projekt Koordinierungszent rum nicht fortgeführt hat, weil er Mittel aus einem anderen Projekt erhielt, frage ich die Staatsregierung, um welches Projekt es sich hier handelt, wie hoch die Fördersumme ist und wie viele Jahre diese Förderung läuft? Über dieses neue Projekt liegen keine Informationen vor. Der Landkreis ist nicht ver pflichtet, darüber Auskünfte zu geben. 7. Plant die Staatsregierung auch in Zukunft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie viele werden es im Doppelhaushalt 2015/16 sein, nachdem bisher aus dem Sozialfonds 1,6 Mio. € zur Verfügung standen? Der Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 sieht bei dem einschlägigen Haushaltsan satz keine entsprechenden Mittel vor. Ob eine Bereitstellung aus anderen Mitteln möglich ist, bleibt zu prüfen.