Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 G7-Gipfel – Unterbringung von notwendigem Personal in der Region vor, während und nach dem Gipfel Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Personal von Behörden muss im Zusammen- hang mit dem G7-Gipfel 2015 in Schloss Ellmau in der Region untergebracht werden, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der hier unterzubringenden Beschäftigten von Rettungsdiensten, Sicherheitsorgangen, Ministerien , Pressestellen etc., b) der seit Anfang des Jahres dafür erfolgten Buchungen von Gästezimmern (Anzahl der gebuchten Übernachtungen , Unterkunftskategorien, Orte der Unterkünfte) und c) der Anzahl der zwischenzeitlich erfolgten Umbuchungen , Stornierungen (jeweils mit Angabe des Grundes)? 2. Ist es zutreffend, dass zwischenzeitlich erfolgte Bu- chungen bei Gastgebern in den oberbayerischen Landkreisen durch Buchungen von Zimmern im benachbarten Österreich ersetzt wurden, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Gründen für die erfolgte Umbuchung und b) den finanziellen Auswirkungen solcher Umbuchungen? 3. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang Medienvertreter bzw. Vertreter der einzelnen Delegationen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel Übernachtungskapazitäten in der Region brauchen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Delegationen bzw. der Gruppe der Medienvertreter , b) dem benötigten Bedarf an Unterkünften in den oberbayerischen Landkreisen und c) dem benötigten Bedarf im benachbarten Ausland bzw. in anderen Regierungsbezirken? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.10.2014 1. Wie viel Personal von Behörden muss im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 in Schloss Elmau in der Region untergebracht werden, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der hier unterzubringenden Beschäftigten von Rettungsdiensten, Sicherheitsorganen, Ministerien, Pressestellen etc.? Im Rahmen des Polizeieinsatzes anlässlich des 2015 stattfindenden G7-Gipfels auf Schloss Elmau ist nach jetzigem Planungsstand vorgesehen, in dieser Region bis zu 5.000 Personen durch die Bayerische Polizei unterzubringen. Insgesamt wird mit über 15.000 unterzubringenden Personen , deren Unterkünfte sich aber vom Raum München bis in die Region Garmisch erstrecken werden, gerechnet. Für die im Einsatzraum vorgesehenen Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wurden bisher keine Unterkünfte gebucht. In den Planungen für den Brand- und Katastrophenschutz ist eine Unterbringung der Einsatzkräfte in geeigneten öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen) oder Wohncontainern vorgesehen. Für die regionalen Feuerwehren ist eine gesonderte Unterbringung weitgehend nicht erforderlich. Die genaue Zahl der eingesetzten und unterzubringenden Einsatzkräfte kann erst nach Abschluss der Planungsarbeiten mitgeteilt werden . b) der seit Anfang des Jahres dafür erfolgten Buchungen von Gästezimmern (Anzahl der gebuchten Übernachtungen, Unterkunftskategorien, Orte der Unterkünfte)? Mit Stand 30.09.2014 sind in der Region Elmau durch den Planungsstab G7-Gipfel 2015 4.269 Bettplätze in Unterkünften mit entsprechenden Stornierungsfristen vertraglich gesichert worden. Von dieser Anzahl entfallen 709 Bettplätze auf Hotelbetten in Österreich. 571 Betten wurden in Jugendherbergen , 130 in landeseigenen und 46 in kirchlichen Einrichtungen entsprechend vertraglich gesichert. Die noch verbleibenden 2.813 Bettplätze wurden in bayerischen Hotels in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3902 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3902 der Region mit Stornierungsfristen optioniert. In der Region Elmau erfolgte die vertragliche Sicherung von Bettplätzen mit entsprechenden Stornierungsfristen in Gemeinden rund um Garmisch-Partenkirchen, in Österreich in der Gemeinde Seefeld. Wie dargestellt hat die Bayerische Polizei die Bettplätze vertraglich mit entsprechenden Stornierungsfristen gesichert , jedoch noch nicht gebucht. Die aktuell durch die Bundesregierung bekannt gegebene Terminverschiebung des G7-Gipfels 2015 vom 04. und 05.06. auf den 07. und 08.06.2015 macht entsprechende zeitliche Anpassungen bei den Reservierungen/Buchungen der Unterkünfte notwendig. Die Verhandlungen mit den Unterkunftsbetreibern dauern derzeit an. Bezüglich der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. c) Der Anzahl der zwischenzeitlich erfolgten Umbuchungen , Stornierungen (jeweils mit Angabe des Grundes)? In der Region Elmau sind seitens der Bayer. Polizei bis heute keine Umbuchungen erfolgt. Nur in zwei Fällen (Seefeld , Österreich) wurde Ende Juli 2014 der Zeitraum der Anfang des Jahres reservierten Bettplätze reduziert. In einem weiteren Hotel in Ettal war eine Reduzierung des Reservierungszeitraums auf den 03.06.–06.06.2015 angedacht, jedoch akzeptierte das Hotel die Änderung der Reservierung aufgrund der nunmehr verbleibenden Buchungsdauer nicht und erteilte der Polizei eine Absage. Bezüglich der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 2. Ist es zutreffend, dass zwischenzeitlich erfolgte Buchungen bei Gastgebern in den oberbayerischen Landkreisen durch Buchungen von Zimmern im benachbarten Österreich ersetzt wurden, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Gründen für die erfolgte Umbuchung ? Bislang wurden für den Bereich der Bayer. Polizei weder Buchungen noch Reservierungen von Bettplätzen in ober- bayerischen Landkreisen durch entsprechende Reservierungen in Österreich ersetzt. Bezüglich der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. b) den finanziellen Auswirkungen solcher Umbuchungen ? Aus diesem Grund ist auch keine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen einer solchen Umbuchung möglich. Bezüglich der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 3. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang Medienvertreter bzw. Vertreter der einzelnen Delegationen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel Übernachtungskapazitäten in der Region brauchen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Delegationen bzw. der Gruppe der Medienvertreter, b) dem benötigten Bedarf an Unterkünften in den oberbayerischen Landkreisen und c) dem benötigten Bedarf im benachbarten Ausland bzw. in anderen Regierungsbezirken? Die Fragen 3 a, 3 b und 3 c werden aufgrund ihres Sach- zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die konkrete Anzahl der die Staats- und Regierungschefs begleitenden Stäbe, Delegationen, Sicherheitskräfte etc. liegen hier noch keine Erkenntnisse vor. Seitens der Medien ist mit einem hohen Interesse in- und ausländischer Journalisten zu rechnen, jedoch liegen auch hier hinsichtlich der Quantität derzeit keine Informationen vor. Erste Schätzungen gehen von etwa 800 „Begleitpersonen “ und rund 5.300 akkreditierten Journalisten und bis zu weiteren 500 akkreditierten Journalisten, die direkt von der Veranstaltungsörtlichkeit Schloss Elmau berichten, aus. Informationen darüber, in welchem Umfang Übernachtungskapazitäten in der Region/benachbarten Ausland benötigt werden, liegen der Bayer. Staatsregierung nicht vor.