Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 17.09.2014 Geplante Radwegemaßnahmen entlang von Staatsstraßen im Allgäu Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Radwegemaßnahmen sind in den Landkreisen Ost-, Unter-, Oberallgäu und Lindau entlang von Staatsstraßen in den nächsten drei Jahren geplant (bitte einzeln aufführen)? 2. Wann werden diese Maßnahmen jeweils konkret realisiert ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.10.2014 Zu 1. und 2.: Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Radwege entlang von Staatsstraßen werden grundsätzlich entweder im Zuge von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Staatsstraßen mit hergestellt oder nachträglich angebaut . Um auch für die kommenden Jahre eine objektive Grundlage zu erhalten, welche Radwege besonders dringlich sind, wird aktuell unter Einbindung der Staatlichen Bauämter und mit Unterstützung eines externen Büros eine Analyse erarbeitet, an welchen Stellen das Netz weiter verbessert werden soll. Daraus werden infrage kommende Projekte ermittelt , anschließend priorisiert und Radwegeprogrammen für die kommenden Jahre zugeordnet. Für konkrete Angaben zu zukünftigen Radwegemaßnahmen an Staatsstraßen bleibt insofern das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Im Jahr 2015 ist seitens des Freistaats Bayern im Vorgriff auf das oben genannte Analyseergebnis der Baubeginn für folgende Radwegeprojekte entlang von Staatsstraßen in den Landkreisen Ost-, Unter-, Oberallgäu und Lindau vorgesehen : Straße Bezeichnung/ggf. Bemerkung St 1318 Geh- und Radweg südlich Grünenbach Bau 2015 (vorbehaltlich Grunderwerb) St 2001 Geh- und Radweg von Galgenbaur bis Harbatshofen im Zuge der Baumaßnahme St 2001, Ausbau westl. Harbatshofen Bau 2015 (vorbehaltlich Grunderwerb und Planfeststellung ) Straße Bezeichnung/ggf. Bemerkung St 2013 Geh- und Radweg westlich Steinheim (nachträglicher Anbau) Bau 2015 (vorbehaltlich Grunderwerb) Seit der Erweiterung des Förderprogramms „Bau von Staatsstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast“ im Jahr 2009 besteht auch für Kommunen die Möglichkeit, unselbstständige Geh- und Radwege entlang von Staatsstraßen in eigener Zuständigkeit und unter Inanspruchnahme von staatlichen Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 13 f FAG) zu realisieren. Derzeit sind in den Landkreisen Ost-, Unter-, Oberallgäu und Lindau folgende Radwegemaßnahmen auf diese Weise zur Realisierung vorgesehen bzw. befinden sich bereits in Bau: Straße Bezeichnung/ggf. Bemerkung St 1308 Geh- und Radweg Landesgrenze – Kimratshofen (Markt Altusried) In Bau St 2008 Geh- und Radweg südlich Balteratsried (Stadt Marktoberdorf) Förderantrag 2016, Bau 2017 (vorbehaltlich Grunderwerb) St 2011 Geh- und Radweg südlich Hopferbach (Gemeinde Untrasried) Förderantrag 2015, Bau 2016 St 2013 Geh- und Radweg Guggenberg – Eheim (Markt Ottobeuren) Förderantrag 2014, Bau 2015/16 St 2013 Geh- und Radweg Eheim – Markt Rettenbach (Markt Markt Rettenbach) Förderantrag 2015, Bau 2016/17 St 2027 Geh- und Radweg bei Forsthofen (Gemeinde Ettringen) Förderantrag 2014, Bau 2014/15 St 2035 Geh- und Radweg nördlich Buchloe (Stadt Buchloe) Förderantrag 2014, Bau 2015/16 St 2055 Geh- und Radweg östlich Obergünzburg (Markt Obergünzburg) Förderantrag 2016, Bau 2017 (vorbehaltlich Grunderwerb) St 2374/ St 2375 Geh- und Radweg nördlich Schönau (Stadt Lindau) Förderantrag 2014, Bau 2015 St 2377 Geh- und Radweg Dietmannsried – Überbach (Markt Dietmannsried) Förderantrag 2014, Bau 2015 Bei den Radwegen, die in Sonderbaulast verwirklicht werden sollen, ist zu beachten, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise erst um Willenserklärungen der Kommunen handelt. Erst mit dem Vorliegen von Baurecht und einem konkreten Förderantrag steht fest, ob und in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3903 Bayerischer Landtag