Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 12.08.2014 Ausländische Studierende in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele ausländische Studierende haben pro Jahr in Bayern in den vergangenen zehn Jahren einen akademischen Abschluss erworben? a) Wie viele von ihnen haben pro Jahr nach ihrem Abschluss eine berufliche Tätigkeit in Bayern aufgenommen ? b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Anteil der ausländischen Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Bayern bleiben, zu erhöhen? 2. An welchen bayerischen Hochschulen gibt es aktuell besondere Sprachförderangebote für ausländische Studierende? a) Was unternimmt die Staatsregierung, um die Hochschulen darin zu unterstützen, solche speziellen Angebote unterbreiten zu können? 3. An wie vielen bayerischen Hochschulen werden Lehrveranstaltungen auch in Fremdsprachen z. B. in Englisch abgehalten? a) Wie hoch ist der Anteil von fremdsprachigen Veranstaltungen an allen Veranstaltungen (bitte aufgeschlüsselt nach Sprache, Regierungsbezirk, Fachrichtung)? 4. An wie vielen Standorten existieren besondere Beratungsangebote für die Arbeitsaufnahme nach dem Studium und an wie vielen Standorten für Anerkennungsverfahren von Abschlüssen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune)? a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um das Angebot an solchen Beratungsstellen flächendeckend auszubauen? 5. Wie viele ausländische Studierende haben pro Jahr in den vergangenen zehn Jahren ihr Studium an einer bayerischen Hochschule abgebrochen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune sowie in absoluten und relativen Zahlen)? a) Wie hoch ist die jährliche Abbrecherquote bei inländischen Studierenden im gleichen Zeitraum? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.10.2014 Unter Beteiligung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird die Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Wie viele ausländische Studierende haben pro Jahr in Bayern in den vergangenen zehn Jahren einen akademischen Abschluss erworben? a) Wie viele von ihnen haben pro Jahr nach ihrem Abschluss eine berufliche Tätigkeit in Bayern aufgenommen ? Die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse von ausländischen Absolventinnen und Absolventen für den Zeitraum von 2003 bis 2012 ist in der folgenden Tabelle angegeben. Die Prüfungsstatistik für das Prüfungsjahr 2013 liegt derzeit noch nicht vollständig vor. Prüfungsjahr Abschlüsse ausländischer Absolventen darunter von Bildungsinländern Bildungsausländern 2003 2.018 918 1.100 2004 2.385 1.046 1.339 2005 2.854 1.151 1.703 2006 3.226 1.149 2.077 2007 3.728 1.272 2.456 2008 4.091 1.330 2.761 2009 4.259 1.446 2.813 2010 4.643 1.698 2.945 2011 5.071 1.976 3.095 2012 5.420 2.134 3.286 Quelle: Statistisches Landesamt/CEUS Angaben zum Übergang in den Beruf werden in der amtlichen Hochschulstatistik nicht erfasst. Das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung führt aber regelmäßig eine landesweite und repräsentative Absolventenstudie durch (Bayerisches Absolventenpanel ). Bei dieser Befragung der Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird auch der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3905 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3905 Berufseinstieg – die erste Stelle im Anschluss an das Studium – erfasst. Von den Absolventenjahrgängen 2009 und 2010 wurden Absolventinnen und Absolventen von Bachelor -, Master-, Diplom- und Magisterstudiengängen befragt. Der Anteil der ausländischen Studierenden, die eine berufliche Tätigkeit in Bayern aufgenommen haben, lag bei 68,9 Prozent. b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Anteil der ausländischen Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Bayern bleiben, zu erhöhen? Die eigenverantwortliche Entscheidung ausländischer Studierender , auch nach Abschluss des Studiums in Bayern zu bleiben, wird durch folgende Maßnahmen unterstützt: Umfassendes Informationsangebot Die ausländischen Studierenden werden durch Informationsangebote der Staatsregierung gezielt über die Karrierechancen in Bayern informiert. Bereits Studieninteressenten werden vor ihrem Studium und bei Studienbeginn unter anderem auf der Homepage www.study-in-bavaria.de des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die möglichen beruflichen Karrierewege in Bayern nach dem Studium informiert. Zudem wird vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie das Informationsportal „Study and Stay in Bavaria“ betrieben, das für ausländische Studierende ein umfassendes Informationsangebot für ihre berufliche Karriere in Bayern bereitstellt. Schließlich informiert auch das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr gezielt über berufliche Perspektiven für ausländische Studierende, z. B. mit Informationsbroschüren . Nachhaltige Rahmenbedingungen Bayern erweist sich schon heute als besonders attraktiv für Migrantinnen und Migranten: Deutschland ist nach den USA das zweitbeliebteste Zielland für Neuzuwandernde. Innerhalb Deutschlands ist wiederum Bayern Wunschland Nr. 1. Ein Hauptgrund dafür ist sicherlich die gute Arbeitsmarktsituation , die auch für ausländische Studierende eine hohe Anziehungskraft entfalten kann: Menschen mit Migrationshintergrund finden in Bayern eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsquote von 75,4 % [2012; Datenreport Soziale Lage in Bayern 2013] vor. Wertschätzungs- und Anerkennungskultur Die Wertschätzungs- und Anerkennungskultur, die Migrantinnen und Migranten als Leistungsträger anspricht, ist auch für ausländische Studierende besonders bedeutsam. Die Wertschätzungs- und Anerkennungskultur wird deshalb auch ein wesentlicher Aspekt auf der am 3. November 2014 vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration organisierten Integrationskonferenz sein und dort in einem eigenen Workshop mit allen Akteuren der Integ- rationsszene in Bayern erörtert werden. Ausländische Studierende mit dauerndem Bleiberecht können zudem die allgemeinen integrations- und sozialpolitischen Förderangebote in Anspruch nehmen. Allerdings dürfte dieser Personenkreis in den zentralen Handlungsfeldern Spracherwerb (z. B. Integrationskurse) und Zugang zu Erwerbstätigkeit nur geringen Beratungs- und Integrationsbedarf aufweisen. Hier stehen daher klassische Integrati- onsangebote außerhalb der Hochschulen, wie zum Beispiel die Migrationsberatungseinrichtungen (MBE), weniger im Vordergrund. 2. An welchen bayerischen Hochschulen gibt es aktuell besondere Sprachförderangebote für ausländische Studierende? a) Was unternimmt die Staatsregierung, um die Hochschulen darin zu unterstützen, solche speziellen Angebote unterbreiten zu können? Nahezu jede Hochschule in Bayern bietet für eingeschriebene ausländische Studierende die Möglichkeit, Sprachkurse für Deutsch als Fremdsprache zu besuchen. Das konkrete Angebot hinsichtlich Niveaustufen und Umfang richtet sich dabei u. a. nach der Größe der Hochschule und der Zahl der ausländischen Studierenden. Hinzu kommt an vielen Hochschulen die Möglichkeit, bereits vor Studienbeginn zusätzliche Sprachkurse zu belegen. Oft werden diese Fördermöglichkeiten durch Tandemprogramme, Tutorien, Schreibwerkstätten o. Ä. flankiert. Die studienbegleitenden Deutschkurse sind zumeist kostenlos oder nur mit einer geringen Gebühr belegt. Vollzeitkurse , die im Vorfeld des Studiums von den Studienbewerbern belegt werden, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein und als Ziel das Erreichen einer zum Studieneintritt befähigenden Sprachqualifikation haben (z. B. DSH-Prüfung, TestDaF), sind in der Regel kostenpflichtig. Im Rahmen des Internationalisierungsprogramms des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden zudem eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung unterstützt, von Schreibwerkstätten für wissenschaftliches Schreiben über zusätzliche Angebote im Bereich „Deutsch als Fremdsprache “ und den Ausbau der Sprachenzentren bis hin zur Verbindung der sprachlichen Förderung mit der Vermittlung interkultureller Kompetenzen und eines besseren Verständnisses deutscher Geschichte und Kultur. 3. An wie vielen bayerischen Hochschulen werden Lehrveranstaltungen auch in Fremdsprachen z. B. in Englisch abgehalten? a) Wie hoch ist der Anteil von fremdsprachigen Veranstaltungen an allen Veranstaltungen (bitte aufgeschlüsselt nach Sprache, Regierungsbezirk, Fachrichtung )? An nahezu jeder bayerischen Hochschule existieren mittlerweile Studiengänge, die vollständig in englischer Sprache angeboten werden und sich daher optimal für internationale Studieninteressierte eignen. Alle Hochschulen bieten ferner einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache an und reagieren damit in vielen Fällen passgenau auf die Bedürfnisse und Anforderungen von ausländischen Studierenden (insb. von Partnerhochschulen). Der Anteil fremdsprachiger Lehrveranstaltungen in Bezug auf das gesamte Studienangebot rangiert nach eigenen Schätzungen der Hochschulen zwischen 3 % und 20 %; durchschnittlich um die 10 %. Die englischsprachigen Veranstaltungen finden größtenteils in den MINT-Fachrichtungen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen statt. Im Einzelnen Hochschule Anteil / Umfang englischsprachiger Lehrveranstaltungen Universität Augsburg ca. 9 % Drucksache 17/3905 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Hochschule Anteil / Umfang englischsprachiger Lehrveranstaltungen Universität Bamberg Fakultät Wirtschaftsinformatikund Angewandte Informatik ca. 35 %, Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ca. 10 %, ansonsten geringer Anteil in englischer Sprache Universität Bayreuth ca. 10 % FAU Erlangen-Nürnberg (FAU) 18 Masterstudiengänge in englischer Sprache (prozentualer Anteil an Gesamtlehrveranstaltungen nicht erfasst) Technische Universität München ca. 19 % LMU München 21 Masterstudiengänge komplett sowie ergänzende Lehrveranstaltungen in vielen weiteren Studiengängen auf Englisch (prozentualer Anteil an Gesamtlehrveranstaltungen nicht erfasst). Universität Passau ca. 8 % Universität Regensburg ca. 4 % Julius-MaximiliansUniversität Würzburg ca. 8 % OTH Amberg-Weiden ca. 5 % HAW Ansbach ca. 3 % HAW Aschaffenburg ca. 5 % HAW Augsburg ca. 7 % HAW Coburg ca. 8 % TH Deggendorf ca. 12 % HAW Hof ca. 12 % TH Ingolstadt ca. 12 % HAW Kempten ca. 15 % HAW Landshut ca. 4 % HAW München ca. 3 % HAW Neu-Ulm ca. 25 % TH Nürnberg ca. 5 % OTH Regensburg ca. 3 % HAW Rosenheim ca. 11 % HAW WeihenstephanTriesdorf 1 Masterstudiengang (prozentualer Anteil an Gesamtlehrveranstaltungen nicht erfasst HAW WürzburgSchweinfurt ca. 3 % 4. An wie vielen Standorten existieren besondere Beratungsangebote für die Arbeitsaufnahme nach dem Studium und an wie vielen Standorten für Anerkennungsverfahren von Abschlüssen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune)? a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um das Angebot an solchen Beratungsstellen flächendeckend auszubauen? Beratung zur Arbeitsaufnahme nach dem Studium Alle Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern bieten sowohl ihren inländischen wie auch ausländischen Studierenden einen Career Service mit vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Arbeitsaufnahme nach dem Studium. Neben einem Kernspektrum (wie z. B. Bewerbungstrainings) hat dabei jeder Career Service ein lokal variables Angebot, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht oder eine enge Verbindung mit weiteren Beratungsmöglichkeiten durch die Kommune und/oder mit der jeweiligen Arbeitsagentur vor Ort herstellt. Nach geltendem Recht kann einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden. Ausländischen Studienabsolventen steht dabei (ebenso wie deutschen Absolventen) das umfangreiche, flächendeckende Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund besteht bereits ein flächendeckendes Angebot. Beratung zur Anerkennung von Abschlüssen Erwirbt ein ausländischer Student einen deutschen Hochschulabschluss , so ist der Abschluss in Deutschland anerkannt . Sofern ein bereits im Ausland erworbener Hochschulabschluss im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme anerkannt werden soll, steht für Interessenten bundesweit eine Informations-Hotline in Deutsch und Englisch sowie die Informationsplattform www.anerkennung-in-deutschland.de zur Verfügung. Hier können sich Antragsteller aus In- und Ausland über den richtigen deutschen Referenzberuf und die zuständige Stelle informieren. Des Weiteren gibt es im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Qualifizierung , IQ/ MigraNet“ Beratungsstellen für Anerkennungs- suchende. Auch hier besteht somit bereits ein flächendeckendes Angebot . In Bayern gibt es darüber zudem auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Beratung, z. B.: ● Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikati- onen im Sozialreferat der Landeshauptstadt München ● Tür an Tür Augsburg, Regionales Beratungsnetzwerk MigraNet und ● Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) In Art. 8 Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) sind die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Studienabschlüssen bayernweit nach fachlichen und organisatorischen Erfordernissen festgelegt. Bestimmte akademische Abschlüsse sind nicht im BayBQFG geregelt (Art. 2 Abs. 4 BayBQFG), sondern in entsprechenden Fachgesetzen: 1. Architekten (Anerkennungsmöglichkeiten nach dem Baukammergesetz, Ansprechpartner: Bay. Architektenkammer ) 2. Ingenieure (Anerkennungsmöglichkeiten nach dem Ingenieurgesetz , Ansprechpartner: Regierung von Schwaben ) 3. Hochschulabschlüsse, die nicht zu reglementierten Berufen hinführen (Bewertungsmöglichkeit durch die Zentralstelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB)) 4. Lehrer (Anerkennungsmöglichkeiten nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie , Ansprechpartner: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst). Neben die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Hochschulabschlüssen treten diejenigen der Anerkennung beruflicher Abschlüsse. Hierbei beraten Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3905 die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in den jeweiligen Bezirken. Im Bereich der freien Berufe sind die jeweiligen Kammern in der Beratung tätig. Darüber hinaus sind die Beratungsangebote der von der Bundesregierung geförderten Initiative „IQ – Integration durch Qualifizierung“ mit den Geschäftsstellen in Augsburg, München und Nürnberg hervorzuheben. Eine weitere umfangreiche Aufstellung der unterschiedlichen Beratungsstellen findet sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de. 5. Wie viele ausländische Studierende haben pro Jahr in den vergangenen zehn Jahren ihr Studium an einer bayerischen Hochschule abgebrochen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune sowie in absoluten und relativen Zahlen)? a) Wie hoch ist die jährliche Abbrecherquote bei inländischen Studierenden im gleichen Zeitraum? Das Hochschulstatistikgesetz lässt aus Gründen des Datenschutzes eine Studienverlaufsstatistik der bayerischen Studierenden nicht zu. Aufgrund der fehlenden zeitlichen Verknüpfung der Datensätze ist ein Studienabbruch anhand der Daten nicht erkennbar. Die Ermittlung der Studienabbruchquote der inländischen und ausländischen bayerischen Studierenden ist daher schon datenschutzrechtlich nicht möglich. Aufgrund der statistischen Datenbasis gibt es lediglich schätzungsweise Annäherungen an die Abbrecherquoten. So schätzte z. B. die HIS-GmbH 2011 die bundesweite Abbrecherquote in Bachelorstudiengängen bei den deutschen Studierenden iHv 28 %, bei den Bildungsinländern iHv 42 % und bei den Bildungsausländern iHv 46 %. Der DAAD schätzt die Abbrecherquote unter den Bildungsausländern in einer aktuellen Veröffentlichung bundesweit nur noch auf 41 % (deutsche Studierende: 28%); Quoten der einzelnen Länder werden in den genannten Veröffentlichungen nicht ausgewiesen. Die Erfassung der „echten“ Studienabbrecher wird neben der datenschutzrechtlichen Situation vor allem dadurch erschwert, dass wegen des Verzichts sowohl auf Studienbeiträge als auch auf Zweitstudiengebühren sich jede/r Zugangsberechtigte jederzeit und auch in verschiedenen Fächern mehrfach hintereinander in eine Hochschule immatrikulieren kann, auch wenn sie/er faktisch gar keinen Abschluss anstrebt, sondern lediglich die Vorteile des Studierendenstatus (Aufenthaltsstatus; Semesterticket etc.) in Anspruch nehmen möchte. Diese Scheinstudierenden beenden ihr Studium mangels erbrachter Leistungen nicht und gelten somit als Studienabbrecher. Ihre Zahl steigt nach Rückmeldung insb. aus den Hochschulen der Ballungsgebiete auch in Bayern derzeit wieder an, kann aber wegen der beschriebenen datenschutzrechtlichen Regelungen und mangels Erfassbarkeit der Motivation des/r einzelnen Studierenden bei der Immatrikulation kaum erfasst werden.