Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom 02.10.2014 Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) Es fällt auf, dass in der Neufassung der StRGVV vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 31) bei der Aufzählung der Aufgaben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter § 6 Nr. 2 die Koordinierungsaufgabe der Landesentwicklung nicht mehr genannt wird. Die bis 10. Oktober 2013 geltende Fassung der StRGVV enthielt unter den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung beim damals zuständigen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in § 8 noch folgende Nummer: „24. die Koordinierung aller die Landesentwicklung berührenden Planungen und Maßnahmen und die Hinwirkung auf die Verwirklichung raumordnerischer Konzepte jeweils in Abstimmung mit den betroffenen Geschäftsbereichen.“ Ich frage die Staatsregierung: 1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die fach- übergreifende Koordinierung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aus den einzelnen Geschäftsbereichen eine wesentliche Aufgabe der Landesentwicklung darstellt? 2. Was hat die Staatsregierung veranlasst, diese Koordinie- rungsaufgabe, die der Landesentwicklung seit der Errichtung dieses Geschäftsbereichs obliegt (s. LT-Drs. 7/4), aus der StRGVV zu streichen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.11.2014 Zu 1.: Die Bayerische Staatsregierung erachtet die fachübergreifende Koordinierung im genannten Bereich als eine wesentliche und inhärente Aufgabe der Landesentwicklung, die sich aus ihrem Querschnittscharakter ergibt. Im Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) ist festgelegt, dass es Aufgabe der Landesplanung bzw. Landesentwicklung ist, den Gesamtraum des Freistaats Bayern und seine Teilräume aufgrund einer fachübergreifenden Koordinierung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern (vgl. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayLplG). Zu 2.: Die Neufassung der StRGVV erfolgte mit der Zielsetzung, die Verordnung zu straffen, Themenblöcke zu bilden und die Aufgaben der Ressorts in Schlagworte zu fassen. Damit wurde auch die Aufgabenbeschreibung der Landesentwicklung in der neuen StRGVV auf wenige Schlagworte reduziert – genauso wie bei den übrigen Aufgabenbeschreibungen der Ressorts. Die Schlagworte decken das gesamte Aufgabenspektrum der Landesentwicklung ab, selbstverständlich auch die wichtige Koordinierungsaufgabe, die deshalb keiner expliziten Erwähnung bedarf. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4004 Bayerischer Landtag