Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm, Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.09.2014 Fachkräftemangel und Fachkräftebedarf in bayerischen Kindertageseinrichtungen Laut dem aktuellen Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung fehlen in Bayern rund 11.000 zusätzliche Erzieher/-innen zur Einhaltung eines pädagogisch sinnvollen und kindgerechten Personalschlüssels . In Bayern liegen die Personalschlüssel in den Kitas im Durchschnitt 20 bis 30 Prozent unter dem für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung erforderlichen Betreuungsverhältnis . Bei den unter Dreijährigen empfiehlt die Bertelsmann-Stiftung einen Personalschlüssel von 1:3, während in Bayern eine Erzieherin durchschnittlich für 3,9 Kinder zuständig ist. Damit liegt Bayern unter dem westdeutschen Durchschnitt. Bei der Altersgruppe ab drei Jahren empfiehlt die Stiftung einen Personalschlüssel von 1:7,5, während in Bayern eine Erzieherin durchschnittlich für 9,1 Kinder zuständig ist. Da schon jetzt in vielen Regionen ein akuter Fachkräftemangel herrscht, erfordert die notwendige Sicherung und Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung eine umfassende Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte. Ein weiterer zusätzlicher Personalbedarf ergibt sich aus dem dringend notwendigen Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote. In Bayern befinden sich nur 30 Prozent der Kindergartenkinder in einer Ganztagsbetreuung, während es im Bundesdurchschnitt bereits 41,5 Prozent sind. Auch bei den Kindern mit Migrationshintergrund im Kindergartenalter gibt es noch einen deutlichen Nachholbedarf. Hier nutzen nur 80 Prozent der Kinder einen frühkindlichen Betreuungsplatz, während es bei der Altersgruppe ohne Migrationshintergrund 96 Prozent sind. Die Umsetzung der Inklusion und der notwendige weitere Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren erfordern ebenfalls den Einsatz von mehr Fachpersonal in den bayerischen Kindertagestätten. Auch das niedrige Qualifikationsniveau des Personals in den Kitas erfordert weitere Maßnahmen durch den Freistaat . In Bayern ist der Anteil pädagogischer Ergänzungskräfte , vor allem Kinderpflegerinnen, mit 37 Prozent fast dreimal so hoch wie im Bundesschnitt mit 13 Prozent. Umgekehrt liegt Bayern mit einer Fachkraftquote von nur 52 Prozent im Bundesvergleich (Durchschnitt 72 Prozent) auf dem letzten Platz. Der Anteil der Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss liegt in Bayern lediglich bei 3,6 Prozent und damit ebenfalls unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent. Wir fragen deshalb die Staatsregierung: 1. a) Von welchem zusätzlichen Personalbedarf, differen- ziert nach Fach- und Ergänzungskräften, geht die Staatsregierung bis zum Jahr 2018 in bayerischen Kindertagesstätten aus? b) Inwieweit erfordert dieser zusätzliche Personalbedarf einen weiteren Ausbau der Ausbildungskapazitäten an den sozialpädagogischen Fachakademien und Berufsfachschulen für Kinderpflege? c) In welchen Regionen Bayerns sieht die Staatsregierung schon gegenwärtig einen akuten Mangel an pä- dagogischem Fachpersonal? 2. a) Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absol- venten an den Fachakademien für Sozialpädagogik seit dem Schuljahr 2007/2008 entwickelt? b) Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen an den Berufsfachschulen für Kinderpflege seit dem Schuljahr 2007/2008 entwickelt? c) Wie viele Absolventinnen und Absolventen haben die Ausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik und den Berufsfachschulen für Kinderpflege seit dem Schuljahr 2007/2008 erfolgreich abgeschlossen? 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Empfehlun- gen der Bertelsmann-Stiftung für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation bzw. des Personal-KindSchlüssels ? b) Welcher zusätzliche Personal- und Finanzbedarf würde sich aus einer schrittweisen Umsetzung der Vorschläge der Bertelsmann-Stiftung in bayerischen Kindertagesstätten ableiten? c) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode zur weiteren Verbesserung der Betreuungssituation in bayerischen Kindertagestätten? 4. a) Welchen weiteren Ausbaubedarf bei der Ganztagsbe- treuung (über 35 Wochenstunden) sieht die Staatsregierung angesichts der im Bundesdurchschnitt sehr niedrigen Ganztagsbetreuungsquote in Bayern? b) Welcher zusätzliche Personalbedarf entstünde aus einer Angleichung der Ganztagsbetreuungsquote an den derzeitigen Bundesdurchschnitt? 5. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung ange- sichts der auch im Bundesvergleich besonders niedrigen Betreuungsquoten von Kindern mit Migrationshintergrund ? b) Welcher zusätzliche Personalbedarf entstünde aus einer Angleichung der Betreuungsquoten von Kindern mit Migrationshintergrund an die von Kindern ohne Migrationshintergrund? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4009 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4009 c) Wie hoch ist – differenziert nach Fach- und Ergänzungskräften – der Anteil an pädagogischem Personal mit Migrationshintergrund in bayerischen Kindertagesstätten ? 6. a) Welcher zusätzliche Bedarf an pädagogischen Fach- kräften entsteht in Bayern in den kommenden Jahren voraussichtlich durch den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote ? b) Welcher zusätzliche Personalbedarf resultiert in den kommenden Jahren aus der Umsetzung der Inklusion in den bayerischen Kindertagesstätten? c) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung im Zuge der Umsetzung der Inklusion die Etablierung von multiprofessionellen Teams in den Kitas? 7. a) Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung zur Anhebung der bundesweit niedrigsten Fachkraftquote in den bayerischen Kindertagestätten? b) Wie viele Kinderpflegerinnen und -pfleger haben sich in den letzten Jahren im Rahmen der Qualifizierungsoffensive ‚Ergänzungskräfte zu Fachkräften‘ erfolgreich zur pädagogischen Fachkraft oder zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weitergebildet? c) Wie viele Personen haben sich in den letzten Jahren erfolgreich auf dem Weg der sog. Externenprüfung zur pädagogischen Fachkraft oder zur Erzieherin bzw. zum Erzieher qualifiziert? 8. a) Wie hat sich der Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss in den letzten sechs Jahren entwickelt? b) Wie viele Grundschullehrer/-innen haben sich aufgrund der neuen Angebote zur Nachqualifizierung in Bayern zu pädagogischen Fachkräften umschulen bzw. weiterbilden lassen? c) Wie viele Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger haben sich aufgrund der neuen Angebote zur Nachqualifizierung in Bayern zu pädagogischen Fachkräften umschulen bzw. weiterbilden lassen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.10.2014 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Kerstin Celina wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet: 1. a) Von welchem zusätzlichen Personalbedarf, diffe- renziert nach Fach- und Ergänzungskräften, geht die Staatsregierung bis zum Jahr 2018 in bayerischen Kindertagesstätten aus? Nach derzeitiger Einschätzung durch die Staatsregierung wird die Spitze des ausbaubedingten Personalbedarfs infolge des U3-Ausbaus voraussichtlich Ende 2016 überschritten sein. Beruhend auf Grundannahmen und Erfahrungswerten wird für den Zeitraum von 2014 bis 2016 für ganz Bayern derzeit von einem Personalmehrbedarf von ca. 1.500 neuen Fachkräften pro Jahr ausgegangen. Der Ersatzbedarf für die in 2017–2018 wegen Eintritts in den Ruhestand ausscheidenden Personen, d.h. der Bedarf bei sonst gleichbleibenden Bedingungen, wird auf 1.400 Personen pro Jahr geschätzt. b) Inwieweit erfordert dieser zusätzliche Personalbedarf einen weiteren Ausbau der Ausbildungskapazitäten an den sozialpädagogischen Fachakademien und Berufsfachschulen für Kinderpflege? Seit dem Schuljahr 2007/ 2008 wurden die Ausbildungskapazitäten kontinuierlich ausgebaut. In Verbindung mit den zusätzlichen Maßnahmen der Fachkräftegewinnung (s. Frage 7) ist ein weiterer Ausbau der Ausbildungskapazitäten derzeit nicht veranlasst. Für die Fachakademien für Sozialpädagogik gilt Folgendes : Viele der in den letzten Jahren errichteten privaten Fachakademien für Sozialpädagogik wurden inzwischen staatlich anerkannt bzw. es steht diesen die Anerkennung unmittelbar bevor. Erfahrungsgemäß erhöht sich mit der staatlichen Anerkennung die Ausbildungskapazität. Unter den derzeitigen Gegebenheiten ist es nicht sinnvoll, neue (staatliche) Fachakademien für Sozialpädagogik zu gründen. Abfragen zur Bewerbersituation und zum Ausbildungsplatzangebot in den letzten drei Jahren zeigen, dass es an den Fachakademien für Sozialpädagogik bereits jetzt mehr Plätze als geeignete Bewerberinnen/ Bewerber gibt. Für die Berufsfachschulen für Kinderpflege gilt Folgendes : Das StMBW genehmigt auf Antrag die Bildung zusätzlicher Klassen an Berufsfachschulen für Kinderpflege, wenn der regionale Bedarf nachgewiesen werden kann. So geschehen an staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege in Regensburg, Höchstadt a. d. Aisch, Neusäß, Kaufbeuren, Höchstadt a. d. Donau, Miesbach und Neu-Ulm. Auch kommunale Berufsfachschulen für Kinderpflege haben in den vergangenen Jahren ihr Ausbildungsplatzangebot erhöht. c) In welchen Regionen Bayerns sieht die Staatsregierung schon gegenwärtig einen akuten Mangel an pädagogischem Fachpersonal? Der Fachkräftebedarf ist in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken aufgrund der Ballungszentren München und Nürnberg am größten. 2. a) Wie hat sich die Zahl der Absolvent(inn)en an den Fachakademien für Sozialpädagogik seit dem Schuljahr 2007/2008 entwickelt? Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Studierenden im 2. Studienjahr (Jahr der Abschlussprüfung) an den Fachakademien für Sozialpädagogik seit dem Schuljahr 2007/2008. Schul- jahr Anzahl der Studie- renden im 2. Studienjahr (Jahr der Abschlussprüfung) Veränderung zum Vorjahr Veränderung zum Schul- jahr 2007/2008 2007/08 1.968 – – 2008/09 1.946 – 22 – 22 2009/10 2.050 +104 + 82 2010/11 2.121 + 71 +153 2011/12 2.395 +274 +427 2012/13 2.496 +101 +528 2013/14 2.591 + 95 +623 Quelle: Amtliche Schuldaten (Stand: jeweils 20.10.) Drucksache 17/4009 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie hat sich die Zahl der Absolvent(inn)en an den Berufsfachschulen für Kinderpflege seit dem Schuljahr 2007/2008 entwickelt? Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen/Schüler im 2. Ausbildungsjahr (Jahr der Abschlussprüfung ) an den Berufsfachschulen für Kinderpflege seit dem Schuljahr 2007/2008. Schul- jahr Anzahl der Schülerin- nen/Schüler im 2. Ausbildungsjahr (Jahr der Abschlussprüfung ) Veränderung zum Vorjahr Veränderung zum Schul- jahr 2007/2008 2007/08 2.523 – – 2008/09 2.417 –106 –106 2009/10 2.526 +109 + 3 2010/11 2.556 + 30 +33 2011/12 2.599 + 43 +76 2012/13 2.618 + 19 +95 2013/14 2.496 –122 –27 Quelle: Amtliche Schuldaten (Stand: jeweils 20.10.) c) Wie viele Absolvent(inn)en haben die Ausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik und den Berufsfachschulen für Kinderpflege seit dem Schuljahr 2007/2008 erfolgreich abgeschlossen? Für die Fachakademien für Sozialpädagogik gilt Folgendes: Seit dem Schuljahr 2007/2008 haben 12.062 Studierende der Fachakademien für Sozialpädagogik die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt. Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung dient das Berufspraktikum der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Erst mit erfolgreich absolviertem Berufspraktikum ist die Aufstiegsfortbildung vollständig abgeschlossen und die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieher/Erzieherin. Das Berufspraktikum wird statistisch nicht erfasst, weil der Eintritt in das Berufspraktikum nicht zwingend im Jahr nach dem Bestehen der Abschlussprüfung erfolgen muss. Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Studierenden , die die Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsjahren erfolgreich abgelegt haben. Abschlussprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik Zur Abschluss- prüfung zuge- lassene Studie- rende des 2. Studienjahres Anzahl Studie- rende, die die Abschlussprüfung erfolgreich abge- legt haben 2008 1.934 1.918 2009 1.915 1.899 2010 1.982 1.965 2011 2.078 2.034 2012 2.064 1.900 2013 2.182 2.158 Summe 12.062 Quelle: Prüfungsberichte zur Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik Für die Berufsfachschulen für Kinderpflege gilt Folgendes: Für die Berufsfachschulen für Kinderpflege werden ent- sprechende Daten erst seit dem Schuljahr 2012/2013 systematisch erfasst, weshalb hier noch keine Zahlenreihen vorgelegt werden können. Bisherige Daten zeigen, dass die Abschlussprüfung über 95 % der Schülerinnen/Schüler bestehen, weshalb die Anzahl der Schülerinnen/Schüler im 2. Ausbildungsjahr (s. Antwort zu Frage 2 b) als Anhaltspunkt dienen kann. Es schließen jährlich ca. 2.500 Schülerinnen/Schüler die Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger ab. Hinzu kommen andere Bewerber, die den Beruf über die Externenprüfung an der Berufsfachschule für Kinderpflege erwerben (2012 nahmen 177 andere Bewerber an der Abschlussprüfung teil, 2013 waren es 213 und 2014 waren es 365 andere Bewerber). 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation bzw. des Personal -Kind-Schlüssels? Die Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung sind in der praktischen Arbeit nur bedingt verwertbar. Zunehmend werden Kindertageseinrichtungen altersübergreifend betrieben und auf eine Gruppenzuordnung verzichtet. Für den Personaleinsatz ausschlaggebend ist dabei der individuelle Förderbedarf der Kinder. Die Empfehlung der Bertelsmann-Stiftung bildet diese Anforderung nur unzureichend ab. Bayern hat daher einen Anstellungsschlüssel eingeführt, der mittels Gewichtungsfaktoren den pädagogischen und pflegerischen Aufwand abbildet. Der empfohlene Anstellungsschlüssel liegt bei 1:10,0, der förderrelevante Anstellungsschlüssel bei 1:11,0. Zu den Planungen der Verbesserung des Anstellungsschlüssels (siehe Antwort zu Frage 3 c). b) Welcher zusätzliche Personal- und Finanzbedarf würde sich aus einer schrittweisen Umsetzung der Vorschläge der Bertelsmann-Stiftung in bayerischen Kindertagesstätten ableiten? Zur Realisierung ihrer Personalschlüsselempfehlungen hat die Bertelsmann-Stiftung selbst entsprechend den ihr zur Verfügung stehenden Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik für Bayern einen Bedarf von 10.900 zusätzlich benötigten Vollzeitäquivalenten bzw. zusätzliche Personalkosten in Höhe von 462 Millionen Euro ermittelt. c) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode zur weiteren Verbesserung der Betreuungssituation in bayerischen Kindertagesstätten ? Seit 2008 wurde der für die Betreuungssituation maßgebliche Mindestanstellungsschlüssel zweimal verbessert, zunächst von 1:12,5 auf 1:11,5, zum 1. September 2012 zudem von 1:11,5 auf 1:11,0. Die Kosten für diese letzte Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels (58,25 Mio. Euro jährlich) trägt der Freistaat alleine ohne Beteiligung der Kommunen. Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel der bayerischen Einrichtungen liegt derzeit bei 1:9,1. Eine weitere Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels wäre aufgrund des begrenzten Fachkräfteangebots nicht umsetzbar . Stattdessen soll die finanzielle Ausstattung der Träger verbessert werden, damit diese gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ergreifen können. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Bildungsfinanzierungsgesetzes zusätzlich 30 Millionen Euro jährlich für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung gestellt. Zum 1. Januar 2015 ist ferner ein Aufschlag auf den Basiswert zur Verbesserung der finanziellen Grundausstattung der Kindertageseinrichtungen geplant. Bedingung soll sein, dass die jeweilige Kommune in gleicher Höhe mitfinanziert und erklärt, dass die zusätzlichen Mittel für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden. Die Erhöhung soll staatlich wie kommunal jeweils bis zu 63 Mio. Euro betragen, insgesamt Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4009 also bis zu 126 Mio. Euro jährlich. Als qualitätsverbessernde Maßnahmen kommen insbesondere solche im personellen Bereich infrage (z. B. Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften ) und insoweit auch eine Verbesserung der Betreuungssituation . 4. a) Welchen weiteren Ausbaubedarf bei der Ganztagsbetreuung (über 35 Wochenstunden) sieht die Staatsregierung angesichts der im Bundesdurchschnitt sehr niedrigen Ganztagsbetreuungsquote in Bayern? b) Welcher zusätzliche Personalbedarf entstünde aus einer Angleichung der Ganztagsbetreuungsquote an den derzeitigen Bundesdurchschnitt? Für die Ermittlung des Betreuungsbedarfs sind die Kommunen zuständig, deren Aufgabe im eigenen Wirkungskreis die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist. Eine staatliche Erhebung von Betreuungsbedarfen in den einzelnen Kommunen erfolgt nicht. Im Übrigen ist beim Bedarf keine bestimmte (Durchschnitts-)Quote maßgeblich, sondern die Bedürfnisse der Eltern und Kinder vor Ort. Die Organisation der Öffnungszeiten orientiert sich dabei konkret an den Buchungen bzw. der Nachfrage der Eltern. Die durchschnittliche Buchung hat sich z. B. beim Regelkind (Kind von 3 bis 6 Jahren) von 2011 auf 2014 von 6,38 Stunden täglich auf 6,79 Stunden (jeweils September) erhöht. 5. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung angesichts der auch im Bundesvergleich besonders niedrigen Betreuungsquoten von Kindern mit Migrationshintergrund ? Der Freistaat leistet für Kinder mit Eltern nichtdeutschsprachiger Herkunft eine um den Faktor 1,3 erhöhte Betriebskostenförderung und schafft so auch Anreize für die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund. Dementsprechend steigt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund (Steigerung 2008–2014: Krippe von 4,1 % auf 9,5 %; Kindergarten von 15,0 % auf 18,0 %; Hort von 27,6 % auf 28,9 %). b) Welcher zusätzliche Personalbedarf entstünde aus einer Angleichung der Betreuungsquoten von Kindern mit Migrationshintergrund an die von Kindern ohne Migrationshintergrund? Über die Berechnung eines zusätzlichen Personalbedarfs hinaus, wie er sich aus den Angaben der Bertelsmann-Stiftung (s. Vorbemerkung der Fragestellerin) herleiten lässt, liegen der Staatsregierung hierzu keine eigenen Schätzungen vor. c) Wie hoch ist – differenziert nach Fach- und Ergänzungskräften – der Anteil an pädagogischem Personal mit Migrationshintergrund in bayerischen Kindertagesstätten? Statistiken über das pädagogische Personal differenziert nach Migrationshintergrund liegen der Staatsregierung nicht vor. 6. a) Welcher zusätzliche Bedarf an pädagogischen Fachkräften entsteht in Bayern in den kommenden Jahren voraussichtlich durch den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote? b) Welcher zusätzliche Personalbedarf resultiert in den kommenden Jahren aus der Umsetzung der Inklusion in den bayerischen Kindertagesstätten? Beim weiteren Ausbau der Betreuungsangebote gibt es ebenso wie bei der Umsetzung der Inklusion keine landesweit definierbare „Zielmarke“, sodass auch der jeweilige Personalbedarf nicht beziffert werden kann. Entscheidend ist der Betreuungsbedarf vor Ort. Die zuständigen Kommunen ermitteln jeweils den Bedarf und stellen entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung. Der Freistaat als Refinanzier leistet eine Investitionskostenförderung für die Schaffung neuer Betreuungsplätze und leistet für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung eine um den Faktor 4,5 erhöhte Betriebskostenförderung. Auch wenn die bayerischen Kommunen derzeit ganz überwiegend ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, ist durchaus möglich, dass mit dem Ausbau der Betreuungsplätze in den letzten Jahren und dem insoweit verbesserten Angebot erfahrungsgemäß auch die Nachfrage weiter ansteigt. Konkret beziffern lässt sich der damit verbundene Personalmehrbedarf nicht. c) Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung im Zuge der Umsetzung der Inklusion die Etablierung von multiprofessionellen Teams in den Kitas? Mit der Qualifizierungsmaßnahme für Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger schult Bayern Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen . Kurse für 125 Personen sind bewilligt. Eine gerade erst geschaffene Möglichkeit für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, sich als Fachkraft für alle Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren, besteht in der erfolgreichen Teilnahme am neuen Wahlfach „Elementarpädagogik“ an Fachschulen für Heilerziehungspflege und die Einbringung begleiteter Praxis in einer Kindertageseinrichtung im Anschluss an die Berufsausbildung. Diese Weiterbildungsvariante hat das Fachreferat gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege (LAG HEP) entwickelt , als Übergangslösung bis zur entsprechenden Anpassung der Ausbildungsinhalte. Schon in diesem Schuljahr wird diese Weiterqualifizierungsmöglichkeit an der Dr.-Maria -Probst-Schule der Robert-Kümmert-Akademie in Würzburg und an der Akademie Schönbrunn in Markt Indersdorf angeboten. Die Teilnahme steht grundsätzlich auch bereits im Beruf stehenden staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern offen. 7. a) Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung zur Anhebung der bundesweit niedrigsten Fachkraftquote in den bayerischen Kindertagesstätten ? Neben dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten setzt die Staatsregierung zur Erhöhung der Fachkraftquote insbesondere auf Maßnahmen der Weiterbildung. Die Qualifizierungsmaßnahme „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ bedeutet Aufstiegschancen für motivierte Ergänzungskräfte und bietet Quereinsteigern neue Berufspers- pektiven. Berufserfahrene Kinderpflegerinnen und -pfleger sowie geeignete Quereinsteigerinnen und -einsteiger werden in Zertifikatskursen oder Kursen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weitergebildet. Kinderpflegerinnen können dabei das Zertifikat „Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern“ oder den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ erwerben. Geeig- Drucksache 17/4009 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 neten Quereinsteigern steht der Weg zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ offen. Die Qualifizierung dauert berufsbegleitend bei einem Bildungsträger i.d.R. neun Monate, mündet bei erfolgreich bestandener Prüfung in ein halbjähriges (bei Quereinsteigern einjähriges) Berufspraktikum. Der Kurs kostet nur 250 €. Der Freistaat hat insgesamt 52 Kurse mit je 25 Teilnehmern gefördert, pro Kurs bis zu 60.000 €. Ab Herbst 2014 werden wegen der großen Nachfrage 20 weitere Kurse gefördert. Hierdurch sollen weitere 500 Teilnehmer/-innen zu zusätzlichen Fachkräften geschult werden. Mit der Qualifizierungsmaßnahme für Grundschullehrerinnen und -lehrer ermöglicht Bayern Grundschullehrerinnen und -lehrern aus Bayern eine Weiterqualifizierung für eine Tätigkeit als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus legt das Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf der Grundlage des Bildungsfinanzierungsgesetzes landesweit ein sechsmonatiges Traineeprogramm für Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und sonstigen Quereinsteigern mit einschlägig akademischem Abschluss auf. Die Maßnahme ermöglicht es diesem Personenkreis, sich als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Die Teilnehmenden arbeiten während der Maßnahme als pä- dagogische Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen (mind. zu 70 %). Die Kurse sollen noch in diesem Jahr beginnen . b) Wie viele Kinderpfleger/-innen haben sich in den letzten Jahren im Rahmen der Qualifizierungsoffensive „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ erfolgreich zur pädagogischen Fachkraft oder zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weitergebildet? Es wurden bis jetzt Kurse für insgesamt 1.300 Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger bewilligt. Da nicht alle Kurse abgeschlossen sind, kann die Bestehensquote derzeit noch nicht ermittelt werden. c) Wie viele Personen haben sich in den letzten Jahren erfolgreich auf dem Weg der sog. Externenprüfung zur pädagogischen Fachkraft zu Erzieherin bzw. zum Erzieher qualifiziert? Der Weg über die Abschlussprüfung für andere Bewerber (= Externenprüfung) an Fachakademien für Sozialpädagogik führt (in Verbindung mit dem erfolgreich abgelegten Berufspraktikum ) zum Berufsabschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/als staatlich anerkannter Erzieher. Staatlich anerkannte Erzieherinnen/staatlich anerkannte Erzieher werden nach § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) in Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Seit dem Schuljahr 2007/2008 haben 1.219 andere Bewerber die Abschlussprüfung der Fachakademien für Sozialpädagogik erfolgreich abgelegt. Abschlussprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik Anzahl anderer Bewerber, die die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben 2008 120 2009 201 2010 126 2011 196 2012 268 2013 308 Summe 1.219 Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung müssen auch die anderen Bewerber zur fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis das Berufspraktikum ablegen. Erst mit erfolgreich absolviertem Berufspraktikum ist die Aufstiegsfortbildung vollständig abgeschlossen und die Teilnehmerinnen /Teilnehmer erhalten eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieher/Erzieherin. Das Berufspraktikum wird statistisch nicht erfasst, weil der Eintritt in das Berufspraktikum nicht zwingend im Jahr nach dem Bestehen der Abschlussprüfung erfolgen muss. 8. a) Wie hat sich der Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss in den letzten sechs Jahren entwickelt? Siehe hierzu die nachfolgende Aufstellung: b) Wie viele Grundschulehrer/-innen haben sich aufgrund der neuen Angebote zur Nachqualifizierung in Bayern zu pädagogischen Fachkräften umschulen bzw. weiterbilden lassen? 73 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer haben sich aufgrund der Qualifizierungsmaßnahme für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer für eine Tätigkeit als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen weiterqualifiziert. c) Wie viele Heilerziehungspflegerinnen bzw. -pfleger haben sich aufgrund der neuen Angebote zur Nachqualifizierung in Bayern zu pädagogischen Fachkräften umschulen bzw. weiterbilden lassen? 130 Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger haben sich in der Qualifizierungsmaßnahme für Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen qualifiziert. Ein weiterer Kurs für 25 Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger ist bewilligt. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Pädagogische Fachkräfte 28.011 30.448 32.534 34.219 36.541 39.068 42.028 davon mit Hochschulabschluss 1.236 1.467 1.694 1.918 2.462 3.090 3.488 Anteil in % 4,4 % 4,8 % 5,2 % 5,6 % 6,7 % 7,9 8,3 % Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD)