Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Ausschank von Frankenwein bei staatlichen Empfängen bzw. Vermarktung von Frankenwein Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Weine wurden beim Neujahrsempfang der Bayerischen Polizeistiftung im Januar 2014 ausgeschenkt ? 2. Nachdem nach mir vorliegenden Informationen beim Neujahrsempfang der Bayerischen Polizeistiftung im Januar 2014 ausschließlich Pfälzer Wein und kein Frankenwein ausgeschenkt wurde, frage ich die Staatsregierung, ob dieser Sachverhalt stimmt und wie die Staatsregierung den Tatbestand begründet, dass auf Frankenwein verzichtet wurde? 3. Bei welchen anderen Empfängen der Staatsregierung wurden 2014 ebenfalls Weine aus anderen Anbaugebieten ausgeschenkt (bitte einzeln auflisten)? 4. Wird die Staatsregierung in Zukunft verbindlich sicherstellen , dass bei allen staatlichen Empfängen ausschließlich Frankenwein ausgeschenkt wird, und wird dies die Staatsregierung ebenfalls bei Verträgen mit Catering-Firmen verbindlich in den Vertrag festschreiben ? a) Wenn nein, warum nicht? 5. Wie steht die Staatsregierung zum Absatzkonzept von verschiedenen Herstellern, die Frankenwein (z.B. Bocksbeutel) in Discountern verkaufen lassen was verschiedene Kritiker auch als „Verwässerung“ des hervorragenden Qualitätsstandards des Frankenweins bezeichnen? 6. Welche Vorschläge hat die Staatsregierung, um den Abstieg des Frankenweins im Ranking der deutschen Anbaugebiete (siehe auch Weinführer, Gault Milleau 2013) zu stoppen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird auf der Grundlage der Angaben der Bayerischen Staatskanzlei und der Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Welche Weine wurden beim Neujahrsempfang der Bayerischen Polizeistiftung im Januar 2014 ausgeschenkt ? Am 08.01.2014 fand das Neujahrskonzert zugunsten der Bayerischen Polizeistiftung mit anschließendem Empfang von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann statt. Es wurden folgende Weine ausgeschenkt: • Sommerach Katzenkopf Silvaner Kabinett trocken 2012 (Winzerkeller Sommerach EG) • Rödelsee Küchenmeister Domina Spätlese trocken 2012 (Winzergemeinschaft Franken EG) 2. Nachdem nach mir vorliegenden Informationen, beim Neujahrsempfang der Bayerischen Polizeistiftung im Januar 2014 ausschließlich Pfälzer Wein und kein Frankenwein ausgeschenkt wurde, frage ich die Staatsregierung, ob dieser Sachverhalt stimmt und wie die Staatsregierung den Tatbestand begründet, dass auf Frankenwein verzichtet wurde? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich bereits aus der Antwort zu Frage 1. 3. Bei welchen anderen Empfängen der Staatsregierung wurden 2014 ebenfalls Weine aus anderen Anbaugebieten ausgeschenkt (bitte einzeln auflisten )? Bei allen Staatsempfängen der Bayerischen Staatsregierung des Jahres 2014 wurden, sofern Wein ausgeschenkt wurde, nur Frankenweine ausgeschenkt. 4. Wird die Staatsregierung in Zukunft verbindlich sicherstellen , dass bei allen staatlichen Empfängen ausschließlich Frankenwein ausgeschenkt wird, und wird dies die Staatsregierung ebenfalls bei Verträgen mit Catering-Firmen verbindlich in den Vertrag festschreiben? Die Bayerische Staatsregierung hat bei der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen – dazu zählen insbesondere auch Verträge mit Catering-Firmen über die gastronomische Ausgestaltung von Empfängen und sonstigen Veranstaltungen – die für alle staatlichen Stellen gültigen vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4063 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4063 § 7 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) regelt, dass bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen in der Leistungsbeschreibung nur dann ausdrücklich vorgegeben werden dürfen, wenn dies durch die Art der zu vergebenden Leistungen gerechtfertigt ist. Die Leistungsbeschreibung hat produktneutral zu erfolgen, um eine mögliche Verengung des Wettbewerbs zu verhindern. Eine generelle Vorgabe, dass auf einem Empfang ausschließlich Frankenwein zum Ausschank kommen darf, wäre vor dem Hintergrund dieser Regelung rechtlich angreifbar . Konkurrenten könnten hier Wettbewerbsnachteile und Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot ins Feld führen. Im Rahmen des vergaberechtlichen Möglichen fordert die Bayerische Staatsregierung in den jeweils detaillierten Leistungsbeschreibungen zur gastronomischen Ausgestaltung staatlicher Anlässe vielmehr dazu auf, bevorzugt regionale Produkte – und dazu gehört gerade auch Frankenwein – zu verwenden. Entsprechende Bestätigungen werden mit den Angeboten der Bieter eingeholt. Zum einen wird damit den Landtagsbeschlüssen von 2000 und 2013 konkret Rechnung getragen, zum anderen spielt neben der Qualitätsgewährleistung auch der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in den CateringVerträgen der Bayerischen Staatsregierung bei staatlichen Anlässen grundsätzlich nur Frankenwein zum Vertragsbestandteil wird. Die Bayerische Staatsregierung gibt damit traditionell den fränkischen Winzern die Gelegenheit, einem großen Publikum ihre Weine zu präsentieren. Auch in Zukunft wird dies so beibehalten. a) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort unter Ziffer 4. 5. Wie steht die Staatsregierung zum Absatzkonzept von verschiedenen Herstellern, die Frankenwein (z. B. Bocksbeutel) in Discountern verkaufen lassen , was verschiedene Kritiker auch als „Verwässerung “ des hervorragenden Qualitätsstandards des Frankenweins bezeichnen? Frankenwein, der in einen Bocksbeutel gefüllt wird, muss die in der BayWeinRAV weinrechtlich geregelten Qualitätsstandards erfüllen. Der Verkauf von Bocksbeuteln im Discount hat deshalb nichts mit einer „Verwässerung“ der Qualitätsstandards zu tun. Mittlerweile verkaufen sogar VDP Weingüter und namhafte Winzer ihre Weine im Discounter. 6. Welche Vorschläge hat die Staatsregierung, um den Abstieg des Frankenweins im Ranking der deutschen Anbaugebiete (siehe auch Weinführer, Gault Milleau 2013) zu stoppen? Die Bayerische Staatsregierung kann einen Abstieg des Frankenweins im Ranking der deutschen Anbaugebiete nicht erkennen. Die fränkischen Erzeuger sind seit Jahren auf nationalen und internationalen Weinverkostungen in der Spitze vertreten. Dies trifft auch für den Gault Milleau 2013 zu. Der Gault Millau war schon immer sehr auf Riesling fokussiert . Deshalb sind die vornehmlich Riesling anbauenden deutschen Weinbaugebiete (Mosel, Rheingau, Mittelrhein) überdurchschnittlich mit Betrieben im Gault Millau vertreten. Franken führt (gemessen am Verhältnis Rebfläche Anbaugebiet /Anzahl der im Gault Millau aufgeführten Betriebe) die restlichen Anbaugebiete an. Insgesamt ist das durchschnittliche Niveau (Trauben im Gault Millau) der fränkischen Weingüter tendenziell höher als in anderen Anbaugebieten. Letztendlich ist die Teilnahme an einer Verkostung für den Gault Milleau eine freiwillige Entscheidung der Betriebe.