Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 30.09.2014 Einstellung von Computerspezialisten bei der Bayerischen Polizei Nach einem Bericht der Polizeigewerkschaft BDK sind im Bereich Internetkriminalität Planstellen mangels Interessenten unbesetzt oder wurden von Stelleninhabern nach kürzerer Zeit wieder verlassen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die genaue Stellensituation dar (Soll, Ist, Verfügbar)? 2. Ob sie die in der Beantwortung meiner Anfrage vom 28.06.2013 (Drucksache 16/18293) genannten Maßnahmen zur Anwerbung von IT-Spezialisten weiterhin als ausreichend betrachtet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.11.2014 Zu 1.: Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung von Cybercrime bei der Bayerischen Polizei nicht auf die Einstellung und Beschäftigung von Cybercops reduziert werden kann, sondern eine Aufgabe ist, in die nahezu jeder Polizeivollzugsbeamte – natürlich in unterschiedlicher Intensität und Komplexität – eingebunden ist. Die zunehmende Digitalisierung berührt mehr oder weniger alle Bereiche des polizeilichen Aufgabenspektrums und wird dieses in Zukunft noch weiter verändern. Nicht nur der Spezialermittler bei der Kriminalpolizei, sondern nahezu jeder Beamte der Schutzpolizei ist bei seinen Aufgabenstellungen mit den Herausforderungen aber auch Chancen des digitalen Zeitalters konfrontiert. Das StMI hat wiederholt deutlich gemacht, dass es die zunehmende Digitalisierung mit all seinen Chancen und Risiken als eine der größten Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden betrachtet. Am 12.02.2014 hat es im Bayerischen Landtag eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Cyberkriminalität bei der Bayerischen Polizei vorgestellt . Diese umfasst Anpassungen bei der Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personaldisposition, eine Intensivierung der Aus- und Fortbildung in diesem Bereich, eine Verbesserung der technischen Ausstattung und eben auch die Anwerbung von externem Know-how, um professionellen Straftätern auf Augenhöhe begegnen zu können. Die Einstellungsverfahren für die sogenannten Cybercops wurden und werden von den nachgeordneten Polizeiverbänden sowie dem Bayerischen Landeskriminalamt in eigener Zuständigkeit bedarfsorientiert durchgeführt. Für die Cybercops gibt es keinen expliziten Stellenpool, vielmehr ergänzen diese mit ihrer fachlichen Expertise die vielen weiteren Beschäftigten der Bayerischen Polizei bei der Bekämpfung von Cybercrime. Nach aktuellem Stand werden zum Abschluss des derzeitigen Unterweisungszeitraums ab Mai 2015 insgesamt 47 Cybercops bei der Bayerischen Polizei tätig sein. Das Ausbildungsmodell, IT-Experten zu Polizeivollzugsbeamten weiterzubilden, hat sich bewährt und soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Es stellt – wie eingangs dargelegt – einen Baustein in der Gesamtstrategie zur Bewältigung dieses Deliktsfeldes dar. Insgesamt sind inzwischen mehr als 300 Beschäftigte bei der Bayerischen Polizei mit der Bekämpfung von Cybercrime im engeren Sinne befasst. Viele weitere Polizeivollzugsbeamte bei der Schutzpolizei sind mit der Bearbeitung einfach gelagerter Fälle betraut. Zu 2.: In der Tat ist es momentan nicht nur für die Behörden des öffentlichen Dienstes schwierig, IT-Fachpersonal anzuwerben . Die Zahl an Informatikerinnen und Informatikern, die jährlich die Hochschulen verlassen, kann kaum mit der ständig steigenden Nachfrage standhalten. Außerdem muss die Bayerische Polizei für die Bekämpfung von qualifizierten Computerdelikten an angehende Polizeivollzugsbeamte selbstverständlich in fachlicher und gesundheitlicher Hinsicht Anforderungen definieren, die nicht jeder Bewerber erfüllen kann. Die finanziellen Spielräume sind durch das Besoldungs- und Laufbahnrecht beschrieben, wobei auf ein ausgewogenes Gehaltsgefüge zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes geachtet werden muss. Den IT-Experten wird im Besoldungsrecht bereits ein gewisser Sonderstatus zugestanden. So können diese beispielsweise ohne weitere Voraussetzung im Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 10 verbeamtet werden. Die Cybercops erhalten darüber hinaus noch die Polizeizulage und profitieren von der um fünf Jahre abgesenkten Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand. Den Polizeiverbänden ist es in der Vergangenheit letztlich gelungen, zahlreiche IT-Fachkräfte zu gewinnen. Von den 25 Cybercops, die im Jahr 2012 die polizeifachliche Unterweisung abgeschlossen haben, sind alle nach wie vor bei der Bayerischen Polizei tätig, was durchaus darauf schließen lässt, dass wir auch für diese gefragten Experten passable Rahmenbedingungen bieten und die Tätigkeit im Kriminaldienst erfüllend sein kann. Hinsichtlich einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Cyberkriminalität wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4070 Bayerischer Landtag