Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Mobile Reserven und Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen in den unterfränkischen Landkreisen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mobile Reserven standen den Grund- und Mittelschulen in den einzelnen unterfränkischen Landkreisen seit den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Landkreisen ? b) der Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Lehrkräfte der Mobilen Reserve (Personenzahl und Vollzeitstellen -Äquivalente) und c) Grund- bzw. Mittelschullehrkräften? 2. Wie viele Unterrichtsstunden mussten in den einzel- nen Schulamtsbezirken Unterfrankens in den oben genannten Schuljahren vertreten werden bzw. sind ersatzlos ausgefallen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Schulamtsbezirken ? b) der Anzahl der vertretenen Unterrichtsstunden an den Grund- bzw. Mittelschulen? c) der Anzahl der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an den Grund- und Mittelschulen in den einzelnen Schulamtsbezirken? 3. Wie groß war der Anteil der Lehrkräfte der Mobilen Re- serve jeweils zu Schuljahresbeginn seit 2011/2012, bei denen mit Schuljahresbeginn bereits feststand, dass sie nicht das ganze Schuljahr über zur Verfügung stehen werden (z. B. aufgrund Schwangerschaft, Ruhestand usw.), aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren ? b) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schulamtsbezirken ? 4. Wie groß ist das Potenzial an beurlaubten Grundschul- bzw. Mittelschullehrkräften in den einzelnen Schulamtsbezirken Unterfrankens, die derzeit beurlaubt sind, aufgeschlüsselt nach: a) Anzahl der beurlaubten Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren und Schulamtsbezirken? b) Grund der Beurlaubungen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.11.2014 1. Wie viele Mobile Reserven standen den Grund- und Mittelschulen in den einzelnen unterfränkischen Landkreisen seit den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Landkreisen ? b) der Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Lehrkräfte der Mobilen Reserve (Personenzahl und Vollzeitstellen-Äquivalente) und c) Grund- bzw. Mittelschullehrkräften? Die Sicherstellung des Unterrichts ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und es werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt. Das Konzept der Mobilen Reserve sieht neben einer Grundversorgung ab Schuljahresbeginn regelmäßige Aufstockungen in den Monaten November, Januar und Februar vor. Seit Jahren kommt eine konstante Anzahl von bayernweit 1.900 Vollzeitstellen im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve ab Schuljahresbeginn zum Einsatz, obwohl die Klassenzahl bayernweit seit Jahren rückläufig ist. Die konstante Versorgung bedeutet damit eine jährliche Verbesserung der Situation. Es hat sich bewährt, die Zahl der Mobilen Reserven jährlich im November um 150 Vollzeitkapazitäten und im Januar um 80 Vollzeitkapazitäten zu erhöhen. Im Februar wird zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt. Die Aufstockungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, etc.) werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. In Unterfranken stellt sich die Situation wie folgt dar: Entsprechend der Schüler- und Klassenzahlentwicklung wurden in den letzten drei Schuljahren folgende Kapazitäten aus dem Gesamtkontingent der 1.900 Mobilen Reserven jeweils ab Schuljahresbeginn zwingend vorgehalten: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4095 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4095 Darüber hinaus können die einzelnen Staatlichen Schulämter Kapazitäten, die sich aus einer günstigen Klassenbildung oder aus nicht verschiebbaren Fachlehrerüberkapazitäten ergeben, zusätzlich in die Mobile Reserve geben. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der gebildeten Mobilen Reserven an den staatlichen Grund- und Mittel-/Hauptschulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Unterfranken (inklusive der oben beschriebenen naturgemäß von Jahr zu Jahr schwankenden zusätzlich gebildeten Kapazitäten). Tabelle. Mobile Reserven an den staatlichen Grund- und Mittel-/ Hauptschulen in Unterfranken Eine Unterscheidung nach den Lehrämtern Grund- und Mittelschule unterbleibt, da z. B. auch Lehrkräfte mit „alter Lehrerbildung“, die beide Lehramtsbefähigungen besitzen, in der Mobilen Reserve eingesetzt sind. Eine genaue Differenzierung ist hier nicht möglich. 2. Wie viele Unterrichtsstunden mussten in den einzelnen Schulamtsbezirken Unterfrankens in den oben genannten Schuljahren vertreten werden bzw. sind ersatzlos ausgefallen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Schulamtsbezirken ? b) der Anzahl der vertretenen Unterrichtsstunden an den Grund- bzw. Mittelschulen? c) der Anzahl der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an den Grund- und Mittelschulen in den einzelnen Schulamtsbezirken? Unterrichtsausfall stellt stets nur die letzte denkbare Fallgestaltung dar und kommt nur in vergleichsweise geringem Umfang vor. Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Unterrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen , wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Für die Grund- und Mittelschulen werden seit dem Schuljahr 2010/2011 in einer repräsentativen Stichprobe über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Kenngrößen zum Unterrichtsausfall ermittelt. Bedingt dadurch, dass nur eine Stichprobe betrachtet wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern insgesamt statistisch aussagekräftig. In folgender Tabelle wird für die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013 der Anteil der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden ausgewiesen . Dieser Anteil ist aufgeteilt in diejenigen Stunden, welche durch organisatorische Maßnahmen oder Vertretungen aufgefangen werden konnten, und diejenigen, die ersatzlos ausgefallen sind. Eine Trennung nach den Schularten Grundschule bzw. Mittel-/Hauptschule ist erst ab dem Schuljahr 2012/2013 möglich. Tabelle. Stichprobenerhebung zum Unterrichtsausfall an den staatlichen Grund- und Mittel-/Hauptschulen seit dem Schuljahr 2010/2011 3. Wie groß war der Anteil der Lehrkräfte der Mobilen Reserve jeweils zu Schuljahresbeginn seit 2011/2012, bei denen mit Schuljahresbeginn bereits feststand, dass sie nicht das ganze Schuljahr über zur Verfügung stehen werden (z. B. aufgrund Schwangerschaft, Ruhestand usw.), aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren? b) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schulamtsbezirken? Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass auch Lehrkräfte der Mobilen Reserve selbst erkranken können. Die Mobile Reserve wird entsprechend der Schüleranteile auf die Regierungsbezirke verteilt und von dort bedarfsgerecht den Schulämtern zugewiesen. Der Umfang ist dabei grundsätzlich so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Daten über die Abwesenheitszeiten einer Lehrkraft (Erkrankungen, Mutterschutz usw.) werden nicht zentral erfasst und gespeichert; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Prüfung der Personalakten von mehr als 1.000 Lehrkräften an staatlichen Grund- und Mittelschulen an der Regierung von Unterfranken vorgenommen werden. Von einer solchen Erhebung wurde abgesehen. Jedoch werden im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Die Rückmeldungen der Regierungen wiesen im Schul- Drucksache 17/4095 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 jahr 2013/2014 zu den jeweiligen Stichtagen eine Versorgungssituation aus, die auch bayernweit mit der der Vorjahre vergleichbar war, allerdings regional unterschiedliche Ausprägungen zeigte (z. B. erhöhter Vertretungsbedarf infolge von Schwangerschaften in bestimmten Schulamtsbezirken ). 4. Wie groß ist das Potenzial an beurlaubten Grundschul - bzw. Mittelschullehrkräften in den einzelnen Schulamtsbezirken Unterfrankens, die derzeit beurlaubt sind, aufgeschlüsselt nach: a) Anzahl der beurlaubten Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren und Schulamtsbezirken? b) Grund der Beurlaubungen? Nachfolgende Tabellen zeigen die Anzahl der staatlichen verbeamteten Grund- bzw. Mittelschullehrkräfte (ohne Fachlehrkräfte ) in Unterfranken, die am jeweiligen Stichtag beurlaubt waren, in Aufgliederung nach Schulamtsbezirken und Beurlaubungsgründen: a) Aufgliederung nach Schulamtsbezirken 01.10.2011 01.10.2012 01.10.2013 Aschaffenburg/Stadt-Land 99 90 80 Bad Kissingen 31 25 21 Haßberge 15 15 13 Kitzingen 27 28 22 Main-Spessart 26 25 21 Miltenberg 75 75 63 Rhön-Grabfeld 15 18 13 Schweinfurt/Stadt-Land 58 51 43 Würzburg/Stadt-Land 47 53 47 Summe 393 380 323 b) Aufgliederung nach Beurlaubungsgründen 01.10.2011 01.10.2012 01.10.2013 Elternzeit 218 215 170 Beurlaubung nach Art. 89 BayBG 102 99 86 Beurlaubung nach Art. 90 BayBG 53 41 44 sonstige Beurlaubung 20 25 23 Summe 393 380 323