Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 14.11.2013 Schulzentrum Neusäß Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gremien wurden in die Planungsphase des Berufsschulzentrums Neusäß eingebunden? a) Ist es richtig, dass der Schulleiter der Realschule von der Überbauung der Sportflächen erst erfuhr, als dort im Auftrag des Landratsamtes ein Bodengutachten erstellt wurde? b) Inwieweit werden diese Gremien in Zukunft bei der Realisierung des Projektes beteiligt? 2. Ist es zutreffend, dass in der Ausschreibung die Option eingeräumt wurde, die bestehenden Sportflächen zu überbauen, obwohl sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden und für alle drei Schulen durch ihre zentrale Lage optimal erreichbar sind, im Gegensatz zu den geplanten Ersatzsportflächen, die nordöstlich des neuen Berufsschulgebäudes (schwer erreichbar) und zwischen der Berufsschule und des Gymnasiums (Lärmbelästigung) errichtet werden? 3. Stimmt es, dass die erheblichen Bedenken der Elternbeiräte der Nachbarschulen bezüglich der Wegebeziehungen (z. B. Konflikten mit rauchenden oder Alkohol trinkenden Schülern der beruflichen Schulen, die sich auf dem Schulgelände der Realschule und des Gymnasiums bewegen) ignoriert werden? 4. Nachdem die Pausenfläche der Realschule durch das Aufstellen von Containern für sechs Klassen stark reduziert und durch die gestiegenen Schülerzahlen (350 auf 935) ohnehin am Rande ihrer Kapazität ist, frage ich die Staatsregierung, ob sie diesen Sachverhalt als ausschlaggebend ansieht, dass das neue Berufsschulzentrum sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer eigens erschlossen werden muss? 5. Ist es richtig, dass dem Vorschlag der Schulleiter und Elternbeiräte beider Nachbarschulen nicht entsprochen wird, den Gebäudekomplex der beruflichen Schulen um 90° zu drehen, um eine Überbauung der Sportflächen zu vermeiden? 6. Wurden dem Verkäufer des Grundstückes für den Neubau Vorgaben zur Ausrichtung des Gebäudes gemacht ? a) Gibt es im Rahmen der bisherigen Bauplanungen finanzielle Absprachen oder Verpflichtungen? b) Stimmt es, dass nach dem Umzug der beruflichen Schulen in das neue Gebäude die ehemaligen Gebäude abgerissen werden, obwohl der Landkreis in die Sanierung und Aufstockung vor ca. 10 Jahren viele Millionen Euro investiert hat? c) Wäre es möglich, alle Container im Schulzentrum abzubauen und zumindest den sanierten Teil der ehemaligen Gebäude den Schulen zur Verfügung zu stellen? 7. Trifft es zu, dass das Verhältnis zum Architekten zerrüttet ist? a) Und wenn „ja“, besteht die Möglichkeit einer neuen Ausschreibung, die eine Überbauung der Sportflächen von vorneherein ausschließt und auch die unter Frage 3 genannten Problembereiche berücksichtigt? b) Ist es richtig, dass die bisherigen Baupläne nicht mehr zum Tragen kommen? c) Ist es richtig, dass aus finanziellen Gründen an einen kompakteren Bau gedacht wird? 8. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Neubau der beruflichen Schulen aus? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.01.2014 Vorbemerkung: Baumaßnahmen im öffentlichen Schulwesen fallen nach der Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommunen in den Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft (Art. 133 Abs. 1 Satz 2 BV, Art. 8, 15 BaySchFG). Während der Staat bei staatlichen Schulen – wie dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neusäß mit insgesamt sechs Schulen – den Aufwand des Lehrpersonals trägt (Art. 6 BaySchFG), ist es Aufgabe des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Gemeinde, den Schulaufwand zu übernehmen und damit insbesondere Baumaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG). Schulaufwandsträger für die staatlichen beruflichen Schulen am Schulzentrum Neusäß ist der Landkreis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.02.2014 17/410 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/410 Augsburg. Der Freistaat Bayern, konkret die Regierung von Schwaben als örtlich zuständige staatliche Schulaufsicht, ist zwar im Rahmen der schulfachlichen und förderrechtlichen Begleitung des Bauvorhabens mitbeteiligt; auf die konkrete Durchführung der Maßnahmen – wie sie Gegenstand der Schriftlichen Anfrage sind – nehmen die staatlichen Behörden aber keinen unmittelbaren Einfluss. Die Antworten beruhen daher auf den für die staatlichen Stellen verfügbaren Informationen zu diesem kommunalen Schulbauvorhaben. 1. Welche Gremien wurden in die Planungsphase des Berufsschulzentrums Neusäß eingebunden? Zur Planungsphase des Berufsschulzentrums Neusäß verfügt die staatliche Schulaufsicht über folgende Informationen : – Antrag auf Genehmigung des Raumprogramms (25.03.2009) durch den Landrat des Landkreises Augsburg und Vorlage weiterer Unterlagen durch das Landrats- amt Augsburg; – Genehmigung des Raumprogramms durch die Regierung von Schwaben am 11.12.2009; – neuer Antrag auf Genehmigung eines Raumprogramms (02.03.2011) und Vorlage weiterer Unterlagen durch das Landratsamt. Das vorgelegte überarbeitete Raumprogramm wurde durch die Regierung von Schwaben geprüft; die schulfachliche Stellungnahme des Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Südbayern wurde hierbei mit berücksichtigt. – Genehmigung des Raumprogramms durch die Regierung von Schwaben am 01.06.2011; – Prüfung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung des Bauprogramms (Auftraggeber: Landratsamt Augsburg – Schlussbericht 14.09.2011). – Über die vonseiten des Landratsamtes Augsburg als Kreisbehörde eingebundenen Gremien liegen der staatlichen Schulaufsicht keine Informationen vor. – Vonseiten der Regierung von Schwaben waren als Ansprechpartner eingebunden: o der Landrat des Landkreises Augsburg und das Landratsamt Augsburg, o der Ministerialbeauftragte für die Berufliche Oberschule in Südbayern sowie o der Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums Neusäß. a) Ist es richtig, dass der Schulleiter der Realschule von der Überbauung der Sportflächen erst erfuhr, als dort im Auftrag des Landratsamtes ein Bodengutachten erstellt wurde? Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Schwaben wurde am 23.01.2012 vor Ort vom Bauvorhaben und den beabsichtigten Planungen des Berufsschulzentrums Neusäß durch die Schulleitung der Realschule Neusäß informiert . Zu welchem Zeitpunkt allerdings der Schulleiter der Realschule Neusäß darüber vom Landkreis Augsburg als Schulaufwandsträger informiert wurde, war nicht Gegenstand der Gespräche. b) Inwieweit werden diese Gremien in Zukunft bei der Realisierung des Projektes beteiligt? Die Bearbeitung der schulaufsichtlichen Genehmigung wird unter Einbindung der Ansprechpartner erfolgen, mit denen die Regierung von Schwaben bereits in Kontakt ist. Dies entspricht der üblichen Verfahrensweise. Welche weiteren Gre- mien vonseiten des Landratsamtes als Kreisbehörde eingebunden werden, liegt in der Verantwortung des Landkreises. 2. Ist es zutreffend, dass in der Ausschreibung die Option eingeräumt wurde, die bestehenden Sportflächen zu überbauen, obwohl sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden und für alle drei Schulen durch ihre zentrale Lage optimal erreichbar sind, im Gegensatz zu den geplanten Ersatzsportflächen , die nordöstlich des neuen Berufsschulgebäudes (schwer erreichbar) und zwischen der Berufsschule und des Gymnasiums (Lärmbelästigung ) errichtet werden? Über die Ausschreibung liegen der staatlichen Schulaufsicht keine Unterlagen vor. Die Zuständigkeit liegt auch insoweit beim Landratsamt Augsburg als Kreisbehörde. 3. Stimmt es, dass die erheblichen Bedenken der Elternbeiräte der Nachbarschulen bezüglich der Wegebeziehungen (z. B. Konflikten mit rauchenden oder Alkohol trinkenden Schülern der beruflichen Schulen, die sich auf dem Schulgelände der Realschule und des Gymnasiums bewegen) ignoriert werden? Bei der Schulvisitation am 27.02.2013 wurden dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Schwaben sowohl vom Schulleiter als auch vom Elternbeirat der Realschule die Bedenken hinsichtlich der Wegebeziehungen ausführlich dargelegt. Diese Bedenken wurden dem Schulaufwandsträger durch den Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Schwaben am 18.03.2013 im Landratsamt Augsburg in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Darüber hinaus wurde die Thematik mit dem Schulleiter der Realschule Neusäß am 10.04.2013 im Staatsministerium ausführlich besprochen. Nach dem Kenntnisstand des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Schwaben wurden die Elternbeiräte beider Schulen (Realschule, Gymnasium ) wiederholt durch den Sachaufwandsträger dazu gehört. Darüber hinaus wurde den Elternvertretern in einer nichtöffentlichen Sitzung des Schulausschusses des Landkreises Augsburg Gelegenheit gegeben, ihre Bedenken zu den Planungen vorzutragen. Die Bewertung der Informationen und gegebenenfalls Schlussfolgerungen für das Bauvorhaben fallen in den Verantwortungsbereich des Landkreises Augsburg. An beruflichen Schulen gelten im Übrigen die gleichen Regelungen hinsichtlich des Rauchverbots und des Verbots alkoholischer Getränke wie an allgemeinbildenden Schulen. 4. Nachdem die Pausenfläche der Realschule durch das Aufstellen von Containern für sechs Klassen stark reduziert und durch die gestiegenen Schülerzahlen (350 auf 935) ohnehin am Rande ihrer Kapazität ist, frage ich die Staatsregierung, ob sie diesen Sachverhalt als ausschlaggebend ansieht, dass das neue Berufsschulzentrum sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer eigens erschlossen werden muss? Hierzu liegen der staatlichen Schulaufsicht keine Informationen vor. Die Klärung dieser Frage obliegt dem Landkreis Augsburg als zuständigem Schulaufwandsträger. 5. Ist es richtig, dass dem Vorschlag der Schulleiter und Elternbeiräte beider Nachbarschulen nicht Drucksache 17/410 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 entsprochen wird, den Gebäudekomplex der beruflichen Schulen um 90° zu drehen, um eine Überbauung der Sportflächen zu vermeiden? Die Frage fällt in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a und 3 Bezug genommen. 6. Wurden dem Verkäufer des Grundstückes für den Neubau Vorgaben zur Ausrichtung des Gebäudes gemacht? a) Gibt es im Rahmen der bisherigen Bauplanungen finanzielle Absprachen oder Verpflichtungen? b) Stimmt es, dass nach dem Umzug der beruflichen Schulen in das neue Gebäude die ehemaligen Gebäude abgerissen werden, obwohl der Landkreis in die Sanierung und Aufstockung vor ca. 10 Jahren viele Millionen Euro investiert hat? c) Wäre es möglich, alle Container im Schulzentrum abzubauen und zumindest den sanierten Teil der ehemaligen Gebäude den Schulen zur Verfügung zu stellen? Zu keinem der abgefragten Aspekte liegen der staatlichen Schulaufsicht Informationen vor. Die Klärung dieser Fragen fällt in den Bereich der kommunalen Aufgaben im Rahmen eines öffentlichen Schulbaus; sie sind nicht Bestandteil des Verfahrens zur schulaufsichtlichen Genehmigung des Neubaus des Beruflichen Schulzentrums Neusäß. 7. Trifft es zu, dass das Verhältnis zum Architekten zerrüttet ist? Das Landratsamt Augsburg informierte die Regierung von Schwaben im Oktober 2013, dass ein neuer Architekt beauftragt wurde. Weitere Erkenntnisse über die Hintergründe hierfür besitzt die staatliche Schulaufsicht nicht. a) Und wenn „ja“, besteht die Möglichkeit einer neuen Ausschreibung, die eine Überbauung der Sportflächen von vorneherein ausschließt und auch die unter Frage 3 genannten Problembereiche berücksichtigt ? Diese Frage ist nicht Gegenstand des schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens. b) Ist es richtig, dass die bisherigen Baupläne nicht mehr zum Tragen kommen? Die Regierung von Schwaben erhielt auf Anfrage (siehe die Antwort zu Frage 7) vom Landratsamt Augsburg die Mitteilung , dass möglicherweise geänderte Pläne vorgelegt werden . c) Ist es richtig, dass aus finanziellen Gründen an ei- nen kompakteren Bau gedacht wird? Hierzu liegen den staatlichen Stellen keine Informationen vor. 8. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Neubau der beruflichen Schulen aus? Auf Rückfragen beim Landkreis Augsburg anlässlich des Architektenwechsels im Oktober 2013 erhielt die Regierung von Schwaben keine konkreten Informationen zum Zeitplan für die Baumaßnahme.