Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Müller FREIE WÄHLER vom 27.11.2013 Förderung von Hochbegabten Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche statistischen Daten werden in Bayern über hochbegabte Schüler erhoben? 2. Welche Hilfen und Beratungsangebote gibt es für Familien mit einem oder mehreren hochbegabten Kindern ? 3. Wie viele Schulen für Hochbegabte oder gleichwertige Einrichtungen (z. B. Internate) und Schulklassen für Hochbegabte gibt es, aufgeschlüsselt nach: a) insgesamt in Bayern, b) in Schwaben und c) in Grundschulen und weiterführenden Schulen? 4. In welchem Umfang wird das Thema Hochbegabung im Studium für das Lehramt in Bayern behandelt, aufgeschlüsselt nach: a) Lehramt an Grundschulen und b) Lehramt an weiterführenden Schulen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.01.2014 Zu 1.: In der amtlichen Schulstatistik werden grundsätzlich keine Leistungsdaten einzelner Schüler erfasst, sodass insbesondere Aussagen zu Hochbegabungen nicht möglich sind. Zu 2.: Die Beratung von Familien mit hochbegabten Kindern erfolgt im staatlichen Bereich an den Schulen über die jeweilige Klassenleitung, die Fachlehrkräfte, die Beratungslehrkräfte oder die Schulpsychologen und darüber hinaus durch die Staatlichen Schulberatungsstellen. Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen umfasst die Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials, die Möglichkeiten der individuellen Förderung an der Schule, eine Beratung zur Schullaufbahn (wie z. B. zum Überspringen oder Schulwechsel), die Beratung von betroffenen Lehrerinnen und Lehrern z. B. bei schwieriger sozialer Situation der begabten Schülerinnen und Schüler, die Beratung für die Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien und Hinweise zu Möglichkeiten einer außerschulischen Förderung. Weitere begabungspsychologische Beratungsstellen sind an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der JuliusMaximilians -Universität Würzburg und der Friedrich-Alexander -Universität Erlangen-Nürnberg eingerichtet. Zu 3. a): Schulen nur für Hochbegabte existieren in Bayern nicht. An acht Gymnasien sind Förderklassen für hochbegabte Schülerinnen und Schüler eingerichtet, an zweien davon besteht die Möglichkeit einer Internatsbetreuung. Im Rahmen des Modellversuchs „Bestenförderung“ sind außerdem im Schuljahr 2013/2014 an 45 Realschulen Talentklassen/ -gruppen eingerichtet. Zu 3. b): In Schwaben existieren Förderklassen an einem Gymnasium bzw. Talentklassen/-gruppen an neun Realschulen. Zu 3. c): An Grundschulen gibt es keine gesonderten Einrichtungen für hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Zu den weiterführenden Schulen siehe die Antwort zu Frage 3 a. Zu 4. a): Beim Studium des Lehramts an Grundschulen ist das Fach „Didaktik der Grundschule“ mit dem Teilgebiet „Grundschulpädagogik “ Studienschwerpunkt. Im Rahmen der inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung ist hierzu folgende Kompetenz gefordert (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c der Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I): „Diagnose des Lernstands, Beobachtung der Lernentwicklungen, Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie kriterienbezogene Einschätzung der Schülerinnen- und Schülerleistungen auf diesen Grundlagen.“ Dabei wird auch das Thema Hochbegabung berücksichtigt. Zu 4. b): In allen Lehrämtern ist im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums, Teilgebiet Schulpädagogik, die Thematik „individuelle Förderung und Beratung“ zu behandeln (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb LPO I). Dies schließt den Aspekt der Hochbegabung mit ein. Studierende aller Lehrämter können zudem die Erste Lehramtsprüfung im Fach „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf“ ablegen. Bei den inhaltlichen Prüfungsanforderungen wird in § 116 Abs. 2 Nr. 2 LPO I unter anderem explizit das Thema „Hochbegabung“ als möglicher Prüfungsgegenstand erwähnt, d. h. es sind auch einschlägige Kenntnisse hierüber Gegenstand des Studiums. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.02.2014 17/412 Bayerischer Landtag