Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 27.11.2013 Gymnasiales Flexibilisierungsjahr Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Gymnasien in Bayern bieten in diesem Schuljahr ein Flexibilisierungsjahr an? a) Wie viele und welche Gymnasien in Schwaben bieten ein solches an? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich zu Beginn des Schuljahres 2013/14 an den bayerischen Gymnasien für ein Flexibilisierungsjahr entschieden und welchem Prozentsatz der Gesamtschülerzahl an bayerischen Gymnasien entspricht das a) Wie viele waren es in Schwaben (absolut und Prozent )? b) Wie viele waren es in den Landkreisen Aichach-Friedberg , Augsburg-Land, Günzburg und Neu-Ulm sowie in der Stadt Augsburg (absolut und Prozent)? 3. Wie sieht die Verteilung auf die Jahrgangsstufen aus? Wurden die Gründe für die Wahl eines Flexibilisierungsjahrs abgefragt, und wenn ja, wie lauteten diese? a) Gibt es zu den Gründen eine differenzierte Übersicht für den Regierungsbezirk Schwaben und die in 2 b genannten Landkreise bzw. die Stadt Augsburg? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.01.2014 Zu 1., 1. a): Das Flexibilisierungsjahr ist eine individuelle Option der gymnasialen Schullaufbahn, die nicht der Disposition der einzelnen Schule unterliegt. Gemäß § 66 a der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) kann jeder Schüler/jede Schülerin an jedem Gymnasium in Bayern ein Flexibilisierungsjahr belegen, wenn er/sie die in der GSO genannten Voraussetzungen erfüllt. Zu 2., 2. a–b): Die Schülerinnen und Schüler können sich für dieses Angebot ab Schuljahresbeginn bis spätestens zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis entscheiden. Im September erfragten die Dienststellen der Ministerialbeauftragten der Gymnasien , an wie vielen staatlichen Gymnasien das Angebot des Flexibilisierungsjahres bereits zum Start der Individuellen Lernzeit (Stichtag 25.09.2013) wahrgenommen wird. Das Ergebnis war: An 36 % aller staatlichen Gymnasien haben sich bereits zu Schuljahresbeginn Schülerinnen und Schüler für ein Flexibilisierungsjahr entschieden. Wie viele Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr das Angebot des Flexibilisierungsjahres insgesamt in Anspruch nehmen, kann deshalb im Moment nicht beantwortet werden. Zu 3., 3. a): Aus den eben genannten Gründen liegen auch keine Angaben über die Verteilung auf die Jahrgangsstufen und über die Gründe der Teilnahme am Flexibilisierungsjahr vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/413 Bayerischer Landtag