Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.12.2013 Geplante neue Erstaufnahmeeinrichtungen Laut Medienberichten plant das Sozialministerium im Moment , in allen bayerischen Regierungsbezirken Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und -bewerberinnen einzurichten. Da die beiden vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen in München und in Zirndorf seit Langem überfüllt sind, ist die Einrichtung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen dringend erforderlich. Bisher sind jedoch noch keine Einzelheiten über die Pläne des Ministeriums bekannt. Aus Erfahrungen mit den bisherigen Einrichtungen in München und Zirndorf sind Probleme bekannt, die in den neuen Erstaufnahmezentren durch eine sachgerechte Planung vermieden werden können. Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Standorte sind für die zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen geplant? 1.2 Welche Aufnahmekapazität ist an den jeweiligen Standorten geplant? 1.3 Gibt es an den Standorten Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Innen- und Außenbereich? 2.1 Ist an diesen Standorten ein vorbereitender Unterricht für Kinder im schulpflichtigen Alter geplant, und wenn ja, wie und wo soll dieser Unterricht durchgeführt werden ? 2.2 In welchem Umfang ist eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte geplant? 2.3 In welcher Form wird Internetzugang an den Standorten bereitgestellt? 3.1 Ist an diesen Standorten eine ausreichende Rechtsberatung gesichert, und wenn ja, durch welche Träger? 3.2 Ist an diesen Standorten eine ausreichende Sozialberatung geplant, und wenn ja, durch welche Träger? 4.1 Wie wird auf Besonderheiten der Herkunft, der Religionszugehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit bei der Unterbringung in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen Rücksicht genommen? 4.2 Wie werden die besonderen Bedürfnisse von Familien , Alleinerziehenden, Schwangeren, Senioren, Men- schen mit Behinderung oder chronisch Kranken berücksichtigt ? 5.1 Durch welche medizinischen Einrichtungen soll an den Standorten die medizinische Versorgung gesichert werden? 5.2 Welche psychologischen Diagnose- und Behandlungsangebote sollen in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten werden? 6.1 Wie soll an den einzelnen Standorten für geplante Erstaufnahmeeinrichtungen ein bedarfsdeckendes Angebot an Deutschkursen zur Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse und zum Abbau interkultureller Barrieren gewährleistet werden? 6.2 Werden alle geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen frei zugänglich sein? 6.3 Wie werden ehrenamtliche oder freiwillige Helfer und Helferinnen in die Arbeit vor Ort eingebunden? 7.1 Wie wurden die betroffenen Kommunen bisher an der Planung der Einrichtungen beteiligt? 7.2 Sind ehrenamtliche Organisationen an der Planung der Einrichtungen beteiligt, bitte aufschlüsseln nach geplantem Standort und in die Planung einbezogene Organisationen? 8.1 Ist geplant, dass private Sicherheitsdienste die neuen Einrichtungen überwachen sollen, und wenn ja, welche Firmen sind angedacht? 8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum an private Dienstleister in Bezug auf die Qualifikation der beschäftigten und die Sicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/421 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/421 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.01.2014 1.1 Welche Standorte sind für die zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen geplant? 1.2 Welche Aufnahmekapazität ist an den jeweiligen Standorten geplant? 1.3 Gibt es an den Standorten Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Innen- und Außenbereich ? Die Prüfungen der Bezirksregierungen und der Immobilien Bayern (IMBY) sind noch nicht so weit vorangeschritten, dass Standortentscheidungen getroffen werden konnten. Es kann daher derzeit auch noch keine Auskunft zu konkreten Aufnahmekapazitäten an den jeweiligen Standorten und zu Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Innen- und Außenbereich gegeben werden. 2.1 Ist an diesen Standorten ein vorbereitender Unterricht für Kinder im schulpflichtigen Alter geplant, und wenn ja, wie und wo soll dieser Unterricht durchgeführt werden? Es wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . Grundsätzlich gilt, dass Aufnahmeeinrichtungen der Erstaufnahme dienen. Asylbewerber sollen hier erfasst, auf ihren Gesundheitszustand untersucht und das Asylverfahren eingeleitet werden. Der Aufenthalt dort ist nur für sehr kurze Dauer vorgesehen. In aller Regel wird daher für Kinder in einer Aufnahmeeinrichtung keine Schulpflicht bestehen . 2.2 In welchem Umfang ist eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte geplant? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . 2.3 In welcher Form wird Internetzugang an den Standorten bereitgestellt? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . 3.1 Ist an diesen Standorten eine ausreichende Rechtsberatung gesichert, und wenn ja, durch welche Träger? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es nicht Aufgabe einer Aufnahmeeinrichtung und auch nicht des Freistaats ist, Rechtsberatung für ein Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sicherzustellen. 3.2 Ist an diesen Standorten eine ausreichende Sozialberatung geplant, und wenn ja, durch welche Träger ? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . 4.1 Wie wird auf Besonderheiten der Herkunft, der Religionszugehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit bei der Unterbringung in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen Rücksicht genommen ? 4.2 Wie werden die besonderen Bedürfnisse von Familien , Alleinerziehenden, Schwangeren, Senioren , Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken berücksichtigt? Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft , unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und auch unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit stellen sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner als auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aufnahmeeinrichtungen hohe Anforderungen. Das gilt auch für das Zusammenleben mit Menschen mit besonderen Bedarfen, wie sie in Frage 4.2 angesprochen werden. Soweit es die Platzkapazität erlaubt, sollen bei der Unterbringung Nationalität, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten müssen vor allem bei der Zimmerzuteilung berücksichtigt werden. So sollen z. B. Familien gemeinsam untergebracht werden. Auch im Bereich der Ernährung muss durch eine Speisenauswahl , die unterschiedliche Ernährungsbesonderheiten berücksichtigt, jedem die Teilnahme am Essen ermöglicht werden. Ziel ist, eine neue Aufnahmeeinrichtung in oder direkt an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzurichten, sodass Zugang zu Versorgungssystemen, wie z. B. zur ärztlichen Versorgung besteht. Gerade bei Schwangeren, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken ist das von besonderer Bedeutung. 5.1 Durch welche medizinischen Einrichtungen soll an den Standorten die medizinische Versorgung gesichert werden? 5.2 Welche psychologischen Diagnose- und Behandlungsangebote sollen in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen geboten werden? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 – 1.3 verwiesen . Im Übrigen ist in Bayern die freie Arztwahl auch für Asylbewerber nicht beschränkt. Es ist nicht geplant, diese freie Arztwahl für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen einzuschränken. 6.1 Wie soll an den einzelnen Standorten für geplante Erstaufnahmeeinrichtungen ein bedarfsdeckendes Angebot an Deutschkursen zur Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse und zum Abbau interkultureller Barrieren gewährleistet werden? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen. 6.2 Werden alle geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen frei zugänglich sein? Die Bezirksregierungen, die die Erstaufnahmeeinrichtungen errichten und betreiben, gewähren grundsätzlich ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen . Das kann allerdings nicht schrankenlos gelten. Zum einen muss berücksichtigt werden, dass in den Aufnahmeeinrichtungen Menschen – wenn auch für kurze Zeit – wohnen. Es kann daher nicht angehen, alle Räumlichkeiten für jedermann frei zugänglich zu machen. Darüber hinaus findet ein Zugang von Ehrenamtlichen seine Grenzen darin, dass die Funktionsfähigkeit der Aufnahmeeinrichtung und die Notwendigkeit der Einhaltung der Hausordnung gewährleistet bleiben muss. Drucksache 17/421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6.3 Wie werden ehrenamtliche oder freiwillige Helfer und Helferinnen in die Arbeit vor Ort eingebunden ? In dem Rahmen, der unter 6.2 dargestellt wurde, erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auch Zugang zur Aufnahmeeinrichtung und damit die Möglichkeit, dort unterstützend tätig zu werden. 7.1 Wie wurden die betroffenen Kommunen bisher an der Planung der Einrichtungen beteiligt? 7.2 Sind ehrenamtliche Organisationen an der Planung der Einrichtungen beteiligt, bitte aufschlüsseln nach geplantem Standort und in die Planung einbezogene Organisationen? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1–1.3 verwiesen . 8.1 Ist geplant, dass private Sicherheitsdienste die neuen Einrichtungen überwachen sollen, und wenn ja, welche Firmen sind angedacht? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 – 1.3 verwiesen . 8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum an private Dienstleister in Bezug auf die Qualifikation der Beschäftigten und die Sicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger? Im öffentlichen Raum hat die Polizei die Aufgabe, die allgemeinen oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Es ist seitens des StMAS nicht beabsichtigt, das in Bezug auf Aufnahmeeinrichtungen zu ändern.