Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2013 Übungsflüge von Drohnen auf den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels Seit Sommer 2013 ist bekannt, dass unbemannte Drohnen der US-amerikanischen Streitkräfte außerhalb der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels in zwei dafür freigegebenen Luftkorridoren eingesetzt werden sollen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden für den Einsatz unbemannter Drohnen vom Typ „Hunter“ mittlerweile die Genehmigungen für die Nutzung zweiter Luftkorridore zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels erteilt? a) Wenn ja: Wer hat diese Genehmigungen erteilt? b) Wenn nein: Welche Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung erfüllt werden? c) Weshalb wurde die Genehmigung bisher versagt? 2. Waren zwischen den beiden genannten Übungsplätzen mittlerweile bereits unbemannte Drohnen unterwegs , gegebenenfalls auch zu Übungszwecken? a) Wenn ja: Wie oft und an welchen Tagen? b) Wenn ja: Gab es Reaktionen aus der Bevölkerung? c) Was ist nach Kenntnis der Staatsregierung das Ziel solcher Übungsflüge? 3. Welche Erkenntnisse zu den Lärmemissionen des unbemannten Luftfahrzeugs „Hunter“ liegen der Staatsregierung vor? 4. Erhält der Freistaat Bayern für die Gewährung der Überflugrechte bzw. der Nutzung der Luftkorridore Geld oder sonstige Gegenleistungen von den Streitkräften der USA oder der US-Regierung? a) Wenn ja: In welcher Höhe? 5. Warum werden nach Kenntnis der Staatsregierung diese Übungsflüge über dem besiedelten Gebiet der Oberpfalz durchgeführt und nicht in unbewohnten Gebieten der USA? 6. Kann die Staatsregierung eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Sachwerten infolge von Unfällen der Drohnen ausschließen? a) Wer haftet im Fall von Unfällen für etwaige Personen- und Sachschäden? 7. Sind die Drohnen vom Grundsatz her geeignet, Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Überflugkorridore auszuspähen? a) Wenn ja, wurde eine derartige Nutzung untersagt? b) Und wie kann ein mögliches Verbot kontrolliert wer- den? c) Wie beurteilt die Staatsregierung im Hinblick auf die aktuelle NSA-Spähaffäre die Gefahr möglicher Spionagetätigkeiten ? 8. Werden in Grafenwöhr und Hohenfels neben der Drohne des Typs „Hunter“ weitere unbemannte Luftfahrzeuge betrieben? a) Wenn ja: Welche? b) Zu welchem Zweck können diese Drohnen eingesetzt werden? c) Ist geplant, diese Drohnen auch außerhalb des Übungsraumes einzusetzen? Antwort der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 21.01.2014 1. Wurden für den Einsatz unbemannter Drohnen vom Typ „Hunter“ mittlerweile die Genehmigungen für die Nutzung zweier Luftkorridore zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels erteilt? a. Wenn ja: Wer hat diese Genehmigung erteilt? b. Wenn nein: Welche Voraussetzungen müssten für eine Genehmigung erfüllt werden? c. Weshalb wurde die Genehmigung bisher versagt? Für militärische Angelegenheiten einschließlich des militärischen Flugbetriebs mit unbemannten Luftfahrzeugen ist die Bayerische Staatsregierung nicht zuständig. Gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist dies ausschließlich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit den ihm nachgeordneten Stellen. Dies gilt auch für die Genehmigung zweier Luftkorridore für Transitflüge von unbemannten Luftfahrzeugen vom Typ „Hunter“ zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels. Nach Kenntnis der Bayerischen Staatsregierung ist eine solche Genehmigung bisher nicht erteilt worden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag wird verwiesen (BT-Drucksache 18/48, Antwort zu Frage 9). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/425 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/425 2. Waren zwischen den beiden genannten Übungsplätzen mittlerweile bereits unbemannte Drohnen unterwegs , ggf. auch zu Übungszwecken? a) Wenn ja: Wie oft und an welchen Tagen? b) Wenn ja: Gab es Reaktionen aus der Bevölkerung? c) Was ist nach Kenntnis der Staatsregierung das Ziel solcher Übungsflüge? Nach Kenntnis der Staatsregierung sind keine Übungsflüge von unbemannten Luftfahrzeugen zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels geplant. Nach Auskunft des BMVg sollen die beiden geplanten Luftkorridore ausschließlich für Transitflüge von unbemannten Luftfahrzeugen vom Typ „Hunter“ dienen, um den bisher erfolgenden Straßentransport zur Verlegung zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels zu vermeiden . Solche Transitflüge sind nach Kenntnis der Staatsregierung bisher nicht erfolgt. 3. Welche Erkenntnisse zu den Lärmemissionen des unbemannten Luftfahrzeugs Typ „Hunter“ liegen der Staatsregierung vor? Zu Lärmemissionen des unbemannten Luftfahrzeugs vom Typ „Hunter“ liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Dies gilt auch für die Bundesregierung (siehe BT-Drs. 18/48, Antwort zu Frage 1). 4. Erhält der Freistaat Bayern für die Gewährung der Überflugrechte bzw. der Nutzung der Luftkorridore Geld oder sonstige Gegenleistungen von den Streitkräften der USA oder der US-Regierung? a) Wenn ja: In welcher Höhe? Für eine mögliche Genehmigung der Nutzung zweier Luftkorridore für Transitflüge zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels mit unbemannten Luftfahrzeugen ist das BMVg mit den ihm nachgeordneten Stellen zuständig. Der Freistaat Bayern gewährt keine Überflugrechte oder Nutzungsrechte für Luftkorridore und erhält deshalb hierfür auch weder Geld noch sonstige Gegenleistungen . 5. Warum werden nach Kenntnis der Staatsregierung diese Übungsflüge über dem besiedelten Gebiet der Oberpfalz durchgeführt und nicht in unbewohnten Gebieten der USA? Nach Kenntnis der Staatsregierung werden keine Übungsflüge über dem besiedelten Gebiet der Oberpfalz durchgeführt werden. Soweit zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels Transitflüge mit unbemannten Luftfahrzeugen vom Typ „Hunter“ durchgeführt werden sollen, dienen diese der Vermeidung der bisher erfolgenden Straßentransporte zur Verlegung zwischen den beiden Truppenübungsplätzen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag verwiesen (BT-Drucksache 18/48, Antworten zu den Fragen 3 und 12). 6. Kann die Staatsregierung eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Sachwerten infolge von Unfällen der Drohnen ausschließen? a) Wer haftet in Fällen von Unfällen für etwaige Personen - und Sachschäden? Für die mögliche Genehmigung der Luftkorridore für Transitflüge und die luftfahrttechnische Sicherheit ist das BMVg mit den ihm nachgeordneten Stellen zuständig. Im Falle eines Unfalls würden die USA auf Grundlage des NATO-Truppenstatus und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut haften. Auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag wird verwiesen (BTDrucksache 18/48, Antworten zu den Fragen 13 und 14). 7. Sind die Drohnen vom Grundsatz her geeignet, Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Überflugkorridore auszuspähen? a) Wenn ja, wurde eine derartige Nutzung untersagt? b) Und wie kann ein mögliches Verbot kontrolliert werden? c) Wie beurteilt die Staatsregierung im Hinblick auf die aktuelle NSA-Spähaffäre die Gefahr möglicher Spionagetätigkeiten? Nach Kenntnis der Staatsregierung soll eine Genehmigung der beiden Luftkorridore ausschließlich zur Nutzung für Transitflüge erteilt werden. Der Staatsregierung sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bekannt, dass von den geplanten Transitflügen eine konkrete Gefahr von Spionagetätigkeiten ausgehen würde. Hinsichtlich der technischen Ausrüstung der für die Transitflüge vorgesehenen unbemannten Luftfahrzeuge vom Typ „Hunter“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag verwiesen (BT-Drucksache 18/48, Antworten zu den Fragen 7 und 8). 8. Werden in Grafenwöhr und Hohenfels neben der Drohne des Typs „Hunter“ weitere unbemannte Luftfahrzeuge betrieben? a) Wenn ja: Welche? b) Zu welchem Zweck können diese Drohnen einge- setzt werden? Nach Kenntnis der Staatsregierung betreiben die US-Armee und die Bundeswehr folgende unbemannte Luftfahrzeuge auf den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels, bei denen es sich jeweils um Aufklärungssysteme handelt: – „Raven“ (US-Armee, Spannweite 1,21 m) – „Shadow“ (US-Armee, Spannweite 6,90 m) – „KZO“ (Bundeswehr, Spannweite 3,42 m) – „LUNA“ (Bundeswehr, Spannweite 4,17 m). c) Ist geplant, diese Drohnen auch außerhalb des Übungsraumes einzusetzen? Solche Pläne sind der Staatsregierung nicht bekannt. Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 sowie die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag (BT Drs. 18/48, Antworten zu den Fragen 11 und 17) wird verwiesen.