Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Metzgerei-, Schlacht- und Fleischereibetriebe in Bayern in den letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach der Zahl der wöchentlichen Schlachtungen und nach Regierungsbezirken ? Wie entwickelten sich im gleichen Zeitraum die Minimal- und Maximalschlachtkapazitäten (pro Tag/Woche/Monat; je nach Datenlage) der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 2. Wie viele dieser Betriebe haben sich im Verlauf der letzten Jahre auf die Schlachtung von einer Tierart spezialisiert (wenn möglich Gliederung nach Jahr und Tierart bzw. Gemischtbetrieb)? Mit der Einführung des EU-Hygienepakets müssen seit 01.01.2010 alle Schlachtbetriebe zugelassen sein. Im Rahmen der Zulassung werden durch die Zulassungsbehörden (Regierungen) mittels Betriebsspiegel auch Daten zur Größe des Betriebs (u. a. Schlachtmenge) erhoben. Vor diesem Zeitpunkt benötigten nur große Betriebe oder solche, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnahmen, eine Zulassung . Die anderen Schlachtbetriebe waren lediglich registriert . Die geforderten Daten können daher für den Zeitraum vom Jahr 2004 bis zum 01.01.2010 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bzw. zum Teil nicht ermittelt werden. Die Daten zur Entwicklung der Schlachtbetriebe, der Schlachtkapazitäten und Spezialisierung ab dem 01.01.2010 sind in u. a. Tabelle enthalten. Hinsichtlich der Frage nach der Schlachtkapazität wurden zwischen Betrieben mit einer Kapazität von über oder unter 20 Großvieheinheiten (GVE) pro Woche unterschieden. Diese Einteilung orientiert sich nach der vormals im Fleischhygienerecht geltenden Grenze. 2010 2011 2012 2013 April 2014 Oberbayern Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 389 422 423 417 408 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 337 410 411 405 395 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 12 12 12 12 13 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 296 315 313 306 297 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4261 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2014 Schlachthöfe in Bayern Die geplante Schließung der Schlachthöfe in Pfarrkirchen, Straubing und Leutkirch bestätigt den Trend hin zu einer zentralisierten Fleischproduktion und immer größeren Schlachtstätten in Bayern. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Metzgerei-, Schlacht- und Fleischereibetriebe in Bayern in den letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach der Zahl der wöchentlichen Schlachtungen und nach Regierungsbezirken? Wie entwickelten sich im gleichen Zeitraum die Minimal- und Maximalschlachtkapazitäten (pro Tag/Woche/Monat; je nach Datenlage) der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ? 2. Wie viele dieser Betriebe haben sich im Verlauf der letzten Jahre auf die Schlachtung von einer Tierart spezialisiert (wenn möglich Gliederung nach Jahr und Tierart bzw. Gemischtbetrieb)? 3. Wie entwickelte sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Metzgerei -, Schlacht- und Fleischereibetrieben? 4. Was setzt die Staatsregierung den begründeten Ängsten, dass der kleinen Tierhaltungsstruktur durch die Verlagerung der Schlachtstätten auf wenige Standorte mittel- bis langfristig das Aus drohe, entgegen? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aspekte Tier- und Umweltschutz angesichts längerer Transportzeiten der Tiere zu den Schlachthöfen? 6. Was sind die ausschlaggebenden Gründe für die Schließung kleinerer bis mittlerer Metzgerei-, Schlacht- und Fleischereibetriebe? Wie verteilen sich die unterschiedlichen Begründungen nach Relevanz bei den Schließungen ? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Erhaltung regionaler Wertschöpfungsketten, also gegen die Schließung kleinerer Fleischerei- und Schlachtbetriebe? 8. Wie lassen sich die Zentralisierungstendenzen bei den Schlachtbetrieben mit den von der Staatsregierung ausgegebenen Zielen einer Stärkung der Regionalvermarktung vereinbaren? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4261 2010 2011 2012 2013 April 2014 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierart enzugelassen sind 93 107 110 111 111 Rind 13 13 13 13 13 Schwein 21 21 21 19 19 Einhufer 1 1 1 1 1 Schaf/Ziege 16 20 21 21 20 Geflügel/Hasentiere 8 9 9 9 9 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 34 43 45 48 49 Niederbayern Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 171 189 195 196 197 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 158 175 182 183 184 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 13 14 13 13 13 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 142 151 155 156 157 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierarten zugelassen sind 29 38 40 40 40 Rind 2 2 3 3 3 Schwein 10 10 11 11 11 Einhufer 1 1 1 1 1 Schaf/Ziege 2 3 3 3 3 Geflügel/Hasentiere 5 5 4 4 4 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 9 17 18 18 18 Oberpfalz Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 374 381 382 380 379 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 364 371 372 370 369 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 10 10 10 10 10 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 263 257 256 253 253 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierart enzugelassen sind 111 124 126 127 126 Rind 6 6 6 6 6 Schwein 57 57 57 57 56 Einhufer Schaf/Ziege 4 4 4 4 4 Geflügel/Hasentiere 3 3 3 4 4 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 41 54 56 56 56 Oberfranken Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 212 228 234 236 241 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 202 218 225 227 233 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 10 10 9 9 8 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 97 102 98 97 95 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierarten zugelassen sind 115 126 136 139 146 2010 2011 2012 2013 April 2014 Rind 3 3 3 3 3 Schwein 48 50 50 51 54 Einhufer 0 0 0 0 0 Schaf/Ziege 5 5 5 5 5 Geflügel/Hasentiere 0 0 0 0 1 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 59 68 78 80 83 Mittelfranken Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 286 298 294 294 291 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 176 288 284 284 282 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 10 10 10 10 9 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 247 252 249 249 246 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierart zugelassen sind 39 46 45 45 45 Rind 0 1 1 1 1 Schwein 11 12 11 11 11 Einhufer 0 0 0 0 0 Schaf/Ziege 10 11 11 11 11 Geflügel /Hasentiere 2 2 2 2 2 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 16 20 20 20 20 Unterfranken Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 131 135 137 137 134 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 120 125 127 127 124 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 11 10 10 10 10 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 95 97 97 98 97 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierarten zugelassen sind 36 38 40 39 37 Rind 3 3 3 3 3 Schwein 29 29 29 29 28 Einhufer 0 0 0 0 0 Schaf/Ziege 2 3 4 4 4 Geflügel /Hasentiere 0 1 1 0 0 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 2 2 3 3 2 Schwaben Anzahl zugelassener Schlachtbetriebe 246 300 315 318 320 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 232 281 293 294 296 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 14 19 22 24 24 Betriebe, die für die Schlachtung mehrerer Tierarten zugelassen sind 198 230 240 240 241 Betriebe, die nur für die Schlachtung einer der folgenden Tierarten zugelassen sind 48 70 75 78 79 Rind 6 6 9 10 10 Schwein 15 18 18 18 19 Drucksache 17/4261 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2010 2011 2012 2013 April 2014 Einhufer 0 0 0 0 0 Schaf/Ziege 11 12 13 13 13 Geflügel /Hasentiere 7 8 8 8 8 Farmwild/ Zuchtlaufvögel 9 26 27 29 29 Die Angabe der Zahl der tatsächlichen wöchentlichen Schlachtungen je Schlachthof in den letzten zehn Jahren wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand darstellbar. Die Entwicklung der Schlachtzahlen für Rinder und Schweine in den bayerischen Regierungsbezirken von 2000–2012 ist tabellarisch dargestellt. 3. Wie entwickelte sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Mitarbeiter/-innen in den Metzgerei-, Schlacht- und Fleischereibetrieben? Für die Frage nach der Zahl der Arbeitskräfte orientierte sich die Einteilung nach Kleinst- oder kleine Unternehmen an der Verordnung (EG) Nr. 702/2014. Entsprechend der Erläuterung zu Frage 1 beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum ab 01.01.2010. 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand April) Anzahl Schlachtbetrieb gesamt 1809 1953 1980 1978 1970 Anzahl Schlachtbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern 1679 1812 1839 1836 1831 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und weniger als 50 Mitarbeitern 109 121 121 123 120 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern 21 20 20 19 19 4. Was setzt die Staatsregierung den begründeten Ängsten , dass der kleinen Tierhaltungsstruktur durch die Verlagerung der Schlachtstätten auf wenige Standorte mittel- bis langfristig das Aus drohe, entgegen? Die Strukturen in der Tierhaltung werden weniger durch eine geringere Anzahl an Schlachtbetrieben als durch die Wirtschaftlichkeit der Produktion beeinflusst. Unabhängig von der Anzahl der Schlachtbetriebe geht bei nicht kosten- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4261 deckenden Preisen die Erzeugung von Schlachttieren zurück . 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aspekte Tier- und Umweltschutz angesichts längerer Transportzeiten der Tiere zu den Schlachthöfen? Sowohl für Schweine- wie für Rindertransporte, die von den zukünftig geschlossenen Standorten zu den weiterhin bestehenden Standorten der Fa. Vion umgeleitet werden, ergeben sich keine Transportzeitverlängerungen, die aus Sicht des Tierschutzes kritisch zu sehen sind. Es gibt keine rechtliche Vorgabe, Schlachttiere an den nächstgelegenen Schlachthof zu transportieren. Effektive Schlachttiertransportzeiten ergeben sich nicht aus der räumlichen Ansiedelung von Schlachtbetrieben, sondern aus den zu erzielenden Erlösen von den am Markt tätigen Schlachtunternehmen. Gemäß § 38 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) müssen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger so beschaffen sein, dass ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei bestimmungsgemäßem Betrieb die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschreiten. Zu Transportzeiten von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bezüglich Luftreinhaltung sowie zu den vom Transportgut möglicherweise ausgehenden Geruchsemissionen trifft das BImSchG keine Aussagen. Der Staatsregierung sind auch keine Geruchsprobleme beim Schlachttransport von Schweinen bekannt. 6. Was sind die ausschlaggebenden Gründe für die Schließung kleinerer bis mittlerer Metzgerei-, Schlacht- und Fleischereibetriebe? Wie verteilen sich die unterschiedlichen Begründungen nach Relevanz bei den Schließungen? Die Gründe sind nicht bekannt. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Erhaltung regionaler Wertschöpfungsketten, also gegen die Schließung kleinerer Fleischerei- und Schlachtbetriebe? Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist Ziel des „Marktstrukturverbesserungs-Programms“. Mit dem Programm können Investitionen im nachgelagerten Bereich der Schlachtung, insbesondere in der Zerlegung und Verarbeitung mit bis zu 20 % bezuschusst werden. Der Bereich Schlachtung und Abkühlung des Schlachtkörpers war wegen der Überkapazitäten am Markt bisher von der Förderung ausgeschlossen. In der neuen EU-Förderperiode bis 2020 können erstmals Investitionen in diesen Bereich gefördert werden. Die Förderung ist hierbei auf Kleinst- und kleine Unternehmen beschränkt. Ziel ist die Stärkung der regionalen Versorgung . Im Zeitraum 2000 bis 2014 wurden an 31 Antragsteller aus dem Fleischbereich im Rahmen des Programms „Marktstrukturverbesserung“ 13,9 Mio. € an Zuschüssen ausgereicht. Das geförderte Investitionsvolumen lag bei 70 Mio. €. Bezüglich der Förderung mittelständischer Fleischereibetriebe ist anzumerken, dass diese für Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben – bei vorliegenden Fördervoraussetzungen – LfA-Darlehen („Mittelstandskreditprogramm “) in Anspruch nehmen können. Im Rahmen der Handwerksförderung selbst erfolgt keine unmittelbare Unterstützung von (mittelständischen) Fleischereibetrieben, mit Ausnahme im Rahmen von Berufsberatung oder Messebeteiligungsprogramm . 8. Wie lassen sich die Zentralisierungstendenzen bei den Schlachtbetrieben mit den von der Staatsregierung ausgegebenen Zielen einer Stärkung der Regionalvermarktung vereinbaren? Die Staatsregierung unterstützt regionale Wertschöpfungsketten durch eine Reihe von Fördermaßnahmen, z. B. mit dem Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“. Im Rahmen des Cluster Ernährung werden regionale Ansätze und Partner vor Ort begleitet und beim Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten unterstützt. Speziell für kleine regionale Verarbeitungsbetriebe wird das Förderprogramm „Verarbeitung und Vermarktung regionaler und ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuV)“ angeboten. Die Vermarktung regionaler Produkte wird über die Vernetzung der einzelnen Regionalinitiativen zusammen mit dem Bundesverband der Regionalinitiativen unterstützt. Entscheidungen auf Konzernebene zur Bündelung von Aktivitäten liegen außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Staatsregierung.