Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen oberbayerischen Gemeinden sich das Jakobskreuzkraut bzw. verwandte Arten, die für Nutztiere gefährlich sind, in den Jahren seit 2010 ausgebreitet haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Landkreisen und c) den einzelnen Gemeinden? Generell wurde eine Ausbreitung von Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) und Schmalblättrigen-Kreuzkraut (S. inaequidens ), insbesondere auch auf Straßenbegleitgrün und Ruderalflächen, sowie von Wasser-Kreuzkraut (S. aquaticus ) vor allem im Bereich extensiv genutzter Feuchtwiesen des voralpinen Grünlandgürtels beobachtet. Wasser- und Jacobskreuzkraut sind autochthone Elemente der heimischen Flora. Das Schmalblättrige Kreuzkraut (Senecio inaequidens ) ist ein Neophyt aus Südafrika. Im Rahmen eines von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) durchgeführten Grünlandmonitorings wurden in Oberbayern von 2002 bis 2012 760 Flächen untersucht . Davon wurden auf insgesamt 20 Grünlandflächen (=2,6 % Befallsflächenanteil, siehe Tabelle) KreuzkrautArten in meist geringem Umfang nachgewiesen. Unter Punkt a) der nachstehenden Tabelle sind zunächst nur die Jahre 2010–2012 einzeln getrennt mit Befallsflächen in Oberbayern und dann die gesamten Befallsflächen in Oberbayern von 2002–2012 aufgeführt. Dabei sind starke Schwankungen der Befallshäufigkeit zwischen den Einzeljahren zu erkennen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4299 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 16.09.2014 Ausbreitung der Kreuzkraut-Arten und die Folgen für die Landwirtschaft Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chen oberbayerischen Gemeinden sich das Jakobskreuzkraut bzw. verwandte Arten, die für Nutztiere gefährlich sind, in den Jahren seit 2010 ausgebreitet haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Landkreisen und c) den einzelnen Gemeinden? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang in den Jahren seit 2010 Nutztiere durch Kreuzkraut Vergiftungen erlitten bzw. verendeten, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gemeinden und Landkreisen, b) der Anzahl der jeweils verendeten bzw. geschädigten Nutztiere und c) den jeweiligen Nutztierarten? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Folgen das jeweils für die betroffenen Landwirte bzw. Tierbesitzer hatte, aufgeschlüsselt nach: a) den finanziellen Folgen in den einzelnen Gemeinden bzw. Landkreisen, b) dem Verzicht auf Nutzung von Alm- bzw. Wiesenflächen und c) den Kosten für die Bekämpfung dieser Pflanzenarten? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang sich diese Pflanzenarten und andere invasive und schädliche Pflanzenarten auf Flächen des Freistaats bzw. des Bundes in Bayern seit 2010 ausgeweitet haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren seit 2010 und b) den jeweiligen Flächen in den einzelnen Landkreisen (Art des Befalls, Größe der Fläche, bislang erfolgte Gegenmaßnahmen seitens der zuständigen Behörden )? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4299 Tab.: Vorkommen von Kreuzkraut-Arten im Regierungsbezirk Oberbayern; LfL-Grünland-Monitoring 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in den Jahren seit 2010 Nutztiere durch Kreuzkraut Vergiftungen erlitten bzw. verendeten , aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Gemeinden und Landkreisen, b) der Anzahl der jeweils verendeten bzw. geschädig- ten Nutztiere und c) den jeweiligen Nutztierarten? Statistische Erhebungen über Tierschäden durch Kreuzkraut -Arten liegen nicht vor. Nachdem es für pyrrolizidinalkaloidhaltige Pflanzen in Futtermittel derzeit keine gesetzlichen Regelungen gibt, liegen der amtlichen Futtermittelüberwachung keine systematischen Erkenntnisse zu den aufgeworfenen Fragen zu Kreuzkrautarten vor. Futtermittelproben werden nur risikoorientiert bzw. in Verdachtsfällen auf Kreuzkrautarten untersucht. Aus diesem Grund werden lediglich punktuelle Einzelfälle bekannt: Seit 2010 ist ein Fall aus dem Jahr 2012 mit Nachweis von Jakobskreuzkraut in einer „Verdachtsprobe Heu“ bekannt. Die Probe stammte aus einem Pferde haltenden Betrieb im Landkreis Augsburg. Allerdings stammte das Heu nicht aus Bayern. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Folgen das jeweils für die betroffenen Landwirte bzw. Tierbesitzer hatte, aufgeschlüsselt nach: a) den finanziellen Folgen in den einzelnen Gemeinden bzw. Landkreisen, b) dem Verzicht auf Nutzung von Alm- bzw. Wiesenflächen und c) den Kosten für die Bekämpfung dieser Pflanzenarten ? Aufgrund der fehlenden Statistik zu Tierschadensfällen können wirtschaftliche Schäden nicht beziffert werden. Bei einem Nutzungsausfall von mit Kreuzkräutern befallenen Wiesen- und Weideflächen kann aufgrund der in der Regel niedrigen Nutzungsintensität von einem unmittelbaren Ertragsschaden in Höhe von durchschnittlich 500 €/ha ausgegangen werden. Für die mechanische Bekämpfung durch Ausstechen von Einzelpflanzen liegt der Kostenaufwand im Bereich von 250 bis >5.000 €/ha und Jahr (anfänglicher Randbefall bis flächendeckender intensiver Befall). Für eine chemische Bekämpfungsmaßnahme sind Kosten in Höhe von ca. 150 €/ ha, unabhängig von der Befallsdichte, zu veranschlagen. Bei beiden Bekämpfungsverfahren muss berücksichtigt werden , dass die eigentliche Bekämpfungsmaßnahme durch zusätzliche Pflegemaßnahmen in Form von Nachsaat (ca. 150 €/ha) unterstützt werden muss. Eine Sanierung von Befallsflächen ist in der Regel nur durch gezielte Behandlungs- und Pflegemaßnahmen im Verlauf von mehreren Jahren möglich. Zudem ist die im Einzelfall mögliche Bekämpfungsmaßnahme vom naturschutzrechtlichen Schutzstatus der betroffenen Fläche abhängig. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass eine chemische Bekämpfung auf artenreichen Feuchtwiesen ausgeschlossen ist. In solchen Fällen kann auf betroffenen Flächen eine wirtschaftliche Ertragsfähigkeit nur noch eingeschränkt gegeben sein. Es fallen dann Kosten für die weitere Flächenpflege und für die Entsorgung des belasteten Aufwuchses an. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang sich diese Pflanzenarten und andere invasive und schädliche Pflanzenarten auf Flächen des Freistaats bzw. des Bunds in Bayern seit 2010 ausgeweitet haben, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren seit 2010 und b) den jeweiligen Flächen in den einzelnen Landkrei- sen (Art des Befalls, Größe der Fläche, bislang erfolgte Gegenmaßnahmen seitens der zuständigen Behörden)? Auf den Grünlandflächen der landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszentren der LfL in Osterseeon, Schwaiganger und Weghaus treten bisher Kreuzkraut-Arten im geringen bis seltenen Umfang auf, wobei gegen eine weitere Ausbreitung bereits Bekämpfungs- und Regulierungsmaßnahmen (generell mechanische Bekämpfung sowie Herbizideinsatz auf 1,5 ha in Schwaiganger und auf 0,5 ha in Weghaus) vorgenommen werden. Eine detaillierte Befallsstatistik liegt nicht vor. Über den tatsächlichen Umfang der Ausbreitung von Kreuzkraut-Arten auf Straßennebenflächen der Bundesfern - und Staatsstraßen seit 2010 liegen keine Informationen vor. Die verfügbaren Datenquellen zur Verbreitung wild lebender Pflanzenarten, die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des MdL Streibl vom 06.09.2012 (Drs. 16/14451) genannt wurden, sind weiterhin gültig.