Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.11.2014 Zu 1. und 2.: In Bayern werden jährliche Erhebungen zum Kiefernholznematoden (auch Kiefernfadenwurm genannt) durchgeführt. Der als Quarantäneschadorganismus eingestufte Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus) ist bisher nicht in bayerischen Wäldern festgestellt worden. Zu 3.: Die Importbedingungen für Holzprodukte aus Drittländern sind mit der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vorgegeben. Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/535/EU der Kommission vom 26. September 2012 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Kiefernfadenwurm) in der Union (2012/535/EU) wurden die Bedingungen für das Verbringen anfälliger Pflanzen, anfälligen Holzes und anfälliger Rinde innerhalb der Union geregelt . Wirtsmaterial, z. B. Holz, muss sowohl vor dem Import in die Europäische Union (EU) als auch vor dem Verbringen aus Befallsgebieten innerhalb der EU so behandelt sein, dass weder die Nematoden noch die Vektorkäfer der Gattung Monochamus überleben können. Wirtspflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt bzw. mit einem Pflanzenpass aus den Befallsgebieten innerhalb der EU verbracht werden. Für Verpackungsholz gilt der Standard ISPM Nr. 15 „Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel“. Danach muss das Holz phytosanitär behandelt und mit einer vorgeschriebenen Markierung versehen sein. Die Einfuhren von Holzprodukten aus Drittländern werden zusätzlich stichprobenartig kontrolliert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4301 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 02.10.2014 Kiefernholznematode Nach dem asiatischen Laubholzbockkäfer ist nun mit dem Kiefernholznematoden ein weiterer Schädling unterwegs. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Gibt es Hinweise, dass dieser Schädling bereits in baye- rischen Wäldern ist? 2. Wenn ja, welche Vorkehrungen trifft die Bayerische Staatsregierung? 3. Wäre es angebracht, die Importbedingungen für auslän- dische Holzprodukte zu überdenken?