Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4409 Schriftliche Anfrage 7. der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.10.2014 Wie lange werden die Daten der Videoüberwachung gespeichert und wem sind sie zugänglich? 8. Wie weit ist der Ausbau der Videoüberwachung in den Bahnhöfen in Bayern fortgeschritten und sind hier noch Ausbaumaßnahmen zu erwarten (bitte aufschlüsseln nach Bahnhöfen)? Videoüberwachung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kameras überwachen in Bayern den öffentlichen Raum und öffentlich zugängliche Räume, 1.1 die durch Behörden und Einrichtungen des Freistaats Bayern betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? 1.2 die durch Kommunen und Einrichtungen der Kommunen betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? 2. Gibt es Erkenntnisse über die Anzahl von Kameras, die durch Private betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugängliche Räume überwachen (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? 2.1 Gibt es Eingaben bzw. Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz, Landesamt für Datenschutzaufsicht oder der Polizei wegen unerlaubter Videoüberwachung durch Privatpersonen? 3. Wie viele Überwachungssysteme, die durch Behörden des Freistaats oder durch Kommunen betrieben werden, erstellen neben Bild auch Tonübertragungen bzw. Tonaufzeichnungen? 3.1 Wo befinden sich diese Systeme (bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen)? 4. In wie vielen und in welchen Fällen wurden Straftaten durch die Erkenntnisse von Videoaufnahmen in Bayern aufgeklärt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständiger Staatsanwaltschaft und Art der Straftat)? 4.1 In wie vielen und in welchen Fällen hat die Früherkennung mittels Videoüberwachung Straftaten in Bayern erkannt und dann verhindert, aufgeschlüsselt nach zuständiger Polizeidienststelle und Art der Straftat? 5. An welchen Orten verringerte sich die Anzahl der Straftaten durch die Installation von Videoüberwachungssystemen (bitte aufzählen für den Zeitraum 2011 – August 2014)? 5.1 Wie oft wurden an diesen Orten vor und nach der Installation Straftaten begangen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.11.2014 Vorbemerkung Am 24.09.2012 stellte Frau Abgeordnete Christine Kamm eine Schriftliche Anfrage betreffend Videoüberwachung in Bayern. Für die Bearbeitung dieser Schriftlichen Anfrage wurden sämtliche Ressorts der Bayerischen Staatsregierung mit den nachgeordneten Bereichen und alle Kommunen in Bayern im Rahmen eines mehrwöchigen Abstimmungsprozesses beteiligt. Am 05.03.2013 erfolgte eine weitere Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Aufklärung durch Videoüberwachung. Die Fragen in der Schriftlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Katharina Schulze sind weitgehend inhaltsgleich mit den Fragen der Frau Abgeordneten Christine Kamm aus dem Jahr 2012. Eine aktualisierte Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Schulze könnte nur mit einem erheblichen und zeitaufwendigen Arbeitsaufwand unter erneuter Einbeziehung sämtlicher Ressorts der Bayerischen Staatsregierung, den nachgeordneten Bereichen und allen Kommunen in Bayern geleistet werden, der sich innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewerkstelligen lässt. Der Erkenntnisgewinn aus dieser erneuten Abfrage ist zudem fraglich, da wesentliche neue Aspekte, die über die damaligen Feststellungen hinausgehen, oder sonstige weitergehende Erkenntnisse dazu nicht bekannt sind. Insoweit darf im Wesentlichen auf die Antwort vom 01.02.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 24.09.2012 betreffend Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 16/15571) und auf die Antwort vom 19.04.2013 zur Schriftlichen Anfrage betreffend Aufklärung durch Videoüberwachung vom 05.03.2013 (vgl. Drucksache 16/16554) verwiesen werden. 1. 6. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Freistaat Bayern für die Bereitstellung der Videoüberwachung und wie hoch sind die Kosten für die laufende Betreuung (bitte angeben für den Zeitraum 2011 – August 2014)? Wie viele Kameras überwachen in Bayern den öffentlichen Raum und öffentlich zugängliche Räume, 1.1 die durch Behörden und Einrichtungen des Freistaates Bayern betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode Fallzahlen bis 08/2014 2000: 1.795 2004: 456 Fallzahlen 2013 2009: 314 Fallzahlen 2012 Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme 2003: 1.351 2003: 1.429 Fallzahlen 2011 Beginn 2004: Bahnhofplatz Beginn 2004: Karlsplatz (Stachus) Beginn 2010: Sendlinger-TorPlatz Beginn 2001: Oktoberfest Beginn 2005: Christkindlmarkt 1.096 1.054 1.271 1.051 609 531 637 438 149 175 202 130 1.717 1.674 1.261 XXX 322 233 61 XXX Beginn 2007: Orleansplatz 2006: 442 219 279 244 Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Die polizeiliche Videoüberwachung am Orleansplatz wurde am 26.06.2010 beendet. Dargestellt ist die Entwicklung der Fallzahlen nach Beendigung der Videoüberwachung für die Jahre 2011 bis August 2014. Fallzahlen 2012 4. In wie vielen und in welchen Fällen wurden Straftaten durch die Erkenntnisse von Videoaufnahmen in Bayern aufgeklärt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständiger Staatsanwaltschaft und Art der Straftat)? 4.1 In wie vielen und in welchen Fällen hat die Früherkennung mittels Videoüberwachung Straftaten in Bayern erkannt und dann verhindert, aufgeschlüsselt nach zuständiger Polizeidienststelle und Art der Straftat? Die Fragen 4 und 4.1 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine statistische Auswertung, ob eine Videoüberwachung kausal für die Aufklärung bzw. Verhinderung einer Straftat Polizeipräsidium München: Eine statistische Auswertung für das Oktoberfest 2014 ist wegen der erforderlichen manuellen Aktenauswertung für die in den betreffenden Bereich bearbeiteten Vorgänge innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Fallzahlen 2011 3. Wie viele Überwachungssysteme, die durch Behörden des Freistaats oder durch Kommunen betrieben werden, erstellen neben Bild auch Tonübertragungen bzw. Tonaufzeichnungen? 3.1 Wo befinden sich diese Systeme (bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen)? Die Fragen 3 und 3.1 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es darf auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 24.09.2012 betreffend Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 16/15571) verwiesen werden. 5. An welchen Orten verringerte sich die Anzahl der Straftaten durch die Installation von Videoüberwachungssystemen (bitte aufzählen für den Zeitraum 2011 – August 2014)? 5.1 Wie oft wurden an diesen Orten vor und nach der Installation Straftaten begangen? Die Fragen 5 und 5.1. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 19.04.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 05.03.2013 betreffend Aufklärung durch Videoüberwachung (vgl. Drs. 16/16554) verwiesen. Die dort angeführten Tabellen wurden fortgeschrieben. Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme 2.1 Gibt es Eingaben bzw. Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz, Landesamt für Datenschutzaufsicht oder der Polizei wegen unerlaubter Videoüberwachung durch Privatpersonen? Bei der Polizei bekannt gewordene Sachverhalte werden an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht weitergeleitet. Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ist der Tätigkeitsbericht im Internet einsehbar, der unter anderem auch Eingaben und Beschwerden wegen unerlaubter Videoüberwachung durch Privatpersonen auflistet. In Auszügen als Anlage beigefügt ist der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011/2012. Der Bericht für die Jahre 2013/2014 soll im ersten Quartal des Jahres 2015 zur Veröffentlichung kommen. Zudem darf auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 24.09.2012 betreffend Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 16/15571) verwiesen werden. Drucksache 17/4409 oder ermittlungsunterstützend war, ist automatisiert nicht möglich. Hierzu wäre eine manuelle Aktenauswertung für die in den betroffenen Bereichen bearbeiteten Vorgänge notwendig, was mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Zudem darf auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 24.09.2012 betreffend Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 16/15571) verwiesen werden. Örtlichkeiten 1.2 die durch Kommunen und Einrichtungen der Kommunen betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? 2. Gibt es Erkenntnisse über die Anzahl von Kameras, die durch Private betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugängliche Räume überwachen (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Standorten)? Die Fragen 1, 1.1, 1.2, und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es darf auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 24.09.2012 betreffend Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 16/15571) verwiesen werden. Örtlichkeiten Seite 2 197 120 108 73 Beginn 1998: Regensburg Bahnhof 1997: 108 89 66 Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2012 Fallzahlen 2011 Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme Örtlichkeiten Polizeipräsidium Oberpfalz: 90 100 76 Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2012 Fallzahlen 2011 Örtlichkeiten Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme 2010: 80 63 21 Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2012 Fallzahlen 2011 Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme Örtlichkeiten Polizeipräsidium Niederbayern: Beginn 2008: Straubing Innenstadt Beginn 2009: Straubing Gäubodenfest Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2012 Örtlichkeiten Fallzahlen 2011 267 228 --- --- 652 709 647 --- Polizeipräsidium Unterfranken: Beginn 2004: Schweinfurt Busbahnhof 2003: 481 72 71 20 18 80 Die polizeiliche Videoüberwachung „Partymeile“ Grafenwöhr wurde am 11.11.2013 aufgrund der positiven Entwicklung der Fallzahlen beendet. Dargestellt sind die Fallzahlen für die Jahre 2011 bis 2012 sowie die Entwicklung der Fallzahlen nach Beendigung der Videoüberwachung. Beginn 2011: Grafenwöhr „Partymeile“ 267 Fallzahlen bis 08/2014 118 Fallzahlen 2013 103 Fallzahlen bis 08/2014 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2012 Fallzahlen 2011 114 110 2006: 331 Fallzahlen 2012 2009: 103 134 Beginn 2007: Nürnberg – Plärrer sukzzesive 2002: Königstorpassage Seite 3 Fallzahlen 2011 2008: 139 Örtlichkeiten Beginn 2009: Herbstfest Rosenheim Beginn 2010: Innenstadt Rosenheim Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme Örtlichkeiten Polizeipräsidium Oberbayern Süd: Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode Fallzahlen im Vorjahr der Inbetriebnahme Drucksache 17/4409 2007: 25 13 23 20 15 2008: 77 83 97 114 92 Polizeipräsidium Mittelfranken: Die Anzahl der Videokameras im Bereich der Königstorpassage erhöhte sich seit dem Jahr 2002 sukzessive von 2 Kameras auf 8 im Jahr 2009. Aufgrund der damit verbundenen räumlichen Ausdehnung des Überwachungsbereichs, lässt sich keine Bezugsgröße bzw. eine Auswertung der Fallzahlen aus dem Vorjahr der Inbetriebnahme darstellen. Für die statistische Auswertung der Fallzahlen bis August 2014 wäre eine manuelle Aktenauswertung für die in den betroffenen Bereichen bearbeiteten Vorgänge notwendig, die innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 6. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Freistaat Bayern für die Bereitstellung der Videoüberwachung und wie hoch sind die Kosten für die laufende Betreuung (bitte angeben für den Zeitraum 2011 – August 2014)? Bei den bayerischen Behörden sind unterschiedliche Videoüberwachungsanlagen in Betrieb. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Umfang und Ausstattungsmerkmalen. Eine generelle Aussage zu den finanziellen Kosten für Installation und Betreuung einer Videoüberwachungsanlage ist somit nicht möglich. Beispielhaft sind die Kosten der Beschaffung einer polizeilichen Videoüberwachungsanlage aus dem Jahr 2013 im Folgenden dargestellt: –  Investitionskosten für 2 Kameras: ca. 60 000 Euro –  Jährlich anfallende Stromkosten: ca. 300 Euro –  Jährlich anfallende Wartungskosten: ca. 1 000 Euro Zudem wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 19.04.2013 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm vom 05.03.2013 betreffend Aufklärung durch Videoüberwachung (vgl. Drucksache 16/16554) verwiesen. 7. Wie lange werden die Daten der Videoüberwachung gespeichert und wem sind sie zugänglich? Videoaufzeichnung und daraus gefertigte Unterlagen sind nach Art. 21 a Absatz 5 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) spätestens drei Wochen nach der Datenerhebung zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Vor dem Einsatz von Videoüberwachungsanlagen sind diese vom jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten datenschutzrechtlich freizugeben. Dabei sind die Löschungsfristen für die Daten und die nutzungsberechtigten Personen, denen die Daten zugänglich sind, im Einzelnen schriftlich festzulegen. Welchen Personen die Daten zugänglich sind, ist vom Zweck der Videoüberwachung abhängig. Die Daten dürfen nach Art. 21a Absatz 3 BayDSG nur für den Zweck verarbeitet und genutzt werden, für den sie erhoben worden sind. Für einen anderen Zweck nur, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder Seite 4 Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten erforderlich ist. 8. Wie weit ist der Ausbau der Videoüberwachung in den Bahnhöfen in Bayern fortgeschritten und sind hier noch Ausbaumaßnahmen zu erwarten (bitte aufschlüsseln nach Bahnhöfen)? Der beständige Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen ist Garant für die positive Entwicklung der Sicherheitslage im öffentlichen Personenverkehr in Bayern. Mit Stand August 2014 bestehen folgende Videoüberwachungsanlagen in bayerischen Großbahnhöfen in Städten ab 100.000 Einwohner: ● München Im Jahr 2016 werden insgesamt 60 von 150 Bahnhöfen ausgebaut sein. Im Bereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) sind alle U-Bahnhöfe abgedeckt und werden sukzessive weiter mit Videotechnik ausgestattet. ● Großraum Nürnberg Fürth Erlangen Im Bereich der Deutschen Bahn AG sind innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken vier Bahnhöfe, davon ein SBahnhof, mit insgesamt 95 Kameras auf den Bahnsteigen ausgestattet. Den Schwerpunkt bildet hier der Hauptbahnhof Nürnberg mit 84 Bahnsteigkameras. Im U-Bahnnetz der Städte Nürnberg und Fürth werden alle Bahnsteige und Drucksache 17/4409 eine Vielzahl der Verteilergeschosse mit ca. 400 Kameras seitens der Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) überwacht. Die Hauptbahnhöfe von Fürth und Erlangen sind ebenfalls videoüberwacht. ● Augsburg Im Hauptbahnhof Augsburg gibt es derzeit keine Videoüberwachung. Momentan befindet sich der gesamte Bereich des Hauptbahnhofs in Augsburg im Umbau. Videoüberwachungsanlagen sind an den Zugängen zum Hauptbahnhof mit Fertigstellung frühestens 2018 geplant. ● Regensburg Im Hauptbahnhof Regensburg gibt es keine Videoüberwachung. Hier wird eine Optimierung mit den vorhandenen Kameras der Regensburger Verkehrsbetriebe im Einzugsbereich des Bahnhofes angestrebt. ● Ingolstadt Es besteht keine Videoüberwachung an den Bahnhöfen Nord- bzw. Hauptbahnhof Ingolstadt. Eine Installierung einer Videoüberwachung ist derzeit nicht geplant. ● Würzburg Der Hauptbahnhof in Würzburg wird mit 30 Kameras überwacht, die von der Deutschen Bahn betrieben werden.