c) Gibt es in diesem Zusammenhang Hinweise, dass damit von einem Verdacht gegenüber der Jägerseite abgelenkt werden sollte, da die Schrotgröße von 2 mm von Sportschützen genutzt wird, 3,5 mm jedoch gängige Jagdmunition ist? 5. a) Wie wird die Aussage des zuerst mit dem Fall Tessa beauftragten Polizisten, der dann wegen Befangenheit von dem Fall der vergifteten Luchsin bei Rinchnach abgezogen wurde, bewertet, „er habe die vergiftete Luchsin nie gesehen und sei auch nie am Tatort gewesen. Er wisse, dass da einiges schiefgelaufen sei“? b) Wie sorgfältig und mit welchem Zeitaufwand wurde an den jeweiligen Tatorten ermittelt? c) Gab es Versuche, den Standort zu ermitteln, an dem die trächtige Luchsin bei Bodenmais erschossen wurde ? 6. a) Welche Schlüsse bzw. Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Erkenntnissen des oben angesprochenen Artikels in der „Biological Conservation“? b) Gibt es vonseiten der Staatsregierung Bemühungen, die illegalen Tötungen der Luchse innerhalb und außerhalb des Nationalparks Bayerischer Wald einzudämmen bzw. die jeweilige Strafverfolgung konsequenter zu gestalten? 7. a) Brachte die Dokumentation „Tatort Luchswald“ neue Erkenntnisse für die Staatsanwaltschaft? b) Wurden infolgedessen neue Ermittlungen aufgenommen bzw. wiederaufgenommen? c) Gibt es auch Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels in Bezug auf die illegalen Luchstötungen im Bayerischen Wald? 8. a) Wie steht die Staatsregierung zur Aussage des im „Tatort Luchswald“ interviewten Jägers, „in der Wildbahn ist kein Platz für wilde Tiere“, womit der Luchs gemeint war? b) Mit welchen Maßnahmen, z. B. der Öffentlichkeitsarbeit , geht die Staatsregierung vor, um der Bevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes des Luchses und der Einhaltung der Gesetze näherzubringen und Aussagen wie unter 8 a entgegenzuwirken (bitte bei allen Maßnahmen deren Art der Umsetzung nebst den jeweils Verantwortlichen aufzählen)? c) Ist bei diesen Maßnahmen die anerkannte Vereinigung der Jäger eingebunden und/ oder ist diese selbst aktiv? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4420 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.09.2014 Illegale Luchstötungen Die illegalen Luchstötungen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald schlagen noch immer hohe Wellen. Am 26.07. 2014 machte sich die Sendung „Tatort Luchswald“ aus der Reihe „Natur exclusiv“ des Bayerischen Fernsehens (BR) auf die Spurensuche nach den jeweiligen Tätern. Wenige Tage später berichtete die BR-Sendung „quer“ über mangelhafte Ermittlungsarbeit. Aktuell behandelt der Artikel „Protected areas shape the spatial distribution of a European lynx population more than 20 years after reintroduction“ in der internationalen Fachzeitschrift „Biological Conservation“ (Nr. 177/2014) die Folge der illegalen Abschüsse. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Gutachten über die Größe des Schrotes, mit dem die trächtige Luchsin bei Bodenmais geschossen wurde, wurden im Zuge der Ermittlungen angefertigt? b) Warum widersprechen sich die in den jeweiligen BRBeiträgen angesprochenen Schrotgrößen? c) Warum wurde ein zweites Gutachten erstellt, das dem vorherigen Gutachten widerspricht? 2. a) Wie konnte es in dem ersten Gutachten zu der falschen Angabe der Schrotgröße kommen? b) Wieso gab der damalige Polizeisprecher Niederbayerns mit 2 mm eine falsche Schrotgröße an, obwohl das LKA-Gutachten eine Schrotgröße von 3,5 mm ergab? c) Hatte der damalige Polizeisprecher Niederbayerns überhaupt Kenntnisse über die Schrotgröße? 3. Warum wurden die Untersuchungsergebnisse, die 3,5 mm Schrotgröße ermittelten, nicht in dem besagten Fernsehbeitrag „Tatort Luchswald“ von der Polizei angegeben ? 4. a) Warum wurde der damalige Polizeisprecher von seinem Amt als Pressesprecher Niederbayerns abgezogen und ist jetzt mit anderen Aufgaben betraut? b) Gibt es dazu einen Zusammenhang mit seinen in dem Fernsehbericht „Tatort Luchswald“ getätigten falschen Aussagen zu der Schrotgröße? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4420 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Gutachten über die Größe des Schrotes, mit dem die trächtige Luchsin bei Bodenmais geschossen wurde, wurden im Zuge der Ermittlungen angefertigt? Durch die Ermittlungsbehörden wurde ein Gutachten beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) München in Auftrag gegeben, welches mit Datum vom 04.07.2014 erstellt wurde . b) Warum widersprechen sich die in den jeweiligen BR-Beiträgen angesprochenen Schrotgrößen? Bei den polizeilichen Ermittlungen ergab sich kein Widerspruch bezüglich der verwendeten Schrotgrößen. Das Gutachten des BLKA München stellte eine verwendete Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest. In der Sendung „Natur exclusiv“ des Bayerischen Fernsehens am 26.07.2014, 19.00 Uhr, mit dem Sendetitel „Tatort Luchswald – Auf Spurensuche mit Andreas Hoppe“ gab der Pressesprecher des Polizeipräsidiums (PP) Niederbayern irrtümlich eine vom Ermittlungsergebnis abweichende Schrotgröße an. Der Pressesprecher des PP Niederbayern hatte im Vorfeld des Interviews keine Kenntnisse zum Durchmesser der Schrotprojektile. Bei den vorangegangenen Presseanfragen verschiedenster Medien zum gleichen Thema stellte sich diese Detailfrage zu keinem Zeitpunkt. Gleichfalls war die Schrotgröße auch kein Thema bei der üblichen „Voranfrage“ für das Interview. Der Pressesprecher hatte sich somit nicht gezielt auf dieses spezifische Ermittlungsdetail vorbereitet. c) Warum wurde ein zweites Gutachten erstellt, das dem vorherigen Gutachten widerspricht? Durch die Ermittlungsbehörden wurde kein zweites Gutachten in Auftrag gegeben. Das Bayerische Landesamt für Umwelt gab bei einem schwedischen Institut (Institut f. Zootomie/Anatomiska in Edsele) eigeninitiativ ein Gutachten in Auftrag, welches mit Datum vom 28.03.2014 erstellt wurde. In dem Gutachten wurden Schrotgrößen von 2 bzw. 2,5 mm festgestellt. Jedoch lagen dem schwedischen Institut keine sichergestellten Schrotkörner zur Begutachtung vor. 2. a) Wie konnte es in dem ersten Gutachten zu der falschen Angabe der Schrotgröße kommen? Durch die Ermittlungsbehörden wurde nur ein Gutachten beim BLKA München in Auftrag gegeben. Das BLKA München stellte in seinem Gutachten eine Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest. b) Wieso gab der damalige Polizeisprecher Niederbayers mit 2 mm eine falsche Schrotgröße an, obwohl das LKA-Gutachten eine Schrotgröße von 3,5 mm ergab? c) Hatte der damalige Polizeisprecher Niederbayerns überhaupt Kenntnisse über die Schrotgröße? Auf die Antwort zu Frage 1 b wird verwiesen. 3. Warum wurden die Untersuchungsergebnisse, die 3,5 mm Schrotgröße ermittelten, nicht in dem besagten Fernsehbeitrag „Tatort Luchswald“ von der Polizei angegeben? Eine diesbezügliche Fragestellung bzw. Thematisierung wurde an den Pressesprecher nicht herangetragen. 4. a) Warum wurde der damalige Polizeisprecher von seinem Amt als Pressesprecher Niederbayerns abgezogen und ist jetzt mit anderen Aufgaben betraut ? Im Dezember 2013 wurde der Polizeivizepräsident des PP Niederbayern mit der Leitung der Projektgruppe „Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei“ beauftragt. Der Pressesprecher wurde im Dezember 2013 zu dem beim PP Niederbayern für diese Projektgruppe eingerichteten Projektbüro vorübergehend umgesetzt und bringt dort seine Erfahrungen in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Projekt- und Stabsarbeit ein. Nach Projektende wird er nach derzeitigem Planungsstand wieder seine bisherige Tätigkeit als Pressesprecher des PP Niederbayern aufnehmen. b) Gibt es dazu einen Zusammenhang mit seinen in dem Fernsehbericht „Tatort Luchswald“ getätigten falschen Aussagen zu der Schrotgröße? Der Wechsel des Pressesprechers innerhalb des PP Niederbayern steht in keinerlei Zusammenhang zur Thematik „Illegale Luchstötungen“, sondern ist ausschließlich fachlich begründet (vgl. Antwort zu Frage 4 a). c) Gibt es in diesem Zusammenhang Hinweise, dass damit von einem Verdacht gegenüber der Jägerseite abgelenkt werden sollte, da die Schrotgröße von 2 mm von Sportschützen genutzt wird, 3,5 mm jedoch gängige Jagdmunition ist? Der Beamte ist in seiner Freizeit weder Sportschütze noch Jäger und unterhält auch keine privaten Kontakte zu den genannten Gruppen. Zum Zeitpunkt des Interviews hatte er kein detailliertes Wissen, welche Schrotmunition mit welchem Durchmesser bei Sportschützen bzw. Jägern Verwendung findet. 5. a) Wie wird die Aussage des zuerst mit dem Fall Tessa beauftragten Polizisten, der dann wegen Befangenheit von dem Fall der vergifteten Luchsin bei Rinchnach abgezogen wurde, bewertet, „er habe die vergiftete Luchsin nie gesehen und sei auch nie am Tatort gewesen. Er wisse, dass da einiges schiefgelaufen sei“? Grundsätzlich ist zur Fragestellung festzustellen, dass der zuerst ermittelnde Polizeibeamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Regen nicht wegen festgestellter „Befangenheit “ von dem Fall der vergifteten Luchsin abgezogen wurde. Nach öffentlichen Diskussionen in den Medien hinsichtlich einer nicht objektiven Ermittlungsführung wurde die benachbarte Polizeiinspektion Viechtach in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und dem PP Niederbayern aus Neutralitätsgründen mit der weiteren Sachbearbeitung beauftragt. Bei beiden Fällen der Luchstötung lagen zwischen der Auffindezeit der getöteten Luchse und der Anzeigenerstattung mehrere Tage. Beide Tierkadaver wurden kurz nach dem Auffinden von der Nationalparkverwaltung bzw. dem Drucksache 17/4420 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bayerischen Landesamt für Umwelt sichergestellt und zu weitergehenden Untersuchungen weggebracht, ohne dass die Polizei hierüber informiert wurde. Erst Tage später wurde bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf bzw. der Polizeiinspektion Regen Strafanzeige erstattet. Durch den zuerst ermittelnden Polizeibeamten wurde im Hinblick auf die Fragestellung bestätigt, dass er die vergiftete Luchsin „Tessa“ nie gesehen hat, da er erst mit Eingang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte am 02.04.2014 mit den Ermittlungen beauftragt wurde. Die Aussage, dass der erstermittelnde Polizeibeamte „nie am Tatort“ gewesen sei, entspricht nicht den Tatsachen. Gemäß Tatortbefundbericht war der Polizeibeamte nach Eingang des Ermittlungsauftrages am 02.04.2014 bereits einen Tag später zur Durchführung der notwendigen Ermittlungen am Tatort. Der erstermittelnde Polizeibeamte gab in seiner schriftlichen Stellungnahme an, dass die Aussage, „dass da einiges schiefgelaufen sei“, von dem Ersteller des Gutachtens des schwedischen Instituts stammte und ihm gegenüber geäußert wurde. Die Äußerung bezieht sich anscheinend auf den Zeitpunkt des Auffindens der vergifteten Luchsin und der tatsächlich sehr späten Hinzuziehung der Polizei. b) Wie sorgfältig und mit welchem Zeitaufwand wurde an den jeweiligen Tatorten ermittelt? Sofort nach Bekanntwerden der beiden Sachverhalte (Straftaten) wurden nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern von der Staatsanwaltschaft Deggendorf und den Polizeiinspektionen Regen und Viechtach alle erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen unter Beteiligung aller Fachstellen (Bayerisches Landeskriminalamt – Sachgebiet 207 Waffen, Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, Institut für Tierpathologie LMU München, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 56 – Wildtiermanagement , LRA Regen – Untere Jagdbehörde und dem örtlichen Naturschutz- und Jagdverband) durchgeführt. Dabei wurden die Tatorte mehrmals aufgesucht und auch die Umgebung der jeweiligen Tatorte mit hohem Zeitaufwand auf entsprechende Hinweise bzw. Spuren untersucht. Die Ergebnisse der Tatortarbeit sind in der Ermittlungsakte festgehalten. c) Gab es Versuche, den Standort zu ermitteln, an dem die trächtige Luchsin bei Bodenmais erschossen wurde? Durch den erstermittelnden Polizeibeamten wurden im Beisein eines Kollegen und unter hohem Zeitaufwand mehrere Ermittlungen vorgenommen, um den Ort der Schussabgabe zu ermitteln. Hierzu wurden unter anderem die jagdlichen Einrichtungen des Staatsforstbetriebes Bodenmais als auch der angrenzenden Privatreviere abgesucht. 6. a) Welche Schlüsse bzw. Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Erkenntnissen des oben angesprochenen Artikels in der „Biological Conservation “? b) Gibt es vonseiten der Staatsregierung Bemühungen , die illegalen Tötungen der Luchse innerhalb und außerhalb des Nationalparks Bayerischer Wald einzudämmen bzw. die jeweilige Strafverfolgung konsequenter zu gestalten? Die Fragen 6 a und 6 b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der erwähnte Artikel „Protected areas shape the spatial distribution of a European lynx population more than 20 years after reintroduction” in Nr. 177 (2014) der Zeitschrift „Biological Conservation“ untersucht unterschiedliche Parameter , die die räumliche Ausbreitung des Luchsvorkommens im Bayerischen Wald beeinflussen könnten. Die wissenschaftliche Veröffentlichung kommt dabei – stark vereinfacht formuliert – unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Luchsen außerhalb des Nationalparks stark abnimmt. Aus einer Reihe von Erklärungsansätzen werden illegale Luchstötungen außerhalb des Nationalparks Bayerischer Wald als wahrscheinlichster Grund für diesen Befund herausgearbeitet. In Bayern gibt es ein dauerhaftes Luchsvorkommen nur im Bayerischen Wald, aktuell werden mindestens 12 adulte Tiere geschätzt. Im Hinblick auf die Populationsentwicklung ist naheliegend, dass illegale Nachstellungen diese beeinflussen. Der genannte Artikel kommt ebenfalls zu dieser Einschätzung. Das Anliegen der Staatsregierung ist es, den Luchs im Bayerischen Wald zu erhalten. Dazu bestehen eine Reihe von Projekten, um den Bestand besser zu überwachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffentlichkeit zu steigern (vgl. Antwort zu Frage 8 b). Soweit Straftaten gegen die Umwelt im Raum stehen, ist deren Verfolgung primär Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Zentrales Anliegen der Staatsregierung ist eine bestmögliche Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden vor Ort. Deshalb stehen die betroffenen Ressorts bereits in Kontakt, um Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verfolgung von Artenschutzdelikten auszuloten. 7. a) Brachte die Dokumentation „Tatort Luchswald“ neue Erkenntnisse für die Staatsanwaltschaft? Die Dokumentation „Tatort Luchswald“ brachte keine neuen Erkenntnisse für die Staatsanwaltschaft. b) Wurden infolgedessen neue Ermittlungen aufgenommen bzw. wiederaufgenommen? Die Ermittlungen im Verfahren wurden bereits nach Bekanntwerden des Gutachtens des schwedischen Instituts (siehe Hinweis zu Antwort 1) von der Staatsanwaltschaft Deggendorf wiederaufgenommen und im Juli 2014 erneut nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Es hatte sich herausgestellt, dass in dem Gutachten des schwedischen Instituts von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden war. Von einer erneuten Wiederaufnahme nach Ausstrahlung der Dokumentation wurde nach einer polizeilichen Auswertung abgesehen, da sich keine neuen Ermittlungsansätze ergaben. c) Gibt es auch Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels in Bezug auf die illegalen Luchstötungen im Bayerischen Wald? Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels werden von der Staatsanwaltschaft Deggendorf nicht geführt. 8. a) Wie steht die Staatsregierung zur Aussage des im „Tatort Luchswald“ interviewten Jägers, „in der Wildbahn ist kein Platz für wilde Tiere“, womit der Luchs gemeint war? Der Luchs ist Bestandteil der ursprünglichen Lebensgemeinschaft im Bayerischen Wald und anderen waldreichen Regionen Bayerns. Deshalb unterstützt die Staatsregierung seine natürliche Ausbreitung in geeigneten Habitaten. Ziel Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4420 ist eine vitale Luchspopulation, die ihren Lebensraum selbst wählt. Eine Aussetzung oder Verbringung von einem Ort zum anderen ist dagegen nicht vorgesehen. Dies wurde 2008 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden, Institutionen, Verbänden und Vereinen im Rahmen der Steuerungs - und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ vereinbart und im „Managementplan Luchse in Bayern“ niedergelegt. b) Mit welchen Maßnahmen, z. B. der Öffentlichkeitsarbeit , geht die Staatsregierung vor, um der Bevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes des Luchses und der Einhaltung der Gesetze näherzu bringen und Aussagen wie unter 8 a entgegenzuwirken (bitte bei allen Maßnahmen deren Art der Umsetzung nebst den jeweils Verantwortlichen aufzählen)? Maßnahmen mit dem Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sind Gegenstand des bayerischen Wildtiermanagements , in dem insbesondere die Einbindung betroffener Interessengruppen eine wichtige Rolle spielt. So haben bereits an der Erarbeitung des bayerischen Luchs-Managementplans zahlreiche Behörden, Institutionen, Verbände und Vereine im Rahmen der Steuerungs- und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ mitgewirkt. Der Luchs-Managementplan ist durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (früher Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) als Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben und enthält neben den Grundsätzen und Hintergründen des Wildtiermanagements bei Luchsen auch weitere praktische Informationen und Handreichungen für die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Aktualisierung und Weiterentwicklung des bayerischen Luchs-Managementplans soll erörtert werden, durch welche Maßnahmen illegale Zugriffe auf Luchse künftig verhindert werden können. Daneben existieren verschiedene Projekte mit der Zielsetzung , den Bestand besser zu überwachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffentlichkeit zu steigern. Die Staatsregierung finanzierte zu einem erheblichen Anteil das Luchsprojekt Bayern, das den tatsächlichen Luchsbestand erfasste, die Menschen vor Ort sachlich und fachlich fundiert informierte und die Akzeptanz und Toleranz gegenüber dieser Tierart auf der Grundlage von Fakten gefördert hat, um ein akzeptiertes und langfristiges Miteinander von Mensch und Luchs zu erreichen. Im Anschluss läuft nun das „Trans-Lynx-Projekt“. Es führt als deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt Maßnahmen zum Schutz und zum Management des Luchses erstmals großräumig und populationsübergreifend durch. Außerdem umfasste die Wildtierforschung im Nationalpark Bayerischer Wald ein Luchsprojekt, das auch mit dem Ziel der Verbesserung der Akzeptanz für den Luchs das Verhalten des Tieres untersuchte. Zu den Ergebnissen dieses Projekts gehört die in Frage 6 a angesprochene wissenschaftliche Veröffentlichung in „Biological Conservation“ Nr. 177 (2014). Die Forschungstätigkeiten wurden durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit ist u. a. daran abzulesen , dass der Luchs in vielfältiger Weise von der Tourismusbranche als Werbeträger für die Region des Bayerischen Waldes eingesetzt wird. c) Ist bei diesen Maßnahmen die anerkannte Vereinigung der Jäger eingebunden und/oder ist diese selbst aktiv? Der Bayerische Jagdverband ist Mitglied in der Steuerungs- und Arbeitsgruppe Wildtiermanagement/Große Beutegreifer (vgl. Antwort zu Frage 8 b).