Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Einführende Bemerkungen: Die Gewährung von erhöhten Fördersätzen in der Städtebauförderung und von Stabilisierungshilfen steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Im Jahr 2010 hat der Ministerrat beschlossen, bei der Städtebauförderung und der Dorferneuerung einen Strukturund Härtefonds (SHF) einzuführen, mit dem einzelnen, besonders struktur- und finanzschwachen Kommunen durch einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 % (gegenüber einem Regelfördersatz von 60 %) der Zugang zu diesen strukturwirksamen Förderprogrammen erleichtert werden soll. Hierfür können nach den Festlegungen im Ministerrat, die mit dem StMFLH und dem StMELF abgestimmt wurden, bis zu 3 % des verfügbaren Programmvolumens eingesetzt werden. Seit dem Nachtragshaushalt 2012 werden im Rahmen der Städtebauförderung zudem Sondermaßnahmen der Militärkonversion und der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen ohne Anrechnung auf die 3 %-Grenze ebenfalls mit bis zu 80 % gefördert. Eine ähnliche Regelung besteht für städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der EUFörderung . Dabei werden bei der jährlichen Bewertung aller Kommunen, die in die Städtebauförderungsprogramme aufgenommen werden sollen, für eine Berücksichtigung im Struktur- und Härtefonds zunächst folgende vergleichbare statistische Kriterien zugrunde gelegt: ● Raumstruktur (strukturschwacher und sonstiger ländli- cher Raum laut LEP) ● Finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen (Finanz- kraft der letzten drei Jahre im Vergleich zur jeweiligen Gemeindegrößenordnung) ● Bevölkerungsverluste (Langzeit- und Kurzzeitbetrachtung ) ● Beschäftigtenverluste (Langzeit- und Kurzzeitbetrachtung ) ● Arbeitslosigkeit (Jahresdurchschnitt im Landkreis) Aufgrund dieser Daten werden die bedürftigsten Kommunen ermittelt. Darüber hinaus muss dort eine besondere Bedeutung der Maßnahme für die städtebauliche Erneuerung (Strukturwirksamkeit einzelner geplanter Vorhaben vor Ort) gegeben sein. Gegebenenfalls kann auch ein überregionales oder regionales Interesse (Ausstrahleffekte) ergänzend bewertet werden. Gleiches gilt für ein besonderes staatliches Förderinteresse (z. B. Vorrang für Militärkonversion). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4421 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 15.09.2014 Fördersätze bei Städtebauförderung und Dorferneuerung Viele Kommunen in Oberfranken und der Oberpfalz waren im letzten Jahr auf Stabilisierungshilfen angewiesen. Trotzdem müssen auch diese Kommunen in der Lage sein, notwendige Investitionen für die Zukunft ihres Ortes vorzunehmen . Der Freistaat hat den finanzschwachen Kommunen Förderhöchstsätze zugesagt. Dies scheint bei notwendigen Schulsanierungen auch zu klappen, bei Städtebauförderung und Dorferneuerung eher weniger. Zuständig für die Ausreichung der Fördergelder sind die Bezirksregierungen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fördersätze wurden den Kommunen in Oberfranken und der Oberpfalz, die Stabilisierungshilfen erhalten haben oder erhalten, bei ihren Projekten zu Städtebau und Dorferneuerung gewährt, bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Orten und Projekten? 2. Bei den Fällen aus 1., wo keine Höchstsätze gewährt wurden, was waren jeweils die Gründe? 3. Gibt es Unterschiede in der Genehmigungspraxis bei den Regierungen der Oberpfalz und Oberfrankens? 4. Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage? 5. Gab es Kommunen, denen wegen nicht genehmigungsfähiger Haushalte Fördermittel nicht oder nur zu geringeren Teilen ausgezahlt worden sind? 6. Gab es Kommunen, die für ihren kommunalen Eigenanteil einen Kredit aufnehmen mussten? 7. Erhalten Kommunen einen Ausgleich für notwendige Zinsen bei Zwischenfinanzierungen der Gelder der Förderprogramme , nachdem eine Auszahlung der Fördergelder immer erst nach erfolgter Zahlung an den Bauausführenden erfolgt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4421 Bei den Stabilisierungshilfen nach Art. 11 FAG geht es darum, den Gemeinden bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen. Die Wiedererlangung oder Gewährleistung der dauernden Leistungsfähigkeit ist hier das Ziel. Wenn öffentliche Gelder in beachtlichem Ausmaß gewährt werden, damit die Gemeinden ihren Handlungsspielraum wieder erweitern können, muss ein eigener Konsolidierungswille der Gemeinden vorliegen und auch erkennbar sein. Deshalb sind die Empfänger einer Stabilisierungshilfe gehalten, grundsätzlich nur unumgängliche, notwendige Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. im rentierlichen Bereich zu tätigen und entsprechend der Dringlichkeit zu priorisieren. Das heißt aber nicht, dass sie gänzlich von Investitionen im freiwilligen Bereich ausgeschlossen sind. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine solche Investition mit dem Zweck der Stabilisierungshilfen im Einklang steht, sind insbesondere Maßnahmenumfang, Dringlichkeit und vor allem die konkrete Finanzierbarkeit. Wenn festgestellt wird, dass eine Gemeinde ohne Vernachlässigung ihrer Pflichtaufgaben den notwendigen Eigenanteil für ein freiwilliges Projekt aufbringen kann, ohne dass der grundsätzliche Sparkurs verlassen wird, wird die Maßnahme nicht als Verstoß gegen die Konsolidierungsauflagen gewertet. Das Finanzministerium trifft diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Innenministerium durchaus mit Augenmaß. Ein Verteilerausschuss mit Vertretern des Finanzministeriums , des Innenministeriums und der kommunalen Spitzenverbände entscheidet jährlich, welche Kommunen Stabilisierungshilfen erhalten. Im letzten Jahr tagte dieser am 30. Juli 2013. In diesem Jahr ist die Sitzung für den 21. November 2014 terminiert. 1. Welche Fördersätze wurden den Kommunen in Oberfranken und der Oberpfalz, die Stabilisierungshilfen erhalten haben oder erhalten, bei ihren Projekten zu Städtebau und Dorferneuerung gewährt, bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Orten und Projekten? Im Bereich der Städtebauförderung befinden sich im Regierungsbezirk Oberfranken von den 51 Gemeinden, denen im letzten Jahr Stabilisierungshilfen gewährt wurden, derzeit 45 Kommunen in der Städtebauförderung. Im Regierungsbezirk Oberpfalz sind derzeit von 36 Stabilisierungskommunen 18 in der Städtebauförderung. Bezüglich einzelner Orte, Projekte sowie jeweiliger Fördersätze wird auf die Tabelle Teil 1 (Städtebauförderung) im Anhang verwiesen. Im Bereich der Dorferneuerung ist im Regierungsbezirk Oberfranken von den 51 Gemeinden, denen im letzten Jahr Stabilisierungshilfen gewährt wurden, derzeit in 31 Gemeinden mindestens ein Dorferneuerungsverfahren anhängig. Im Regierungsbezirk Oberpfalz ist bei 36 Stabilisierungsgemeinden des letzten Jahres derzeit in 16 Gemeinden mindestens ein Dorferneuerungsverfahren anhängig. Eine Auflistung zu den Orten, Dorferneuerungsverfahren , Projekten und jeweiligen Fördersätzen, die vom jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und Oberfranken in den Jahren 2013 und 2014 bewilligt wurden, kann der Tabelle Teil 2 (Dorferneuerung) im Anhang entnommen werden. 2. Bei den Fällen aus 1., wo keine Höchstsätze gewährt wurden, was waren jeweils die Gründe? Im Bereich der Städtebauförderung wurden die Möglichkeiten , Höchstsätze zu gewähren, ausgeschöpft, wenn vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel die in der einführenden Bemerkung dargestellten Kriterien für eine Einplanung und Gewährung erhöhter Fördersätze erfüllt waren. Im Bereich der Dorferneuerung entsprechen die in der Tabelle Teil 2 für den Regierungsbezirk Oberpfalz genannten Fördersätze überwiegend der nach den Dorferneuerungsrichtlinien höchstmöglichen Förderung auf Grundlage der im Jahr der Bewilligung maßgeblichen Finanzkraft je Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Eine Ausnahme bildet das Projekt „Kirchenmauer Tremmersdorf “ im Verfahren Speinshart II. Hier wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die vom Zuwendungsempfänger beantragte Förderhöhe von 50 % eingehalten. Möglich wären bis zu 57 % gewesen. Im Verfahren Waldsassen -Egrensispark hätten die beiden Objektplanungen mit bis zu 57 % gefördert werden können. Jedoch hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz in diesen beiden Fällen die Fördersätze für die späteren Baumaßnahmen Ortsstraße Schloppach und Dorfplatz Mammersreuth auch für die Planungskosten eingehalten. Von der Gewährung zusätzlicher Förderboni für die in den Landkreisen Cham (möglicher Bonus: 5 %), Neustadt a. d. Waldnaab (möglicher Bonus: 5 %) und Tirschenreuth (möglicher Bonus: 10 %) vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Gemeinden hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz abgesehen , da es sich größtenteils um kleinere Projekte handelt, die das erforderliche Kriterium, zur Steigerung der dörflichen und gemeindlichen Attraktivität und zur Innenentwicklung in besonderer Weise beizutragen, nicht erfüllen. Zudem wurden von den Zuwendungsempfängern auch keine Anträge auf diese Förderboni gestellt. Im Regierungsbezirk Oberfranken wurden die in der Tabelle Teil 2 genannten Fördersätze entsprechend den Dorferneuerungsrichtlinien auf Grundlage der im Jahr der Bewilligung maßgeblichen Finanzkraft je Einwohner der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Zusätzlich wurde im Verfahren Lilling-Sollenberg die Erhöhung der Förderung um fünf Prozentpunkte berücksichtigt, da die Projekte der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen. Weiterhin einberechnet wurden die Förderboni für die vom Bevölkerungsrückgang stark betroffenen Gemeinden in den Landkreisen Kronach (Bonus: 15 %), Lichtenfels (Bonus: 5 %) und Wunsiedel im Fichtelgebirge (Bonus : 15 %). Die sich daraus ergebende Höchstförderung für die einzelnen Projekte wird am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken grundsätzlich auf die nächsten 5 % abgerundet. Ausgenommen von dieser Vorgehensweise ist die Rohrleitung im Verfahren Großenohe. Hier wurde die Förderhöhe auf 30 % begrenzt, da sie nur teilweise der Oberflächenentwässerung dient und daher nicht alle Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden konnten. Ähnlich verhält es sich beim Ersatzneubau im Verfahren Thierstein. Zur Umsetzung der den Zielen der Dorferneuerung entsprechenden Dorfplatzgestaltung war geplant, eine Scheune teilweise abzubrechen und neu aufzubauen. Auf Drängen des Eigentümers wurde diese dann vollständig abgebrochen und dafür die Förderung für den Ersatzneubau entsprechend auf 35 % reduziert. Für die Errichtung des Brunnens im Verfahren Wunsiedel-West wurde kein „Demografiebonus“ gewährt, da die förderfähigen Kosten gering sind und es sich um kein Projekt handelt, das in besonderer Weise dazu beiträgt, die gemeindliche Attraktivität zu steigern. Für das im Landkreis Bayreuth liegende Verfahren Siegritzberg hätte ein „Demografiebonus“ Drucksache 17/4421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 in Höhe von fünf Prozentpunkten angerechnet werden können . Darauf wurde verzichtet, da der nach den Dorferneuerungsrichtlinien bestehende Förderhöchstbetrag für „Einfache Dorferneuerungen“ auch ohne Bonus ausgeschöpft wurde. 3. Gibt es Unterschiede in der Genehmigungspraxis bei den Regierungen der Oberpfalz und Oberfrankens? Im Bereich der Städtebauförderung gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede in der Genehmigungspraxis der Regierungen . Im Bereich der Dorferneuerung sind zur Bewilligung von Fördermitteln für Dorferneuerungsprojekte die jeweils für einen Regierungsbezirk zuständigen Ämter für Ländliche Entwicklung befugt. Grundlage für die Bewilligung sind die Dorferneuerungsrichtlinien und die hierzu erlassenen Förderhinweise . Aus dem dann noch verbleibenden Auslegungsspielraum erwachsen den Zuwendungsempfängern aus unterschiedlichen Regierungsbezirken keine erheblichen Vor- oder Nachteile. 4. Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage? Entfällt. Siehe Antworten zu 3. 5. Gab es Kommunen, denen wegen nicht genehmigungsfähiger Haushalte, Fördermittel nicht oder nur zu geringeren Teilen ausgezahlt worden sind? Sowohl bei der Städtebauförderung wie auch bei der Dorferneuerung ist bereits eine Bewilligung von Fördermitteln nur bei Projekten möglich, deren Finanzierung gesichert ist, hinsichtlich des kommunalen Eigenanteils entweder im Rahmen des Haushalts oder nach den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO). 6. Gab es Kommunen, die für ihren kommunalen Eigenanteil einen Kredit aufnehmen mussten? Vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden als Gesamtbetrag genehmigt (Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO). Insoweit kann der genehmigte Betrag nicht einer einzelnen Maßnahme zugeordnet werden. 7. Erhalten Kommunen einen Ausgleich für notwendige Zinsen bei Zwischenfinanzierungen der Gelder der Förderprogramme, nachdem eine Auszahlung der Fördergelder immer erst nach erfolgter Zahlung an den Bauausführenden erfolgt? Im Bereich der Städtebauförderung sind Aufwendungen der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufbringung des gemeindlichen Eigenanteils und der Verwaltung oder Vorfinanzierung der Städtebauförderungsmittel gemäß Nr. 5.3.2 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) 2007 nicht förderfähig. Der Antrag auf Auszahlung der bewilligten Städtebauförderungsmittel ist gemäß Nr. 24 StBauFR auf der Grundlage der von der Gemeinde geprüften Rechnungen (diese müssen noch nicht bezahlt sein) bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, die bei der Staatsoberkasse die Auszahlung der festgestellten Beträge anordnet. Eine Zwischenfinanzierung für die Kommune ist daher nicht zwingend erforderlich. Allerdings hat die Auszahlung der Fördermittel grundsätzlich in (angemessenen) Teilbeträgen zu erfolgen. Die Auszahlung der bewilligten Städtebauförderungsmittel bei Projektförderungen von längerfristigen Vorhaben in Teilbeträgen , nur entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf, ist dabei keine Besonderheit der Städtebauförderung. Diese Regelung ergibt sich aus dem geltenden Haushaltsrecht des Freistaates Bayern (VV Nr. 7.1 zu Art. 44 BayHO). Im Bereich der Dorferneuerung erfolgt die Bauausführung in einem Dorferneuerungsverfahren in der Regel durch die Teilnehmergemeinschaft (Zusammenschluss der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten des Verfahrensgebietes ). Diese ist dann auch Zuwendungsempfänger und fordert den nicht durch Zuwendungen abgedeckten Anteil von der Gemeinde ein. In diesem Fall ist eine Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde nicht erforderlich. Vereinzelt kann aber auch eine Gemeinde die Bauträgerschaft für ein Projekt mit Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft übernehmen. Dann ist die Gemeinde verpflichtet, in Vorleistung zu gehen. Die Kosten für die ggf. erforderliche Zwischenfinanzierung werden ihr nicht erstattet. Gleiches gilt für sog. „Einfache Dorferneuerungen“, bei denen Baumaßnahmen grundsätzlich von der Gemeinde selbst beauftragt und bezahlt werden und die Zuwendungen vom jeweiligen Amt für Ländliche Entwicklung direkt an die Gemeinde ausgereicht werden. Anlage Teil 1 – Städtebauförderung Städte/Märkte/Gemeinden der Städtebauförderung mit erhaltenen Stabilisierungshilfen im Jahr 2013 Regierungsbezirk Einzelmaßnahmen in den Städtebauförderungsprogrammen 2013/14 (in Ausführung bzw. in Vorbereitung) Fördersatz OBERFRANKEN (OFR) Bad Berneck OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Bischofsgrün OFR Interkommunales Entwicklungskonzept „Ochsenkopf“ gemäß § 171 b BauGB: Aus- und Umbau sog. Russ-Haus, Berliner Straße 1, zum „Informationszentrum zur Historie des Ski- und Wintersports im Fichtelgebirge“. Konzept Elektromobilität im Fichtelgebirge . Sportstättenentwicklungskonzept im Fichtelgebirge. 60 % Ebermannstadt OFR Kommunales Förderprogramm nach Nr. 20.1 StBauFR 2007. Aufstellung Integriertes Stadtentwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB. 60 % Egloffstein OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Emtmannsberg OFR Erwerb und Sanierung von Schloss Emtmannsberg. 60 % Fichtelberg OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Gößweinstein OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Gräfenberg OFR Sanierung Baudenkmal Hiltpoltsteiner Tor. Aufstellung Integriertes Stadtentwicklungs- konzept gemäß § 171 b BauGB. Sanierung ehem. Gasthof „Grüner Baum“ zurückgestellt . 60 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4421 Städte/Märkte/Gemeinden der Städtebauförderung mit erhaltenen Stabilisierungshilfen im Jahr 2013 Regierungsbezirk Einzelmaßnahmen in den Städtebauförderungsprogrammen 2013/14 (in Ausführung bzw. in Vorbereitung) Fördersatz Grafengehaig OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Harsdorf OFR Aus- und Umbau Baudenkmal ehem. Bahnhof zum „Gesundheitsbahnhof“. 60 % Heiligenstadt i. Ofr. OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Hiltpoltstein OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Hof OFR Neugestaltung Stadtoase St. Lorenzpark und Hospitalhof (mit Evang.-Luth.Kirchenge- meinde). Verlagerung „Wirth-Denkmal „ an die Freiheitshalle/Neugestaltung Dr.-WirthPlatz . Neugestaltung Bereich Schultor. Planungen Lichtkonzept Altstadt 1.BA. Sicherungsmaßnahmen Baudenkmal Theresienstein. Sanierung und Umbau Baudenkmal Ludwigstraße 7 (ehem. WWA) durch VHS des Landkreises Hof. Programm Soziale Stadt im Bahnhofsviertel: Quartiersfonds 2014/15, Sanierung Umfassungsmauern Lorenzpark. 80 % Kirchenlamitz OFR Stadtumbaumanagement 2014 für Interkommunales Entwicklungskonzept „Zukunft Nördliches Fichtelgebirge“ gemäß § 171 b BauGB mit Verfügungsfonds. Grunderwerbe ehem. Gasthof Goldner Löwe am Marktplatz/Dannhorn/Hallmeyer und Grunderwerb Winterling-Parkplatz im Ortskern. Erwerb und Revitalisierung der brachliegenden Immobilien der Porzellanfabrik Winterling AG an den vier Standorten in Arzberg/ Kirchenlamitz/Röslau (jeweils Lkr. Wunsiedel i.F.)/Schwarzenbach a. d. Saale (Lkr. Hof) im Rahmen des neu gegründeten gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU Winterling). 80 % Kronach OFR Sanierung Festung Rosenberg 10. FA. Sanierung ehem. Oberrealschule-VHS (1. FA). 80 % Kupferberg OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Lichtenberg OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Ludwigsstadt OFR Fortschreibung Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Stadt- kern. Wettbewerb Revitalisierung Jahnsbräubrache. Rückbau Burgbräubrache Lauenstein . Plangutachen zur Revitalisierung Burghotel Lauenstein. 80 % Marktleuthen OFR Aufstellung Integriertes Stadtentwicklungskonzept gemäß § 171 b BauGB. 80 % Marktredwitz OFR Industriedenkmal ehemalige Glasschleif in der Innenstadt: Gebäudesicherungsmaß- nahmen/Realisierungswettbewerb/VOF-Verfahren. Ehem. Benker-Areal: Abbruch Gebäude „Neutralisation“. Notsicherung Baudenkmal ehem. Malzhaus in der Innenstadt. Innenstadtkoordinator zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes gemäß § 171 b BauGB. Ortskern im Ortsteil Brand: Begleitende Gestaltungsmaßnahmen zum Ausbau/Neubau der Fridauer Straße. 80 % Nagel OFR Umbau und Sanierung Anwesen Kemnather Straße 3 zum „Haus der Kräuter“. 80 % Nordhalben OFR Stadtumbaumanagement 2013/14 im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungs- konzeptes „Oberes Rodachtal“ gemäß § 171 b BauGB. Fortschreibung vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Ortskern. 80 % Presseck OFR Sanierung Umfeld Fabrikstraße im Ortskern. 80 % Röslau OFR Erwerb und Revitalisierung des Geländes des ehemaligen Autohauses Rossner im Ortskern. Erwerb und Revitalisierung der brachliegenden Immobilien der Porzellanfabrik Winterling AG an den vier Standorten in Arzberg/Kirchenlamitz/Röslau (jeweils Lkr. Wunsiedel i. F.)/Schwarzenbach a. d. Saale (Lkr. Hof) im Rahmen des neu gegründeten gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU Winterling). 80 % Schirnding OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Schönwald OFR Fortführung Interkommunales Mitteilungsblatt „Komm mit!“ der Städte und Gemeinden des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes „Zukunft Nördliches Fichtelgebirge“ in 2014/15 (Federführung: Stadt Schönwald). 60 % Schönwald OFR Neugestaltung der Ortsmitte: abschließender 3. BA. 80 % Schwarzenbach a.Wald OFR Kommunales Förderprogramm nach Nr. 20 StBauFR 1994/Nr.20.1 StBauFR 2007: Marktplatz 8 (Evang.-Luth.Pfarrhaus) und weitere Einzelmaßnahmen. 60 % Schwarzenbach a.Wald OFR Um- und Ausbaumaßnahmen im Quartier Hans-Richter-Straße. Erwerb und Rückbau der ehemaligen Firma Witt im Ortskern. 80 % Selb OFR Rückbau ehemalige Porzellanfabrik Hutschenreuther (Werk B) in der Innenstadt. Vorbereitende Grunderwerbe Anwesen Vielitzer Straße 2/4 und Marienstraße 20 (Neugestaltung Marienplatz). Modellvorhaben IQ „ Investitionen im Quartier“ zwischen Karl-Marx-Straße/Ludwigstraße: Teilmaßnahmen Vorbereitende Gebäudeabbrüche/ Umfeldgestaltung/Quartierstiefgarage. Teilnahme am 13. EUROPAN-Wettbewerb. 80 % Selbitz OFR Um- und Ausbaumaßnahmen für „Neue Mitte“, abschließender 3. BA. 80 % Stadtsteinach OFR Derzeit keine neuen Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Steinwiesen OFR Neugestaltung Uferpark an der Rodach. Neugestaltung der Ortsdurchfahrt BA 1+2 (1.+2. FA) 80 % Teuschnitz OFR Stadtumbaumanagement bis 2013/14 im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes „ARGE Rennsteig“ gemäß § 171 b BauGB mit Verfügungsfonds. 80 % Thierstein OFR Derzeit keine neuen Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Thurnau OFR Derzeit keine neuen Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Drucksache 17/4421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Städte/Märkte/Gemeinden der Städtebauförderung mit erhaltenen Stabilisierungshilfen im Jahr 2013 Regierungsbezirk Einzelmaßnahmen in den Städtebauförderungsprogrammen 2013/14 (in Ausführung bzw. in Vorbereitung) Fördersatz Tröstau OFR Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für den Ortskern mit Machbarkeitstudie für Rückbau/Revitaliserung Gelände ehem. Sägewerk Haumann im Ortskern. 80 % Waischenfeld OFR Aus- und Umbau Baudenkmal Baderhaus am Bischof-Nausea-Platz im Ortskern. 60 % OFR Ortsteil Nankendorf: Rückbau/Revitalisierung Gelände der ehem. Brauerei Polster. 75 % Wallenfels OFR Leerstandsmanagement im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes „Oberes Rodachtal“ gemäß § 171 b BauGB. 80 % Warmensteinach OFR Neugestaltung Rathausvorplatz. Benutzungsherstellung des von der Gemeinde erworbenen ehem. Gasthofes Puchtler mit anschließender Verpachtung (aktuell zurückgestellt wegen erforderlicher vorübergehender Asylantenunterbringung durch den Freistaat Bayern). 80 % Weidenberg OFR Neuordnung im Sanierungsgebiet „ehemaliges Bahnhofsareal“: Teilmaßnahmen Vorbereitende Untersuchungen, Grunderwerbe, Abbruch ehem. Lagergebäude. 60 % Weißenbrunn OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Weißenohe OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Weismain OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Wiesenttal OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt Wunsiedel OFR Neugestaltung ehem. Bahnhofsareal 2. BA. Aus- und Umbau Anwesen Breite Straße 4/6 (Mehrgenerationenhaus). Modernisierung Anwesen Theresienstraße 1. 80 % OFR Kommunales Förderprogramm nach Nr. 20 StBauFR 1994/Nr.20.1 StBauFR 2007 60 % Zell OFR Derzeit keine (neuen) Städtebauförderungsmaßnahmen. entfällt OBERPFALZ (OPF) Erbendorf OPF Neugestaltung Turngartenstraße Sanierungsträgerhonorar/Kommunales Förderprogramm Freiflächengestaltung am zukünftigen Radlhotel 60 % OPF Revitalisierung Marktredwitzerstrasse 2 75 % OPF Sanierung ehem. Kofferfabrik zu einem Radlhotel 70 % Flossenbürg OPF Sanierungsträgerhonorare/ Städtebauliche Beratung Bestandsaufnahme Vogelherd und Plattenberg 60 % OPF Neugestaltung am Vogelherd 1. BA 80 % Furth im Wald OPF Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Interkommunale Projektstudie 60 % Krummennaab OPF Kommunales Förderprogramm 60 % OPF Revitalisierung Gewerbeareale Seltmann 80 % Kulmain OPF Zur Neuordnung erforderliche Grunderwerbe 60 % Mitterteich OPF Modernisierung Altes Schloss 80 % OPF Feinuntersuchung ehem. Porzellanfabrik Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung Neugestaltung Freiflächen Kohlohstraße 60 % OPF Marktplatzumbau 80 % Neusorg OPF Neugestaltung Ortsdurchfahrt 60 % Neustadt am Kulm OPF Marktplatzumbau 80 % Pressath OPF Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung Entlastungsparkplatz Ost 60 % OPF Revitalisierung Burstein-Gelände 70 % Rötz OPF Interkommunale Projektstudie Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung 60 % Schwarzenbach OPF Zur Neuordnung erforderliche Grunderwerbe Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung Neuausbau Hauptstraße 60 % Speinshart OPF Instandsetzung Kloster BA III 60 % OPF Modernisierung Klosterhof 70 % Tirschenreuth OPF Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung 60 % OPF Revitalisierung ehem. Telekom-Areal 80 % Trabitz OPF Machbarkeitsstudie Umbau ehem. Meyerhof Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung 60 % OPF Bürgerzentrum am Mühlweiher 80 % Waldmünchen OPF Interkommunale Projektstudie Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung 60 % Waldsassen OPF Kommunales Förderprogramm/Städtebauliche Beratung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Neugestaltung Münchsreuther Straße 60 % OPF Revitalisierung ehem. Franz-Brauerei und ehem. Ziegelwerk 80 % Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4421 Städte/Märkte/Gemeinden der Städtebauförderung mit erhaltenen Stabilisierungshilfen im Jahr 2013 Regierungsbezirk Einzelmaßnahmen in den Städtebauförderungsprogrammen 2013/14 (in Ausführung bzw. in Vorbereitung) Fördersatz OPF Modernisierung Kunsthaus, Sanierung altes Schulgebäude 80 % Weiden i. d. OPf. OPF Sanierungsträgerhonorare/ Städtebauliche Beratung 60 % Wiesau OPF Neugestaltung Kirchplatz 80 % Teil 2 – Dorferneuerung Gemeinde/Landkreis Dorferneuerungs- verfahren Projekt/-e1) Förder- satz OBERFRANKEN (OFR) Ebermannstadt, St./Forchheim Rüssenbach Bau einer Ortsstraße 55 % Rüssenbach Backofensanierung 55 % Moggast III Parkplatz 60 % Moggast III Gehweg 50 % Hiltpoltstein, M./Forchheim Großenohe Bau einer Ortsstraße 60 % Großenohe Rohrleitung 30 % Wiesenttal, M./Forchheim Streitberg Bau einer Ortsstraße 55 % Streitberg Kirchenvorplatz 60 % Gräfenberg, St./Forchheim Thuisbrunn II Gestaltung der Thuisbachquelle 65 % Lilling-Sollenberg Bau von zwei Ortsstraßen in Sollenberg 60 % Lilling-Sollenberg Buswartehäuschen 65 % Lilling-Sollenberg Dorfplatz Sollenberg 65 % Lilling-Sollenberg Zwei Platzgestaltungen in Lilling 65 % Lilling-Sollenberg Dorfgemeinschaftshaus in Lilling 70 % Lilling-Sollenberg Sanierung des ehemaligen Milchhauses in Sollenberg 70 % Lilling-Sollenberg Oberflächenentwässerung 65 % Steinwiesen, M./Kronach Birnbaum-Schlegelshaid Bau einer Ortsstraße 60 % Birnbaum-Schlegelshaid Kirchenvorplatz 65 % Wallenfels, St./Kronach Neuengrün Sanierung Friedhofsbereich 65 % Weismain, St./Lichtenfels Modschiedel Sanierung Backofen 60 % Thiersheim, M./Wunsiedel i. Fichtelgebirge Thiersheim-Nord Umfeld Sauerbrunnen 75 % Thiersheim II Bau einer Ortsstraße 70 % Thierstein, M./Wunsiedel i. Fichtelgebirge Thierstein Gebäudeabbruch 65 % Thierstein Ersatzneubau 35 % Thierstein Dorfplatzgestaltung 65 % Tröstau/Wunsiedel i. Fichtelgebirge Vordorf Erneuerung einer Trockenmauer 70 % Vordorf Fußweg 75 % Wunsiedel, St./Wunsiedel i. Fichtelgebirge Wunsiedel-West Brunnen 50 % Waischenfeld, St./Bayreuth Siegritzberg Neugestaltung des Ortszentrums 50 % OBERPFALZ (OPF) Stamsried, M./Cham Stamsried II Begleitende gestalterische Beratung Marktplatz und Umgriff 59 % Speinshart/Neustadt a. d. Waldnaab Speinshart II Errichtung eines Buswarthäuschens 50 % Speinshart II Kirchenmauer Tremmersdorf 50 % Theisseil/Neustadt a. d. Waldnaab Theisseil 2 Ortsstraße Edeldorf mit Dorfplatz 52 % Theisseil 2 Böschungssicherung Edeldorf 58 % Theisseil 2 Sanierung der Wasserreserve Edeldorf 57 % Theisseil 2 Abbruch des Kühlhauses in Edeldorf 57 % Theisseil 2 Neubau eines Multifunktionshauses in Edeldorf 57 % Theisseil 2 Objektplanung Letzau 62 % Theisseil 2 Begleitende Beratung Verkehrsanlage Letzau 62 % Theisseil 2 Ergänzende Objektplanung 63 % Theisseil 2 Begleitende gestalterische Beratung 63 % Theisseil 2 Bepflanzung einer Böschung in Edeldorf 58 % Theisseil 2 Bepflanzung der Ortsstraße Edeldorf 57 % Theisseil 2 Vermessung und Abmarkung 58 % Theisseil 2 Wertermittlung 58 % Theisseil 2 Laufender Betrieb 58 % Drucksache 17/4421 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Gemeinde/Landkreis Dorferneuerungsverfahren Projekt/-e1) Fördersatz Trabitz/Neustadt a. d. Waldnaab Zessau Gestaltung der Ortsstraße 45 % Zessau Errichtung eines Parkplatzes 50 % Zessau Neubau eines Buswartehäuschens 50 % Zessau Gestaltung des Dorfplatzes 50 % Zessau Grünanlagen 50 % Waldsassen, St./Tirschenreuth Waldsassen-Egrensispark Erneuerung der Dorfglocke samt Läutwerk 52 % Waldsassen-Egrensispark Objektplanung Ortsstraße Schloppach 47 % Waldsassen-Egrensispark Objektplanung Dorfplatz Mammersreuth 52 % 1) Im Regierungsbezirk Oberfranken sind Objektplanungen und Kleinstprojekte in der Auflistung nicht enthalten.