2. a) Wer schließt die jeweiligen Verträge aufseiten der Justizvollzugs - und Maßregelvollzugsanstalten mit den Auftraggebern ab und welcher Kontrolle unterliegen diese? b) Wie werden die Preise für die ausgeführten Leistungen festgelegt und um wie viel günstiger können ggf. Auftraggeber in den Anstalten produzieren lassen? c) Wie wird sichergestellt, dass die Betriebe der Einrichtungen freien Wirtschaftsbetrieben keine unlautere Konkurrenz machen? 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Forderung, dass Gefangenen bzw. Maßregelvollzugspatienten für produzierende Tätigkeiten auch der Mindestlohn bezahlt werden muss und sie nicht nur in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen sein sollen, sondern auch in die gesetzliche Rentenversicherung? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Kritik, dass Leistungen von Strafgefangenen bzw. Maßregelvollzugspatienten viel billiger angeboten werden können als von normalen Arbeitnehmern? c) Wie bewertet die Staatsregierung die Kritik an der Arbeitspflicht von Gefangenen (Stichwort Zwangsarbeit), das niedrige Lohnniveau und die Kombination der beiden Punkte? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 21.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der auf soziale Integration ausgerichtete Strafvollzug soll dem Gefangenen die Fähigkeit und den Willen zur eigenverantwortlichen Lebensführung ohne Rechtsbruch vermitteln. Wesentlicher Bestandteil dieses Behandlungsauftrags ist es, den Gefangenen eine sinnvolle und nützliche Arbeit zuzuweisen . Hierdurch sollen die Strafgefangenen an ein auf eigener Arbeit aufgebautes Leben gewöhnt werden. Dies ist eine ganz entscheidende Voraussetzung für die spätere Wiedereingliederung der entlassenen Strafgefangenen in die Gesellschaft. Das Bayerische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) bestimmt deshalb ausdrücklich, dass die Strafgefangenen (im Gegensatz zu den nicht arbeitspflichtigen Untersuchungsgefangenen) verpflichtet sind, eine ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Das Staats- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4447 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 22.09.2014 Beschäftigung von Strafgefangenen, Maßregelvollzugspatienten u. a. und Zusammenarbeit der Einrichtungen mit externen Auftraggebern II Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt im Strafvollzug eine wichtige Rolle zur sozialen Wiedereingliederung. Deshalb sind Strafgefangene, anders als Untersuchungsgefangene , Sicherungsverwahrte oder Maßregelvollzugspatienten , grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet und sind gleichzeitig von den Haftkostenbeiträgen befreit. Der bayerische Justizvollzug ist auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen außerhalb des Vollzugs angewiesen, um ausreichend sinnvolle Arbeit für die Gefangenen anbieten zu können. Die Einnahmen durch Gefangenenarbeit beliefen sich im Freistaat Bayern auf 42,6 Mio. € im Jahr 2012. Für den Maßregelvollzug sind die zuständigen Bezirke oder deren Unternehmen für das Anbieten und die Durchführung von Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zuständig. Mit diesen Therapieangeboten werden zwar wohl in der Regel keine Überschüsse erwirtschaftet, doch auch sie generieren Einnahmen. Der Arbeitszwang für Strafgefangene und die geringe Entlohnung für die in den Anstalten geleisteten Arbeiten steht jedoch zunehmend in der Kritik (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung vom 02.09.2014 „Billig und willig – Etliche Unternehmen lassen preisgünstig hinter Gittern fertigen – und reden nur ungern darüber“). Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die damit einhergehende Konkurrenz für andere freie Wirtschaftsbetriebe , die nicht unter denselben Bedingungen produzieren lassen können. Auch die Berichterstattung um die Modellbautherapie und die Firma SAPOR hat dazu beigetragen , dass die Beschäftigung von Personen in staatlicher Obhut vermehrt in den Fokus rückt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Vorteile und ggf. welche Nachteile haben Un- ternehmen, die in Justizvollzugsanstalten oder Maßregelvollzugseinrichtungen Leistungen ausführen lassen ? b) Wie viele Auftraggeber (falls möglich Aufteilung nach Rechtsformen) nutzen derzeit in welchen Leistungsbereichen und an welchen Standorten die Möglichkeit, Leistungen von den Arbeitsbetrieben der bayerischen Justizvollzugsanstalten kostengünstig ausführen zu lassen? c) Mit wie vielen Auftraggebern (falls möglich Aufteilung nach Rechtsformen) pflegen die 14 Maßregelvollzugseinrichtungen in welchen Leistungsbereichen derzeit Geschäftskontakte für die Arbeitstherapie? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4447 ministerium der Justiz war und ist vor diesem Hintergrund bestrebt, die Möglichkeiten zu regelmäßiger Beschäftigung der Gefangenen zu sichern und auszubauen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn u. a. ausreichend Unternehmen der freien Wirtschaft für eine Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug gewonnen werden können. Hierfür sind erhebliche Investitionen seitens des Justizvollzugs erforderlich. Für den Maßregelvollzug sind in Bayern die Bezirke oder deren Unternehmen (Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen ) zuständig. Dem gesetzlichen Auftrag der Besserung der untergebrachten Person im Maßregelvollzug ist ein umfassender Therapieauftrag immanent. Die Arbeitstherapie ist dabei ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Therapie im Maßregelvollzug. Die Arbeitstherapie ist eine therapeutische Einheit, keine Arbeitsstätte im herkömmlichen Sinne. Die Patientinnen und Patienten nehmen entsprechend ihrem individuellen Therapieplan freiwillig an der Arbeitstherapie teil. Mögliche Therapieziele sind Tagesstrukturierung , Belastungserprobung, die Vermittlung von Befriedigung und Erfolg im Zusammenhang mit Arbeit, (Weiter -)Qualifizierung, das Training arbeitsrelevanter Schlüsselqualifikationen zur Vorbereitung auf die Entlassung und schließlich die Resozialisierung. Die Arbeitsbedingungen sind so gestaltet, dass einerseits auf mögliche krankheitsbedingte Einschränkungen Rücksicht genommen werden kann, andererseits jedoch die Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten zur Belastungserprobung und Weiterqualifizierung erhalten. Die Arbeitstherapiebereiche der einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen sind in ihrer Größe und in ihrem Angebot unterschiedlich. Das Angebot ist dabei auch davon abhängig , welche Auftraggeber bereit sind, Aufträge an die Maßregelvollzugseinrichtung zu geben. 1. a) Welche Vorteile und ggf. welche Nachteile haben Unternehmen, die in Justizvollzugsanstalten oder Maßregelvollzugseinrichtungen Leistungen ausführen lassen? Für den Justizvollzug gilt: Die Justizvollzugsanstalten sind in der Lage, vielfältige Leistungen für die Unternehmen zu angemessenen Preisen auszuführen. Den Unternehmen sollen ortsnah Produktionsmöglichkeiten angeboten werden, die sie zur Verwirklichung ihrer Unternehmensziele nutzen können. Die Leistungen der Justizvollzugsanstalten stellen dabei ein Angebot als „verlängerte Werkbank“ der heimischen Wirtschaft dar und sollen Alternative zu einer Produktionsverlagerung ins Ausland sein. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in der freien Wirtschaft ist die Arbeit in den Justizvollzuganstalten jedoch Einschränkungen ausgesetzt. Hierunter fallen insbeson- dere ein häufiger Arbeitskräftewechsel und der Einsatz von Gefangenen an berufsfremden Arbeitsplätzen. Weiter sind die Justizvollzugsanstalten insbesondere im Hinblick auf die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen bei der Inhaftierung (ca. 30 % der Gefangenen haben bei der Inhaftierung keine abgeschlossene Schulbildung, ca. 51 % sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ca. 58 % waren vor der Inhaftierung ohne geregelte Beschäftigung) auf einfache Arbeiten, wie Steck-, Klebe-, Sortier- oder Montagearbeiten angewiesen. Darüber hinaus fallen weitere Besonderheiten des Strafvollzugs, wie beispielsweise die Durchführung von anderen Resozialisierungsmaß- nahmen oder Behandlungstherapien während der Arbeitszeit sowie der Umstand, dass keine Gewähr für die kontinuierliche Ausführung der Arbeiten übernommen werden kann (z. B. Schließung eines Betriebs aus Sicherheitsgründen ), ins Gewicht. Dies führt dazu, dass die Produktivität der Gefangenenarbeit bei Unternehmerbetrieben nur etwa 20 % des in der gewerblichen Wirtschaft erzielten Werts erreicht. Für den Maßregelvollzug gilt: Vorteile für Unternehmen, die in Maßregelvollzugseinrichtungen Aufträge ausführen lassen: Konfektionierung von Aufträgen unterschiedlicher Werkstoffe (Papier, Holz, Kunststoff , Glas, Metall) und unterschiedlicher Größenordnung (Klein- und Großserien), zeitliche Flexibilität der Fertigung und niedrige Kosten. Nachteile für Unternehmen, die in Maßregelvollzugseinrichtungen Aufträge ausführen lassen: keine sichere zeitgerechte Erledigung des Auftrags, Qualitätsschwankungen und ggf. Beschädigung der zu bearbeitenden Produkte. b) Wie viele Auftraggeber (falls möglich nach Rechtsformen ) nutzen derzeit in welchen Leistungsbereichen und an welchen Standorten die Möglichkeit, Leistungen von den Arbeitsbetrieben der bayerischen Justizvollzugsanstalten kostengünstig ausführen zu lassen? Hierzu ist vorab darauf hinzuweisen, dass eine konkrete Aussage dazu, ob und ggf. wie viel günstiger ein Auftraggeber in den Justizvollzugsanstalten produzieren lassen kann, nicht möglich ist. Es werden angemessene Preise angeboten . Bei der Preisbildung für die Arbeit der Gefangenen wird nach den einschlägigen Vorschriften der Arbeitsverwaltungsordnung für die Justizvollzugsanstalten in Bayern (AVO) verfahren. Danach sind die Preise kaufmännisch zu berechnen und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Gefangenenarbeit entsprechenden Marktpreisen anzupassen. Damit werden auch die Selbstkosten der Anstalt (Löhne der Gefangenen, ggf. Materialkosten, anteilige Personalkosten der zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung eingesetzten Justizvollzugsbediensteten, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen sowie sonstige anfallende Kosten) abgedeckt. Eine konkrete Aussage dazu, ob und ggf. wie viel günstiger ein Auftraggeber in den Justizvollzugsanstalten produzieren lassen kann, ist nicht möglich. Leistungen von Arbeitsbetrieben der bayerischen Justizvollzugsanstalten werden derzeit für Unternehmer im folgenden Umfang ausgeführt: Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche Aichach 56 Labor- und Geschäftseinrichtungen, Paletten und Metallrahmen für Werkbänke herstellen ; Metallrohre ablängen und schweißen; medizinische Textilprodukte nähen; Wäschereileistungen für die Gastronomie; Dübel verpacken; Schellen, Spielwaren Kleinteile für die Automobilzulieferindustrie montieren ; Etikettier- und Verpackungsarbeiten; Klemmkästen für Elektrotechnik herstellen und verdrahten; Schaltschränke bestücken und verdrahten Drucksache 17/4447 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche Amberg 11 Kunststoffartikel kontrollieren, sortieren und verpacken; Artikel der Druckweiterverarbeitung falten, heften, verpacken, kleben und konfektionieren; Elektronikaltgeräte zerlegen und sortieren (PC-Recycling); Schrauben etikettieren und verpacken; Sportmatten herstellen; Notausschalter montieren; thermische Auslöser für FI-Schalter ausformen ; Kosmetikartikel und Heizungszubehör montieren und verpacken; Solarmodule montieren ; PU-Formteile entgraten, verkleben, zuschneiden und verpacken Ansbach 1 Sortieren von Spritzgussteilen Aschaffenburg 4 Metallbuchstaben schleifen und feilen; Drahtseile bearbeiten; Kleinteile sortieren und verpacken; Kunststoffteile entgraten; Kunststoffteile und Spielzeug montieren Augsburg 9 Schlauchwägen für Gartenbedarf und Schweißbrenner montieren; Konfektionierungsarbeiten ; Etikettierarbeiten; Bücher sortieren und verpacken Bad Reichenhall 8 Kunststoffteile montieren; Salinenböden verpacken; Mappen zusammenkleben; Schweißspritzer entfernen; Motorschutzplatten polieren; Werbesendungen und Formulare konfektionieren; Kunststoffteile entgraten und verpacken Bamberg 5 Kompressionsstrümpfe aufziehen, kontrollieren , sortieren und verpacken; Werbe- und Schulungsmappen bestücken; Prothesen und medizinische Hilfsmittel verpacken; Reiseführer bestücken; Rahmen- und Isolierdübel sortieren und verpacken; Schrauben und Teller verpacken; Mitgliederzeitschriften sortieren und etikettieren; Quelltaps (Anzuchterde) verpacken; Gießbrausen in Kunststoffbälle eindrücken; Saatgutbeutel befüllen, verschweißen und etikettieren St. GeorgenBayreuth 114 Kabelkonfektion für Schaltanlagen; Lüfter , Magnetkontakte und Lastwiderstände konfektionieren; Zuschnitt von Kabelkanälen; Montage von Lichterketten; allgemeine Kabelkonfektion ; Pizzaschaufeln herstellen und verpacken; Holzverschläge fertigen; Seekieferkisten und Seekieferverschläge fertigen; Paletten aus Seekiefer und behandeltem Holz fertigen; Installationsbedarf montieren ; div. Produkte umpacken; Rohrschellen gummieren; Muster fertigen; Kindersitze und Kinderwagen umbauen bzw. beziehen; Graphitdichtungen aussortieren; technische Kunststoffteile bearbeiten; Swingphone überprüfen ; Spielzeug und Weihnachtsengel fertigen ; Glückwunschkarten verpacken; Knie-, Hand- und Armschoner für Skater bearbeiten; Porzellan verpacken; Fenstergummi verkleben ; Kreuzverbinder montieren; Flaschenaufkleber sortieren; Musterfertigung von Glasfasertapeten; Bruchtestplatten fertigen und bemalen; Tapeten, Kataloge, Gewürze und Textilprodukte verpacken; Dichtungsgummi für Lüftungsrohre kleben; Getriebeöl abfüllen; Prospekte kuvertieren; Kabelkanäle bekleben; Kosmetikglitter abfüllen; Betonformsteine fertigen; Metallteile sägen, entgraten , bohren, schweißen, gewindeschneiden, drehen und fräsen; Schlosserarbeiten Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche Bernau 28 ALU-Teile schleifen und entgraten; Steinschlagschutz und Radabdeckungen kleben; Plastikteile aussuchen und verpacken; Spielwaren montieren; Bleikugeln gießen; Traubenkernkissen nähen und befüllen; Hängematten fertigen; Werbemittel, Ordner konfektionieren und Heftmechaniken einlegen ; Kabel, Mappen und Kosmetikartikel konfektionieren; Haushaltsartikel montieren und verpacken; verschiedene Werkzeugvorrichtungen , elektronische Bauteile sowie Uhrwerke/Zeiger montieren; Fahrradteile zusammenbauen; Parfum- und Cremefläschchen verpacken Ebrach 4 Montage von Drahtspulen auf Transformatoren für Schweißgeräte, Spielwaren und Zubehörteilen für die Automobilindustrie montieren Eichstätt 4 Kunststoffteile für die Spielwarenindustrie sortieren und montieren; sonstige Gegenstände konfektionieren Erding 5 Sortier- und Verpackungsarbeiten; Werbeartikel und Verpackungsmaterial weiterbearbeiten ; Falz-, Heft- und Klebearbeiten (Broschüren); Gefache stecken und befüllen; Wellnessprodukte verpacken Erlangen 3 Montage und Verpacken von Rahmen- und Isolierdorndübeln sowie Schutzbrillen; technische Federn bearbeiten, kontrollieren und verpacken GarmischPartenkir - chen 7 Verschiedene Konfektionierungs- und Montagetätigkeiten; Karten verpacken, abzählen und versandfertig machen; Montagezubehör für Telefon- und Datenanlagen in Verpackungseinheiten zusammenführen; Briefe kuvertieren; Kantenschutzmaterial und Verpackungsschutzmaterial verkleben; Schlüsselkarten kleben; Infomappen zusammenstellen Hof 14 Teil- und Fertigmontage von Spielzeug; Prospekte kuvertieren, Metallteile bearbeiten ; Schrauben in Hülsen einschrauben; Schutzbrillenrohlinge entgraten, säubern und prüfen; Montage von Autohaltegriffen mit Endkontrolle; Fassadenmusterplatten putzen und bekleben; Zusammenbauen von Stiften; Verpacken, Etikettieren, Bestücken von Werbe- und Schulungsmappen, Kfz-Wäsche, Kfz-Innenreinigung Ingolstadt 1 Montage und Verpacken von Kunststoffartikeln für Entwässerungstechnik Kaisheim 41 Druckerzeugnisse konfektionieren und verpacken ; Herstellung von Metallteilen sowie von Metallkonstruktionen mittels Montage, Schweißen, Zerspanen und Bearbeiten vorgefertigter Metallteile nach Kundenvorgabe; Sortieren und Montieren von Kunststoffteilen ; Berufskleidung sowie Wäsche aus der Gastronomie waschen; Montage elektrischer Schaltschränke sowie Kabelkonfektion Kempten 6 Montage von Kabeltrommeln und Zubehörteilen für Solaranlagen; Industrieleuchten zusammenbauen; Zubehör für Hörgeräte verpacken; Souvenirs und Transportketten fertigen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4447 Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche Kronach 10 Bearbeiten und Fertigen von Heftern, Ordnern und Karteiregistern; Mappen kleben, falten und verpacken; Montage von Kinderwagenrädern ; Schläuche aufschrumpfen; Schrumpfschläuche schneiden und demontieren; Schlauchmechaniken montieren; Dichtungen in Schraubverschlüsse einbringen; Keramik prüfen; einfaches Bearbeiten von Blech; Sortieren von Plastikflaschen; Entgratungsarbei- ten an Lüftungsrädern; Silikontüllen und Minenstifte montieren; Pylonen bekleben, Spielzeugmontagebeutel bestücken Landsberg am Lech 47 Angelieferte Platten zuschneiden und nuten; Holz- und Transportkisten herstellen; Platten für Möbelteile zuschneiden, bekannten und mit Bohrungen und Ausfräsungen versehen; Roste (Stanzteile) entgraten; Oberflächen schleifen; Bohrungen nachfräsen; Musterteile ausbrechen; harte Schichten auf Leisten, Bohrkronen, Mischerboden, Abstreifer und Schredderzähne aufschweißen; Einschweißaugen und Buchsen anfertigen; Logos aufbohren; Messemöbel, Stütze, Brillendisplayständer , Erdanker, Adapter, Stangen, Transportgestelle, Rahmen, Gitterroste, Druckknöpfe, Maschinenzungen, Werbetafelstützen und Tischflanschen anfertigen; Platten abfräsen; Drucksachen und elektronische Baugruppen fertigen; Kabelbäume zusammenstellen; Falt- und Verpackungsarbeiten ; Zusammenbau von Schlüsselanhängern ; Klebe- und Sortierarbeiten; Hundeleinen , Hundegeschirre und Hundehalsbänder anfertigen; Kosmetik- und Klebstoffartikel konfektionieren, etikettieren, bedrucken, zusammenstellen und verpacken; Montage von Trampolinen; Abflammen von vormontierten Hundeleinen und Hundegeschirren; Montage von Rechnergehäusen; Biegen von kleinen Blechteilen; Endbearbeitung von Kunststoffteilen ; Federelemente und Hygieneartikel verpacken; Montieren und Verkleben von Meldesockeln; Ausgleichsbehälter isolieren; Werbebroschüren mit Probeartikeln bestücken ; Karten und Prospekte kleben, falten und verpacken; Kopfstützen für Drehstühle montieren; Kunststoffgehäuse mit Dichtungen bestücken; Modulträger für Kraftfahrzeuge vormontieren; Pralinenschachteln falten; Etikettierarbeiten; verschiedene Kunststoffteile entgraten; Schleifarbeiten; Drogerieartikel verpacken und etikettieren; Kunststoffteile sortieren; Konfektionieren von Kondensatoren (Lötarbeiten); medizinische Nahrungsergänzungspräparate verpacken und konfektionieren ; Textilien verpacken und etikettieren Landshut 13 Blechteile für die industrielle Weiterbearbeitung vormontieren, bestücken und verpacken ; Werbeartikel bestücken; Ettiketierarbeiten ; Prospekte kleben und falten; Blechdosen weiterbearbeiten, verpressen und verpacken; Montage von Mausefallen; Konfektionierung von Lüftungselementen für den Hausbau; Ablängen von Gummischnüren und Kunststoffschläuchen ; Klebearbeiten; Instandsetzung von Transportmitteln; Reinigung von Kunststoffteilen; Schleifen von Werkzeugen; Kabelkonfektion; Entgratungsarbeiten an Hydraulikblöcken ; Stützringmontage; Fertigung von Unterputzdosen; Spielwaren montieren und verpacken; Vormontagearbeiten für Schubladenkästen; Sonderpalettenanfertigung ; Zuschnittarbeiten von Holzteilen Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche LaufenLebenau 4 Montieren und Verpacken von Drahtkäfigfallen (Lebendfallen); Bekleben von Meterstäben mit Aufklebern (Logo und Strichcode) nach Platzierungsvorgabe; Anbringen von Regalaufhängern an Meterstäben nach Vorgabe ; Verpacken von Meterstäben; Montage und Verpacken von Korundringen sowie Kunststoffsteckverbindungen; Sortieren und Verpacken von Steckdosenblenden Memmingen 5 Zusammenbau von Leuchten; Befestigungsanker pressen; Computerspiele reinigen und verpacken; Sitzbespannungen fertigen; Industriezubehör verpacken München 36 Verschiedene Klebe- und Faltarbeiten zur Fertigung von Staubsaugerbeuteln; vielfältige Konfektionierungsarbeiten für verschiedene Firmen in den Bereichen Werbemittel, Versand und Verkauf; diverse Montagearbeiten von (Tür)-Schlössern (Zusammenbau); Kuvertierung von Werbematerial mit versandfertiger Postabfertigung; Gewindestifte aus Stahl bei Kabelverbindungen einschrauben und Drehfähigkeit überprüfen; Isoliermaterial überprüfen und entgraten; Verpacken von Ausweisen in Hüllen; Bestücken von Taschen mit Einlegern; Fahrradendmontage nach diversen Vorgaben; Plastikdosen mit Hühnerfutter befüllen und in Kartons verpacken ; Bekleben von Kaffeetüten mit Etiketten; Verpacken von Radiergummis in Tüten; Abschneiden abstehender Fäden bei Tüchern und Verpacken von Tüchern; Tücher/ Schals bügeln; diverse Arbeiten wie Falten, Kleben, Verpacken, Füllen von Schokoladenschachteln ; BluRay-Laufwerke montieren mit Funktionstest; bei Gepäckanhängern Ösen einsetzen; Colliers, Armbänder, Kettchen, Haarkämme usw. sortieren, etikettieren und verpacken; verschiedene Trampoline montieren ; diverse Konfektionierungsarbeiten; Inspektion und Reparatur von Rollstühlen und Rollatoren; Verkaufsschachteln falten, kleben und aufstellen; bei Matratzen manuell die Konturen auszupfen und in Folie verpacken ; Parkscheiben montieren und verpacken ; verschiedene Behälter mit Etiketten bekleben; fehlerhafte Schrauben aussortieren und verpacken; Blechteile für Autoindustrie entgraten; Musterkollektionen (Stoffe) auf Buchschrauben zusammenstecken; Muster mit Stempel bzw. Etiketten versehen; Glasfaserdichtband ablängen, wickeln und verpacken; Autoschals, Handschuhe u. a. auspacken, kontrollieren und wieder verpacken; verschiedenste Kleinteile aussortieren und umpacken; Getriebezahnräder entgraten ; Osterfähnchen kleben, bündeln und verpacken; bei Schals Labels heraustrennen, neue einkleben und Preisetiketten anbringen; versandfertige Verpackung von Zeitschriften; Sortieren und Verpacken verschiedenster Etiketten ; Fotopapier, Visitenkarten, Spielzeug montieren; Verpacken von Maschinenteilen; Endloshandtuchrollen aufwickeln und mit Kabelbindern arretieren Neuburg a. d. Donau 2 Sortieren und Montieren von Kunststoffteilen für die Spielwarenindustrie; Konfektionieren sonstiger Gegenstände Drucksache 17/4447 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche NeuburgHerrenwörth 13 Montage von Spielzeug; Metallbauteilen, Pneumatikschläuchen und Werkzeugkastendichtungen ; Blumenbehälter etikettieren und entgraten; Hundefutter etikettieren und verpacken; Blechbearbeitungsarbeiten; Bohr- und Schleifarbeiten; Schweißarbeiten; Lackierarbeiten; Fertigung von Paletten; Reparatur von Behältern; Metallzuschnitte Niederschönenfeld 50 Schaumstoffzuschnitte; Anfertigung von Brandschutzpuppen; Polsterarbeiten; Schuhreparaturen; verschiedene Druckarbeiten ; Verkaufsdisplays, Sichtschutzelemente Friseurmöbel und Gartenmöbel anfertigen; Ausbau von Wohncontainern (Möbel, Elektro- und Installationsarbeiten); Sportplatzpflegegeräte anfertigen; Transportkisten aus Holz anfertigen; Transportgestelle aus Metall reparieren; Serienfertigung von diversen Metallteilen; Geländerbau; Teile im Bereich Fahrzeugbau sowie Elektro-Verteilerkästen anfertigen; Lackierarbeiten; Reparatur von Elektrogeräten; Wäsche waschen; Reparatur von Gitterboxen; Einsteckarbeiten; Reparatur von Fahrrädern; Vogelfutterhäuser anfertigen ; Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen ; Spielzeugmontage; Verpacken von Kosmetikprodukten Nürnberg 29 Montage und Verpacken von Rahmen- und Isolierdübeln, Schaltern und Klemmen für Schaltschränke; Verbandsmaterialien kontrollieren , sortieren und verpacken; Bastel-, Schreib- und Küchenhilfsmittel verpacken; Montage und Verpacken von Kunststoffspritzteilen und Spielwaren; Etikettierarbeiten; Bündeln von Infusionshängern; Kartonagen kleben und falten; Stifte und Prospekte verpacken; Bündelarbeiten; Umpacken von Elektrospielwaren Passau 1 Montage und Verpacken von Mäuse- und Rattenfallen Regensburg 6 Verpacken und Etikettieren von Kämmen und Haarschmuck; Konfektionierungsarbeiten für Werbeagenturen; Montage von Einzelteilen für Zulieferer der Automobilindustrie; Montage von Spielzeug; Folienkaschierung von Dämmplatten für Rollladenkästen; Demontage von PCs mit Sortierung der Einzelteile nach Müllfraktionen Schweinfurt 1 Montage von Kugelschreibern Straubing 5 Kfz-Ersatzteile sortieren, abzählen und verpacken; unterschiedliche Lederwaren und sonstiges Zubehör im Bereich des Reitsports herstellen; Duschkabinen aus Echtglas oder Kunststoff mit Zubehör montieren, kleben und abdichten; Ringer-, Roll- und Wurfmatten sowie -decken und Schaumstoffpodeste herstellen; Überziehen derselben mit unterschiedlichen Oberflächen; Fräs-, Dreh-, Schleif- und Schweißarbeiten im Metallbereich ; CAD-Zeichnungen; Werkzeuginstandsetzung Traunstein 11 Heftmechaniken in Ordner einlegen; Distanzscheiben verpacken; elektrische Teile, Transistoren und Spulen montieren und verpacken ; Hüpftiere und Spielbälle verpacken; Befüllen von Ampullenboxen mit Röhrchen für Heizkörper; Eintüten und Verpacken von Blechteilen; Kataloge zusammentragen und versenden; Werbesendungen konfektionieren ; Montage und Verpacken von Pokalen; Konfektionieren von Formularen Justizvollzugsanstalt A nz ah l d er U nt er ne hm er Leistungsbereiche Weiden i. d. OPf. 3 Bearbeiten und Verpacken von Glasartikeln; Montage von Spielwaren; Montage von Kabelsträngen und Konfektionieren von Kabeln Würzburg 24 Montage von Airbagmodulen, Spielwaren, und Getriebebaugruppen; Verpackungsarbeiten ; Herstellung von Blumensteckgebinden; Serienarbeiten rund ums Holz; Konfektionierungsarbeiten ; Schlosserarbeiten; Sortierarbeiten ; Montage von Winkelgelenken; Etikettierarbeiten Die relativ hohe Zahl der Auftraggeber bei einzelnen Justizvollzugsanstalten ist damit zu erklären, dass bei diesen Anstalten viele Auftraggeber Einzelaufträge mit jeweils geringem Umfang erteilen. c) Mit wie vielen Auftraggebern (falls möglich Aufteilung nach Rechtsformen) pflegen die 14 Maßregelvollzugseinrichtungen in welchen Leistungsbe- reichen derzeit Geschäftskontakte für die Arbeitstherapie ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 07.08.2014 betreffend „Erträge aus der Beschäftigung von Patient(innen) und Insass(innen) bayerischer Maßregelvollzugseinrichtungen “ verwiesen (Drs. 17/3532). 2. a) Wer schließt die jeweiligen Verträge aufseiten der Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsanstalten mit den Auftraggebern ab und welcher Kontrolle unter- liegen diese? Für den Justizvollzug gilt: Bei der Beschäftigung von Gefangenen für Unternehmer wird nach den einschlägigen Vorschriften der Arbeitsverwaltungsordnung für die Justizvollzugsanstalten in Bayern (AVO) vom 13. September 1991, JMBl S. 201, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Februar 2006, JMBl S. 14, zwischen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und dem Unternehmer ein Vertrag geschlossen, in dem die näheren Modalitäten geregelt sind (z. B. die Art der Arbeit, Umfang der Beschäftigung von Gefangenen, Befugnis der Anstalt, die benötigten Arbeitskräfte auszuwählen und diese aus vollzuglichen Gründen jederzeit von der Arbeit abzurufen, Arbeitszeiten, Preise). Die Geschäftsführung der Arbeitsverwaltung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt ist mindestens zweimal im Jahr einer unvermuteten Prüfung durch einen Prüfungsbeamten zu unterziehen. Hierbei soll auch festgestellt werden, ob die Geschäftsführung der Arbeitsverwaltung, insbesondere die Preisbildung, betriebswirtschaftlichen Grundsätzen genügt. Auch die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter befassen sich im Rahmen der Prüfung der Justizvollzugsanstalten mit der Kalkulation der Preise für Auftraggeber. Für den Maßregelvollzug gilt: Nach Angaben der Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen werden die Verträge durch hierfür beauftragte Personen (z. B. den Leiter der Arbeitstherapie, den Geschäftsführer der Klinik oder den Leiter der Maßregelvollzugseinrichtung) abgeschlossen. Die Kontrolle der Verträge obliegt den Trägern der Maßregelvollzugseinrichtungen. Sie erfolgt z. B. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4447 durch die Krankenhausverwaltung bzw. durch Rechnungsprüfungsämter . b) Wie werden die Preise für die ausgeführten Leistungen festgelegt und um wie viel günstiger können ggf. Auftraggeber in den Anstalten produzieren lassen? Für den Justizvollzug wird auf die Antwort zu Frage 1 b Bezug genommen. Für den Maßregelvollzug gilt: Im Maßregelvollzug werden die Preise für die ausgeführten Tätigkeiten zwischen den Trägern der Einrichtung und den Auftraggebern vereinbart. Für die Absprache über die Preise sind die Preisvorstellungen des Auftraggebers bzw. eine Kostenkalkulation der jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtung maßgeblich. Zur Frage, um wieviel günstiger ein Auftraggeber in den Maßregelvollzugseinrichtungen produzieren lassen kann, liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration keine Erkenntnisse vor. c) Wie wird sichergestellt, dass die Betriebe der Einrichtungen freien Wirtschaftsbetrieben keine unlautere Konkurrenz machen? Für den Justizvollzug gilt: Die Justizvollzugsanstalten wollen mit ihren Aktivitäten im Bereich der Gefangenenarbeit nicht in den Wettbewerb mit örtlichen und regionalen Handwerksbetrieben bzw. mittelständischen Unternehmen treten. Im Vordergrund steht, dass die Justizvollzugsanstalten Unternehmen eine Alternative für eine Produktionsverlagerung ins Ausland bieten wollen. Wie in der Antwort zu Frage 1 b ausgeführt, orientieren sich die Preise der Justizvollzugsanstalten an den Marktpreisen. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass es nicht zu einem „verzerrten Wettbewerb“ zwischen den Justizvollzugsanstalten und der heimischen Wirtschaft kommt. Sofern es im Einzelfall tatsächlich einmal zu Beschwerden über „unlautere Konkurrenz“ kommen sollte, wird dem nachgegangen und die Konkurrenzsituation ggf. auch beseitigt . Für den Maßregelvollzug gilt: Für den Bereich der Maßregelvollzugseinrichtungen liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration keine Erkenntnisse zu Wettbewerbsverzerrungen vor. 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Forderung, dass Gefangenen bzw. Maßregelvollzugspatienten für produzierende Tätigkeiten auch der Mindestlohn bezahlt werden muss und sie nicht nur in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen sein sollen, sondern auch in die gesetzliche Rentenversicherung ? Für den Justizvollzug gilt: Soweit die Entlohnung der Gefangenen angesprochen ist, ist vorab darauf hinzuweisen, dass die verfassungsrechtlich zulässige Pflichtarbeit (vgl. hierzu auch BVerfG, NJW 1998, 3337 ff.) nur dann wirksam zur Resozialisierung beitragen kann, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Insoweit hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Regelungen zur Entlohnung der Ge- fangenen in Art. 46 BayStVollzG verfassungsgemäß sind (VerfGH, E. vom 09.08.2010, Az. Vf. 16-VII-09). Nachdem in den bayerischen Justizvollzugsanstalten keine Vollbeschäftigung besteht, d. h. mehr Gefangene sich freiwillig um eine Arbeit bemühen, als Arbeitsplätze vorhanden sind, spielt die Arbeitspflicht als solche in der Praxis zudem kaum eine Rolle. Nach der gesetzlichen Regelung werden dem arbeitenden Gefangenen Leistungen in monetärer und nicht monetärer Form gewährt. Der Bemessung des Arbeitsentgelts werden 9 v. H. der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung) als Eckvergütung zugrunde gelegt. Indem der Gesetzgeber das Nettoprinzip gewählt hat, wonach bei den Pflichtarbeit verrichtenden Gefangenen von der Erhebung eines Haftkostenbeitrags abgesehen wird, verbleibt diese Vergütung dem Gefangenen. Ergänzt wird die monetäre Vergütung dadurch, dass die für die Gefangenen anfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Staat auf der Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts von 90 v. H. der Bezugsgröße entrichtet werden. Von den Bezügen der Gefangenen wird nur ein Betrag einbehalten, der dem Anteil der Gefangenen am Beitrag entsprechen würde, wenn sie diese Bezüge als Arbeitnehmer erhielten. Arbeitende Gefangene sind auch in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen . Hierfür werden von den Gefangenen keine Beiträge erhoben. Die monetären Entgeltkomponenten werden durch nicht monetäre Leistungen ergänzt. So erwirbt der Gefangene durch die Arbeit einen Anspruch auf Freistellung, die auf Antrag u. a. durch bezahlten Urlaub aus der Haft oder Haftverkürzung gewährt werden kann. Die durch dieses Kombinationsmodell erfolgende Gesamtvergütung steht – gerade angesichts der geringeren Produktivität der Gefangenenarbeit – nicht in einem derart unausgewogenen Verhältnis zum objektiven Wert der Gefangenenarbeit , dass sie nicht mehr als angemessene Anerkennung für die geleistete Arbeit einzustufen wäre. Eine spürbare Erhöhung der Entlohnung – etwa durch die Einführung des Mindestlohns – würde vor diesem Hintergrund sowie der Marktferne der Gefangenenarbeit diese für Unternehmen unattraktiv machen, zu einem Verlust an Arbeitsplätzen in den Justizvollzugsanstalten führen und damit letztlich dem Ziel der Resozialisierung zuwiderlaufen. Auch müsste dann geprüft werden, ob nicht auch arbeitende Gefangene einen Haftkostenbeitrag zu entrichten haben (Bruttoprinzip ). Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, einen Haftkostenbeitrag auch bei arbeitenden Gefangenen zu erheben, wobei der Haftkostenbeitrag so zu bemessen ist, dass dem Gefangenen von der Vergütung jedenfalls ein gewisser Betrag verbleibt. Hinsichtlich der Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für eine mögliche Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung auch nach Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Strafvollzugsrecht beim Bund liegt. Nach den Bestimmungen des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) unterliegen Gefangene nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung . Die Zeit während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe gilt für die Rentenversicherung nicht als Ersatz- oder Anrechnungszeit . Die Vollzugsbehörde entrichtet für die Gefange- Drucksache 17/4447 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 nen, auch wenn sie ihrer Arbeitspflicht (Art. 43 BayStVollzG) genügen, keine Beiträge zur Rentenversicherung. Die Gefangenen können sich jedoch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Zwar ist in § 190 Nr. 13 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes (StVollzG) eine Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Gemäß § 198 Abs. 3 StVollzG tritt diese Bestimmung jedoch erst durch ein gesondertes Bundesgesetz in Kraft. Ein solches Gesetz ist indes bislang nicht erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Gefangenenentlohnung ausgeführt, dass die Vorschrift des § 198 Abs. 3 StVollzG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein entsprechender sozialversicherungsrechtlicher Schutz für Strafgefangene sei weder vom verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot gefordert noch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) geboten. Auch wenn das Staatsministerium der Justiz der Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung aus vollzug- lichen Gründen grundsätzlich positiv gegenübersteht, ist wegen der angespannten Haushaltslage vieler Länder nicht zu erwarten, dass ein entsprechendes Bundesgesetz in absehbarer Zeit in Kraft treten wird. Für den Maßregelvollzug gilt: Auf die in der Arbeitstherapie beschäftigten untergebrachten Personen in den Maßregelvollzugseinrichtungen findet das Mindestlohngesetz keine Anwendung, da diese keine Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind. Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung unterliegen untergebrachte Personen , wenn sie einer entgeltlichen Außenbeschäftigung nachgehen. b) Wie bewertet die Staatsregierung die Kritik, dass Leistungen von Strafgefangenen bzw. Maßregelvollzugspatienten viel billiger angeboten werden können als von normalen Arbeitnehmern? Für den Justizvollzug gilt: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 1 b, 2 c und 3 a Bezug genommen. Für den Maßregelvollzug gilt: Für den Bereich des Maßregelvollzugs liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration keine Erkenntnisse hierzu vor. c) Wie bewertet die Staatsregierung die Kritik an der Arbeitspflicht von Gefangenen (Stichwort Zwangsarbeit ), das niedrige Lohnniveau und die Kombination der beiden Punkte? Hierzu wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Ausführungen zu den Fragen 3 a und 3 b verwiesen.