6. Wie viele Deutschlehrerinnen und -lehrer sind derzeit in Bayern arbeitslos gemeldet, bzw. wie viele entsprechende Absolventen werden zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Bayern nicht übernommen? a) Werden diese Absolventen auf die offenen Stellen bei privaten Bildungsträgern und freien Wohlfahrtsverbänden hingewiesen? b) Warum beinhaltet die reguläre Ausbildung nicht den Zusatz DaF bzw. DaZ, obwohl auch in der Regel-schule die Unterrichtung von Migrantenkindern in Deutsch fast flächendeckend zur Aufgabe der Lehrkräfte gehört ? 7. Wird die Zusatzausbildung DaF bzw. DaZ in der Lehramtsausbildung optional angeboten? Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.11.2014 Vorbemerkung: Zunächst ist zu differenzieren zwischen Deutschkursen für Asylbewerber, Integrationskursen für Personen mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland und Kursen bzw. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit nur rudimentären oder gar keinen Deutschkenntnissen. Die Organisation der Integrationskurse für Personen mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und unterliegt nicht der Verantwortlichkeit der Staatsregierung . Dementsprechend liegen zu den einzelnen Fragen keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Die Antworten auf die gestellten Fragen beziehen sich auf Deutschkurse für Asylbewerber, deren Organisation in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration fällt, und auf schulische Angebote, deren Organisation in den Händen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegt. Die einzelnen Fragen werden unter Berücksichtigung von Beiträgen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4489 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.07.2014 „Deutsch als Fremdsprache“ – Lehrermangel!? Zur Durchführung von qualifizierten Deutschkursen für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge, aber auch für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, bedarf es einer gesonderten Qualifikation. Private Bildungsträger und freie Wohlfahrtsverbände brauchen geeignetes Lehrpersonal. Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass zur Durchführung von qualifizierten Deutschkursen für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge , aber auch für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, es auf jeden Fall der Zusatzqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) bzw. „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bedarf? 2. Wie viele Absolventen oder praktizierende Deutschlehrer haben derzeit in Bayern diese Zusatzqualifikation(en) und ist diese Anzahl für die anstehenden Integrations- und Inklusionsaufgaben ausreichend? 3. Wie viele Deutschlehrer mit oben genannter Zusatzqualifikation werden derzeit in Bayern von privaten Bildungsträgern und den freien Wohlfahrtsverbänden gesucht? a) Ist mit einem steigenden Bedarf in den kommenden Jahren zu rechnen? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um eine mögliche Unterbesetzung der Stellen zu verhindern? 4. Wie sind diese Zusatzqualifikationen zu erlangen und was kostet diese zusätzliche Ausbildung? a) Plant die Staatsregierung, diese Zusatzausbildungen finanziell zu fördern? 5. Plant die Staatsregierung eine Mittelaufstockung für private Bildungsträger und freie Wohlfahrtsverbände, um die zusätzlich qualifizierten Lehrer adäquat bezahlen zu können? a) Sind der Staatsregierung auf Bundesebene Maßnahmen bekannt, um Auftraggeber für die oben enannten Deutschkurse mit ausreichend finanziellen Mitteln zu versehen? b) Sind der Staatsregierung auf Bundesebene Maßnahmen bekannt, um einer Unterversorgung mit qualifizierten Deutschlehrern für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge , aber auch Fachkräfte, aus dem europäischen Ausland entgegenzuwirken? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4489 1. Trifft es zu, dass zur Durchführung von qualifizierten Deutschkursen für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge , aber auch für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, es auf jeden Fall der Zusatzqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) bzw. „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bedarf ? An Grund- und Mittelschulen findet die zusätzliche Sprachförderung von Asylbewerbern und Kontingentflüchtlingen im Wesentlichen in Übergangsklassen, Deutschförderkursen und Deutschförderklassen statt. Dieser Unterricht kann im Rahmen des Klassenlehrerprinzips grundsätzlich von allen Lehrkräften mit Lehrbefähigung für Grund- bzw. Mittelschule erteilt werden. Für die besonderen Bedürfnisse für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wurden im Rahmen der Lehrerbildung und - fortbildung Zusatzqualifikationen entwickelt . Demnach kann das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ entweder als Erweiterungsfach, als Didaktikfach oder als Unterrichtsfach universitär studiert und mit zwei Staatsexamina abgeschlossen werden oder über eine berufsbegleitende Maßnahme an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen als Qualifikation erworben werden. Des Weiteren sind in Bayern derzeit 1.600 Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen tätig, zu deren Aufgaben auch die differenzierende Betreuung von Kleingruppen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ohne oder mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen gehören. Im Bereich der beruflichen Schulen hat sich in der Praxis gezeigt, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass alle im Unterricht eingesetzten Personen über eine der Zusatzqualifikationen Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), Deutsch als Zweitsprache (Daz) oder Deutsch als Fremdsprache (DaF) verfügen. Für die „ersten Schritte“ in den Klassen sind Lehrkräfte an beruflichen Schulen aber auch Lehrkräfte anderer Lehrämter geeignet, sofern sie über eine der o. g. Zusatzqualifikationen verfügen. Im Rahmen der Unterrichtsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im zweijährigen Modell der Berufsschulen wird entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal eingesetzt. Dieses wird im Unterricht in den kooperativen Klassen durch Lehrpersonal der Kooperationspartner ergänzt. Das Lehrpersonal der Kooperationspartner unterliegt dabei mindestens den Kriterien, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Lehrkräften einfordert , die in den Integrations- und Alphabetisierungskursen des BAMF unterrichten. Daneben wurden die bestehenden Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen DiDaZ und DAZ für die Lehrkräfte der Berufsschulen ausgeweitet. Um langfristig den Bedarf an gut qualifizierten Lehrkräften in diesem Bereich zu sichern, wird derzeit ein umfassendes Qualifizierungskonzept erarbeitet. Seit längerem arbeiten die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Technische Universität München an der Entwicklung, Pilotierung und Implementierung eines handlungsorientierten Curriculums im Fach Deutsch für Berufsschulen und in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften . Die Verbesserung der sprachlichen Ausbildung an beruflichen Schulen und die gezielte Lehramtsausbildung für einen handlungsbezogenen Sprachunterricht besonders für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wis- senschaft und Kunst schon lange ein zentrales Anliegen. Das Staatsministerium hat daher Mitte 2010 das Projekt „Berufssprache Deutsch“ ins Leben gerufen, welches das Ziel hat, Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und Berufsfachschulen mit Defiziten in der deutschen Sprache besser zu fördern. In den vergangenen Jahren wurden mit den Projektpartnern verschiedene Vorhaben initiiert: u. a. die Erarbeitung von handlungs- und aufgabenorientierten Unterrichtsmaterialien, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Neueinführung von Lehramtsstudiengängen (z. B. Deutsch als Fremdsprache als Zusatzfach in der Wirtschaftspädagogik). Im Bereich der Realschulen und Gymnasien sieht die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) die Möglichkeit einer Erweiterung im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ vor. Zusätzlich bietet etwa die Universität Regensburg die „studienbegleitende Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprachenphilologie“ an, die auch von Studierenden der Lehramtsstudiengänge an Realschulen und an Gymnasien absolviert werden kann. Unabhängig von der lehramtsbezogenen Ausbildung kann „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) als Studium mit Bachelor- bzw. Masterabschluss absolviert werden. Kursleiter, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache unterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen (§ 15 Absatz 1 IntV). Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen, ist eine Zulassung zu dieser Lehrtätigkeit nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom Bundesamt (BAMF) vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen hat (§ 15 Absatz 2 IntV). Weitere Förderangebote werden bedarfsspezifisch an den weiterführenden Schulen angeboten. Eine Zusatzqualifikation DiDaZ/ DaZ ist sicherlich wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Erteilung von Förderunterricht für Schüler mit Migrationshintergrund. 2. Wie viele Absolventen oder praktizierende Deutschlehrer haben derzeit in Bayern diese Zusatzqualifikation(en) und ist diese Anzahl für die anstehenden Integrations- und Inklusionsaufgaben ausreichend? ● Praktizierende Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ Folgende Tabelle weist, aufgeschlüsselt nach Schularten, die Zahl der bayerischen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ aus. Die Angaben beruhen dabei auf den im Oktober 2013 an den Schulen im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ erhobenen Lehrerdaten. Nicht differenziert werden kann bei den Lehrbefähigungen für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ danach, ob die Lehrbefähigung im Studium als Unterrichtsfach, als Didaktikfach oder im Rahmen eines Erweiterungsstudiums erworben wurde. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Schuljahr 2013/14 insgesamt davon an/am Grund- und Mittelschule Förderzentrum Realschule Gymnasium sonstige Schularten 507 420 42 6 39 - Drucksache 17/4489 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ● Absolventen der Ersten Staatsprüfung mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ Nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von drei Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ gemäß § 112 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) auf: Jahr Grundschule Mittelschule Realschule Sonderpäda - gogik Gymnasium berufliche Schulen Gesamt 2012 105 26 11 9 27 2 180 2013 112 46 15 13 37 0 223 *2014 162 91 16 14 56 4 343 * Prüfungstermin Herbst 2014: vorläufige Zahlen, Prüfungen noch nicht abgeschlossen Erfasst wurden Absolventen von „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach für Grund- und Mittelschule , als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule , als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie als Erweiterung (vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 6). Die Zuständigkeit für die Bedarfserhebung sowie die Personalversorgung der Grund- und Mittelschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese nehmen die Verteilung der Ressourcen und der Personalkapazitäten auf der Grundlage der von den Einzelschulen gemeldeten Bedarfe vor. Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ werden nach Möglichkeit den Schulen mit besonderen Bedarfslagen zugewiesen. Die Bedarfe orientieren sich an dem konkreten Sprachstand der Schülerinnen und Schüler und unterliegen aufgrund des Migrationsverhaltens sowie der unterschiedlichen Entwicklungen in den Bildungsbiografien Schwankungen. Diese Daten werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht zentral erfasst. Um den Mangel im beruflichen Bereich zu reduzieren, wurde auf Initiative des Staatsministeriums mit der LMU München die Absprache getroffen und hochschulrechtlich umgesetzt, dass Studenten des Studiengangs „Lehramt an beruflichen Schulen“ und Wirtschaftspädagogik „Deutsch als Fremdsprache “ als ordentliches Unterrichtsfach studieren können. Im Bereich der staatlichen Realschulen melden die Schulleitungen jährlich im Anschluss an die Anmeldung der Schülerinnen /Schüler den fächerspezifischen Lehrkräftebedarf an das zuständige Personalplanungsreferat im Staatsministerium . Diese Meldung ist Grundlage für die Personalplanung des jeweils kommenden Schuljahres und damit für den jeweils anstehenden Einstellungstermin. Zum Schuljahr 2014/15 wurde von den Schulleitungen der staatlichen Realschulen kein Bedarf an einer Lehrkraft mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ an das Staatsministerium gemeldet. Die Personalanforderungen der staatlichen Gymnasien und Kollegs zum September 2014 enthielten nur einmal eine Bitte um Zuweisung einer Lehrkraft mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“. Der äußerst geringe Bedarf erklärt sich vor dem Hintergrund , dass eine Lehrbefähigung an bayerischen Gymnasien in Unterrichtsfächern vorausgesetzt wird, die zum Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zählen. „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ zählt nicht zu den gymnasialen Unterrichtsfächern. Förderunterricht für Schüler mit Migrationshintergrund wird am Gymnasium, das in besonderer Weise durch das Fachlehrerprinzip gekennzeichnet ist, als Aufgabe aller Fächer gesehen. Die Vermittlung (bildungs-) sprachlicher Kompetenzen alleine im Rahmen des Faches Deutsch ist nicht sinnvoll, da Schüler mit Migrationshintergrund an den weiterführenden Schularten bei guten Deutschkenntnissen noch Probleme mit der Fachsprache haben können. Durch bedarfsgerechte Fortbildungen wird es Lehrkräften aller Fachrichtungen im Rahmen des Projekts „Sprachbegleitung an Gymnasien“ ermöglicht, individuelle Förderkonzepte an den einzelnen Schulstandorten dauerhaft zu etablieren. 3. Wie viele Deutschlehrer mit oben genannter Zusatzqualifikation werden derzeit in Bayern von privaten Bildungsträgern und den freien Wohlfahrtsverbänden gesucht? a) Ist mit einem steigenden Bedarf in den kommenden Jahren zu rechnen? b)Was unternimmt die Staatsregierung, um eine mögliche Unterbesetzung der Stellen zu verhindern? Da die Personalauswahl der privaten Bildungsträger und der freien Wohlfahrtsverbände in der Verantwortung dieser Bildungsträger stattfindet, kann das Staatsministerium diesbezüglich keine Angaben machen. Dementsprechend können für die Bereiche der privaten Bildungsträger und der freien Wohlfahrtsverbände zu den Fragen 3 a und 3 b keine Aussagen getroffen werden. 4. Wie sind diese Zusatzqualifikationen zu erlangen und was kostet diese zusätzliche Ausbildung? Grund- und Mittelschulen: Die Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ kann auf unterschiedliche Weise erworben werden : ● Didaktik des Deutschen als Zweitsprache als Erweite- rungsstudiengang Der Erweiterungsstudiengang „Deutsch als Zweitsprache “ kann seit vielen Jahren in der ersten und zweiten Phase der Ausbildung zum Grund- oder Mittelschullehrer absolviert werden. Es kann wahlweise nur die Erste Lehramtsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung und die Zweite Staatsprüfung abgelegt werden. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen können Kurse als Maßnahme der Lehrerweiterbildung belegt werden, die ebenfalls zur Ersten Lehramtsprüfung in diesem Fach führen (nachträgliche Erweiterung). Diese Kurse wenden sich an bereits verbeamtete Lehrkräfte . Sie erstrecken sich über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren, in denen insgesamt zehn Wochenlehrgänge zu besuchen sind. Eine Freistellung von Unterrichtsverpflichtungen wird für die Dauer der Kurse in Dillingen gewährt. Im Mittelpunkt dieser Kurse, die teilweise auch in den Ferien stattfinden, stehen Fragen des Erst- und Zweitsprachenerwerbs , Sprachlerntheorien, methodisch-didaktische Fragen, Informationen über die religiösen, politischen und sozialen Systeme der Entsendeländer und der Aussiedlergebiete sowie der kontrastive Sprachvergleich. Aufgrund der Bedeutung des Faches wird für das Erweiterungsstudium „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ ein Bonus von 0,15 (nur Erste Lehramtsprüfung) bzw. 0,3 (Erste Lehramtsprüfung und Zweites Staatsexamen) auf die Gesamtprüfungsnote angerechnet. Die Einstellungschancen erhöhen sich damit. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4489 ● Didaktik des Deutschen als Zweitsprache im Studium für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen Mit der neuen Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aus dem Jahre 2008 wurde für Studierende des Lehramts an Grundschulen und des Lehramts an Mittelschulen die Möglichkeit eröffnet, das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ nicht nur als Erweiterungsfach, sondern als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach im Rahmen des regulären Studiums zu belegen. ● Didaktik des Deutschen als Zweitsprache im Vorbereitungsdienst Der Bereich „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ ist auch verpflichtend in den Vorbereitungsdienst in Form eines verbindlichen Ausbildungstages integriert. Berufliche Schulen, Realschulen und Gymnasien: In den Bereichen Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien kann „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ (DiDaZ) als zusätzliche pädagogische Qualifikation im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erworben werden (Erweiterungsstudium). Im Bereich der Lehrämter an beruflichen Schulen – vgl. Antwort zu Frage 1 – kann darüber hinaus „Deutsch als Fremdsprache“ als „grundständiges Fach“ oder als Erweiterungsfach studiert werden. Die Ausbildung an den Universitäten und an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ erfolgt kostenfrei. a) Plant die Staatsregierung, diese Zusatzausbildungen finanziell zu fördern? Das Goethe-Institut bietet zusätzlich eine DiDaZ-OnlineQualifizierung an. Die Kosten in Höhe von jeweils 300 € werden für Funktionsstelleninhaber im Bereich der Lehrerbildung für die Lehrämter an Grund- bzw. Mittelschulen von der jeweiligen Regierung übernommen. 5. Plant die Staatsregierung eine Mittelaufstockung für private Bildungsträger und freie Wohlfahrtsverbände , um die zusätzlich qualifizierten Lehrer adäquat bezahlen zu können? Die privaten Bildungsträger und freien Wohlfahrtsverbände agieren in eigener Zuständigkeit. Die Bezahlung von Lehrpersonal, das bei privaten Bildungsträgern , freien Wohlfahrtsverbänden u. Ä. tätig ist, ist Gegenstand des regelmäßig privatrechtlichen Arbeitsvertrags zwischen Einrichtungsträger und Lehrkraft. Soweit private Ersatzschulen betroffen sind, richtet sich die staatliche Förderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Private Ergänzungsschulen und sonstige Einrichtungen werden nach dem BaySchFG nicht gefördert. a) Sind der Staatsregierung auf Bundesebene Maßnahmen bekannt, um Auftraggeber für die oben genannten Deutschkurse mit ausreichend finanziellen Mitteln zu versehen? b) Sind der Staatsregierung auf Bundesebene Maßnahmen bekannt, um einer Unterrichtsversorgung mit qualifizierten Deutschlehrern für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge aber auch Fachkräften aus dem europäischen Ausland entgegenzuwirken ? Fördermaßnahmen auf Bundesebene und deren konkrete Ausgestaltung fallen nicht in die Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung. 6. Wie viele Deutschlehrerinnen und -lehrer sind derzeit in Bayern arbeitslos gemeldet, bzw. wie viele entsprechende Absolventen werden zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Bayern nicht übernommen ? Dem Staatsministerium liegen keine Daten zur Höhe der Arbeitslosenquoten von Deutschlehrkräften vor. Zum Schuljahr 2014/15 wurden im Bereich der Grund- und Mittelschulen nahezu alle Bewerber mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ eingestellt, im Grundschulbereich konnte 3 verbleibenden Bewerberinnen/Bewerbern kein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet werden, da deren Gesamtprüfungsleistung trotz eines „Notenbonus“ für die abgelegte Erweiterungsprüfung außerhalb des möglichen Einstellungsbereichs war. Diese Bewerber haben jedoch befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Basis eines Arbeitsvertrages. Im Bereich der beruflichen Schulen wurden zum Einstellungstermin September 2014 sämtliche Absolventen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation übernommen. Zum Schuljahr 2014/15 wurde von den Schulleitungen der staatlichen Realschulen kein Bedarf an einer Lehrkraft mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ an das Staatsministerium gemeldet. Dem Staatsministerium lagen zum Einstellungstermin September 2014 insgesamt 15 Bewerbungen von Realschullehrkräften vor, die eine entsprechende Erweiterungsprüfung absolviert haben. Fünf Bewerberinnen/Bewerber mit dem Fach “Didaktik des Deutschen als Zweitsprache” wurden dauerhaft in den staatlichen Realschuldienst eingestellt. Den verbleibenden Bewerberinnen /Bewerbern konnte hingegen kein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet werden, da deren Gesamtprüfungsleistung trotz eines „Notenbonus“ für die abgelegte Erweiterungsprüfung außerhalb des möglichen Einstellungsbereichs in ihrer grundständigen Fächerverbindung lag. Die Personalanforderungen der staatlichen Gymnasien und Kollegs zum September 2014 erhielten nur einmal eine Bitte um Zuweisung einer Lehrkraft mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“. Der äußerst geringe gemeldete Bedarf erklärt sich vor dem Hintergrund, dass eine Lehrbefähigung an bayerischen Gymnasien in Unterrichtsfächern vorausgesetzt wird, die zum Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zählen. „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ zählt nicht zu den gymnasialen Unterrichtsfächern , weshalb die Erteilung von Förderunterricht für Schüler mit Migrationshintergrund auch ohne den Nachweis dieser Zusatzqualifikation möglich ist. Insgesamt haben zum letzten Einstellungstermin 15 Bewerber mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache ein Gesuch um Übernahme in den staatlichen Gymnasialdienst gestellt. Zwei dieser Bewerber lagen im Einstellungsbereich und wurden in den Staatsdienst übernommen. a) Werden diese Absolventen auf die offenen Stellen bei privaten Bildungsträgern und freien Wohlfahrtsverbänden hingewiesen? Private Bildungsträger und freie Wohlfahrtsverbände stellen ihr Personal in eigener Verantwortung ein. Das Staats- Drucksache 17/4489 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 ministerium hat daher keine Kenntnisse über den dortigen Personalbedarf im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“. Bei konkretem Unterstützungsbedarf stehen im Bereich der Grund- und Mittelschulen die Regierungen als konkreter Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzlich werden z. T. auch Stellenangebote privater Träger auf die Homepage des Staatsministeriums aufgenommen. Im Bereich der Realschulen werden alle Absolventinnen und Absolventen bereits während des Vorbereitungsdienstes auch auf Einstellungsmöglichkeiten bei privaten oder kommunalen Trägern – Ansprechpartner für eine Initiativbewerbung sind hierbei immer die jeweiligen privaten und kommunalen Schulträger – sowie auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern hingewiesen . Für alle bayerischen Realschulen besteht zudem die Möglichkeit, ihre Stellenangebote sowohl auf der Homepage des Staatsministeriums als auch in der Stellenbörse des Bayerischen Realschulnetzes zu veröffentlichen, die dort für alle Interessenten einzusehen sind. Bewerber für Stellen an Gymnasien und beruflichen Schulen in Bayern werden im Zuge des Einstellungsverfahrens grundsätzlich auch allgemein auf Einstellungsmöglichkeiten bei privaten oder kommunalen Trägern hingewiesen. Berufliche Schulen wiederum können ihre Stellenangebote auf der Homepage des Staatsministeriums einstellen, die dann für die Bewerberinnen und Bewerber einsehbar sind. Anbieter von Bildungsangeboten können ihre Stellenangebote auf der digitalen Stellenbörse auf der Homepage des Staatsministeriums einstellen: Das Staatsministerium verwaltet diese nur strukturell und stellt Interessenten Inseratmöglichkeiten zur Verfügung, vermittelt aber nicht. b) Warum beinhaltet die reguläre Ausbildung nicht den Zusatz DaF bzw. DaZ, obwohl auch in der Regelschule die Unterrichtung von Migrantenkindern in Deutsch fast flächendeckend zur Aufgabe der Lehrkräfte gehört? Zu den bereits unter der Antwort zu Frage 4 angesprochenen Möglichkeiten des Erwerbs der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ ist seit 2009 der Bereich „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ auch verpflichtend in den Vorbereitungsdienst der Grund- und Mittelschule in Form eines verbindlichen Ausbildungstages integriert. Zusätzlich wurde für alle Seminarleiterinnen und Seminarleiter für die Seminare der Lehrämter an Grund- bzw. Mittelschulen im Jahr 2009 eine verpflichtende, flächendeckende Fortbildung zum Thema „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ initiiert. Ein Basiswissen für Fragen der Sprachförderung und der interkulturellen Erziehung wird damit bei allen zukünftigen Lehrkräften an Grund- bzw. Mittelschulen erreicht. Im Bereich der beruflichen Schulen gibt es ein freiwilliges und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungskonzept. Die Dichte der Ausbildungsinhalte sind in der 1. Phase bzw. 2. Phase der Lehrausbildung bereits jetzt sehr hoch. Aus diesem Grund wurde von einer verpflichtenden Einführung von derartigen Ausbildungsinhalten bisher abgesehen. Im Bereich Lehramt an Realschulen handelt es sich bei dem Fach “Didaktik des Deutschen als Zweitsprache” um eine eigenständige, umfangreiche Zusatzqualifikation, die im Rahmen des Lehramtsstudiums der grundständigen Fächerverbindung innerhalb der Regelstudienzeit von 7 Semestern nicht zusätzlich in Form von verpflichtenden Lehrveranstaltungen erworben werden kann. Die von den Studierenden durch das Absolvieren des Studiums des Erweiterungsfaches „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ erbrachte Zusatzleistung wird daher in Form eines Einstellungsbonus honoriert. Im Rahmen der regulären Lehramtsausbildung von Lehrkräften mit einer Fächerverbindung mit dem Fach Deutsch werden jedoch Möglichkeiten der individuellen Förderung beim schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauch thematisiert, die auch bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Anwendung finden können. Im Bereich der Gymnasien setzt das Staatsministerium auf ein freiwilliges und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungskonzept . Für Lehrkräfte von Realschulen und Gymnasien fand beispielsweise am 01./02.10.2014 an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen eine Fortbildungstagung zum Thema „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“ statt. Zudem hat das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Staatsministeriums eine zweibändige Handreichung mit dem Titel „Mit Sprache fördern“ (Erscheinungsdatum 2013/14) erarbeitet. Auch im Rahmen der Seminarausbildung wird unter anderem auf die Thematik interkulturelle Bildung eingegangen. 7. Wird die Zusatzausbildung DaF bzw. DaZ in der Lehramtsausbildung optional angeboten? Wenn nein, warum nicht? Jedem Absolventen steht es grundsätzlich frei, bereits während seines Studiums bzw. nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ zu erwerben. Systemisch gesehen sind die Sprachförderung und das Fach Deutsch als Zweitsprache über den Erweiterungsstudiengang „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ in Bayern bereits in die Aus- und Weiterbildung für alle Lehrämter integriert (vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 4).