Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2014 Behördenverlagerung in Bayern Anfang August hat Staatsminister Söder im Rahmen seiner Heimatstrategie weitere Behördenverlagerungen angekündigt . Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden wurden in den letzten fünf Jahren in Bayern von wo nach wo verlagert bzw. wo fanden Zusammenlegungen statt? a) Wo konnten welche Synergieeffekte erzielt werden? 2. Wie viele Arbeitsplätze waren davon betroffen? Wie verteilen sich diese auf Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Beamtinnen und Beamte (einzeln nach Behörden aufgelistet)? a) Bei welchem Prozentanteil dieser verlagerten Stellen fand auch eine Verlegung des Lebensmittelpunktes der Beschäftigten in die entsprechende Region statt? b) Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Reisekosten für diese Behörden angesetzt (bitte einzeln nach Behörde auflisten)? 3. Welche Kosten verursachen und haben die Verlagerungen verursacht (bitte aufgelistet nach Behörde, Jahren und den Kostenblöcken: Gebäudekosten, Umzugskosten , erhöhte Aufwendungen)? a) Wo konnten z.B. aufgrund niedrigerer Mietkosten Einsparungen erzielt werden? 4. Wie hoch waren die Einnahmen, die der Freistaat durch den Verkauf der freigeworden Gebäude erlöst hat? Welche Kosten stehen dem gegenüber für Ankauf und Umbaumaßnahmen an den neuen Standorten? a) Konnten alle freigewordenen Immobilien zum anvisierten Verkaufspreis veräußert werden? 5. Wie hoch sind die Mietkosten für die in den letzten fünf Jahren vom Freistaat zusätzlich angemieteten Gebäude (bitte einzeln nach Behörde auflisten)? 6. Welche weiteren Behördenverlagerungen sind in Planung ? a) Gibt es dafür bereits einen Zeitplan? 7. Welche positiven Effekte sind an den neuen Standorten bzgl. Schaffung qualitativ hochwertiger, sicherer Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen, bzgl. Bruttoinlandsprodukts , bzgl. der Kaufkraft, bzgl. der Sog- wirkung für die Ansiedlung anderer Unternehmen zu verzeichnen? 8. Hatten die Verlagerungen wirklich strukturpolitisch positive Effekte? Fanden jeweils Evaluationen statt, wenn ja, an welchen Standorten und wer hat diese erarbeitet ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.11.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Claudia Stamm, MdL, vom 29. August 2014 betreffend „Behördenverlagerungen in Bayern“ wird im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsministerien wie folgt beantwortet: In den Geschäftsbereichen der Staatskanzlei, des Ministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurden im Zeitraum 01.09.2009 bis Ablauf 31.08.2014 keine Behörden bzw. Teile von Behörden verlagert . Für die übrigen Geschäftsbereiche zeichnet sich folgendes Bild (nachfolgende Angaben der jeweiligen Staatsministerien beziehen sich auf den Zeitraum 01.09.2009 bis Ablauf 31.08.2014): 1. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden wurden in den letzten fünf Jahren in Bayern von wo nach wo verlagert bzw. wo fanden Zusammenlegungen statt? a) Wo konnten welche Synergieeffekte erzielt werden ? Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr 1. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbei- tung Der Ministerrat hat sich am 20./21.11.2009 für eine Ver- lagerung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) nach Fürth ausgesprochen. Für die Verlagerung war von einem Zeitrahmen auszugehen , der eine sozialverträgliche Gestaltung ermöglicht und die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht gefährdet. Zudem war ein ressortübergreifendes Personalmanagement vorzusehen, das eine sozialverträgliche Umsetzung ermöglicht. Das Rechenzentrum Süd, damals noch Bestandteil des LfStaD, heute IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern und Teil des Landesamts für Digitalisierung , Breitband und Vermessung, sollte unverändert in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.01.2015 17/4492 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 München sowie die bestehende Außenstelle unverändert in Schweinfurt verbleiben. Als schnelle arbeitsmarktpolitische Hilfe wurden ab dem Jahr 2010 die personalintensiven Aufgaben des Zensus 2011 in Fürth durchgeführt. Seither erfolgt eine schrittweise Verlagerung von Daueraufgaben ; der Abschluss der Verlagerung ist für das Jahr 2019 vorgesehen. 2. Arbeitsbereich „Ausländerrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung “ im Sachgebiet 413, Bayer. Landeskriminalamt Aufgrund von rechtlichen Änderungen mussten die „Aufenthaltrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (AZP) organisatorisch neu geregelt werden. Zudem wurde eine neue technische Anwendung eingeführt. Aus organisatorischer und fachlicher Sicht war die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Bearbeitung der AZP und die Angliederung dieser Organisationseinheit beim Bayer. Landeskriminalamt (LKA) zielführend. Die Zentralisierung des Arbeitsbereichs AZP führt zu einer Bündelung der Fachkompetenz an einem Ort unter einer Führungsdienststelle (LKA, Dienstort München). Die Verteilung des Arbeitsbereichs auf alle zehn Landespolizeipräsidien hätte zu Problemen bei Absprachen, Koordinierungsaufwänden zwischen den einzelnen Dienststellen, Festlegungen von regionalen Zuständigkeitsabgrenzungen und zu einem Mehraufwand von Beschulungsmaßnahmen in der Bedienung der neuen technischen Anwendung geführt. Mit der Ansiedelung dieser Dienststelle in Wegscheid wurde zudem eine adäquate „grenzlandfördernde“ personelle Ausgleichsmaßnahme geschaffen. 3. Interne Ermittlungen Nordbayern, Sachgebiet 132, Bayer. Landeskriminalamt Vor der Zentralisierung des Arbeitsbereichs „Interne Ermittlungen “ beim Bayer. Landeskriminalamt (LKA) lag die Zuständigkeit für den Bereich Nordbayern beim Polizeipräsidium (PP) Mittelfranken (Kriminalfachdezernat 4, Kommissariat –K– 47 mit Sitz in Nürnberg) und für den Bereich Südbayern beim PP München (Kriminalfachdezernat –KFD– 11 mit Sitz in München). Mit Neuregelung der Verfahrensweise wurde die sachliche Zuständigkeit für „Interne Ermittlungen“ mit Wirkung zum 01.03.2013 allgemein dem LKA (Dienstort München) übertragen und dadurch bayernweit zentralisiert. Hierzu wurde das neue Dezernat 13 – Interne Ermittlungen im Aufbau mit den zwei Sachgebieten (SG) 131 und 132 gegründet. Das SG 131 ist wie zuvor das KFD 11 des PP München für den Bereich Südbayern und das SG 132 wie zuvor das KFD 4, K 47 für den Bereich Nordbayern zuständig. Der Dienstort des SG 132 wurde hierzu nach Nürnberg verlagert . Der Dienstort des SG 131 verblieb in München. Die Verlagerung der Aufgabe zur Sachbearbeitung „Interner Ermittlungen“ zentral zum LKA führt dazu, dass hierdurch nur noch eine und nicht wie zuvor zwei voneinander unabhängige Führungsdienststellen (nämlich das PP München und das PP Mittelfranken) zuständig und fachlich verantwortlich ist. Dadurch ist auch klar geregelt, für welche Fälle die internen Ermittler zuständig sind. Das erspart Absprachen und Festlegungen von regionalen Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen zwei Polizeipräsidien . Zudem bedeutet dies, dass die internen Ermittler nicht mehr gegen Beamte des gleichen Präsidiums ermitteln müssen und somit ein Höchstmaß an Neutralität gegeben ist. Außerdem erspart die Teilverlagerung des SG 132 nach Nürnberg zur Abdeckung des Nordbayerischen Raumes lange Anfahrtswege aus München zu den Ermittlungsorten. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz 1. Amtsgerichtliche Zweigstellen: Im Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.08.2014 wurden folgende amtsgerichtliche Zweigstellen mit dem jeweiligen Hauptgericht zusammengelegt: – Zweigstelle Waldmünchen des Amtsgerichts Cham am 01.12.2009, – Zweigstelle Mellrichstadt des Amtsgerichts Bad Neustadt a. d. Saale am 1.02.2013, – Zweigstelle Pegnitz des Amtsgerichts Bayreuth am 1.06.2013 sowie – die Zweigstellen Bad Aibling und Wasserburg a. Inn des Amtsgerichts Rosenheim am 1.06.2013. Bei den amtsgerichtlichen Zweigstellen handelt es sich um verhältnismäßig kleine Organisationseinheiten. So verursacht etwa die geringe Personalstärke in Urlaubs-, Krankheits- oder sonstigen Abwesenheitsfällen teilweise schwer zu lösende Vertretungsprobleme. Die Zusammenlegungen mit dem jeweiligen Hauptgericht haben deshalb zu erheblichen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Erleichterungen geführt. 2. Gerichtliche Zuständigkeitskonzentrationen: Mit der Neufassung der Gerichtlichen Zuständigkeits- verordnung Justiz (GZVJu) vom 11.06.2012 wurde dort ein neuer § 51 eingefügt, durch den die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 802k Abs. 1 und § 882h Abs. 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (BGBl I S. 2258) zum 1.01.2013 für ganz Bayern dem Amtsgericht Hof übertragen wurden. Durch die von § 802k Abs. 1 und § 882h Abs. 1 der Zivilprozessordnung vorgegebene Einrichtung eines landesweit zuständigen zentralen Vollstreckungsgerichts wurden bisher von den einzelnen Vollstreckungsgerichten wahrgenommene Aufgaben bei der Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einer Stelle konzentriert. Hierdurch wurde mit diesen Aufgaben verbundener Verwaltungsaufwand reduziert. Außerdem wurden mit der Neufassung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) vom 11.06.2012 die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung von Sonderprüfern wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 258 AktG) und über die Bestellung von Verschmelzungsprüfern zum Zwecke der Barabfindungsprüfung (§ 30 Abs. 2 UmwG) – entsprechend bisheriger Zuständigkeitskonzentrationen – beim Landgericht München I und dem Landgericht Nürnberg-Fürth bzw. hinsichtlich der Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landgerichte beim Oberlandesgericht München konzentriert , da es sich auch hierbei um Spezialmaterien handelt, die besonderer Fachkunde bedürfen. Auswirkungen auf Organisation und Personal ergaben sich wegen der geringen Anzahl der Fälle nicht in nennenswertem Umfang. Drucksache 17/4492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 1. Errichtung des Staatlichen Studienseminars für das Lehr- amt an beruflichen Schulen Zu nennen ist die Errichtung des Staatlichen Studiense- minars für das Lehramt an beruflichen Schulen zum 01.08.2012. Aus bis dahin drei Studienseminaren an den Standorten München, Regensburg und Nürnberg wurde zusammengefasst ein Studienseminar mit Dienstsitz München und einer Dienststelle Nürnberg. Der Standort Regensburg wurde aufgegeben mit den damit verbundenen Einsparungen an Diensträumen und Personal. 2. Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) Zur Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) mit damaligem Sitz in Hof gehörten anfänglich zwei Koordinierungsstellen mit Sitz in Bamberg bzw. Hof. Im Jahre 2009 wurde diese Zersplitterung beendet und die Geschäftsstelle am Standort Bamberg zusammengefasst . Die Synergieeffekte, die sich daraus ergaben, waren: – Effizientere, vereinfachte Arbeitsabläufe, – Mitnutzung des leistungsfähigeren Rechenzentrums der Universität Bamberg, – Einsparungen bei Personal- und Reisekosten. 3. Dienststelle Ingolstadt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Die Dienststelle Ingolstadt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wurde aufgelöst und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Dienststellen Thierhaupten , Regensburg und München versetzt. Verlagerung der für Schwaben zuständigen Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege von der Dienststelle München an die Dienststelle Thierhaupten. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 1. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dienststelle Nürnberg Im Februar 2014 hat der zweite Dienstsitz des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg seinen Betrieb aufgenommen . Betreut werden dort die Themen Digitalisierung und Breitbandausbau, Controlling der Steuerverwaltung, Landesentwicklung, Demografie, kommunaler Finanzausgleich , Verwaltungsreform, Immobilienmanagement, Beteiligungsangelegenheiten im Umweltbereich, Staatsbäder , Schlösserverwaltung Nordbayern sowie Personalangelegenheiten . 2. Steuerverwaltung Im Bereich der Steuerverwaltung wurden folgende Maß- nahmen durchgeführt: – Verlagerung von Teilen der Finanzkasse des Finanz- amts München nach Deggendorf, Eichstätt und Ingolstadt , – Zentralisierung der Finanzkassen der Finanzämter, – Einrichtung eines Datenerfassungs- und Scanzent- rums beim Finanzamt Wunsiedel. Die Zentralisierung der Finanzkassen führt zu Synergien. Denn viele Finanzkassen sind inzwischen so klein geworden , dass eine effektive Aufgabenerledigung kaum mehr möglich ist. Mit einer stärkeren regionalen Konzentration der Finanzkassen lassen sich größere Organisationseinheiten schaffen, die einen effizienten Personaleinsatz und eine verbesserte Wahrnehmung der Führungsaufgaben gewährleisten. Das Datenerfassungs- und Scanzentrum entlastet die Bearbeiter der Finanzämter wirkungsvoll von Erfassungsarbeiten . Die personellen Kapazitäten können effektiver eingesetzt werden. 3. Staatsfinanzverwaltung Vollständige „Behördenverlagerungen“ fanden beim Lan- desamt für Finanzen (LfF) nicht statt. Die beim Landesamt für Finanzen in der Zeit vom 01.09.2009 bis 31.08.2014 durchgeführten Aufgabenverlagerungen ergeben sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung. Die organisatorischen Festlegungen für diese Maßnahmen wurden im Wesentlichen schon deutlich vor dem o. a. Berichts- zeitraum getroffen. Lfd. Nr. Datum Dienstort Maßnahme 1 14.09.2009 Augsburg, Regensburg Verlagerung der Zentralen Zeiterfassungsstelle für den Bereich des Landesamts für Finanzen von Regensburg nach Augsburg. 2 01.10.2009 Ansbach Übernahme der Abrechnungsaufgaben für Reisekosten des dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nachgeordneten Bereichs am Dienstort Ansbach. 3 20.10.2009 Ansbach, Würzburg Verlagerung von ca. 4.200 Besoldungs-Zahlfällen von Ansbach nach Würzburg. 4 01.11.2009 Straubing Übernahme der Abrechnungsaufgaben für Trennungsgeld und Umzugskosten der Universitäten und Fachhochschulen am Dienstort Straubing. 5 01.01.2010 München, Augsburg Verlagerung der Aufgaben für Zeitkorrekturen im Zusammenhang mit Dienstreisen, sonstigen Reisen und Dienstgängen an die zentrale Zeiterfassungsstelle in Augsburg 6 01.02.2010 München, Regensburg Ausdehnung der Zentralen Reiseservicestelle auf die Dienststelle München, Aufgabenverlagerung von Dienstreisegenehmigungen und Ausstellung von Fahrscheinen an die Dienststelle Regensburg 7 15.02.2010 München, Landshut Verlagerung von ca. 4.200 Besoldungs-Zahlfällen von München nach Landshut (Messzahl 1.397) 8 01.03.2010 München, Landshut 1. Teil der Verlagerung der Aufgaben der Buchungsstelle München an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut. 9 01.03.2010 Straubing, München Verlagerung der Abrechnungsaufgaben für Trennungsgeld und Umzugskosten von München nach Straubing. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 Lfd. Nr. Datum Dienstort Maßnahme 10 01.03.2010 München, Würzburg Betreuung der Vorschriftensammlung Ausbildung (ohne Druck und Versand). 11 01.03.2010 München, Landshut Aufgabenverlagerung „oberste Dienstbehörden“, Staatsschuldenverwaltung, Landesentschädigungsamt und Sachbearbeitung „Muster D2“ von der Buchungsstelle München an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut. 12 01.03.2010 München, Straubing Verlagerung der Abrechnungsaufgaben für Trennungsgeld und Umzugskosten von München an die Dienststelle Regensburg, ZAST Straubing. 13 15.03.2010 Ansbach, München Auflösung der Wohnungsfürsorgestelle Nord und Aufgabenverlagerung an die Wohnungsfürsorgestelle Süd (Die Aufgabenverlagerung erfolgte in drei Organisationsschritten). 14 14.05.2010 Ingolstadt, München Verlagerung von ca. 2.000 Arbeitnehmer-Zahlfällen von Ingolstadt nach München. 15 17.05.2010 Augsburg, Bayreuth, Landshut, Regensburg Verlagerung von ca. 360 Arbeitnehmer-Zahlfällen aus dem Bereich der Autobahndirektion Südbayern von Augsburg, Landshut und Regensburg nach Bayreuth. 16 01.07.2010 Alle Konzentration der Beihilfeabrechnung für die Hausangehörigen des Landesamts für Finanzen bei den Dienststellen Landshut (Ansbach, Bayreuth, Regensburg, Würzburg, Zentralabteilung) und Würzburg (Augsburg, Landshut, München). 17 01.11.2010 München, Landshut 2. Teil der Verlagerung der Aufgaben der Buchungsstelle München (Referat 1K1) an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut. Auflösung des Referat 1K1. Die Aufgabenkonzentration bei der Staatsoberkasse Bayern innerhalb des Landesamtes für Finanzen ist damit abgeschlossen. 18 01.01.2011 Ansbach, München, Regensburg Konzentration der Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel an der Dienststelle München. 19 01.01.2011 München, Würzburg Bayern CERT Einrichtung eines weiteren Standortes an der Dienststelle Würzburg. 20 14.04.2011 Ansbach, Würzburg Verlagerung von ca. 4.200 Besoldungs-Zahlfällen (Allgemeine Verwaltung und Schulbereich Mittelfranken Buchst. Rau - Z, LfF Dienststelle Ansbach Buchst. A - Z) von Ansbach nach Würzburg. 21 22.07.2011 Ansbach, Würzburg Verlagerung der restlichen ca. 8.000 Besoldungs-Zahlfälle (Allgemeine Verwaltung und Schulbereich Mittelfranken Buchst. A - Rau LfF Dienststelle Ansbach Buchst. A - Z) von Ansbach nach Würzburg. Die Aufgabenverlagerung im Bezügebereich Besoldung von Ansbach nach Würzburg ist damit abgeschlossen. 22 01.11.2011 München, Ansbach 2. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von München nach AnsbachAufgabenvolumen ca. 40.000 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich Elb - Langee (Beamte und Versorgungsempfänger ). 23 20.03.2012 München, Augsburg Verlagerung von ca. 3.200 Besoldungs-Zahlfällen (Schulbereich der Regierung von Oberbayern Buchst. A - Ebel) von München nach Augsburg. 24 01.10.2012 Regensburg, Würzburg 1. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von Regensburg nach Würzburg, Aufgabenvolumen ca. 16.550 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich A - Eber (nur aktive Beamte ohne Versorgungsempfänger). 25 22.10.2012 Ansbach, Bayreuth Verlagerung der Kindergeldsachbearbeitung für den Bezügebereich Versorgung von Ansbach nach Bayreuth. 26 01.11.2012 München, Ansbach 3. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von München nach Ansbach, Aufgabenvolumen ca. 10.000 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich Langef - Nad (Beamte und Versorgungsempfänger). 27 20.11.2012 München, Augsburg Verlagerung von ca. 6.800 Besoldungs-Zahlfällen (Schulbereich der Regierung von Oberbayern Buchst. Ebem - Kunzd) von München nach Augsburg. 28 17.12.2012 München, Regensburg, Bayreuth Verlagerung der Kindergeldsachbearbeitung für den Bezügebereich Versorgung von den Dienststellen München und Regensburg nach Bayreuth. 29 01.06.2013 Regensburg, Würzburg 2. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von Regensburg nach Würzburg, Aufgabenvolumen ca. 16.000 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich Ebes - Hao (nur aktive Beamte ohne Versorgungsempfänger). 30 17.10.2013 Würzburg, Bayreuth Verlagerung der Kindergeldsachbearbeitung für den Bezügebereich Besoldung Referat 612 von der Dienststelle Würzburg nach Bayreuth. 31 01.11.2013 München, Ansbach 4. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von München nach Ansbach, Aufgabenvolumen ca. 14.000 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich Nae - Ritt (Beamte und Versorgungsempfänger). 32 01.07.2014 München, Ansbach 5. Teilverlagerung von Beihilfeaufgaben von München nach Ansbach, Aufgabenvolumen ca. 10.000 Bescheide pro Jahr Buchstabenbereich Ritu - Schwend (Beamte und Versorgungsempfänger). 33 17.07.2014 Würzburg, Bayreuth Verlagerung der Kindergeldsachbearbeitung für den Bezügebereich Besoldung Referat 611 von der Dienststelle Würzburg nach Bayreuth. Drucksache 17/4492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Durch die Reformmaßnahmen konnte die Anzahl der jeweilig zuständigen Bearbeitungsstellen deutlich reduziert werden. So wurde die Reisekostenabrechnung vor der Reform ressortübergreifend von mehr als 900 Stellen wahrgenommen, nun wird diese Aufgabe von vier Abrechnungsstellen beim Landesamt für Finanzen erledigt. Auch innerhalb des Landesamts für Finanzen wurde die Anzahl der Besoldungs- und Versorgungsstellen reduziert. Die durch die Aufgabenkonzentrationen generierten Synergieeffekte ermöglichten eine Anhebung der jeweiligen Messzahlen (z.B. im Bereich Besoldung von 1.270 Abrechnungsfällen je Sachbearbeiter auf 1.397). Hierdurch konnten die in fast allen Bereichen (z.B. Beihilfe, Versorgung) stetig steigenden Fallzahlen bewältigt werden. 4. Vermessungsverwaltung Arbeitsbereich Verlagerung von/ nach Synergieeffekte Bayerisches Breitbandzentrum von München nach Amberg Das Breitbandzentrum wurde in den Bereich Bayerns verlagert, der zentral liegt und besonders intensiv gefördert wird. Kürzere Wege schaffen Synergieeffekte. Höhenmessung von München nach Neustadt a.d.Aisch -- Digitalisierungszentrum Neugründung in Schwabach Die Zentralisierung und Bündelung von Digitalisierungsaufgaben (3DGebäudemodelle auch in Coburg) am Standort Schwabach schafft Effizienzgewinne . 3D-Gebäudemodelle Neugründung in Coburg Die 3D-Gebäudemodelle (Produktion) werden gebündelt an zwei Standorten in Bayern (Schwabach, Coburg) erzeugt, daraus ergeben sich Effizienzgewinne . 5. Beteiligungen Bayerische Landeskraftwerke Verlagerung von Regensburg nach Nürnberg mit Wir- kung zum 01.05.2011. Seit Ausgliederung des operativen Geschäftes auf die Bayerische Landeskraftwerke GmbH (LaKW GmbH) zum 01.01.2007 beschränkt sich die Tätigkeit des Staatsbetriebes auf das Halten der GmbHAnteile . Bestehende Synergieeffekte (Betreuung des Staatsbetriebs und der GmbH aus einer Hand) wurden durch die Verlagerung in Folge der Sitzverlegung der GmbH aufrechterhalten. Staatliche Lotterieverwaltung Im Jahr 2013/2014 hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Nürnberg ein Lotto-Servicecenter geschaffen und dorthin einen Teil ihrer Tätigkeit verlagert. Unabhängig von der Verlagerung wurde in Nürnberg auch eine Lottoakademie errichtet (mit derzeit sechs Mitarbeitern). Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz wurde im Juni 2013 aus strukturpolitischen Gründen von Regensburg nach Tirschenreuth verlagert. Stärkung der östlichen Oberpfalz. Weitere Verlagerungen aus strukturpolitischen Gründen fanden im Geschäftsbereich nicht statt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) errichtete für die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im August 2013 in der Innenstadt von Schwabach einen Standort in Nordbayern. Gleichzeitig wurde die Stabsstelle Landesqualitätsmanagementbeauftragter /Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM) – ebenfalls eine Einrichtung des LGL – in dem angemieteten Gebäude angesiedelt. Damit fanden Verlagerungen aus dem Großraum von München nach Schwabach/Mittelfranken statt. Ziele der Verlagerung und Gründung der AGL-Nord sind: • kürzere Anfahrtswege für Seminarteilnehmer aus dem nordbayerischen Raum • flexiblere Seminargestaltung aufgrund zweier Standorte in Bayern (Nord- und Süd) und Personaleinsatz • allgemeine Förderung der städt. Strukturentwicklung (Schwabach als Oberzentrum), • Belebung der Innenstadt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Das Bayerische Haus der Gesundheit am Standort Nürnberg des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nahm im August 2013 seinen Betrieb in einem Bürogebäude in der Schweinauer Hauptstraße 80 in Nürnberg auf. Die Aufgaben, Einrichtung eines Zentrums für Gesundheitsprävention und -förderung, einer Bayerischen Gesundheitsagentur , eines Kommunalbüros für ärztliche Versorgung sowie der Ausbau der Gesundheitsversorgungsforschung, innerhalb der bayerischen Gesundheitsstrategie, konnten zeitnah an zentraler Stelle gebündelt werden. 2. Wie viele Arbeitsplätze waren davon betroffen? Wie verteilen sich diese auf Arbeiterinnen und Arbeiter , Angestellte und Beamtinnen und Beamte (einzeln nach Behörden aufgelistet)? a) Bei welchem Prozentanteil dieser verlagerten Stellen fand auch eine Verlegung des Lebensmittelpunktes der Beschäftigten in die entsprechende Region statt? b) Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Reisekosten für diese Behörden angesetzt (bitte einzeln nach Behörde auflisten)? Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr 1. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbei- tung Von den im November 2009 in München vorhandenen 539 Arbeitsplätzen sind derzeit bereits etwa 150 in Fürth angesiedelt. Dabei liegt der Anteil der Tarifbeschäftigten bei etwa 85 %; der der Beamten bei 15 %. Weniger als 20 Mitarbeiter wechselten seither ihren Lebensmittelpunkt von Oberbayern nach Mittelfranken. Die Erhöhung der Haushaltsansätze für Reisekosten in den Jahren 2010 bis 2014 aufgrund der Verlagerung des LfStaD von München nach Fürth belaufen sich auf ca. 70,0 Tsd. Euro in Summe. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 2. Arbeitsbereich „Ausländerrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung “ im Sachgebiet 413, Bayer. Landeskriminalamt Betroffen waren zunächst drei Beamte und vier Tarifbeschäftigte ; der Arbeitsbereich ist zwischenzeitlich auf sechs Beamte und sieben Tarifbeschäftigte angewachsen . Zwei Beschäftigte haben ihren Lebensmittelpunkt in die Region verlagert. Reisekosten sind aufgrund der Verlagerung nicht angefallen . 3. Interne Ermittlungen Nordbayern, Sachgebiet 132, Bayer. Landeskriminalamt Betroffen waren zunächst neun Beamte; das Sachgebiet ist inzwischen auf elf Beamte und zwei Tarifbeschäftigte angewachsen. Keine Beschäftigte bzw. kein Beschäftigter hat den Lebensmittelpunkt in die Region verlagert. Reisekosten sind aufgrund der Verlagerung nicht angefallen . Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes der Bediens teten der amtsgerichtlichen Zweigstellen ist nicht auszugehen, da die Zweigstellen und das jeweilige Hauptgericht in derselben Region beheimatet sind. Eine Beamtin, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München an das Amtsgericht Hof – zentrales Vollstreckungsgericht versetzt wurde, hat ihren Lebensmittelpunkt ebenfalls dorthin verlagert. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 1. Errichtung des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen An den Standorten München und Nürnberg ergaben sich keine Änderungen. Von der Zusammenfassung der vormals drei Studienseminare waren lediglich die am Standort Regensburg zuletzt vorhandenen (teil)abgeordneten, verbeamteten Lehrkräfte betroffen. Deren (Teil-)Abordnungen endeten und sie kehrten an ihre Stammschulen zurück. Die Arbeitsverträge der zwei Tarifbeschäftigten liefen ebenfalls aus. In einem Falle erfolgte keine Weiterbeschäftigung wegen Erreichens der Altersgrenze, im anderen Falle wurde unmittelbare Weiterbeschäftigung an einer beruflichen Schule in Regensburg erreicht. Zu einer spürbaren Einsparung bzw. merklichen Mehrausgaben kommt es nicht, da die vormals aus Regensburg betreuten Gebiete nun von München bzw. Nürnberg aus mitbedient werden. 2. Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) Im maßgeblichen Zeitraum waren die Arbeitsplätze eines Beamten und von vier Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer betroffen. 40 % dieser Beschäftigten verlegten ihren Lebensmittelpunkt in die Region Bamberg. Inwieweit und in welcher Höhe Reisekosten angefallen sind, ist nicht mehr verifizierbar. 3. Dienststelle Ingolstadt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege waren insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, davon neun Angestellte und vier Beamte. Bei keinem der Betroffenen hat sich der Lebensmittelpunkt verlagert. Zusätzliche Reisekosten entstehen in Höhe von ca. 50.000,- €/Jahr. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 1. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dienstelle Nürnberg Im Endausbau sollen bis zu 100 Mitarbeiter am zweiten Dienstsitz tätig sein. Aufgrund der mit der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche verbundenen Organisationsänderungen im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat lassen sich die am zweiten Dienstsitz wahrgenommenen Aufgaben nicht vollständig (ehemaligen) Arbeitsplätzen am Dienstsitz München zuordnen . 2. Steuerverwaltung Von der Verlagerung der Teilkassen des Finanzamts München in die Region waren 50 Arbeitsplätze aus dem Beamtenbereich betroffen. Bei der Kassenzentralisierung wurden bislang 264 Arbeitsplätze verlagert (262 aus dem Beamten- und zwei aus dem Angestelltenbereich). Die Einrichtung des Datenerfassungs- und Scanzentrums betrifft 70 Arbeitsplätze aus dem Angestelltenbereich . Vorgenannte Aufgaben wurden in Regionen verlagert, aus denen die Steuerverwaltung Nachwuchs rekrutiert oder in den ausreichend Arbeitskräfte gewonnen werden können. Deshalb konnten die verlagerten Stellen regelmäßig mit Beschäftigten besetzt werden, die ihren Lebensmittelpunkt in der entsprechenden Region haben oder dorthin versetzt werden wollten. 3. Staatsfinanzverwaltung Die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze ergibt sich nach- folgender Übersicht. Personalveränderungen bez. auf das Personalsoll unter Berücksichtigung der seinerzeitige Messzahlen A K A ns ba ch A ug sb ur g B ay re ut h La nd sh ut In go ls ta dt M ün ch en R eg en s- bu rg W ür zb ur g Beamte 5,49 6,96 18,29 18,58 -1,64 -43,37 -9,19 4,88 Angestellte 1,20 1,53 4,02 4,08 -0,36 -9,52 -2,02 1,07 Gesamt: 6,69 8,49 22,31 22,66 -2,00 -52,89 -11,21 5,95 *Bei den AK-Angaben ist zu beachten, dass sich diese immer auf das Personalsoll beziehen Drucksache 17/4492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Zwangsumsetzungen im Zusammenhang mit den Aufgabenverlagerungen wurden nicht vorgenommen. Das Personal an den abgebenden Standorten wurde durch natürliche Fluktuation abgebaut bzw. für andere Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die Personalgewinnung an den aufnehmenden Standorten wurde durch Neueinstellungen (Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern für den Einstieg in der 2. und 3. Qualifikationsebene) bzw. Umsetzung von Beschäftigten innerhalb des Landesamts für Finanzen auf eigenen Wunsch realisiert. Die Höhe des aufgabenverlagerungsbedingten Reisekostenanfalls kann nicht beziffert werden, da diese nicht gesondert verbucht worden sind. 4. Vermessungsverwaltung Arbeitsbereich Arbeitsplätze Reisekosten Bayerisches Breitbandzentrum Frage 2: 5 Beamte Frage 2 a: 0** 0 € (5.647 € *)) Höhenmessung Frage 2: 3 Beamte 18 Beschäftigte Frage 2a: 0 0 € Digitalisierungszentrum Frage 2: 9,0 Beamte, 9,3 Beschäftigte Frage 2a: 0 0 € 3D-Gebäudemodelle Frage 2: 4,0 Beamte, 3,5 Beschäftigte Frage 2a: 0 0 € *) Bei den Reisekosten des BBZ handelt es sich um normale Dienstreisen der Mitarbeiter/innen, welche im Zusammenhang mit der normalen Aufgabenerfüllung stehen, aber nicht durch die Neugründung des BBZ begründet sind. ** Über die Verlagerung des Lebensmittelpunktes der Beschäftigten in die entsprechende Region sind keine auswertbaren Daten vorhanden. 5. Beteiligungen Bayerische Landeskraftwerke Der Staatsbetrieb hat kein eigenes Personal. Die Leitung wird durch den Geschäftsführer der LaKW GmbH wahrgenommen . Staatliche Lotterieverwaltung Von der Verlagerung waren 27 Mitarbeiter betroffen, da- von 1 Beamter und 26 Angestellte. Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes fand bei rund 7 % statt. Reisekosten werden nur für alle Mitarbeiter der Lotterieverwaltung gemeinsam erhoben. Reisekosten für Lotto-Bedienstete in Nürnberg dürften aber auch künftig nur in begrenztem Rahmen anfallen, da die Bediensteten des Lotto-Servicecenters Nürnberg ihren Dienstsitz dauerhaft in Nürnberg haben. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten Mit dem ALE Oberpfalz wurden 143 Arbeitsplätze nach Tirschenreuth verlagert. Davon betroffen waren 114 Beamtinnen und Beamte und 29 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (frühere Bezeichnung: 25 Angestellte und 4 Arbeiter ). 22 Personen (rd. 15,5 %) verlagerten ihren Lebensmittelpunkt haben zwischenzeitlich ihren Lebensmittelpunkt in die nördliche Oberpfalz verlagert. Reisekosten für Dienstreisen, Titel 52701 Die Ämter für ländliche Entwicklung sind Außendienstbehörden . Die Ausgaben für Reisekosten für die Dienstreisen vom ALE Oberpfalz in die jeweiligen Einsatzorte im Dienstbezirk sind wegen des fortschreitenden Personalabbaus von Jahr zu Jahr gesunken. Im Jahr 2007 schlugen sie noch mit 105.000 € zu Buche, im Jahr 2012 waren es noch 66.000 €. Seit dem Jahr 2013, dem Jahr der Verlagerung, steigen diese Ausgaben wieder. In 2013 wurden 73.500 € verauslagt und im Jahr 2014 wurden bis zum 27.10.2014 bereits 75.250 € ausgegeben. Auslagenersatz nach Art. 12 BayUKG (Erstattung für tägliche Pendler und Wochenpendler und für private Umzugskosten, – Titel 45301). Von Juni bis Dezember 2013 wurden Kosten in Höhe von ca. 229 800.- € abgerechnet und von Januar 2014 bis September 2014 Kosten in Höhe von ca. 283 100 €. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Von der Standortverlagerung durch Gründung der Akademie -Nord und Umsetzung des Zentralen Qualitätsmanagements 2013 nach Schwabach sind neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon drei Beamte und sechs Tarifbeschäftigte betroffen. Drei weitere Arbeitsplätze (Tarifbeschäftigte) sind zzt. vakant. Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Beschäftigten fand durch die Ausgliederung der AGL-Nord und Verlagerung des ZQM nicht statt. Zur Höhe der Reisekosten können keine Angaben gemacht werden, da gesonderte Reisekostenansätze nicht vorhanden sind. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Beim Bayerischen Haus der Gesundheit in Nürnberg handelt es sich um keine Behördenverlagerung, sondern um eine Neugründung mit derzeit 16 Mitarbeiter, davon sind fünf Beamte und 11 Tarifbeschäftigte. Ein weiterer Arbeitsplatz ist zzt. vakant (Tarifbereich). Zur Frage der Verlagerungen des Lebensmittelpunktes innerhalb Bayerns sind keine Daten bekannt. 3. Welche Kosten verursachen und haben die Verlagerungen verursacht (bitte aufgelistet nach Behörde , Jahren und den Kostenblöcken: Gebäudekosten , Umzugskosten, erhöhte Aufwendungen)? a) Wo konnten z.B. aufgrund niedrigerer Mietkosten Einsparungen erzielt werden? Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr 1. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Das „Quelle-Gebäude“ in Fürth wurde für den Zeitraum vom 01.06.2010 bis 12.09.2011 angemietet. Am 28.07.2011 wurde das Gebäude durch den Freistaat Bayern erworben (Kaufpreis 5,1 Mio. Euro). Die Liegenschaft wird derzeit im laufenden Betrieb und in zwei Bauabschnitten bis ca. Mitte 2018 saniert. Die Sanierungskosten für beide Bauabschnitte liegen bei insgesamt 39,25 Mio. Euro. Jahr Gebäudekosten Umzugskosten Summe Kosten 2010 317.000 €* 11.000 € 328.000 € 2011 662.000 €* 9.000 € 671.000 € Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 Jahr Gebäudekosten Umzugskosten Summe Kosten 2012 189.000 € 31.000 € 220.000 € 2013 163.000 € 40.000 € 203.000 € 2014 110.000 € 16.000 € 126.000 € Gesamt 1.441.000 € 107.000 € 1.548.000 € * Beinhaltet auch die in Frage 5 ausgewiesenen Mietkosten für die Unterbringung der Zensus-Mitarbeiter. Diese Kosten wären auch in München angefallen, wenn für die Jahre 2010/2011 das Gebäude am Standort Fürth nicht ausschließlich für die Unterbringung der Zensus-Mitarbeiter genutzt worden wäre. Bei den Gebäudekosten wurden folgende Haushaltstitel berücksichtigt: 517 01 Bewirtschaftung Grundstücke, Gebäude 517 05 Bewirtschaftung Heizung, Energie 518 01 Mietkosten (nur in den Jahren 2010/2011) 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie Mittelzuweisungen für Bauunterhalt an das Staatl. Bauamt Nürnberg-Erlangen Bei den Umzugskosten wurde berücksichtigt: – Umzugskosten – Auslagenersatz – Trennungsgeldzahlungen aufgrund Einarbeitung neu- er Mitarbeiter Mögliche Einsparungen hinsichtlich der Mietnutzung für die Jahre 2010/11 für die Unterbringung der ZensusMitarbeiter in Fürth (s. Antwort zu Frage 3) gegenüber potentiellen Kosten am Standort München können nicht quantifiziert werden. 2. Arbeitsbereich Ausländerrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung im Sachgebiet 413, Bayer. Landeskriminalamt Für bauliche Anpassungsmaßnahmen wurden 114.000 Euro aufgewendet. 2012 2013 Summe Kosten Bauunterhalt 42.500 € 1.500 € 44.000 € EDV 48.000 € 48.000 € Möbel 22.000 € 22.000 € Gesamt 112.500 € 1.500 € 114.000 € Kosten für die Grundsanierung und Absicherung des Ge- bäudes sind noch nicht erhoben. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen einer Kleinen Baumaßnahme noch durchgeführt werden. Durch die Ansiedlung in Wegscheid konnte auf eine sonst notwendige Anmietung in München verzichtet werden . Bei einer Mietfläche von ca. 250 m² und einem (auf Erfahrungswerten beruhenden) Durchschnittsmietpreis von monatlich mind. 15 € / m² wurden Mehraufwendungen für Mietkosten von jährlich mind. 45.000 € vermieden . 3. Interne Ermittlungen Nordbayern, Sachgebiet 132, Bayer. Landeskriminalamt Der Aufgabenbereich ist in den vom PP Mittelfranken angemieteten Räumen des bisherigen K 47 verblieben. Kosten sind dabei nicht entstanden. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Die Auflösung der amtsgerichtlichen Zweigstellen führt in fünf Jahren zu Gesamteinsparungen im Justizhaushalt in Höhe von rd. 1,5 Mio. €, in zehn Jahren zu Einsparungen von rd. 3,3 Mio. € (s. nachfolgende Tabelle): Waldmünchen Mellrichstadt Bad Aibling Wasserburg Pegnitz Zweitpunkt der Auflösung 01.12.2009 01.02.2013 01.06.2013 01.06.2013 01.06.2013 Laufende Einsparungen(-) bzw. Mehrungen (+) Personal -42.000 € -58.880 € -58.880 € -58.880 € -58.880 € Sicherheitspersonal -37.600 € -35.131 € -40.300 € Gebäudebewirtschaftung -2.700 € -13.753 € Mietkosten (incl. NK) 31.350 € Reisekosten 5.000 € 2.400 € 5.000 € 5.000 € 2.400 € Summe Jährliche Einsparungen (-) bzw. Mehrung (+) -8.350 € -94.080 € -89.011 € -67.633 € -96.780 € in 5 Jahren -41.750 € -470.400 € -445.056 € -338.165 € -483.900 € in 10 Jahren -83.500 € -940.800 € -890.112 € -676.330 € -967.800 € Einmalige Mehrkosten (+) oder Einsparungen (-) Umbau Hauptgericht 115.000 € Umbau Zweigstellengeb. 93.000 € Umbau Mietgebäude 67.993 € Umzugskosten 10.780 € 15.000 € 25.000 € 40.000 € 15.000 € Wegfallende baul. Sicherheitsmaßnahmen -110.000 € Summe einmalige Mehrkosten (+) 78.773 € 113.000 € 25.000 € 40.000 € 15.000 € Gesamte Einsparungen (-) bzw. Mehrkosten (+) in 5 Jahren 37.023 € -357.400 € -420.056 € -298.165 € -468.900 € in 10 Jahren -4.727 € -827.800 € -865.112 € -636.330 € -952.800 € Gesamtsumme Einsparung in 5 Jahren -1.507.498 € Einsparung in 10 Jahren -3.286.769 € Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 1. Errichtung des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen Erhöhte Aufwendungen bei Mieten, Umzug usw. haben sich nicht ergeben. Die bei Kap. 05 15 Tit. 517 01 (Reinigung , Müllabfuhr), 517 05 (Heizung, Licht) und Tit. 518 01 (Mietkosten) veranschlagten Beträge belaufen sich in der Summe nach wie vor auf 49.000 €. Den in Regensburg weggefallenen Ausgaben stehen entsprechend höhere Ausgaben in München und Nürnberg gegenüber. Es handelt sich um eine kostenneutrale Zusammenlegung. 2. Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) Im maßgeblichen Zeitraum entstanden für die vhb Kosten in Höhe von 27.900 €. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kosten für den Kauf neuer Büromöbel. Einsparungen durch niedrigere Mietkosten wurden nicht erzielt. 3. Dienststelle Ingolstadt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Die Verlagerungen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege haben folgende Kosten verursacht: Drucksache 17/4492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Instandsetzung der Dienststelle Thierhaupten: 1.530.000,- € Neue Einrichtung und Ausstattung: 2013: 81.000,- € 2014: 35.000,- € Umzugskosten: 2013: 14.000,- € Einsparungen auf Grund niedrigerer Mietkosten konnten nicht erzielt werden, da der Wegfall der Miete für die Dienststelle Ingolstadt durch erhöhte Mietkosten für die Dienststelle Thierhaupten kompensiert wird. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 1. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dienststelle Nürnberg Am zweiten Dienstsitz werden nicht nur vom Dienstsitz München verlagerte, sondern auch gänzlich neue Aufgaben wahrgenommen. Von den insofern mit der Errichtung des zweiten Dienstsitzes einheitlich entstandenen Kosten lassen sich keine Kosten speziell aufgrund verlagerter Aufgaben abgrenzen. 2. Steuerverwaltung Im Bereich der Steuerverwaltung sind folgende Kosten angefallen : Verlagerung von Teilen der Finanzkasse München: Miete*) in € (Um-)Bauko- sten**) in € Umzugskosten in € 2009 18.975 64.200 5.900 2010 154.775 239.000 9.400 2011 165.958 -- -- 2012 174.700 -- -- 2013 174.700 -- -- 2014 116.466 -- -- Kassenzentralisierung: Miete*) in € (Um-)Bauko- sten**) in € Umzugskosten in € 2012 -- 60.000 1.320 2013 24.273 222.000 1.876 2014 171.111 310.620 2.461 *) einschl. Miete für Standleitungen **) einschl. einmalige Kosten für Daten- und Telefonanbindung Datenerfassungs- und Scanzentrum Miete in € Transportkosten 2011 46.941 46.224 2012 143.065 71.900 2013 144.405 87.312 2014 100.736 145.833 Durch die Verlagerung konnten jährlich 134.100 € Mietkosten eingespart werden. 3. Staatsfinanzverwaltung Alle Organisationsmaßnahmen beim Landesamt für Fi- nanzen und vorher bei den Bezirksfinanzdirektionen konnten ohne Anmietung von Büroflächen durchgeführt werden. Die Unterbringung erfolgte in den bereits vorhandenen Dienstgebäuden bzw. wurden Dienstgebäude von anderen Verwaltungen übernommen (z. B. Zentrale Abrechnungsstelle Passau). Am Standort Weiden wurden die von der Justiz für ihre Zentrale Abrechnungsstelle angemieteten Räume aufgegeben und die Sachbearbeiter nach der Aufgabenkonzentration in das Dienstgebäude Schlörplatz 7 (= Nebengebäude des Finanzamtes) umgesetzt . Zusätzliche Baumaßnahmen waren durch die Organisationsmaßnahmen nicht erforderlich. Soweit durch eine interne Neuzuordnung von Büroflächen Schönheitsreparaturen angefallen sind, können diese als allgemeiner Bauunterhalt betrachtet werden. Auch für die notwendige Büroausstattung sind keine zusätzlichen Kosten angefallen , da hier dem Landesamt für Finanzen entsprechende Haushaltsmittel aus anderen Einzelplänen übertragen wurden. Durch die Wegverlagerung von Aufgaben von der Dienststelle München konnten die im Dienstgebäude Prinz-Ludwig-Straße 5 und im Dienstgebäude Waagmüllerstraße 20 belegten Büroräume aufgegeben werden. Die freien Büroflächen stehen nun für eine Nutzung durch andere Behörden zur Verfügung. 4. Vermessungsverwaltung Bayerisches Breitbandzentrum 2013 01.01.2014 bis 31.08.2014 Gebäudekosten: keine 7.012 € Umzugskosten: keine 0 € **) erhöhte Aufwendungen: keine 63.850 € **) Einsparungen Mietkosten: keine keine **) Umbaumaßnahmen im Gebäude des Finanzamtes/ADBV Amberg, Umzugskosten sind keine angefallen, da kein Umzug stattfand. Höhenmessung 2013 01.01.2014 bis 31.08.2014 Gebäudekosten: keine keine Umzugskosten: keine keine erhöhte Aufwendungen: keine keine Einsparungen Mietkosten: keine keine Digitalisierungszentrum 2013 01.01.2014 bis 31.08.2014 Gebäudekosten: 18.700 € 49.800 € Umzugskosten: keine keine erhöhte Aufwendungen: 125.000 € 31.000 € Einsparungen Mietkosten: keine keine Digitalisierungszentrum 2013 01.01.2014 bis 31.08.2014 Gebäudekosten: 18.700 € 49.800 € Umzugskosten: keine keine erhöhte Aufwendungen: 125.000 € 31.000 € Einsparungen Mietkosten: keine keine 3D-Gebäudemodelle 2012 2013 01.01.2014 bis 31.08.2014 Gebäudekosten: keine keine keine Umzugskosten: keine keine keine erhöhte Aufwendungen: 24.260 € keine 1.639 € Einsparungen Mietkosten: keine keine keine 5. Beteiligungen Bayerische Landeskraftwerke Durch die Verlagerung sind keine Kosten entstanden. Der Staatsbetrieb erfordert keine eigens eingerichteten Räume . Miet- und Raumnebenkosten fallen nicht an. Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 Staatliche Lotterieverwaltung Für das Lotto-Servicecenter wurden in Nürnberg, Nelson- Mandela-Platz 18-22 im 4. und 5. OG Räume mit 1.032 qm Brutto-Geschoßfläche angemietet. Die Mietkosten hierfür betragen pro Jahr 132.653 Euro (inkl. Umsatzsteuer) zuzüglich Nebenkosten (Lotterieverwaltung ist diesbezüglich nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Umzugskosten sind in Höhe von 2 Tsd. Euro angefallen. Das Mietniveau in Nürnberg ist generell günstiger als in München. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten Die Gebäudekosten betrugen 9.638.780,66 € und sind in den Jahren 2012 mit 2014 angefallen. Die Umzugskosten für das Amt ohne Umzugskosten für die Privatumzüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Frage 2b) betrugen 48.940,13 €. Sie sind im Jahr 2013 angefallen. Nachdem das ALE Oberpfalz in Regensburg in einem staatseigenen Gebäude untergebracht war, wurden keine Einsparungen erzielt, bzw. sind keine Mietkosten angefallen. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Die Gründung der AGL-Nord in Schwabach und Verlagerung des ZQM haben folgende Kosten verursacht: Gebäudekosten Die AGL-Nord und die Stabstelle ZQM sind in einem angemieteten Gebäude im Zentrum von Schwabach untergebracht . Neben den unter Frage 5 genannten jährlichen Miet- und Betriebskosten fielen vor Bezug des Gebäudes einmalige Kosten zur Anpassung an den Nutzerbedarf in folgender Höhe an: Baukostenzuschuss 326.000,00 € Rollos/Beschattung 26.930,30 € Zwischensumme Gebäudekosten 352.930,30 € Umzugskosten Durchführung Fremdfirma 12.030,90 € Möblierung neu 82.585,97 € EDV-Kosten (Ersteinrichtung) 15.400,00 € Zwischensumme Umzugskosten 110.016,87 € AGL/ZQM Schwabach GESAMT: 462.947,17 € Durch die Verlagerung werden keine Mietkosten eingespart. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Bayerisches Haus der Gesundheit Nürnberg Baukostenzuschuss 300.513,00 € Möblierung Erstausstattung 55.044,98 € EDV-Kosten (Ersteinrichtung) 11.900,00 € GESAMT: 367.457,98 € Beim Standort Nürnberg des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) handelte es sich nicht um eine Behördenverlagerung, sondern um den Aufbau einer neuen LGL-Einrichtung. 4. Wie hoch waren die Einnahmen, die der Freistaat durch den Verkauf der freigeworden Gebäude erlöst hat? Welche Kosten stehen dem gegenüber für Ankauf und Umbaumaßnahmen an den neuen Standorten? Die Einnahmen aus dem Verkauf freigewordener Gebäude betrugen bislang 1,5 Mio. Euro. Die Kosten für den Erwerb von Grundstücken betrugen rund 5,4 Mio. Euro. a) Konnten alle freigewordenen Immobilien zum anvisierten Verkaufspreis veräußert werden? Die Veräußerung von Grundstücken an Dritte erfolgt nach Maßgabe der mit Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags in der Sitzung vom 3. Dezember 2009 neugefassten Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken (FMBek vom 17.12.2009, FMBl. 2010 Seite 20). Gemäß Nr. 1.2.1 sind zu veräußernde staatseigene Grundstücke grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Hat die Ausschreibung ein repräsentatives Ergebnis erbracht, so stellt dieses (= Verkaufserlös ) in der Regel den vollen Wert im Sinn des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayHO und des Art. 81 der Verfassung dar. Ausnahmen (Freihandverkäufe) sind in Nr. 1.3 geregelt. 5. Wie hoch sind die Mietkosten für die in den letzten fünf Jahren vom Freistaat zusätzlich angemieteten Gebäude (bitte einzeln nach Behörde auflisten)? Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr 1. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbei- tung Das Quelle-Gebäude in Fürth wurde für den Zeitraum vom 01.06.2010 bis zum 12.09.2011 angemietet. Verursachte Kosten: Jahr Mietkosten in Tsd. € 2010 105,6 2011 279,2 Gesamt 384,8 s. hierzu auch Anmerkung zu Frage 3. 2. Arbeitsbereich Ausländerrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung im Sachgebiet 413, Bayer. Landeskriminalamt Der Dienstbereich ist im staatseigenen Dienstgebäude der ehemaligen Polizeistation Wegscheid mit untergebracht . Es fallen daher keine Mietkosten an. 3. Interne Ermittlungen Nordbayern, Sachgebiet 132, Bayer. Landeskriminalamt Der Aufgabenbereich ist in den vom PP Mittelfranken angemieteten Räumen des bisherigen K 47 verblieben. Kosten sind dabei nicht entstanden. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz 1. Amtsgerichtliche Zweigstellen: Die Bediensteten der Zweigstelle Waldmünchen wurden nach der Auflösung der Zweigstelle in einem Mietgebäude in Cham untergebracht. Die anteilige Miete beträgt jährlich 31.350 € (incl. Nebenkosten). 2. Zentrales Vollstreckungsgericht Hof: Infolge der Errichtung des zentralen Vollstreckungsge- richts in Hof wurde für die Unterbringung der dortigen Drucksache 17/4492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Mitarbeiter eine Anmietung erforderlich. Die hierfür zu entrichtende Miete (incl. Nebenkosten) beläuft sich jährlich auf 18.937,32 €. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 1. Errichtung des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen Für die Zusammenlegung der vormaligen 3 Studienseminare waren keine zusätzlichen Ausgaben für Anmietungen erforderlich (vgl. auch Antwort auf Frage 3). 2. Geschäftsstelle der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) Da die Mietverträge nicht von der vhb-Geschäftsstelle geschlossen wurden, können hierzu keine Angaben gemacht werden. 3. Dienststelle Ingolstadt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Die Höhe der neuen Mietkosten für die Dienststelle Thierhaupten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege steht noch nicht fest, da der neue Mietvertrag bzw. Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag noch nicht abgeschlossen wurde. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 1. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dienststelle Nürnberg Der durch Mietvertrag vom 22. November 2013 vereinbarte Mietzins entspricht 14,10 Euro/ qm zzgl. Nebenkosten . 2. Steuerverwaltung In der Steuerverwaltung sind für die genannten Maßnah- men folgende Mietkosten für zusätzlich angemietete Gebäude entstanden: Miete in € 2009 17.450 2010 162.500 2011 209.441 2012 305.565 2013 319.738 2014 257.435 3. Staatsfinanzverwaltung Beim Landesamt für Finanzen sind im Zusammenhang mit den Aufgabenverlagerungen keine zusätzlichen Mietkosten angefallen. 4. Vermessungsverwaltung Arbeitsbereich Mietkosten Bayerisches Breitbandzentrum keine, da staatseigenes Gebäude Höhenmessung keine, da in Räumen des ADBV NEA Digitalisierungszentrum 40.400 € 3D-Gebäudemodelle keine, da in Räumen des ADBV CO 5. Beteiligungen Bayerische Landeskraftwerke Die LaKW GmbH hat die Büroräume in der Zeltnerstr. 3, 90443 Nürnberg angemietet. Dem Freistaat Bayern sind keine Kosten entstanden. Staatliche Lotterieverwaltung Die Mietkosten für das Lotto-Servicecenter betragen pro Jahr 132.653 Euro (inkl. Umsatzsteuer) zuzüglich Nebenkosten . Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten Nachdem das ALE Oberpfalz in Regensburg in einem staatseigenen Gebäude untergebracht war, wurden keine Einsparungen erzielt, bzw. sind keine Mietkosten angefallen. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Für die Unterbringung der AGL Nord und der Stabsstelle ZQM in Schwabach fallen jährliche Kosten in folgender Höhe an: Miete pro Jahr 89.196,00 € Betriebskosten pro Jahr 28.568,40 € Jährlich GESAMT AGL/ZQM Schwabach: 117.764,40 € Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Bayerisches Haus der Gesundheit Nürnberg Miete pro Jahr 92.138,10 € Betriebskosten pro Jahr 20.220,00 € Jährlich GESAMT 112.358,10 € 6. Welche weiteren Behördenverlagerungen sind in Planung? a) Gibt es dafür bereits einen Zeitplan? Die Staatsregierung wird die Politik der Behördenverlagerungen als wichtiges Instrument aktiver Strukturpolitik konsequent fortsetzen. Ziel ist die Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen insbesondere in strukturschwachen Räumen. Dazu wird eine gründliche Prüfung bestehender Behördenstandorte nach festgelegten Kriterien und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Dezentralisierung und Regionalisierung erfolgen. Derzeit wird an einem Gesamtkonzept gearbeitet, das die Verlagerung von Behörden bzw. Teilen daraus aus dem Großraum München in strukturschwache Regionen in ganz Bayern vorsieht. Anfang 2015 sollen erste Vorschläge vorgelegt werden. Die Verlagerungen werden vom jeweiligen Ressort eigenverantwortlich umgesetzt. 7. Welche positiven Effekte sind an den neuen Standorten bzgl. Schaffung qualitativ hochwertiger, sicherer Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen, bzgl. Bruttoinlandsprodukts, bzgl. der Kaufkraft, bzgl. der Sogwirkung für die Ansiedlung anderer Unternehmen zu verzeichnen? 8. Hatten die Verlagerungen wirklich strukturpolitisch positive Effekte? Fanden jeweils Evaluationen statt, wenn ja, an welchen Standorten und wer hat diese erarbeitet? Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4492 Der Nutzen einer konkreten Verlagerungsmaßnahme kann aufgrund der Vielzahl der in die statistischen Erhebungen einfließenden Faktoren und Maßnahmen der öffentlichen Hand wie der Privatwirtschaft nicht detailliert zugeordnet und quantifiziert werden. Die Schaffung von Arbeitsplätzen des Freistaats Bayern innerhalb einer bestimmten Region wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die regionale Wirtschaft und damit auf die Attraktivität einer Region aus. Diese Effekte fallen jedoch unterschiedlich aus und sind deshalb in jedem Einzelfall gesondert zu betrachten. Nachfolgend können jedoch folgende positiven Einzelbeispiele angeführt werden: Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Für die Durchführung des Zensus 2011 wurden zunächst insgesamt 107 Beschäftigte der in Insolvenz gegangenen Firma Quelle eingestellt. Dabei handelte es sich größtenteils um Mitarbeiter, die mit befristeten Zensus-Arbeitsverträgen ausgestattet waren. Im Anschluss an den Zensus 2011 konnten bis heute insgesamt 46 ehemalige Quelle-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Statistikbereichen unbefristet weiter beschäftigt werden. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Im Zusammenhang mit der Errichtung des zentralen Vollstreckungsgerichts am Amtsgericht Hof sind dort derzeit zwei Rechtspfleger in einem Umfang von 0,7 AKA sowie Servicekräfte (Justizfachwirte und Arbeitnehmer) in einem Umfang von 7,75 AKA (ab 1.12.2014: 8,5 AKA) beschäftigt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 1. Vermessungsverwaltung Am Standort in Schwabach konnten für das Digitalisie- rungszentrum zwei und für die 3D-Gebäudemodelle neun Personen aus der Region neu eingestellt werden. 2. Beteiligungen Staatliche Lotterieverwaltung Insgesamt sind durch die Teilverlagerung 28 Arbeitsplät- ze in Nürnberg geschaffen worden. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten Zielvorstellung ist, dass am ALE Oberpfalz mittelfristig etwa 145 Arbeitsplätze in Voll- und Teilzeit vorhanden sind. Hierdurch wurden bzw. werden qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in Tirschenreuth geschaffen und bis jetzt der Zuzug von 22 Personen/Familien in das Umfeld der Behörde bewirkt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Mit Gründung der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -Nord fand – bezogen auf die Beschäftigten – zwar keine nennenswerte Kaufkraftverlagerung statt, jedoch werden von der Verlagerung primär folgende positiven Effekte erwartet: • Durch die große Anzahl der Kursteilnehmer an der AGL Nord wird eine Kaufkraftnachfrage durch diese vor Ort erzeugt, was sich insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen durch Buchung von Unterkünften bemerkbar machen soll. • Die Teilnehmer und der Veranstaltungsort beleben die Innenstadt . • Die Gründung der AGL-Nord soll der städtischen Strukturentwicklung (Schwabach als Oberzentrum) dienen. Evaluationen über die vorgenannten Einzelmaßnahmen der Ressorts waren bislang aus folgenden Gründen nicht veranlasst : • Viele Verlagerungen befinden sich noch in der Umset- zungsphase. • Der Erfassungszeitraum war zu kurz. • Die Auswirkungen insbesondere der kleinen Verlage- rungsmaßnahmen sind statistisch nicht ermittelbar. Außerdem können strukturpolitische Effekte teilweise nicht isoliert für den vorgegebenen Betrachtungszeitraum bewertet werden. Zum Beispiel wurden die bei den Bezirksfinanzdirektionen Mitte der 1990er Jahre begonnenen Aufgabenverlagerungen und -konzentrationen beim Landesamt für Finanzen ab 2005 fortgesetzt und erstrecken sich somit über einen weit größeren Zeitraum mit erheblich größerem Verlagerungsvolumen. Hierdurch konnten insbesondere die kleineren Standorte (Augsburg, Bayreuth und Würzburg) gestärkt und ihr Bestand gesichert werden. Dies gilt entsprechend auch für die Bearbeitungsstellen Passau, Straubing und Weiden. Aber auch die Standorte Ansbach und Landshut haben im Rahmen dieser längerfristigen Strategie deutlich profitiert. Zeitliche Teilbetrachtungen würden das Gesamtergebnis verfälschen und wären daher nicht zielführend. Außerdem berichtet die Staatsregierung dem Landtag bereits gemäß Art. 32 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes alle fünf Jahre über den Stand der Raumordnung in Bayern. Der 17. Raumordnungsbericht (ROB) für den Berichtszeitraum 2008 bis 2012 ist derzeit in Bearbeitung und wird dem Landtag nach Abschluss des Verfahrens übermittelt. Hier ist aus entsprechenden statistischen Daten die Entwicklung aller Teilräume Bayerns ersichtlich. Deutlich wird dies z. B. anhand regionaler Arbeitsmarktzahlen oder regionaler Wanderungsbilanzen. Im Übrigen belegen auch die Daten zur Raumbeobachtung die Entwicklung gerade auch in den peripheren ländlichen Regionen Bayerns. Das im Internet eingestellte Datenmaterial wird alle zwei Jahre aktualisiert.