Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 12.12.2013 Zur Lage bayerischer Kommunalhaushalte in den letzten zehn Jahren Am 5. Dezember 2013 bezog Staatsminister Joachim Herrmann zu meiner Anfrage zum Plenum am 4. Dezember 2013 (Drs. 17/236) Stellung. Diesbezüglich frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Kommunen hatten im Jahr 2002 einen nicht genehmigten Haushalt gemäß Art. 69 GO, aufgeteilt in Regierungsbezirke? 2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2002 Kommunen der Haushalt seitens der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aber als problematisch angesehen, aufgeteilt in Regierungsbezirke? 3. Wie viele Kommunen hatten im Jahr 2012 einen nicht genehmigten Haushalt gemäß Art. 69 GO, aufgeteilt in Regierungsbezirke? 4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012 Kommunen der Haushalt seitens der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aber als problematisch angesehen, aufgeteilt in Regierungsbezirke? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.01.2014 Vorbemerkung: Zu der Schriftlichen Anfrage bleibt vorab anzumerken, dass nicht jeder Haushalt einer Kommune genehmigungspflichtig ist. Es ist vielmehr zwischen Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen und Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile zu unterscheiden (vgl. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung – GO; zitiert wird im Folgenden die Gemeindeordnung, für die Landkreise und Bezirke existieren in der Landkreisordnung bzw. der Bezirksordnung vergleichbare Vorschriften). Genehmigungspflichtig ist die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO). Daneben bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind (Art. 67 Abs. 4 GO). Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt seit 2005 alljährlich zum Stichtag 30.06. (Ausnahme: im Haushaltsjahr 2006 zum Stichtag 31.07.2006) eine schriftliche Umfrage bei den Regierungen und Landratsämtern zum Stand der Haushaltsgenehmigungen bei den kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden sowie bei den Landkreisen durch, um zeitnah im laufenden Haushaltsjahr einen Überblick über den Stand der Haushaltsgenehmigungen zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Haushaltsumfragen sind Momentaufnahmen, die die Situation zum jeweiligen Stichtag am 30.06. wiedergeben. Eine nachträgliche statistische Auswertung der Haushaltsgenehmigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres erfolgt im Hinblick auf den eingeschränkten zusätzlichen Erkenntniswert einer neuerlichen Auswertung und insbesondere mit Blick auf den durch eine erneute Umfrage bei den Regierungen und allen 71 bayerischen Landratsämtern anfallenden zeitlichen und personellen Aufwand (gerade in einer Zeit, in der die Rechtsaufsichtsbehörden mit der Würdigung der Haushalte für das darauffolgende Haushaltsjahr befasst sind) nicht. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kommunen hatten im Jahr 2002 einen nicht genehmigten Haushalt gemäß Art. 69 GO, aufgeteilt in Regierungsbezirke? 2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2002 Kommunen der Haushalt seitens der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt , ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aber als problematisch angesehen, aufgeteilt in Regierungsbezirke ? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, führt das Staats- ministerium des Innern, für Bau und Verkehr erst seit 2005 eine alljährliche Umfrage zum Stand der Haushaltsgenehmigungen bei den kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden sowie bei den Landkreisen durch. Für den davorliegenden Zeitraum wurden entsprechende Daten nicht erhoben. Ein Überblick über diejenigen Kommunen, die im Jahr 2002 ihre Haushaltsführung über das komplette Haushaltsjahr hinweg nach den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (Art. 69 GO) abwickeln mussten, liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr daher nicht vor. Von einer nachträglichen Erhebung der erbetenen Angaben zum Haushaltsjahr 2002 hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Hinblick auf den mittlerweile mehr als zehn Jahre zurückliegenden Auswertungszeitraum und insbesondere mit Blick auf den bereits oben angespro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/452 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/452 4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012 Kommunen der Haushalt seitens der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt , ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aber als problematisch angesehen, aufgeteilt in Regierungsbezirke ? Nach Art. 71 Abs. 2 GO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung. Die Genehmigung soll dabei unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen. Unterhalb der Schwelle der Versagung der Kreditgenehmigung bietet Art. 71 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO der Rechtsaufsichtsbehörde die Möglichkeit, die Kreditgenehmigung unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Dies bietet der Rechtsaufsichtsbehörde beispielsweise die Möglichkeit , etwa durch Kreditkürzungen oder die Beauflagung von Haushaltskonsolidierungskonzepten die Vereinbarkeit der Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Die Fragestellung, in wie vielen Fällen Kommunen Kreditgenehmigungen erteilt wurden, obwohl ihre finanzielle Leistungsfähigkeit als problematisch angesehen wurde, kann als solche allein schon wegen der fehlenden rechtlichen Abgrenzbarkeit der in der Fragestellung vorgenommenen Einstufung „als problematisch angesehen“ nicht beantwortet werden. Die bereits angesprochene jährliche Haushaltsumfrage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr er- fasst allerdings auch die Zahl der Haushalte, bei denen die Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nur mit Einschränkungen, d. h. unter Auflagen und Bedingungen, erteilt wurde. Diese Fragestellung der jährlichen Haushaltsumfrage dürfte von ihrer Intention her der Fragestellung unter Nr. 4 der Schriftlichen Anfrage vom 12.12.2013 vergleichsweise nahe kommen. Aus den nachfolgenden Tabellen 2 bis 4 ergibt sich die Zahl der kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke, deren Haushalte 2012 zum Stichtag 30.06.2012 nur unter Einschränkungen genehmigt waren. Hinweis: Zum Stichtag 30.06.2012 waren von den 2.056 Haushalten der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte in Bayern 1.758 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Hiervon waren 879 aufgrund fehlender genehmigungspflichtiger Bestandteile nur anzeigepflichtig; ebenfalls 879 Haushalte beinhalteten genehmigungspflichtige Festsetzungen, insbesondere genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen. Von den zum Stichtag 30.06.2012 vorgelegten 879 genehmigungspflichtigen Haushalten kreisangehöriger und kreisfreier Gemeinden waren zum Stichtag 64 von den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht abschließend behandelt. Die verbleibenden 815 zum Stichtag 30.06.2012 von der Rechtsaufsichtsbehörde abschließend behandelten genehmigungspflichtigen Haushalte wurden – gegliedert nach Regierungsbezirken – wie folgt rechtsaufsichtlich gewürdigt (Tabelle 2): chenen unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand einer entsprechenden Umfrage bei den Regierungen und den Landratsämtern abgesehen. 3. Wie viele Kommunen hatten im Jahr 2012 einen nicht genehmigten Haushalt gemäß Art. 69 GO, aufgeteilt in Regierungsbezirke? Zu der Frage Nr. 3 der Schriftlichen Anfrage vom 12.12.2013 sowie im Nachgang zu der Anfrage des Herrn MdL Klaus Adelt zum Plenum am 04.12.2013 (siehe Drs. 17/236) führte das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine Schnellumfrage bei den Regierungen und den 71 Landratsämtern durch. Danach wurde – zum Stichtag 31.12.2012 bei insgesamt 15 Städten und Gemeinden in Bayern und – zum Stichtag 31.12.2013 bei insgesamt 11 Städten und Gemeinden in Bayern die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahmen nach Art. 71 GO (endgültig) versagt bzw. – bei anzeigenpflichtigen Haushalten – die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht mit der Folge, dass sich diese Städte und Gemeinden über das komplette Haushaltsjahr 2012 und/oder das komplette Haushaltsjahr 2013 hindurch in vorläufiger Haushaltsführung nach Art. 69 GO befanden. Die räumliche Verteilung auf die Regierungsbezirke stellt sich dabei wie folgt dar (Tabelle 1): Tabelle 1 Gemeinden, bei denen zu den Stichtagen 31.12.2012 und/oder 31.12.2013 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahmen versagt bzw. – bei anzeigepflichtigen Haushalten – die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wurde Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Haushaltsjahr 2012 – Stichtag 31.12.2012 0 0 1 14 0 0 0 15 Haushaltsjahr 2013 – Stichtag 31.12.2013 0 0 0 10 0 1 0 11 Drucksache 17/452 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tabelle 2 Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 30.06.2012) Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Zahl der kommunalen Haushalte 500 258 226 214 210 308 340 2056 – davon vorgelegt 451 235 181 171 177 272 271 1758 – davon anzeigepflichtig 243 108 89 63 90 142 144 879 – davon genehmigungs- pflichtig 208 127 92 108 87 130 127 879 Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag 30.06.2012 – noch nicht geneh- migt 10 14 8 18 8 3 3 64 – ohne Einschränkun- gen genehmigt 182 92 73 74 73 112 122 728 – mit Einschränkungen genehmigt 16 21 11 16 6 15 2 87 Bei den Landkreisen stellte sich die Situation wie folgt dar (Tabelle 3): Tabelle 3 Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der Landkreise in Bayern (Stichtag 30.06.2012) Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 – davon vorgelegt 19 8 7 9 7 9 10 69 – davon anzeigepflichtig 1 0 2 0 0 2 1 6 – davon genehmigungs- pflichtig 18 8 5 9 7 7 9 63 Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag 30.06.2012 – noch nicht geneh- migt 0 2 2 2 2 2 1 11 – ohne Einschränkun- gen genehmigt 18 6 3 7 5 5 7 51 – mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 1 1 Bei den Bezirken ergab sich folgendes Bild (Tabelle 4): Tabelle 4 Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der Bezirke in Bayern (Stichtag 30.06.2012) gesamt Zahl der kommunalen Haushalte 7 – davon vorgelegt 7 – davon anzeigepflichtig 3 – davon genehmigungspflichtig 4 Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag 30.06.2012 – noch nicht genehmigt 0 – ohne Einschränkungen genehmigt 4 – mit Einschränkungen genehmigt 0