3. Wie werden die Bayerischen Staatsforsten konkret die Ziele des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030 in den nächsten Jahren umsetzen (bitte mit Nennung eines repräsentativen Querschnitts konkreter Maßnahmen in spezifischen repräsentativen Wäldern )? a) Wie werden von den Bayerischen Staatsforsten derzeit und in den nächsten Jahren konkret Klimaziele umgesetzt (bitte mit Nennung eines repräsentativen Querschnitts konkreter Maßnahmen an verschiedenen repäsentativen Standorten bzw. in spezifischen repräsentativen Wäldern)? 4. Wie wird die Erholungsfunktion von stadtnahen Erho- lungswäldern der Stufe 1 nach Waldfunktionskartierung von den Bayerischen Staatsforsten konkret am Beispiel von a) Perlacher Forst und Forstenrieder Park in bzw. bei München, b) dem stadtnahen Nürnberger Reichswald und c) den stadtnahen Augsburger Wäldern umgesetzt (bit- te unter konkreter Nennung der dort derzeit durchgeführten Maßnahmen, zum Beispiel Einrichtung und Unterhaltung von Wegen, Spielplätzen, Bauten und tatsächlich praktizierter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit )? 5. Wo wurden in den letzten fünf Jahren in Wäldern des Bayerischen Staatsforsten sog. Stichprobeninventuren durchgeführt? a) Zu welchen Ergebnissen kamen diese? b) Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Inventurer- gebnisse ergriffen? 6. Ist es zutreffend, dass in Betrieben der Bayerischen Staatsforsten, in denen die Forstverwaltung die Nachhaltigkeit des Fichteneinschlags überprüft hat, dieser teilweise um bis zu 50 Prozent gekürzt wurde? a) Ist es zutreffend, dass konkret in den Betrieben Zusmarshausen, Pegnitz und Freiberg der Fichteneinschlag aufgrund solcher Überprüfungen um 20.000 bis 25.000 Festmeter pro Jahr gekürzt werden musste? b) Schließt die Staatsregierung, vor dem Hintergrund solcher Kürzungen nach Überprüfungen, eine Übernutzung der Wälder durch die Bayerischen Staatsforsten im bayerischen Durchschnitt und für einzelne größere Waldgebiete definitiv aus? 7. Wie erklärt sich die Bayerische Staatsregierung die tendenzielle Verschlechterung des Zustands der au- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/4574 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 01.09.2014 Naturschutz und Erholung in Bayerns Staatswäldern II Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Naturschutz in Bayern Staatswäldern“ (Dts. 17/2923)hat nicht nur wichtige Fragen offengelassen, sondern auch neue Fragen aufgeworfen . Dabei geht es darum, wie die Ziele Naturschutz und Erholung in den bayerischen Staatswäldern, besonders von den Bayerischen Staatsforsten, konkret verwirklicht werden, welche nachprüfbaren Ergebnisse dies zeitigt und wie diese Ergebnisse gemessen werden. Vor allem beim Naturschutz legen der Bericht über die Situation der Natura-2000-Gebiete an die Europäische Union und die vom Kabinett aktuell im Bayerischen Biodiversitätsprogramm verabschiedete Bestandsaufnahme nahe, dass diese Ziele durch die „integrative Waldbewirtschaftung“ in Bayern möglicherweise nicht erreicht werden oder etwaige positiven Effekte durch andere Mitwirkende konterkariert werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie sieht die konkrete Berücksichtigung von Naturund Artenschutz durch die Bayerischen Staatsforsten im Rahmen der integrativen Waldbewirtschaft in den letzten sechs Jahren in den Schutzgebieten (NSG, FFH, ESP oder LSG) des Ebersberger Forsts, des Sebalder Reichswaldes und des Würzburger Stadtwalds bzw. Guttenberger Waldes aus? a) Wie werden die Erfolge der dort getätigten Maßnahmen gemessen, bewertet und erfasst? b) Berücksichtigen die Bayerischen Staatsforsten in Schutzgebieten wie Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten , FFH- und Vogelschutzgebieten, sowie Naturparks die Nist- und Brutzeiten bei Hiebmaßnahmen , d.h. unterbleiben dort grundsätzlich Hiebmaßnahmen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eines Jahres? 2. Beteiligt sich Bayern überhaupt nicht an Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie, nachdem diese nach Auffassung der Staatsregierung für die Länder nicht bindend ist? a) Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich der Freistaat Bayern an der nationalen Biodiversitätsstrategie? b) Wie begründet die Bayerische Staatsregierung ihre Auffassung, dass die nationale Biodiversitätsstrategie für den Freistaat Bayern nicht bindend ist? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4574 ßeralpinen FFH-Gebiete in den letzten Jahren, die der Freistaat erst vor Kurzem an die Europäische Union gemeldet hat? a) Erfüllen die Bayerischen Staatsforsten ihre Natur- und Artenschutziele vor dieser negativen Entwicklungsbilanz der außeralpinen bayerischen FFH-Gebiete nach Auffassung der Staatsregierung in ausreichendem Maß? b) Wie stellt sich der – positive oder negative – Beitrag wesentlicher anderer Akteure, wie zum Beispiel der privaten Forstwirtschaft und der Landwirtschaft, vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung der außeralpinen bayerischen FFH-Gebiete aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung dar? 8. Wie arbeiten das Bayerische Landwirtschafts- und das Umweltministerium im Bereich des Natur- und Artenschutzes organisatorisch zusammen? a) Wie werden gemeinsame Ziele verfolgt und evaluiert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und nach Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) wie folgt beantwortet: 1. Wie sieht die konkrete Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz durch die Bayerischen Staatsforsten im Rahmen der integrativen Waldbewirtschaftung in den letzten sechs Jahren in den Schutzgebieten (NSG, FFH, ESP oder LSG) des Ebersberger Forsts, des Sebalder Reichswaldes und des Würzburger Stadtwalds bzw. Guttenberger Waldes aus? Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) bewirtschaften die in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Waldflächen vorbildlich und zielen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags auf eine Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen ab. Innerhalb bestehender Schutzgebiete beachten die BaySF die Schutzgebietsverordnungen bzw. die Erhaltungsziele und das Verschlechterungsverbot in Natura -2000-Gebieten. Diese Vorgehensweise trifft in vollem Umfang auch für die in der Frage genannten Waldgebiete zu. Der Würzburger Stadtwald zählt nicht zum Verantwortungsbereich der BaySF. Konkrete Aspekte der Umsetzung des Natur- und Artenschutzes finden sich in den forstbetriebsweise veröffentlichten Regionalen Naturschutzkonzepten der betroffenen Forstbetriebe (FB) Wasserburg, Nürnberg und Arnstein (http://www.baysf.de/de/wald-schuetzen/naturschutz.html). In den genannten Staatswaldflächen werden beispielsweise die Erhöhung des Totholz-und Biotopbaumanteils angestrebt oder Überwinterungsmöglichkeiten und Quartiere als Tagesquartiere oder Wochenstuben für Fledermäuse geschaffen (1.000 Fledermaus-Kästen im Ebersberger Forst mit Betreuung durch Forstbetrieb und Ehrenamtliche (http:// www.baysf.de/de/wald-schuetzen/naturschutzprojekte/ forstbetrieb-wasserburg/fledermausprojekt-im-ebersbergerforst .html)) sowie einzelne Flächen im Einklang mit der Managementplanung renaturiert (z. B. Moore oder Bachläufe ). Im Nürnberger Reichswald erfolgte z. B. eine Kartierung und ggf. Förderung seltener Altbäume (BayernNetz NaturProjekt : http://www.baysf.de/fileadmin/user_upload/03-wald_ schuetzen/pdf/Biotopverbund_im_Nuernberger_Reichswald. pdf) oder die Förderung der Flechten im Naturschutzgebiet „Flechten-Kiefernwälder südlich Leinburg“ durch waldbauliche Maßnahmen in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden . Weiterhin haben sich die Forstbetriebe intensiv in die Erstellung der Managementpläne für das FFH-Gebiet „Ebersberger und Großhaager Forst“ oder das Vogelschutzgebiet (SPA) „Nürnberger Reichswald“ eingebracht. a) Wie werden die Erfolge der dort getätigten Maßnahmen gemessen, bewertet und erfasst? Die Verantwortung für ein übergeordnetes naturschutzfachliches Monitoring und die Erfassung schützenswerter Arten obliegt ebenso wie die Umsetzung des Natura-2000-Gebietsmanagements zunächst den bayerischen Naturschutzbehörden und den Forstbehörden. Die BaySF erheben die für eine naturnahe Waldbewirtschaftung und forstbetriebliche Steuerung relevanten naturalen Informationen im Rahmen der mittel- bis langfristigen Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung), die als Kernbestandteil der gemäß Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) bzw. Staatsforstengesetz (StFoG) übertragenen Aufgaben durch die BaySF eigenverantwortlich durchgeführt wird. Hierbei werden im Zuge von regelmäßigen Stichprobeninventuren auf Forstbetriebsebene der Waldzustand nach definierten Messkriterien und somit die Dynamik forstlich relevanter Merkmale statistisch belastbar erfasst. Im Rahmen der Forsteinrichtung erfolgt neben einer Zustandsaufnahme auch eine Erfolgskontrolle für den zurückliegenden Bewirtschaftungszeitraum . Ausgerichtet an ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Zielvorstellungen werden die künftigen Maßnahmen geplant. Regelmäßig (Turnus drei bis fünf Jahre) wird zudem die Umsetzung der Vorgaben der Forsteinrichtungsplanung im Rahmen des Naturalen Controlling überprüft. Hierbei werden in begründeten Fällen – insbesondere bei gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen (Schadereignisse etc.) – die Vorgaben der Forsteinrichtung angepasst. Mit dem Naturalen Controlling steht ein effektives internes Instrument zur qualitativen und quantitativen naturalen Erfolgskontrolle während der Laufzeit der Forsteinrichtung zur Verfügung. b) Berücksichtigen die Bayerischen Staatsforsten in Schutzgebieten wie Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten , FFH- und Vogelschutzgebieten sowie Naturparks die Nist- und Brutzeiten bei Hiebmaßnahmen, d. h. unterbleiben dort grundsätzlich Hiebmaßnahmen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eines Jahres? Gesetzlicher Auftrag der BaySF ist eine vorbildliche und naturnahe Bewirtschaftung des ihr anvertrauten Staatswaldes . Die Staatswaldbewirtschaftung ist dabei auf eine Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen auszurichten . Eine ordnungsmäße Forstwirtschaft ist hierzu auch in Schutzgebieten grundsätzlich ganzjährig zulässig. Drucksache 17/4574 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Eine Beschränkung der Forstwirtschaft auf bestimmte Jahreszeiten ist weder in den Naturschutzgesetzen noch im Waldgesetz für Bayern vorgesehen. Die BaySF bekennen sich daher grundsätzlich zu einer ganzjährigen Waldbewirtschaftung . Gleichwohl nimmt diese im Einzelfall auf die jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten Rücksicht und stimmt ggf. Bewirtschaftungsmaßnahmen mit konkurrierenden gesellschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen ab. Gesetzliche Vorgaben (z. B. besonderes Artenschutzrecht) werden selbstverständlich beachtet. Die BaySF haben mit umfangreichen und differenzierten Bewirtschaftungs - und Naturschutzkonzepten den betrieblichen Rahmen für diese Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen gesetzt. Die Waldbaugrundsätze der BaySF schreiben vor, bei der Waldbewirtschaftung die besonderen Ansprüche seltener und geschützter Tierarten zu berücksichtigen und bei der Durchführung betrieblicher Maßnahmen , insbesondere auch an Waldrändern, auf Brut- und Aufzuchtzeiten Rücksicht zu nehmen. Das Naturschutzkonzept der BaySF sieht als zentrales Ziel des Naturschutzes bei der integrativen Waldbewirtschaftung vor, die natürlichen Lebensräume, vor allem der an den Wald gebundenen Tierund Pflanzenarten, zu erhalten und zu verbessern. Diese konzeptionellen naturschutzfachlichen Überlegungen und Vorgaben werden flächendifferenziert bei der Planung und Durchführung von Holzerntemaßnahmen umgesetzt. Dabei werden weitere wichtige Aspekte berücksichtigt, wenn es um die Betrachtung des Zeitpunkts von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen geht. Hier ist insbesondere der Bodenschutz zu nennen. In den schneereichen Forstbetrieben des Hoch- und Mittelgebirges ist es darüber hinaus zwingend erforderlich, das knapp bemessene Zeitfenster außerhalb der schneereichen Zeit für die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen (Holzeinschlag, Pflege, Kulturen, Schutzwaldsanierung , Jagd, etc.) ausschöpfen zu können. Nach Abwägung aller vorgenannten Aspekte ergibt sich, dass eine generelle und pauschale Begrenzung von Holzerntemaßnahmen ausschließlich auf Herbst und Winter (Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar) aus gesamtbetrieblicher Sicht nicht darstellbar ist. Der Schwerpunkt der Holzernte wird jedoch auch in Zukunft im Spätsommer, Herbst und Winter liegen. Die Bestände, in denen zur Brutzeit Holz eingeschlagen wird, werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte sehr sorgfältig ausgewählt. Als Auswahlkriterien seien beispielhaft genannt: ● Keine Holzernte in alten Laubwaldbeständen oder in Be- ständen mit bekannten Vorkommen seltener, geschützter oder stark gefährdeter Arten (z. B. Ziegenmelker, Auerhuhn ). ● Holzernte vor allem in Nadelholzbeständen und hier bevorzugt von Restbestockungen, bei der Anlage von Lagerstreifen oder Rückegassen, bei Ausstockungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen. ● Holzernte vorwiegend in Beständen, die aus waldbaulichen Gründen vorzeitig genutzt und umgebaut werden (z. B. stark verlichtete Bestände nach Schneebruch oder Windwurf, stark geschälte Bestände). ● Bei der Holzernte werden naturschutzfachlich sensible Kleinstandorte oder wertvolle Bestandesteilflächen nach Möglichkeit ausgespart. ● Erkannte Horstbäume werden grundsätzlich markiert und in Abhängigkeit von der Art das Umfeld im Sinne einer Horstschutzzone bei Bewirtschaftungsmaßnahmen berücksichtigt . Grundsätzlich finden im Umkreis von 100 bis zu 300 m von Horstbäumen seltener und besonders störungsempfindlicher Arten (z. B. Roter Milan, Wespenbussard oder Schwarzstorch) während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeiten keine flächenbezogenen forstlichen Maßnahmen statt. ● Auf bekannte Vorkommen seltener, geschützter oder stark gefährdeter Arten wird besonders Rücksicht genommen . ● Bei der Auswahl der Erntebestände fließen Natura- 2000-Managementpläne, Naturschutzkonzepte und andere Hinweise (z. B. von Ortsgruppen der Naturschutzverbände ) sowie die Ortskenntnisse der Revierleiter und Waldarbeiter ein. ● In Schutzgebieten werden die Schutzzwecke in besonderem Maße in die Entscheidungsfindung einbezogen. Unter Beachtung dieser Punkte ist eine fachgerechte Holzernte im Zeitraum 1. März bis 30. September vertretbar und im Hinblick auf den eingangs dargestellten gesamtbetrieblichen Auftrag der BaySF auch notwendig. 2. Beteiligt sich Bayern überhaupt nicht an Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie, nachdem diese nach Auffassung der Staatsregierung für die Länder nicht bindend ist? Vorbemerkung: Die Erarbeitung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) der Bundesregierung (beschlossen am 07.11.2007) und der „Bayerischen Biodiversitätsstrategie “ der Bayerischen Staatsregierung (beschlossen am 01.04.2008) erfolgte seinerzeit parallel und ohne wechselseitige Abstimmung. Da die Erfordernisse zum Erhalt der biologischen Vielfalt bundesweit im Wesentlichen denen in Bayern entsprechen, gibt es viele inhaltliche Überschneidungen der beiden Strategien. Dies wird im neuen Umsetzungsprogramm der Bayerischen Biodiversitätsstrategie „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“, das der Ministerrat am 29.07.2014 beschlossen hat, im Anhang 2 dargestellt. Maßstab für Bayern bleibt jedoch alleine die Bayerische Biodiversitätsstrategie. a) Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich der Freistaat Bayern an der nationalen Biodiversitätsstrategie ? Die vielfältigen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie durchgeführt wurden, setzen gleichzeitig die NBS in Bayern um. Darüber hat die Bundesregierung in ihrem ersten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der NBS „Gemeinsam für die biologische Vielfalt“ vom April 2013 berichtet. Von den darin hervorgehobenen 23 Umsetzungsbeispielen sind fünf aus Bayern. Die Staatsregierung wirkt selbstverständlich auch in den Gremien mit, die der Bund und die Länder zur Koordination und Kooperation von Umsetzungsprogrammen und -maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt eingerichtet haben. b) Wie begründet die Bayerische Staatsregierung ihre Auffassung, dass die nationale Biodiversitätsstrategie für den Freistaat Bayern nicht bindend ist? Die NBS wurde nicht mit den Regierungen der Bundesländer abgestimmt, sondern nur mit den Ressorts der Bundes- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4574 regierung. Die Bayerische Staatsregierung hat die Bayerische Biodiversitätsstrategie zur Richtschnur ihrer Politik gemacht und dies mit dem Beschluss des Programms „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“, das die Bayerische Biodiversitätsstrategie als Anhang 1 enthält , bekräftigt. 3. Wie werden die Bayerischen Staatsforsten konkret die Ziele des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030 in den nächsten Jahren umsetzen (bitte mit Nennung eines repräsentativen Querschnitts konkreter Maßnahmen in spezifischen repräsentativen Wäldern) Im Rahmen einer integrativen gemeinwohlorientierten naturnahen Waldwirtschaft tragen die BaySF insbesondere durch folgende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030 bei: ● Waldumbau labiler, vielfach nadelholzdominierter Rein- bestände in standortgemäße, naturnahe, stabile und klimatolerantere Mischbestände. ● Jagdmanagement mit dem Ziel angepasster Wildbestände . ● Fertigstellung der Regionalen Naturschutzkonzepte für alle Forstbetriebe bis 2016. ● Die Vorauswahl der gesetzlich geschützten Biotope wird im Rahmen der langfristigen Forstbetriebsplanung bis 2016 abgeschlossen. ● Erhalt und Entwicklung von Waldlebensraumtypen und Artvorkommen gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Die Natura-2000-Erhaltungsmaßnahmen werden sowohl in der mittel- bis langfristigen Forstbetriebsplanung als auch bei der konkreten Waldbewirtschaftung berücksichtigt. ● Erhaltung und Förderung seltener Baumarten gem. Punkt 1 der Waldbaugrundsätze der BaySF. ● Mitwirkung an Biotopverbundprojekten wie z. B. ○ Naturschutzgroßprojekte: Altmühlleiten, Schwäbi- sches Donautal, Allgäuer Moorallianz, Grünes Band, Waldnaabaue ○ BayernNetz Natur: Wiesentäler im Bundorfer Forst und Bramberger Wald (Haßberge), Wiesentäler im Hochspessart, Feuerbachgrund (Neuwirtshauser Forst), Quellen und Bäche im Nördlichen Hochwald (Forstbetrieb Fichtelberg), Biotopverbund im Nürnberger Reichswald, Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Peißenberg ○ LIFE+-Natur-Projekte: Wälder und Waldwiesentäler am Steigerwald-Rand bei Iphofen; „Danubia“: Donautal mit Hängen und Aue zwischen Neustadt und Bad Abbach ● Renaturierung von (Hoch-)Mooren, wie z. B. aktuell in 2014 im Werdensteiner Moor, sowie Erstellung von Renaturierungs-Detailplanungen in den Birkachmooren oder in der Oberbreitenau. Eine umfassende Zusammenstellung bisheriger Maßnahmen findet sich in der Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/2814 „Klimaschutz und Moorschutz auf den Flächen des Freistaats Bayern und der Bayerischen Staatsforsten“. ● Fortführung von Waldnutzungsformen mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt (z. B. Nieder- und Mittelwald) wie z. B. am Forstbetrieb Allersberg (Erhaltung kleinflächiger Hutewaldreste). ● Sicherung verbleibender Reste alter Wälder mit Biotoptradition und von ökologisch wertvollen Biotopbäumen im Rahmen der Regionalen Naturschutzkonzepte. ● Erhaltungsmaßnahmen für Sonderstandorte (z. B. Felsfreistellungen im Jura durch FB Kipfenberg oder im Donaudurchbruch durch FB Kelheim) oder gefährdete Arten wie z. B. Fisch- und Seeadler (Finanzierung von Nisthilfen und des Monitorings; Horstbaumschutz), Schwarzstorch (Horstbaumschutz, Monitoring) oder Hirschkäfer (Erhalt von Alt-Eichen, Bau von Hirschkäfermeilern). ● Erhalt eines Netzes von ausreichend großen Ruhezonen für gefährdete Vogelarten, welche während der Zug-, Überwinterungs- und Mauserzeit den Vögeln als Rastund Rückzugsräume dienen (Ruhezonenkonzepte, z. B. Kranichbrutplätze in der Waldnaabaue). ● Bestandssicherung möglichst vieler Urwaldreliktarten durch nachhaltige Waldbewirtschaftung z. B. für den Eremit (Erhalt von Mulmhöhlenbäumen, Vernetzung der Vorkommen ). ● Erhalt der genetischen Vielfalt im Wald durch naturnahe Waldbewirtschaftung (Naturverjüngung, Ausweisung weiterer Generhaltungsbestände, Verwendung von herkunftsgesichertem forstlichem Vermehrungsgut). ● Vervollständigung des Netzes von Naturwaldreservaten im Staatswald, so dass alle Naturräume und Sonderstandorte hinreichend repräsentiert werden. Die Maßnahmen werden im Einzelnen im Rahmen der Forsteinrichtung in Verbindung mit den Regionalen Naturschutzkonzepten forstbetriebsweise für konkrete Waldgebiete geplant bzw. im Zuge der operativen Waldbewirtschaftung durch die Forstbetriebe umgesetzt. a) Wie werden von den Bayerischen Staatsforsten derzeit und in den nächsten Jahren konkret Klimaziele umgesetzt (bitte mit Nennung eines repräsentativen Querschnitts konkreter Maßnahmen an verschiedenen repräsentativen Standorten bzw. in spezifischen repräsentativen Wäldern)? Die BaySF hat in ihren Waldbaugrundsätzen ausdrücklich verankert, dass bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes auch Klimaziele beachtet und umgesetzt werden. Klimaziele werden mit waldbaulichen Maßnahmen insbesondere durch den Waldumbau hin zu naturnahen, standortgemäßen, stabilen , vitalen, vielfältigen, laubholzreichen Mischbeständen verfolgt. Die Widerstandskraft der Wälder wird im Hinblick auf die prognostizierte Klimaänderung erhalten und gesteigert (Nr. 5 Waldbaugrundsätze). Klimaziele werden insbesondere auch in die mittel- und langfristige Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) integriert und konkret bei der Waldbewirtschaftung durch die Forstbetriebe umgesetzt. Belange des Klimaschutzes werden dabei in einem integrativen Ansatz auf der gesamten Staatswaldfläche berücksichtigt. Konkrete Klima- und Naturschutzziele sind darüber hinaus in der BALANCED SCORECARD (BSC) der BaySF verankert. Die Klima- und Naturschutzziele der BSC der BaySF werden jährlich veröffentlicht (Statistikbände der BaySF im Internet unter http:// www.baysf.de/de/publikationen.html). Ein konkretes Klimaschutzziel aus dem Bereich des betrieblichen Umweltschutzes in der Dimension Ökologie ist dabei die Begrenzung des CO2-Ausstoßes. Weiterhin sollen die Auswirkungen des Klimawandels durch eine Erhöhung des Laubholz- und Tannenanteils an der Vorausverjüngung und in der ersten Altersklasse gemildert werden. Der Anteil naturnaher, gesunder und leistungsfähiger Mischwälder soll durch den Umbau von Fichtenreinbeständen bzw. von Nadelholzbeständen mit Drucksache 17/4574 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 nur geringem Mischungsanteil sowie zielgerichtete Jungbestandspflege (Steuerung der Baumartenzusammensetzung) erhöht werden. 4. Wie wird die Erholungsfunktion von stadtnahen Erholungswäldern der Stufe 1 nach Waldfunktionskartierung von den Bayerischen Staatsforsten konkret umgesetzt? Gem. Art. 18 Abs. 1 BayWaldG haben die mit der Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes betrauten Stellen die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern und zu verbessern. In den Waldbaugrundsätzen der BaySF ist ausdrücklich verankert, dass die Erholungsfunktionen gesichert und verbessert werden (Nr. 9 Waldbaugrundsätze ). Wälder mit außergewöhnlicher Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung können durch die Kreisverwaltungsbehörden mit Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden (Art. 12 BayWaldG). In der Fachplanung „Waldfunktionsplan“ der bayerischen Forstverwaltung werden u. a. auch die Erholungsfunktionen der Wälder dargestellt und bewertet (Erholungswälder Stufe I und II). Auch diese speziellen Belange der Erholungsnutzung finden im Rahmen der mittel- und langfristigen Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) der BaySF besondere Beachtung, werden planerisch forstbetriebsspezifisch integriert und bei der operativen Waldbewirtschaftung berücksichtigt. Die von den Forstbetrieben erstellten Regionalen Erholungskonzepte bieten wertvolle Informationen und Grundlagen für eine zielführende und zielgruppenspezifische Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktionen . Diese Konzepte sind mit den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den betroffenen Kommunen, Naturparken sowie regional tätigen Wandervereinen abgestimmt und liegen für alle Forstbetriebe der BaySF vor. Auf der Grundlage der Regionalen Erholungskonzepte setzen die Forstbetriebe konkrete Maßnahmen und Projekte um, von der ganzjährigen Bereitstellung besonders gepflegter Erholungswege (Wanderwege, Radwege) und Parkplätze bis hin zu Wildparken und -gehegen, Spielplätzen, Lehrpfaden , Aussichtstürmen, Schutzhütten etc. insbesondere im Bereich von Erholungsschwerpunkten. Derartige Maßnahmen und Projekte werden in der Regel als besondere Gemeinwohlleistungen (bGWL) durch die BaySF umgesetzt und können nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern gefördert werden. a) Am Beispiel von Perlacher Forst und Forstenrieder Park in bzw. bei München, Die vom FB München bewirtschafteten Wälder südlich und südöstlich der Landeshauptstadt München (Perlacher und Grünwalder Forst, Forstenrieder Park; Distrikte 1-5,8- 10,12-15) umfassen rund 6.670 ha. Davon sind als Erholungswälder nach Waldfunktionskarte (WFK) ausgewiesen rund 4.960 ha Stufe 1 und 905 ha Stufe 2. In diesen Waldbeständen befindet sich ein dichtes Netz an Lkw-fahrbaren Waldwegen sowie ein noch dichteres Netz an Wegen und Pfaden, die intensiv zur Erholung in den verschiedensten Formen genutzt werden. Während der Holzernte weisen spezielle Informationstafeln auf die waldbaulichen Maßnahmen und deren positive ökologische Auswirkungen hin. Gleichzeitig geben sie Auskunft über die Art der forstlichen Verfahrenstechnik und die Vermarktung des geernteten Holzes. Als Besonderheiten in diesen Waldgebieten sind zu nennen: 1. Asphaltierte Waldwege im Perlacher Forst und Forstenrieder Park Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2011 rd. 13,6 km der bestehenden asphaltierten Waldwege mit einem Aufwand von mehr als 360.000 Euro saniert. Aus betrieblichen Gründen wäre ein Rückbau auf sand-wasser-gebundene Bauweise ausreichend gewesen. Dieser Standard genügt auch für Erholungszwecke sonst bayernweit. Aufgrund der hohen Erwartungshaltung verschiedener Erholungsnutzer (z. B. Rennradfahrer, Rollerblader) wurde jedoch nach reiflicher Abwägung die wesentlich aufwendigere Sanierung der Asphaltdecken vorgenommen. Im November 2014 wird die Asphaltdecke des PerlachGeräumt auf einer Teilstrecke von 1,2 km instand gesetzt. Die Kosten werden rd. 80.000 Euro betragen. 2. Netz an Reitwegen Im Bereich des Staatswaldes in Stadt und Landkreis München gibt es rund 78 km exklusive Reitwege, die zur Entzerrung der verschiedenen Ansprüche von Erholungsuchenden angelegt und unterhalten werden. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden für deren Instandsetzung und Optimierung 35.176 Euro aufgewendet. 3. Wildpark Forstenried Auf der Grundlage eines wildbiologischen Gutachtens von 2002 (Prof. Schröder) wird ein Wildparkkonzept umgesetzt , das der Verbesserung der Nahrungsgrundlagen, der Steuerung der Wildbewegungen und der besseren Erlebbarkeit des Wildes für Besucher dienen soll. So wurden beispielsweise parkähnliche Strukturen und Alleen (Wildäsungsflächen) angelegt. Angesichts der extremen Nutzung durch Erholungsuchende im rund 2.100 ha großen Wildpark, mit der gleichzeitigen Zielsetzung, den Großteil der Waldbestände in zukunftsfähige Mischwälder umzubauen, ist dies eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe für den Forstbetrieb. Hierzu erfolgen jährlich Investitionen in der Größenordnung von 90.000 Euro, die zum überwiegenden Teil durch bGWL-Mittel bezuschusst werden. 4. Einzelprojekte Als bedeutende Einzelprojekte im Erholungsbereich kön- nen genannt werden: ● Perlacher Muggl: Alpenpanorama ● Hirschbrunnen: Neuanlage und Umgriffsgestaltung ● Wildpark „Forstenrieder Park“: Wildbeobachtung ● Ludwig-Maximilians-Eichen: Sanierung der Wasserlei- tung und des Brunnens an der 8er-Lacke. Weitere Rahmendaten Im Regionalen Erholungskonzept des FB München sind im Bereich Stadt und Landkreis München über 50 Parkplätze sowie 30 sonstige Erholungsobjekte (Waldlehr- und -erlebnispfade , Schaufütterungen, Aussichtspunkte, Liegewiesen) vorgetragen. Diese werden durch ständige Unterhaltung und ggf. Renovierung in einem entsprechenden Zustand gehalten. Außerdem ist der Forstbetrieb ein wesentlicher Partner des Walderlebniszentrums (WEZ) Grünwald und engagiert sich maßgeblich im Projektarbeitskreis „NaturErholung im Isartal“ des Landkreises und der Landeshauptstadt München , der gegenwärtig ein Konzept zur Besucherlenkung insbesondere für Mountainbiker und Trailrunner entwickelt. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4574 b) Am Beispiel des stadtnahen Nürnberger Reichswaldes Der FB Nürnberg bewirtschaftet eine Gesamtfläche von rund 24.000 ha, die überwiegend im Nürnberger Reichswald liegt und eng verzahnt ist mit den Großstädten Nürnberg und Erlangen. Im Großraum Nürnberg wohnen ca. 1 Million Einwohner, von denen viele die Wälder intensiv als Naherholungsgebiet beanspruchen. Wanderer, Radfahrer, Reiter und andere Erholungsuchende nutzen vor allem das weit verzweigte Netz aus Forststraßen und Wegen. Ausgangspunkte sind oft die Parkplätze im Wald. Zusätzliche Attraktionen wie z. B. Aussichtspunkte, Badeplätze oder Wildgehege ziehen viele Besucher an. Die besondere Bedeutung der Wälder rund um Nürnberg für die Erholung der städtischen Bevölkerung dokumentiert auch der Waldfunktionsplan. So sind gut 20.000 ha Wald des FB Nürnberg mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Stufe 1: 7.760 ha, Stufe 2: 12.350 ha) ausgewiesen. Die Holzernte, von der Wege betroffen sind, wird mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Häufig finden dazu auchVor-Ort-Termine mit Verbänden, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit statt. Im Regionalen Erholungskonzept des FB Nürnberg sind insgesamt fast 560 km markierte und nicht markierte Wanderwege, 140 km Radwege, 12 km Lehrpfade und 13 km Gesundheitspfade sowie 95 km Reitwege erfasst. Daneben gibt es 44 Parkplätze mit mehr als 10 Stellplätzen , davon einen Großparkplatz mit ca. 800 Stellplätzen für einen Badesee, die der Forstbetrieb unterhält. Als weitere Erholungseinrichtungen können beispielhaft noch 11 Waldspielplätze und 10 Unterstandshütten genannt werden . Teilweise ist der Unterhalt auch an Dritte übertragen. Wesentliche Partner sind dabei die Kommunen, der Fränkische Albverein sowie die Naherholungsvereine Sebalder und Lorenzer Reichswald. Übergeordnetes Ziel ist es, diese verschiedenen Erholungseinrichtungen bedarfsgerecht in einem guten Zustand zu halten. Der Forstbetrieb unterstützt daneben auch bürgerschaftliches Engagement wie zum Beispiel mit dem Verein Steinbrüchlein e. V, der den Waldspielplatz Steinbrüchlein mit Naturlehrpfad und Nordic -Walking-Parcours erstellte. Im stadtnahen Wald beim Markt Feucht wurde im September 2014 ein neuer Spielplatz eingerichtet. Als weitere bedeutende Einzelprojekte im Erholungsbereich können genannt werden: ● Wildgehege Neunhof (Sanierung 2012/13) ● Sanierung Aussichtsplattform Wildschweingehege (2014) ● Neubau Unterstellhütte zwischen Schmausenbuck und Valznerweiher (2014) ● Naturerlebnispfad Schönberg (Sanierung und Ausbau 2011/13/14) ● Sanierung der Zollhausquelle (2014) ● Erweiterung des Spielplatzes am Steinbrüchlein (Vogel- stimmentafel, 2014) ● Sanierung Aussichtsturm Schmausenbuckturm (Stadt Nürnberg, 2014) ● Sanierung historischer Gedenksteine im Reichswald ● Pflege/Unterhalt des Irrhain für den Pegnesischen Blu- menorden ● Ruhebänke im Reichswald (Projekt 2013, 2014) ● Erweiterung des Radwegenetzes (Kalchreuth-Dormitz/ Weiher, 2014) Wanderschilder mit Übersichtskarten ● Infoschilder zu besonderen Themen (z. B. erster Dinosaurierfund in Mittelfranken, 2014) ● Sandbandprojekt zusammen mit dem Landschaftspflegeverband und der Stadt Nürnberg ● Schulprojekte mit der Bert-Brecht Schule Außerdem ist der Forstbetrieb ein wesentlicher Partner des WEZ Tennenlohe. Zusammen mit dem Bund Naturschutz wird jährlich das Reichswaldfest am Schmausenbuck mit mehreren tausend Besuchern gefeiert. Folgende weitere Feste im Staatswald finden mit großer Beteiligung der Bevölkerung statt: ● Waldfest in Schönberg ● Felsenkellerfest Fischbach ● Eichenhainfest Brunn c) Am Beispiel von den stadtnahen Augsburger Wäldern (bitte unter konkreter Nennung der dort derzeit durchgeführten Maßnahmen, zum Beispiel Einrichtung und Unterhaltung von Wegen, Spielplätzen , Bauten und tatsächlich praktizierter Informations - und Öffentlichkeitsarbeit)? Die intensivste Erholungsnutzung im Stadtgebiet Augsburg findet im Siebentischwald und Haunstetter Wald statt, die im Eigentum der Stadt Augsburg stehen. Im Gegensatz zu den Großstädten München und Nürnberg liegt somit im Bereich der Stadt Augsburg kein Staatswald – mit Ausnahme des Leitershofer Waldes (108 ha) – unmittelbar angrenzend an die städtischen Siedlungsgebiete. Der Leitershofer Wald und die nächstgelegenen Staatswälder werden vom FB Zusmarshausen bewirtschaftet. Die gesamte Waldfläche des FB Zusmarshausen mit rund 14.000 ha liegt im Naturpark Augsburg – Westliche Wälder (Gesamtgröße 120.000 ha). Der Naturpark ist Naherholungsraum für rd. 500.000 Menschen . Ein Großteil der Waldflächen ist als Erholungswald nach Waldfunktionsplan ausgewiesen. Schwerpunkte der Erholungsnutzung sind das Wandern inklusive Nordic Walking, das Radwandern sowie das Aufsuchen von Erholungseinrichtungen wie Grillplätze, Raststellen und Lehrpfade. Die Nutzung durch Reiter beschränkt sich auf wenige Gebiete. Da der Forstbetrieb großen Wert darauf legt, dass die Wege nach Bewirtschaftungsmaßnahmen möglichst bald wieder zur uneingeschränkten Erholungsnutzung zur Verfügung stehen, wurden auch nach dem großen Gewittersturm im Juli 2013 im Leitershofer Wald nach der Aufarbeitung der Schadhölzer sämtliche Wege umfassend insbesondere auch für die Erholungsuchenden instand gesetzt. Als ein absoluter Erholungsschwerpunkt kann der Bereich um das Kloster Oberschönenfeld mit WEZ, Museum und Naturpark-Haus genannt werden. Das attraktive Umfeld mit Waldlehrpfad sowie zwei Grillplätzen ist von großflächigen Wäldern geprägt (überwiegend Staatswald) und bietet ideale Voraussetzung zur Erholung, aber auch zur Umweltbildung . Der Forstbetrieb als wesentlicher Partner in diesem Bereich hat durch verschiedene bGWL-Projekte die Qualität der Erholungseinrichtungen auf Staatsforstgrund gesichert und verbessert. Auch an anderen Standorten im Naturpark unterhält der Forstbetrieb Waldlehrpfade (Leitershofen, Schwabegg, Zusmarshausen ) oder Waldspielplätze (Biburg). Drucksache 17/4574 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 5. Wo wurden in den letzten fünf Jahren in Wäldern der Bayerischen Staatsforsten sog. Stichprobeninventuren durchgeführt? Die Durchführung der Forsteinrichtung, einschließlich der Stichprobeninventuren im von BaySF bewirtschafteten Staatswald, ist Aufgabe der BaySF. In den zurückliegenden fünf Geschäftsjahren (2010 bis 2014) wurden im Rahmen der Forsteinrichtung Stichprobeninventuren auf Flächen folgender Forstbetriebe durchgeführt: Coburg Ebrach Fichtelberg Forchheim Freising Hammelburg Heigenbrücken Kaisheim Kelheim Kipfenberg Landsberg München Neureichenau Nordhalben Ottobeuren Rothenbuch Rothenkirchen Ruhpolding Schliersee Selb Sonthofen St. Martin a) Zu welchen Ergebnissen kamen diese? b) Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Inven- turergebnisse ergriffen? Die Stichprobeninventur erfasst den Ist-Zustand des Waldes zum Inventurzeitpunkt anhand definierter Messkriterien. Hieraus werden Kennzahlen wie z. B. die Vorrats- und Baumartenverteilung abgeleitet. Auf Grundlage der Ergebnisse der Inventur werden durch die Forsteinrichtung alle wesentlichen , insbesondere waldbaulichen Maßnahmen geplant, die durch den jeweiligen Forstbetrieb im Forsteinrichtungszeitraum umgesetzt werden sollen. Inventurergebnisse werden zudem fallweise für Sonderauswertungen herangezogen. 6. Ist es zutreffend, dass in Betrieben der Bayerischen Staatsforsten, in denen die Forstverwaltung die Nachhaltigkeit des Fichteneinschlags überprüft hat, dieser teilweise um bis zu 50 Prozent gekürzt wurde? Die regelmäßigen stichprobenartigen rechtsaufsichtlichen Prüfungen der langfristigen Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung ) durch das StMELF haben keine Kürzungen der Hiebsätze zur Folge gehabt. Im Rahmen des BaySF-internen Naturalcontrollings kam es teilweise zu Anpassungen des Fichtenhiebsatzes, allerdings in deutlich geringerem Umfang als 50 Prozent. a) Ist es zutreffend, dass konkret in den Betrieben Zusmarshausen, Pegnitz und Freiberg der Fichteneinschlag aufgrund solcher Überprüfungen um 20 000 bis 25 000 Festmeter pro Jahr gekürzt werden musste? Für den FB Zusmarshausen erfolgte im Zuge des Naturalcontrollings durch die BaySF zum Stichtag 01.07.2014 eine Absenkung des jährlichen Fichten-Hiebsatzes von 153.500 Efm auf 144.000 Efm. Hauptgrund hierfür ist der zügig erfolgte Umbau sehr vorratsreicher stark fichtengeprägter Bestände hin zu Mischbaumarten sowie strukturreichen und damit klimatoleranteren Waldbeständen. Ziel der Anpassung ist die nachhaltige Sicherstellung der naturnahen forstlichen Nutzung am Forstbetrieb Zusmarshausen. Am FB Pegnitz fanden seit der letzten Forsteinrichtung (Stichtag 01.07.2011) keine Änderungen des Hiebsatzes statt. Da der in der Anfrage genannte FB „Freiberg“ nicht existiert , wird angenommen, dass der FB Fichtelberg gemeint ist. Die infolge einer BaySF-internen Hiebsatzüberprüfung zum Stichtag 01.07.2013 in Kraft getretene Hiebsatzrevi- sion für den FB Fichtelberg bewirkt eine Reduktion des jährlichen Fichtenhiebsatzes von 163.300 Efm auf 140.500 Efm. Grund war, dass die waldbaulichen Zielsetzungen der ursprünglichen Forsteinrichtung vom FB Fichtelberg konsequent verfolgt und weitgehend erreicht wurden. Ziel der Anpassung ist die nachhaltige Sicherstellung der naturnahen forstlichen Nutzung am FB Fichtelberg. Die Hiebsatzrevisionen an den Forstbetrieben Zusmarshausen und Fichtelberg wurden vom StMELF im Zuge der Rechtsaufsicht ohne Beanstandungen geprüft. b) Schließt die Staatsregierung, vor dem Hintergrund solcher Kürzungen nach Überprüfung, eine Übernutzung der Wälder durch die Bayerischen Staatsforsten im bayerischen Durchschnitt und für einzelne größere Waldgebiete definitiv aus? Das von BaySF etablierte System von inventurbasierten Forsteinrichtungen und regelmäßigen Überprüfungen des Vollzugs insbesondere im Rahmen des Naturalcontrollings schafft zusammen mit der stichprobenweisen rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das StMELF einen geeigneten Rahmen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen und damit Übernutzungen vorzubeugen. 7. Wie erklärt sich die Bayerische Staatsregierung die tendenzielle Verschlechterung des Zustands der außeralpinen FFH-Gebiete in den letzten Jahren , die der Freistaat erst vor Kurzem an die Europäische Union gemeldet hat? Die EU hat im Rahmen der üblichen Berichtszyklen einen bundesweiten FFH-Bericht durch das Bundesumweltministerium erhalten. In diesen bundesweiten Bericht sind bayerische Ergebnisse zur kontinentalen und alpinen biogeografischen Region eingegangen. Während Bayern als alleiniges deutsches Bundesland Anteile an der alpinen biogeografischen Region besitzt, tragen zum bundesweiten Bericht über die kontinentale Region zahlreiche Bundesländer in aggregierter Form bei. Der bayerische Teilbeitrag basiert auf dem landesweiten Monitoring von Schutzgütern der FFH-Richtlinie (verschiedene Anhänge). Die Objekte des Monitorings, also Lebensräume und Habitate von Tierund Pflanzenarten, wurden dabei entsprechend den Vorgaben des bundesweiten Länderarbeitskreises Naturschutz (LANA) geografisch zufallsverteilt und unabhängig von der Natura-2000-Gebietskulisse verortet. Mit dieser Monitoringmethode ist ein allgemeines, landesweites Monitoring der Schutzgüter nach den Anhängen der FFH-RL vorgegeben. Daraus können keine Rückschlüsse auf den Zustand einzelner FFH-Gebiete oder ggfs. auch Veränderungen von FFHGebieten gezogen werden. a) Erfüllen die Bayerischen Staatsforsten ihre Natur - und Artenschutzziele vor dieser negativen Entwicklungsbilanz der außeralpinen bayerischen FFH-Gebiete nach Auffassung der Staatsregierung in ausreichendem Maß? Die BaySF erfüllen ihre Natur-und Artenschutzziele in vielfältiger Weise. Der Erhalt regionaltypischer Waldlebensräume wie auch der Schutz seltener und bedrohter Arten und Lebensräume gemäß den Zielen der FFH-Richtlinie sind integraler Bestandteil des Konzeptes einer naturnahen Forstwirtschaft der BaySF. Ziele und Managementplanungen bestehender FFH-Gebiete werden im Rahmen der Forsteinrichtung in Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4574 die mittel- bis langfristige Forstbetriebsplanung integriert. Die Forsteinrichtung in FFH-Gebieten plant einzelbestandsweise gemäß dem Vorsorgeprinzip und zielt darauf ab, den Erhaltungszustand durch aktiv geplante Maßnahmen zu erhalten oder zu verbessern. Neben der beschriebenen schutzgebietsverträglichen Planung werden identifizierte besondere Artvorkommen, Biotope oder sonstige Schutzgüter durch die Forsteinrichtung explizit in die Texte der Revierbücher aufgenommen, um deren vorbildliche Beachtung in der forstlichen Praxis zu erleichtern. Die alltägliche naturnahe Waldbewirtschaftung im Bayerischen Staatswald berücksichtigt örtlich wie zeitlich die Ziele des Natur- und Artenschutzes allgemein und die des Natura -2000-Schutzgebietssystems im Besonderen. Die Umsetzung des Naturschutzkonzeptes der BaySF trägt aktiv zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität bei. Für Natura- 2000-Gebiete werden vorhandene Managementplanungen neben der Forsteinrichtung zeitgleich in Regionale Naturschutzkonzepte eingearbeitet. Diese werden grundsätzlich im Rahmen der mittel- und langfristigen Forstbetriebsplanung erarbeitet. Die Regionalen Naturschutzkonzepte präzisieren naturschutzfachliche Anforderungen insbesondere zu Natura 2000 und etablieren Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes als wesentlichen und integralen Bestandteil der Forsteinrichtung. Dieses eng vernetzte und planvolle Vorgehen hat sich als zielführend und effizient erwiesen. Insbesondere in den neueren Regionalen Naturschutzkonzepten werden auf Forstbetriebsebene die Natura-2000-Gebiete mit ihren Schutzgütern und den notwendigen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen umfangreich aufgeführt und die sich aus deren Berücksichtigung abgeleiteten waldbaulichen Planungsgrundsätze erörtert. b) Wie stellt sich der – positive oder negative – Beitrag wesentlicher anderer Akteure, wie zum Beispiel der privaten Forstwirtschaft und der Landwirtschaft , vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung der außeralpinen bayerischen FFHGebiete aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung dar? Der Beitrag der privaten Forstwirtschaft und der Landwirtschaft hat einen bedeutenden Einfluss auf den Zustand der FFH-Gebiete. Zahlreiche Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL sowie Habitate von Arten nach Anhang II der FFH-RL waren und sind unter land- und forstwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in ihrer Existenz und ihrem Erhaltungszustand von Pflegemaßnahmen oder schonender Nutzung abhängig. Die Umsetzung dieser Maßnahmen setzt die Mitwirkung der Eigentümer bzw. der Bewirtschafter voraus. Bayern hat daher einen kooperativen Weg zur Sicherung der Erhaltungszustände eingeschlagen, der auf Zusammenarbeit sowie auf Förderanreize bei der Maßnahmenumsetzung abzielt. Dieser kooperative Weg besitzt allgemeine Akzeptanz. Hierzu stehen umfangreiche Förderprogramme des StMUV (VNP, VNP Wald, LNPR) sowie des StMELF (VNP Wald, WaldFÖPR, Bayerisches Kulturland- schaftsprogramm) zur Verfügung. Sofern aufgrund von Intensivierungen in der Land- und Forstwirtschaft Schutzgüter von Natura-2000-Gebieten unmittelbar gefährdet werden, sind ergänzend auch ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich . Dies gilt z. B. für den Schutz ökologisch wertvollen Grünlandes. 8. Wie arbeiten das Bayerische Landwirtschafts- und das Umweltministerium im Bereich des Natur- und Artenschutzes organisatorisch zusammen? Die Zusammenarbeit der Ressorts der Bayerischen Staatsregierung erfolgt bedarfsorientiert und auf allen Ebenen. Beispielsweise wurde das Programm der Staatsregierung „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ von einer interministeriellen Arbeitsgruppe gemeinsam erstellt. Im Bereich des Wildtiermanagements wirken Vertreter der betroffenen Ministerien in den Gremien mit, die Zusammenarbeit erfolgt aufgrund der Aufgabenstellungen vorwiegend zwischen den nachgeordneten Behörden der Ressorts. In den Regierungsbezirken und Landkreisen werden viele Projekte des Natur- und Artenschutzes in enger Kooperation von Naturschutzbehörden und den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Die Implementierung und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und europäische Vogelschutzgebiete) obliegt dem StMUV. Bezüglich des Gebietsmanagements von FFH- und Vogelschutzgebieten (SPA) ist eine Aufgabenverteilung zwischen StMUV und StMELF vereinbart. Demnach obliegt bei der Aufgabe Managementplanung die Federführung der Naturschutzverwaltung für die offenlanddominierten Gebiete, der Forstverwaltung für walddominierte Natura-2000-Gebiete. Die Verwaltungen unterstützen sich mit Fachbeiträgen für die jeweiligen Wald- oder Offenlandanteile eines Natura- 2000-Gebietes. Die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und das Monitoring verantwortet die Forstverwaltung auf allen Flächen, die Wald sind, auf den übrigen Flächen verantwortet die Naturschutzverwaltung diese Aufgaben. Die jeweiligen Berichte werden zusammengeführt und über den Bund der Kommission vorgelegt. a) Wie werden gemeinsam Ziele verfolgt und evaluiert ? Im Programm „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ werden für jeden Teilbereich der biologischen Vielfalt die bisherigen Aktionen der Staatsregierung und der noch bestehende Handlungsbedarf kurz dargestellt, sodass der Grad der Zielerreichung erkennbar ist. Daraus sind insgesamt 181 Umsetzungsmaßnahmen abgeleitet, die die Bayerische Staatsregierung in den nächsten 15 Jahren verfolgen wird. Die für die Gebietsentwicklung der Natura-2000-Gebiete maßgebenden Ziele sind in den sog. gebietsspezifisch konkretisierten Erhaltungszielen niedergelegt. Die Konkretisierung dieser Ziele in Form von flächenscharfen Erhaltungsmaßnahmen sowie deren örtliche Umsetzung erfolgt mithilfe der FFH- bzw. SPA-Managementpläne.