Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.10.2014 Öffentliche Zuschüsse Augustinum München Ich frage die Staatsregierung: 1. Bekommt die Augustinum gemeinnützige GmbH öffent- liche Zuschüsse für ihre Seniorenresidenzen, und wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitrahmen? 2. Wer überprüft, ob die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden? 3. Falls Zweckentfremdungen festgestellt wurden, wurden schon einmal öffentliche Mittel zurückgefordert? 4. Wer ist für die Kontrolle der Verwendung der Zuschüsse zuständig? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25.11.2014 Zu 1.: Bei der Beantwortung der Frage geht das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege davon aus, dass mit der Formulierung „öffentliche Zuschüsse“ eine etwaige staatliche Investitionskostenförderung für stationäre Altenpflegeeinrichtungen angesprochen ist. Die staatliche Investitionskostenförderung für stationäre Altenpflegeeinrichtungen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 eingestellt. Dementsprechend erhält die Augustinum München gGmbH keine öffentlichen Zuschüsse. Rückblickend bis zu dem Förderprogramm des Jahres 2000 ist dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege keine staatliche Investitionskostenförderung an die Augustinum München gGmbH bekannt. Eine weiter zurückgehende Prüfung einer etwaigen staatlichen Investitionskostenförderung an die Augustinum München gGmbH wäre nur mit übermäßigem Aufwand möglich. Zu 2.: Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 1 wird mitgeteilt , dass die Überprüfung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht erforderlich war bzw. ist. Zu 3.: Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 1 wird mitgeteilt , dass keine staatliche Investitionskostenförderung zurückgefordert werden konnte. Zu 4.: Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 1 wird mitgeteilt , dass keine Kontrolle der Verwendung der staatlichen Investitionskostenförderung erfolgen musste. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.01.2015 17/4576 Bayerischer Landtag