Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 23.10.2014 Unerlaubte Ablagerung in einer Tagebaugrube in Gammelsdorf Im Jahr 2013 wurde im Zuge von Beprobungen durch das Bergamt Südbayern festgestellt, dass in der Tagebaugrube „Auf dem Brand“ in Gammelsdorf (Landkreis Freising) nicht genehmigtes Material zur Verfüllung eingesetzt wurde. Über­ schritten wurden nach Zeitungsberichten die Grenzwerte für Sulfat, PCB, PAK und Mineralölkohlenwasserstoffe. Die Staatsanwaltschaft Landshut leitete daraufhin Ermittlungen gegen den Betreiber der Grube ein. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Mengen nicht zugelassenen Materials wurden in der Grube „Auf dem Brand“ zur Verfüllung einge­ setzt? b) Um welche Arten von Material handelte es sich dabei? c) Über welchen Zeitraum erfolgte die Verfüllung mit dem zu stark belasteten Material? 2. Wurde das nicht zugelassene Material mittlerweile aus der Grube entfernt und fachgerecht entsorgt? 3. Ist durch die Ablagerung des Materials mit Umwelt­ schäden zu rechnen, zum Beispiel mit Auswirkungen auf das Grundwasser? 4. a) Welche Strafen sind gegen den Betreiber der Grube verhängt worden? b) Darf das Unternehmen die Tagebaugrube „Auf dem Brand“ weiterhin betreiben? 5. a) Wurden nach Bekanntwerden der Vorgänge in Gam­ melsdorf andere Anlagen des Unternehmens kontrol­ liert? b) Wenn ja, welche Ergebnisse lieferten diese Überprü­ fungen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Mengen nicht zugelassenen Materials wurden in der Grube „Auf dem Brand“ zur Verfüllung eingesetzt? Die Unregelmäßigkeiten beim Verfüllen der Grube wurden im Jahr 2010 bekannt. In diesem Jahr wurden 16.200 t Ma­ terial mit dem Abfallschlüssel „Boden aus Bodenbehand­ lungsanlagen“ angenommen und verfüllt. Das angelieferte Bodenmaterial hat laut den vom Abfalllieferanten vorge­ legten Deklarationsanalysen die im Tontagebau „Auf dem Brand“ erlaubten Zuordnungswerte nicht überschritten. Zu hohe Belastungen wurden erst im Rahmen der Nachbepro­ bung bekannt, die aus Anlass der Annahme des Materials aus Bodenbehandlungsanlagen veranlasst wurde. b) Um welche Arten von Material handelte es sich dabei ? Bei dem verfüllten Material handelt es sich um Boden aus Bodenbehandlungsanlagen. Aufgrund der Feststellungen des vom Bergamt bestellten Sachverständigen dürften die Verunreinigungen von Beimengungen, z. B. Schwarzde­ ckenbruchstücke, Aschereste und Teerpappenreste, stam­ men. c) Über welchen Zeitraum erfolgte die Verfüllung mit dem zu stark belasteten Material? Anhand der geprüften Unterlagen ist die Anlieferung des unzulässig belasteten Materials über einen Zeitraum von 1 Jahr nachgewiesen. 2. Wurde das nicht zugelassene Material mittlerweile aus der Grube entfernt und fachgerecht entsorgt? Nein (siehe Antwort zu Frage 3. 3. Ist durch die Ablagerung des Materials mit Umweltschäden zu rechnen, zum Beispiel mit Auswirkungen auf das Grundwasser? Umweltschäden sind weder erkennbar noch ist damit zu rechnen. Sofern das Material ordnungsgemäß abgedeckt und das darin enthaltene Sickerwasser abgezogen wird, ist die Besorgnis einer Gefährdung des Grundwassers aus­ zuschließen. Ein entsprechendes Konzept für die erforder­ lichen Sicherungsmaßnahmen liegt vor. Die Maßnahmen werden vom Bergamt und dem Wasser­ wirtschaftsamt geprüft und festgelegt. Im Verfahren werden die betroffenen Behörden und die Gemeinde beteiligt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.01.2015 17/4579 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4579 4. a) Welche Strafen sind gegen den Betreiber der Grube verhängt worden? Gegen den Betreiber wurde keine Strafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte wegen des Verdachts einer Straftat gegen die Umwelt ermittelt. Es wurde jedoch kein strafbares Verhalten festgestellt. Das Verfahren wurde eingestellt. Aktuell läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. b) Darf das Unternehmen die Tagebaugrube „Auf dem Brand“ weiterhin betreiben? Der Betrieb ist derzeit eingestellt. Ein weiterer Abbau wird nicht mehr stattfinden. Der Grubenbetrieb ist ordnungsge­ mäß abzuschließen und die Eingriffsfläche wieder nutzbar zu machen. Dabei sind die bereits genannten, zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen (siehe zu 3.). 5. a) Wurden nach Bekanntwerden der Vorgänge in Gammelsdorf andere Anlagen des Unternehmens kontrolliert? Der Unternehmer betreibt eine weitere Anlage. Die Eigen­ überwachungsberichte sowie die Befunde der Fremdüber­ wachung erbrachten keine Beanstandungen. Zusätzlich überprüft das Bergamt Südbayern auch diesen Verfüll­ betrieb analog dem Vorgehen beim Tontagebau „Auf dem Brand“ im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht. b) Wenn ja, welche Ergebnisse lieferten diese Überprüfungen ? S. o.