Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 23.10.2014 Nachfrage zu meiner Anfrage zum Plenum vom 13.10.2014 In meiner Anfrage zum Plenum Drs. 17/3557 habe ich die Staatsregierung um Auskunft darüber gebeten, an welchen konkreten Arbeitskreissitzungen der vier Landtagsfraktionen in dieser Legislaturperiode in welcher Funktion Beamte von Ministerien teilgenommen haben und weshalb CSU-Abgeordnete über von Ministerialbeamten vorbereitete Vermerke/ Beschlussempfehlungen zu Initiativen anderer Fraktionen verfügen. Die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat geht nicht auf die konkrete Fragestellung ein. Unter Hinweis auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Fragerecht der Abgeordneten und auf die ergangenen Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf die umfassende Pflicht der Staatsregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen gebe ich der Staatsregierung erneut die Gelegenheit, meine Fragen, die ich hiermit weiter konkretisiere, zu beantworten. Auch wenn keine standardisierten Aufzeichnungen über die Teilnahme von Behördenmitarbeitern bestehen, so kann sich die Staatsregierung nicht auf Nichtwissen berufen, sie ist gegebenenfalls zu Nachforschungen verpflichtet (Urteil vom 20.03.2014, Az. 72-Iva-12). Im Übrigen soll die Bitte einer Fraktion um Entsendung grundsätzlich dem zuständigen Staatsminister gestellt werden, der hierüber für den Einzelfall oder per Allgemeinauftrag die Genehmigung erteilt (vgl. „Grundsätze der Staatsregierung für die Teilnahme der Staatsbediensteten an Veranstaltungen von Landtag, Senat, Landtagsfraktionen, Parteien und Verbänden“ vom 11.05.1976). Zumindest hierüber müssten der Staatsregierung Informationen vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung erneut : 1. a) An welchen jeweils zuständigen Staatsminister, seine Stellvertreter oder welches zuständige Staatsministerium haben welche Fraktionen in dieser Legislaturperiode jeweils eine Bitte um Entsendung eines Behördenmitarbeiters in einen oder mehrere Arbeitskreise gerichtet? b) Handelte es sich hierbei jeweils um Einzelanfragen oder eine Allgemeinanfrage? 2. a) Für welche Ministerien/Behörden wurde eine Geneh- migung für die Teilnahme an welchen Arbeitskreissitzungen von welchen Fraktionen per Allgemeinauftrag erteilt? b) Welchen Umfang hat ggf. der jeweilige Allgemeinauftrag ? 3. In welcher Funktion haben die einzelnen Behördenmitarbeiter an der CSU-Arbeitskreissitzung am 01.10.2014 in Raum N 401 (aufgrund derer die zuvor stattfindende Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgebrochen werden musste) auf Grundlage welcher Genehmigung teilgenommen ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien wie folgt beantwortet: Die Teilnahme von Beamten an Sitzungen der Facharbeitskreise der Landtagsfraktionen, vor allem der Regierungsfraktion , war bereits Gegenstand verschiedener Schriftlicher Anfragen. Auf die Antworten der Staatsregierung zu den Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Hans-Werner Loew vom 18. Oktober 1988 (Drs. 11/7878) und vom 15. März 1990 (Drs. 11/15449) sowie zu der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl vom 10. Januar 2011 (Drs. 16/6344) wird hingewiesen. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsregierung und Landtag bzw. Landtagsfraktionen sind insofern bereits umfassend dargestellt . 1. a) An welchen jeweils zuständigen Staatsminister , seine Stellvertreter oder welches zuständige Staatsministerium haben welche Fraktionen in dieser Legislaturperiode jeweils eine Bitte um Entsendung eines Behördenmitarbeiters in einen oder mehrere Arbeitskreise gerichtet? In einer parlamentarischen Demokratie entspricht es dem in der Verfassungsordnung anerkannten Prinzip der Gewaltenverschränkung , dass die Staatsregierung – auch durch Beauftragte – mit der Mehrheitsfraktion im Landtag bzw. den Landtagsfraktionen, denen ihre Mitglieder angehören, besonders eng zusammenarbeitet und sich um deren Unterstützung für die Ziele ihrer Politik bemüht. Ausgehend von dieser Situation lädt die Regierungsfraktion zu den Sitzungen ihrer Facharbeitskreise regelmäßig die Ministerien ein, die jeweils nach der Aufgabenverteilung der Staatsregierung federführend zuständig sind. Es handelt sich hierbei jeweils um Allgemeinanfragen. Seitens der Opposition sind in der 17. Legislaturperiode bislang folgende Ministerien zur Teilnahme an Sitzungen der Facharbeitskreise im Rahmen von Einzelanfragen eingeladen worden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.01.2015 17/4588 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4588 • Sitzung des Arbeitskreises „Demokratie & Kultur“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21. Januar 2014 (die Einladung ging an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie an das Staatsministerium der Justiz). • Sitzung des Arbeitskreises „Demokratie & Kultur“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 4. Februar 2014 (die Einladung ging an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst). • Sitzung des Arbeitskreises „Demokratie & Kultur“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 1. April 2014 (die Einladung ging an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr). • Sitzung des Arbeitskreises „Gesundheit und Pflege“ der SPD-Fraktion am 13. Januar 2015 (die Einladung ging an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege). b) Handelte es sich hierbei jeweils um Einzelanfragen oder eine Allgemeinanfrage? Auf die Antwort zu Frage 1 a wird hingewiesen. 2. a) Für welche Ministerien/Behörden wurde eine Genehmigung für die Teilnahme an welchen Arbeitskreissitzungen von welchen Fraktionen per Allgemeinauftrag erteilt? Die Ministerien haben die Genehmigung der Teilnahme von Beamten an Sitzungen der Facharbeitskreise der Regierungsfraktion per Allgemeinauftrag erteilt, soweit eine federführende Zuständigkeit des Ressorts gegeben ist. b) Welchen Umfang hat ggf. der jeweilige Allgemeinauftrag ? Der allgemein erteilte Auftrag deckt Äußerungen zu dem jeweils zu verantwortenden Fachbereich ab. 3. In welcher Funktion haben die einzelnen Behördenmitarbeiter an der CSU-Arbeitskreissitzung am 01.10.2014 in Raum N 401 (aufgrund derer die zuvor stattfindende Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgebrochen werden musste) auf Grundlage welcher Genehmigung teilgenommen? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass außer dem dortigen Landtagsbeauftragten Beamte aus verschiedenen Ressorts auf Einladung des Arbeitskreisvorsitzenden teilgenommen haben. Sie wurden im Arbeitskreis zur Erläuterung eines Gesetzesentwurfes bzw. von weiteren Anträgen des Landtags befragt, um zu den jeweiligen Maßnahmen und zur jeweiligen Haltung der Staatsregierung Auskünfte zu geben. Die Entsendung der Beamten erfolgte nach den Grundsätzen der Staatsregierung über die Teilnahme der Staatsbediensteten an Veranstaltungen von Landtag, Senat, Landtagsfraktionen, Parteien und Verbänden vom 11. Mai 1976.