Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BündniS 90/die Grünen vom 13.10.2014 Meinungsumfragen im Auftrag der Staatsregierung und ihrer Ministerien Laut Berichten des Spiegels (vgl. u. a. http://www.spiegel. de/politik/deutschland/umfragen-von-angela-merkelsregierung -a-990296.html) gab das Bundeskanzleramt in den vergangenen Jahren im Schnitt drei Umfragen pro Woche in Auftrag. Die Ergebnisse dieser Studien blieben jedoch lange Zeit nichtöffentlich. Erst durch die juristische Klage eines Mitglieds des Bundesvorstands von BünDniS 90/ DiE GrünEn wurden die Unterlagen freigegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 Umfragen bei demoskopischen instituten in Auftrag gegeben? b) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 eigene demoskopische Umfragen durchgeführt? 2. Falls zumindest eine der vorherigen Fragen bejaht werden konnte, erfrage ich eine projektgenaue Auflistung nach Auftraggeber/-in, Auftragnehmer/-in, Fragestellung , Zweck, Dauer, Kosten, Anzahl der Befragten, Auswahl der Befragten, Kurzdarstellung der jeweiligen Ergebnisse und Ergebnistabellen. 3. Welche Folgerungen hat die Staatsregierung aus den Ergebnissen der abgefragten Umfragen gezogen? 4. a) Wann wurden die abgefragten Studien oder deren Ergebnisse veröffentlicht? b) Falls ja, auf welche Weise? c) Falls nein, warum nicht? 5. Wie viele demoskopische Untersuchungen planen die Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien derzeit und welche Fragestellungen sollen darin weshalb bearbeitet werden? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 01.12.2014 Vorbemerkung Für die einzelnen Meinungsumfragen der Staatskanzlei und der Staatsministerien sind die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle aufgelistet. Maßgeblich für die Berücksichtigung im angefragten Zeitraum war der Zeitpunkt der Auftragsvergabe an die institute, bei Umfragen, die mit eigenem Personal der Staatsministerien oder deren nachgeordneten Behörden durchgeführt wurden, der konkrete Umfragebeginn. Für das Jahr 2014 wurden Projekte bis 14. november 2014 berücksichtigt. Mit eigenem Personal durchgeführte Umfragen (Frage 1 b) wurden dann berücksichtigt, wenn sie einen auf demoskopischen Grundlagen basierenden strukturellen Aufbau hatten, insbesondere sich an eine vorab genau umrissene Bevölkerungsgruppe richteten bzw. eine repräsentative Stichprobe nach vorab definierten Kriterien bildeten. Ausgenommen waren daher z. B. internetgestützte Abfragen mittels sozialer Medien, die an eine unbestimmte Gruppe von Teilnehmern gerichtet waren. 1. a) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 Umfragen bei demoskopischen instituten in Auftrag gegeben? b) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 eigene demoskopische Umfragen durchgeführt? Soweit Staatsministerien Umfragen beauftragt oder mit eigenem oder Personal nachgeordneter Behörden durchgeführt haben, kann die Antwort nachfolgender Tabelle entnommen werden. Die Staatskanzlei und die übrigen Staatsministerien haben im angefragten Zeitraum keine Umfragen veranlasst. ressort in Auftrag gege- bene Umfragen an demoskopische institute eigen durchgeführte demoskopische Umfragen Staatsministerium der Justiz 1 1 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 6 1 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 3 – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2 1 Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und integration 1 – Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 1 – Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.01.2015 17/4597 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4597 2. Falls zumindest eine der vorherigen Fragen bejaht werden konnte, erfrage ich eine projektgenaue Auflistung nach Auftraggeber/-in, Auftragnehmer/-in, Fragestellung, Zweck, dauer, Kosten, Anzahl der Befragten, Auswahl der Befragten, Kurzdarstellung der jeweiligen ergebnisse und ergebnistabellen . Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für jedes Umfrageprojekt bei der entsprechend bezeichneten Zeile aufgeführt. Bei den Umfragen, die die ressorts mit eigenem Personal durchgeführt haben, konnte keine Angabe der Personalkosten erfolgen: Entweder sind keine besonderen Personalkosten angefallen oder deren nachträgliche Feststellung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden gewesen. Soweit die Staatsministerien Ergebnistabellen oder -berichte zu den jeweiligen Umfragen übermittelt haben, sind sie als Anlage beigegeben (vgl. Zeile „Anlage Ergebnistabelle“ der beigefügten Tabelle und Anlagen 2–4). Auf die Beifügung von Ergebnistabellen oder -berichten wurde verzichtet, soweit die Ergebnisse im internet abrufbar oder im Bayerischen Landtag behandelt worden sind; in der Tabelle wird auf die entsprechenden internetlinks bzw. Landtagsdokumente hingewiesen. 3. Welche Folgerungen hat die Staatsregierung aus den ergebnissen der abgefragten Umfragen gezogen ? Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für das jeweilige Umfrageprojekt in der Zeile „Folgerungen aus Umfrageergebnis“ aufgeführt. 4. a) Wann wurden die abgefragten Studien oder deren ergebnisse veröffentlicht? b) Falls ja, auf welche Weise? c) Falls nein, warum nicht? Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für das jeweilige Umfrageprojekt in den Zeilen „Veröffentlichungsdatum “, „Veröffentlichungsweise“ und „Grund der nichtveröffentlichung“ aufgeführt. 5. Wie viele demoskopische Untersuchungen planen die Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien derzeit und welche Fragestellungen sollen darin weshalb bearbeitet werden? Bis auf das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz planen derzeit weder die Staatskanzlei noch die Staatsministerien demoskopische Umfragen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt den Bayerischen Verbrauchermonitor 2015 fort. Die Fragestellung dient wie in den bisherigen Erhebungen der Statusbestimmung hinsichtlich des Vertrauensindexes, der relevanz und Zufriedenheit mit dem Verbraucherschutz in den jeweiligen Handlungsfeldern, der relevanz der Akteure sowie der nutzung des Verbraucherportals ViS Bayern. Besondere Fokusthemen sollen zudem die nanotechnologie, die digitale Welt sowie die Verbraucherinformation/Verbraucherbildung sein. Das Staatsministerium setzt mit der Umfrage die Bürgerbeteiligung bei der Verbraucherpolitik fort. A III 1 – 1515 – 8 – 82 Anlage 1 Meinungsumfragen der Staatsregierung und der Ministerien 2011 – 2014 Schriftliche Anfrage MdL Ludwig Hartmann vom 13.10.2014 – Meinungsumfragen im Auftrag der Staatsregierung Seite 1 von 16 Fragen 2 - 4 Jeweils pro Projekt Ressort Staatsministerium der Justiz Umfrage-Nr. 1 2 Projektbezeichnung Evaluation des Rechts- und Justizstandorts ‒ Meinungsumfrage Evaluation des Rechts- und Justizstandorts ‒ Vor Ort-Befragung Frage 1 Auftraggeber Staatsministerium der Justiz und vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Staatsministerium der Justiz Auftragnehmer Institut der Deutschen Wirtschaft Köln consult GmbH Staatsministerium der Justiz Fragestellung Die Fragen bezogen sich auf die Qualität und Leistungsfähigkeit der bayerischen Justiz und der Leistungserbringung durch die Rechtsanwälte. Zweck Repräsentative Einschätzung der bayerischen Justiz und Rechtspflege durch ihre Kunden Dauer 09.11.2011 bis 13.12.2011 14.11.2011 bis 09.12.2011 Kosten (netto, soweit nicht anders angegeben) 46.493 Euro brutto (Anteil Staatsministerium für Justiz) 2.000 Euro Kosten für Druck und externes Personal; die internen Personalkosten lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. Befragtenanzahl 1.205 Bürger, 481 Unternehmen, 596 Rechtsanwälte 778 Bürger, 404 Rechtsanwälte Befragtenauswahl Zufallsstichproben aus verschiedenen Datenbanken Zufallsauswahl aus Besuchern bei 30 repräsentativ ausge-wählten Justizbehörden Seite 2 von 16 Ergebnis in Kurzform Bürger und Rechtsanwälte sind weit überwiegend mit der bayerischen Justiz zufrieden: Von den vor Ort befragten Bürgern sind 67 % und von den telefonisch befragten Bürgern 70 % mit der bayerischen Justiz zufrieden; bei den Rechtsanwälten sind es 84 % bzw. 79 %. Bei den Unternehmen überwiegen die mit der Justiz zufriedenen; die Zufriedenheit der Unternehmen bleibt aber hinter der der Bürger und der Rechtsanwälte zurück (48 % Zufriedene vs. 38 % Unzufriedene). Für 59 % der Unternehmen dauerten die Verfahren zu lange. Die Umfrage zeigte allerdings, dass die Unternehmen ihrer Bewertung der Verfahrensdauern deutlich längere Verfahrensdauern zugrunde legten als die tatsächlichen Ist-Dauern. 94 % der Unternehmen haben ihren bevorzugten Gerichtsstand in Bayern. Von allen abgefragten Einzelmerkmalen ist es jeweils die Neutralität, mit der die Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte am zufriedensten sind (z. B. über 82 % der Rechtsanwälte). Die Berücksichtigung der Opferbelange positiv sehen 76 % der Rechtsanwälte, allerdings nur 47 % der Bevölkerung. Fast 90 % der Bürger und Unternehmen sind mit ihren Anwälten insgesamt zufrieden. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Vermeidung langer und überlanger Verfahrensdauer durch gezieltere Steuerung des Personaleinsatzes, weiteren Ausbau der Instrumente zur Überwachung der Verfahrensdauer sowie rechtspolitische Initiativen; Arbeitsgruppe "Steigerung der Attraktivität des Rechts- und Justizstandortes für die Wirtschaft" im Rahmen der Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern eingesetzt; Erreichbarkeit des Justizpersonals verbessert; Maßnahmen für besseren Opferschutz angeschoben (z.B. neue Fortbildungsmöglichkeiten); weiteren Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs initiiert. Frage 3 Veröffentlichungsdatum 23.05.2012 Veröffentlichungsweise http://www.justiz-bayern.de/media/pdf/projekte/ergebnisse_evaluation.pdf Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/ -bericht Das Staatsministerium der Justiz hat dem Landtag mit Bericht vom 31.01.2013 (Drs. 16/14588) umfassend sowohl über die Ergebnisse der Evaluation als auch über die gezogenen Schlussfolgerungen und ergriffenen Maßnahmen unterrichtet. Der Bericht wird als Anlage 2 übersandt. Seite 3 von 16 Ressort Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Umfrage-Nr. 1 / 2 / 3 / 4 Projektbezeichnung eGovernment Monitor 2011 / 2012 / 2013 / 2014 Frage 1 Auftraggeber ipima (Institut der TU München) und Initiative 21; beteiligte Projektpartner sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, Innenministerium von Baden-Württemberg, Innovationsstiftung Bayerische Kommune, IDG u.a. Auftragnehmer tns infratest Fragestellung Akzeptanz von elektronischen Online-Diensten für Bürger Zweck s.o. Dauer Nicht bekannt Kosten (netto) Jeweiliger Anteil 10.000 Euro Befragtenanzahl In verschiedenen Ländern jeweils ca. 1.000 Befragtenauswahl Online- Panel; Daten gewichtet nach zentralen Merkmalen (Geschlecht, Alter, formale Bildung) Ergebnis in Kurzform Analyse E-Governmentnutzung in Deutschland Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Weiterentwicklung des Online-Angebots Frage 3 Veröffentlichungsdatum Zuletzt September 2013 Veröffentlichungsweise Broschüre http://www.egovernment-monitor.de/die-studie/2014.html http://www.egovernment-monitor.de/die-studie/2013.html http://www.egovernment-monitor.de/die-studie/2012.html http://www.egovernment-monitor.de/die-studie/2011.html Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Seite 4 von 16 Umfrage-Nr. 5 Projektbezeichnung Digitalbarometer Bayern Frage 1 Auftraggeber IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung (im Jahr 2012) Auftragnehmer tns Infratest Fragestellung Internetnutzung in Bayern nach Regierungsbezirken Zweck s.o. Dauer Dezember 2012 bis März 2013 Kosten (netto) 15.000 Euro Befragtenanzahl Über 1.000 Befragtenauswahl Repräsentativ ausgesuchte Teilnehmer in ganz Bayern Ergebnis in Kurzform Analyse der Internetnutzung in Bayern Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Weiterentwicklung des E-Government Angebots Frage 3 Veröffentlichungsdatum Dezember 2013 Veröffentlichungsweise Präsentation; siehe auch Drs.-Nr. 17/906 und 17/1725 (Schriftliche Anfragen von Frau MdL Anette Karl) Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Umfrage-Nr. 6 Projektbezeichnung Kundenbefragung des Landesamts und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 2013 Frage 1 Auftraggeber Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Auftragnehmer Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Fragestellung Ermittlung der aktuellen Kundenzufriedenheit Seite 5 von 16 Zweck Ermittlung der aktuellen Kundenzufriedenheit Dauer 5 Monate Kosten (netto) Die Fragebögen wurden den Kunden während des laufenden Antragsbearbeitung ausgehändigt bzw. im Online-Verfahren bei den Kommunen abgefragt. Besondere Kosten sind nicht angefallen. Befragtenanzahl 44.000 Befragtenauswahl Privatkunden, Kommunen und Landratsämter Ergebnis in Kurzform Kunden sind mit der Betreuung und den Daten sehr zufrieden. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis 3.000 konkrete schriftliche Äußerungen dienen als wertvolle Hinweise. Frage 3 Veröffentlichungsdatum – Veröffentlichungsweise – Grund der Nichtveröffentlichung Interne Studie, um die Kundenorientierung zu optimieren Anlage Ergebnistabelle/-bericht Die Ergebnistabelle kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie ist ein interner Vergleich der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung untereinander und nicht für die Veröffentlichung vorgesehen. Vielmehr dient sie zur internen Steuerung und Optimierung der Kundenorientierung. Ein zusammenfassender Bericht wurde u.a. in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht (siehe Anlage 3). Umfrage-Nr. 7 Projektbezeichnung D21 – Digital Index Frage 1 Auftraggeber Initiative 21; beteiligte Projektpartner sind u.a. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, OnlinerlandSaar, FraunhoferIuK-Technologie, Texas Instruments u.a. Auftragnehmer tns infratest Fragestellung Ermittlung des Digitalisierungsgrads Zweck s.o. Dauer 3 bis 4 Monate Seite 6 von 16 Kosten (netto) Anteil 30.000 Euro Befragtenanzahl knapp 4.000 Befragtenauswahl Repräsentativ ausgesuchte Teilnehmer in ganz Deutschland Ergebnis in Kurzform Analyse der Internetnutzung in Deutschland Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Weiterentwicklung des E-Government-Angebots Frage 3 Veröffentlichungsdatum April 2013 Veröffentlichungsweise Broschüre http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2013/04/digitalindex.pdf Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht Broschüre http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2013/04/digitalindex.pdf Seite 7 von 16 Ressort Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Umfrage-Nr. 1 Projektbezeichnung Studie zu Donauausbau und Energiewende Frage 1 Auftraggeber Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Auftragnehmer Infratest dimap Fragestellung - Entscheidung zwischen Donauausbau-Varianten (Variante A: Ausbau allein mit Buhnen und Leitwerken; Variante C 2,80: Ausbau auch mit Staustufe und Schleusenkanal) - Beschluss zur Energiewende, Akzeptanz von höheren Preisen als Folge der Energiewende Zweck Repräsentative Bevölkerungsumfrage in Bayern zum Donauausbau und zur Energiewende Dauer KW 50/51 in 2012, KW 1 in 2013 Kosten (netto) 7.900 Euro Befragtenanzahl 1.000 Befragte (Wahlberechtigte Bevölkerung in Bayern ab 18 Jahren) Befragtenauswahl Repräsentative Zufallsstichprobe; Auswahl der Telefonnummern nach dem Random Last Two Digit Dialing Verfahren (RL2DD) Ergebnis in Kurzform Donauausbau: - Ausbauvariante A (Ausbau allein mit Buhnen und Leitwerken) von 65 % der Befragten bevorzugt - Variante C2,80 (auch mit Staustufe und Schleusenkanal) von 14% der Befragten bevorzugt - Spontan: gegen den weiteren Ausbau 10% Energiewende: - Entscheidung "Ausstieg aus Atomenergie und beschleunigter Umbau der Stromerzeugung in Richtung erneuerbarer Energien": 75% richtig 20% falsch - Akzeptanz von höheren Preisen als Folge der Energiewende: 64% dazu bereit 30% nicht bereit Seite 8 von 16 Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Festlegung der Haltung der Staatsregierung in Fragen des Donauausbaus und der Energiewende Frage 3 Veröffentlichungsdatum – Veröffentlichungsweise – Grund der Nichtveröffentlichung Mit der Studie/Befragung beabsichtigte das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, sich seiner Position zu zentralen Fragen der bayerischen Umweltpolitik zu vergewissern. Die Ergebnisse sind in den internen Meinungsbildungsprozess der Staatregierung eingeflossen und haben dort ihren Niederschlag gefunden. Derartige Umfragen werden in der Regel nicht für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Umfrage-Nr. 2 Projektbezeichnung 4. Bayerischer Verbrauchermonitor 2012 Frage 1 Auftraggeber Der Verbrauchermonitor 2012 wurde vom bayerischen und baden-württembergischen Verbraucherministerium im Februar /März 2012 beauftragt. Auftragnehmer Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Nürnberg Fragestellung Wie in den Vorjahren wurden als Wiederholungsteil Vertrauensindex, Relevanz und Zufriedenheit mit dem Verbraucherschutz in den Handlungsfeldern, Relevanz der Akteure sowie Nutzung des Verbraucherportals VIS Bayern erfasst (Statusbestimmung ). Besondere inhaltliche Schwerpunkte lagen zu- dem auf Finanzen, Telefon und Internet sowie Durchsetzung der Verbraucherrechte. Fragenbeispiele: "Hatten Sie in den letzten drei Jahren eine Streitigkeit mit einem Unternehmen?", Wie oft musste das Unternehmen kontaktiert werden?", "Wie endete die Streitigkeit?", "War es für Sie ein Erfolg?" Zweck Bürgerbeteiligung, kontinuierliche Beobachtung des Verbrauchervertrauens (Statusbestimmung mit Wiederholungsfragen), Ermittlung relevanter Risikofaktoren aus Sicht der Verbraucher zu wechselnden, besonders relevanten Fokusthemen. Dauer 16.02 bis 02.03.2012 Kosten (netto) 24.400 Euro Seite 9 von 16 Befragtenanzahl 708 Befragtenauswahl Zufallsauswahl Ergebnis in Kurzform Die Studie zeigte u.a.: Verbraucher fühlen sich eher machtlos gegenüber Unternehmen: Zwei Drittel der Verbraucher halten es für schwer, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durch- zusetzen. Jeder vierte betroffene Verbraucher gab an, mehr als zehn Mal mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen zu haben, um zu seinem Recht zu kommen. Der Verbrauchervertrauensindex war um 3 Punkte zurückgegangen (vermutlich in Folge des Müller-Brot-Skandals) und bewegte sich mit 57 von 100 Punkten auf einem mittleren Niveau; Zufriedenheit bei Finanzen und Internet/Telefon hat zugenommen ; Datenweitergabe wird als besonders gefährlich erachtet. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis U. a. Start Förderprojekt Schlichtungsstelle; Ausbau des Informationsangebots insbesondere zu Internetthemen (Broschüre speziell für ältere Einsteiger: "Gut zu wissen! Ran ans Internet" sowie Fortsetzung der Leporelloreihe zu besonders relevanten Verbraucherthemen) und zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherportal VIS Bayern; seit 2013 zusätzliche Mittel zur Rechtsdurchsetzung bei den beiden Verbraucherverbänden (Verbraucherzentrale, VerbraucherService). Frage 3 Veröffentlichungsdatum 09.08.2012 Veröffentlichungsweise Pressemitteilung; http://www.vis.bayern.de/verbrauchermonitor/doc/verbrauchermonitor_2012.pdf Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Umfrage-Nr. 3 Projektbezeichnung 5. Bayerischer Verbrauchermonitor 2013 Frage 1 Auftraggeber Der Verbrauchermonitor 2013 wurde in Bayern als Kooperationsprojekt im Auftrag der damaligen Staatsministerien für Justiz und Verbraucherschutz, für Umwelt und Gesundheit sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durchgeführt. Die Erhebung wurde außerdem wieder zeitgleich in Baden-Württemberg im Auftrag des dortigen Verbraucherministeriums umgesetzt. Auftragnehmer Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Nürnberg Seite 10 von 16 Fragestellung Wie in den Vorjahren wurden als Wiederholungsteil Vertrauensindex, Relevanz und Zufriedenheit mit dem Verbraucherschutz in den Handlungsfeldern, Relevanz der Akteure sowie Nutzung des Verbraucherportals VIS Bayern erfasst (Statusbestimmung ). Der besondere inhaltliche Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Handlungsfeld Energie, mit den Aspekten Energiepolitik, Akzeptanz Energiewende, Energiesparen, Energieeffizienz, Energieinformation und Vertragsfragen. Zweck Bürgerbeteiligung, kontinuierliche Beobachtung des Verbrauchervertrauens (Statusbestimmung mit Wiederholungsfragen), Ermittlung relevanter Risikofaktoren aus Sicht der Verbraucher zu wechselnden, besonders relevanten Fokusthemen. Dauer 13.05. bis 14.06.2014 Kosten (netto) 29.500 Euro Befragtenanzahl 1.004 Befragtenauswahl Zufallsauswahl Ergebnis in Kurzform Die Studie zeigte u.a.: Das Handlungsfeld Energie gewinnt an Bedeutung; die Energiewende war auch bei den bayerischen Verbrauchern angekommen; den wichtigsten Hebel für eine erfolgreiche Energiewende sahen nahezu zwei Drittel im Energiesparen; einen höheren Strompreis für die Energiewende lehnten 37% ganz ab, 40% der Befragten würden maximal 10% Erhöhung akzeptieren; Zufriedenheit im Bereich Internet/Telefon hat zugenommen; der Verbrauchervertrauensindex lag mit 57 Punkten konstant auf mittleren Niveau; die Zahl der Nutzer des Verbraucherportals ist gestiegen; große Zufriedenheit mit der Qualität der Verbraucherberatung. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis U. a. Forschungsprojekt effektive Verbraucherinformation im Energiebereich beauftragt, Bündelung der Energiepolitik; kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des Verbraucherportals VIS Bayern; Ausbau des Beratungsangebots ; Mittelbereitstellung für Abmahnungen; seit 2013 zusätzliche Mittel zur Rechtsdurchsetzung bei den beiden Verbraucherverbänden (Verbraucherzentrale, VerbraucherService); Nachdruck der Verbraucher-Broschüre "Gut zu wissen! Energie sparen in Bayern" gemeinsam mit "Energie Innovativ"; Initiierung von Auftritten des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und der nachgeordneten Organisationen auf großen Verbrauchermessen zur besseren Information der Bürger über Energiepolitik und Energienutzung ; Weiterentwicklung des Energie-Atlas Bayern (www.energieatlas.bayern.de) mit zahlreichen neuen Informationen für die Zielgruppe Bürger; Verstärkte Aktivitäten der Informationsstellen (ÖIB, C.A.R.M.E.N., TFZ, LSE) zur Information und Beratung von Bürgern zur Energiewende; nur geringe Akzeptanz unter den Bürgern für stark steigende Energiepreise: Vorgehen der Staatsregierung bei der EEG Reform zur Bekämpfung des Preisanstiegs; Bestätigung des Kurses der Staatsregierung bei der Energiewende : Energie muss sauber, bezahlbar und sicher sein; Bürger möchten verstärkt zu den Themen Energieeinsparungen, energetische Sanierung/energiesparendes Bauen informiert werden und auch konkrete Anreize erhalten: Durch die Umfrage fühlt sich die Staatsregierung bestätigt, das 10.000- Häuser-Programm weiterzuverfolgen. Seite 11 von 16 Frage 3 Veröffentlichungsdatum 04.09.2013 Veröffentlichungsweise Pressekonferenz; http://www.vis.bayern.de/verbrauchermonitor/doc/Verbrauchermonitor_2013.pdf Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Seite 12 von 16 Ressort Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Umfrage-Nr. 1 Projektbezeichnung Soziale Landwirtschaft in Bayern Frage 1 Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Auftragnehmer xit GmbH Fragestellung Quantität und Qualität der landwirtschaftlichen Betriebe mit sozialer Landwirtschaft Zweck Darlegung der Potenziale von sozialer Landwirtschaft, Aufbau und Ausbau von Netzwerken zur Professionalisierung von landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich sozialer Landwirtschaft Dauer 8 Monate Kosten (netto) 25.000 Euro Befragtenanzahl Noch nicht bekannt Befragtenauswahl Gezielte Recherche Ergebnis in Kurzform Ergebnis im Dezember 2014 Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis – Frage 3 Veröffentlichungsdatum Dezember 2014 Veröffentlichungsweise – Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Seite 13 von 16 Umfrage-Nr. 2 Projektbezeichnung Diversifizierung in der Berglandwirtschaft Frage 1 Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Auftragnehmer Agrarsoziale Gesellschaft Göttingen Fragestellung Hofnachfolge in Betrieben der Berglandwirtschaft nach Betriebsform Zweck Beitrag für das Forschungsvorhaben: Bedeutung der Diversifizierung in der Berglandwirtschaft Dauer 5 Monate Kosten (netto) 20.000 Euro Befragtenanzahl 10 Tiefeninterviews Befragtenauswahl Gezielte Recherche Ergebnis in Kurzform Ergebnis im Dezember 2014 Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Konsequenzen der Hofnachfolge für die Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe in Berggebieten Frage 3 Veröffentlichungsdatum Dezember 2014 Veröffentlichungsweise Bericht im Internet Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Seite 14 von 16 Umfrage-Nr. 3 Projektbezeichnung Evaluation der Qualifizierung zur Gartenbäuerin in Bayern und ihrer Unternehmenspotenziale Frage 1 Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Auftragnehmer Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Fragestellung Ermittlung aller durch die Landwirtschaftsverwaltung qualifizierten Gartenbäuerinnen, Nutzung des Know-hows der Qualifizierung zur Einkommenserzielung bzw. zur gemeinwohlorientierten Steigerung der Lebensqualität auf dem Lande. Evaluation der Unternehmenspotenziale der "aktiven" Gartenbäuerinnen. Zweck Bestandsaufnahme zur Qualifizierung, Schlussfolgerungen für die Beratung Dauer 12 Monate Kosten (netto) Verwaltungsinterne Personalkosten Befragtenanzahl 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und 154 Gartenbäuerinnen Befragtenauswahl Gezielte Recherche Ergebnis in Kurzform Die Qualifizierung hinsichtlich der Angebotsschwerpunkte Vorträge und (Vor-) Führungen sollte beibehalten werden. Es lässt sich Einkommen erwirtschaften. Eine Professionalisierung der Gartenbäuerinnen ist zu beobachten. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Ergebnisse in Kurzform: 28 % der Qualifizierten sind unternehmerisch tätig; weitere 12 % nutzen die Qualifizierung bei der Umsetzung von weiteren Einkommenskombinationen wie z.B. Urlaub auf dem Bauernhof oder erlebnisorientierte Angebote; Konsequenz für die Beratung: Die Qualifizierung wird nur noch einmal pro Jahr an einem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeboten. Frage 3 Veröffentlichungsdatum s.u. Veröffentlichungsweise Interner Bericht an Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Juni 2014; Fortbildung der Beraterinnen in der Landwirtschaftsverwaltung: Juli 2014; LfL-Info-Schriftenreihe: ca. Dezember 2014 Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht vgl. Anlage 4 Seite 15 von 16 Ressort Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Umfrage-Nr. 1 Projektbezeichnung Evaluation des Kommunikationsplans des Europäischen Sozialfonds (ESF) Frage 1 Auftraggeber Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen Auftragnehmer FORSA Fragestellung Wie hoch ist der Bekanntheitsgrad des ESF in der Bevölkerung? Wie sind die Einstellungen gegenüber und der Kennt-nisstand zur Europäischen Union? Zweck Überprüfung, ob Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades erfolgreich waren. Dauer 03. bis 20.02.2014 Kosten (netto) 15.470 Euro Befragtenanzahl 1.501 Befragtenauswahl Deutschsprachige Personen in Bayern ab 14 Jahren (Zufallsstichprobe) Ergebnis in Kurzform Rund 38 % kennen den ESF, das sind deutlich mehr (+15 Prozentpunkte) als in 2009. Damit konnte eine Steigerung des Bekanntheitsgrads erreicht werden. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Zwar ist die Bekanntheit des ESF im Allgemeinen gestiegen, detaillierte Informationen zum ESF sind jedoch weitestgehend unbekannt. Dies wird in der Ausgestaltung zukünftiger Kommunikationsmaßnahmen zum ESF berücksichtigt. Frage 3 Veröffentlichungsdatum Veröffentlichung ist geplant Veröffentlichungsweise – Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/-bericht – Seite 16 von 16 Ressort Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (insoweit als Rechtsnachfolger des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit) Umfrage-Nr. 1 Projektbezeichnung Befragung der beruflich Pflegenden zur Errichtung einer Pflegekammer in Bayern Frage 1 Auftraggeber Damaliges Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Auftragnehmer Hochschule München mit Unterauftrag an Firma TNS Infratest Sozialforschung Fragestellung "Soll in Bayern eine Pflegekammer eingerichtet werden?" Zweck Erhebung eines repräsentativen Meinungsbilds der examinierten Pflegekräfte in Bayern zur Einführung einer Pflege-kammer Dauer April 2013 bis Juli 2013 Kosten (netto) 91.600 Euro Befragtenanzahl 1118 Befragtenauswahl Repräsentative Auswahl von Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen nach Einrichtungstyp, Träger der Einrichtung und regi-onaler Verteilung Ergebnis in Kurzform 50 % der Befragten sind für die Errichtung einer Pflegekammer, 34 % dagegen, 16 % unentschieden/keine Angabe. Frage 2 Folgerungen aus Umfrageergebnis Einberufung eines Runden Tisches "Pflegekammer"; Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Frage 3 Veröffentlichungsdatum November 2013 Veröffentlichungsweise Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayer. Landtags am 21.01.2014; Veröffentlichung im Internet auf Seite der Hochschule München (mittlerweile nicht mehr verlinkt) Grund der Nichtveröffentlichung – Anlage Ergebnistabelle/ -bericht Die Ergebnisse können dem Protokoll des Ausschusses für Gesundheit und Pflege des Bayer. Landtages am 21.01.2014 entnommen werden. Anlage 2 Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast 80335 München Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn Telefon (089) 5597-01 (Vermittlung) Telefax 5597-2322 E-Mail: poststelle@stmjv.bayern.de Internet: http://www.justiz.bayern.de Rechts- und Justizstandort Bayern attraktiver gestalten; hier: Anlage zum Bericht an den Bayerischen Landtag, Drs. 16/14588 Bericht Mit dem anliegenden Bericht möchte das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rechenschaft ablegen über die Maßnahmen, die es ergriffen hat um auf die Ergebnisse der Evaluierung des Rechts- und Justizstand- orts Bayern zu reagieren. Der Bericht beginnt mit einem kurzen Resumee zu den wesentlichen Ergebnisses der Umfragen. Den Hauptteil bildet das zweite Kapitel, in dem erläutert wird, wie die bayerische Justiz auf die Ergebnisse reagiert hat, bei denen Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Der dritte Teil beschreibt die Be- mühungen um einen zügigen Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Ab- schließend enthält der Bericht Informationen zu der Initiative "Rechts- und Justiz- standort Bayern", die nicht nur Mitinitiator der Evaluation war, sondern ein wesent- liches Vehikel für die Öffnung der Justiz nach außen und den konstruktiven Dialog mit den externen Partnern und Kunden der Justiz darstellt. 1. Wesentliche Ergebnisse der Evaluation des Rechts- und Justizstand- orts Bayern Die Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern ist ein gemeinsa- mes Projekt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der Vereini- gung der bayerischen Wirtschaft und der Rechtsanwaltskammern München und Bamberg. Der Anstoß für das Projekt kam unter anderem aus der Initi- ative "Rechts- und Justizstandort Bayern", einem auf Kooperation angeleg- ten Gremium, das im vierten Kapitel näher beschrieben wird. Das Projekt war darauf gerichtet, eine umfassende, aussagekräftige und belastbare Standortbestimmung der Bayerischen Justiz zu erhalten, die die Meinung der "Kunden" der Justiz und der Bevölkerung miteinbezieht. Dem Projekt lag die Überlegung zugrunde, dass seinen Rechtsstandort seriös nur an- preisen kann, wer seine Leistungen belegen kann. Gleichzeitig können be- darfsgerechte Verbesserungsvorschläge nur entwickelt werden, wenn die Schwachstellen identifiziert sind. Der Kern des Projektes bestand im We- - 2 - sentlichen aus zwei Arten von aufeinander abgestimmten und vergleichba- ren Umfragen:  Im November und Dezember 2011 wurden zeitgleich an 30 bayeri- schen Gerichten und Staatsanwaltschaften Befragungen bei Bür- gern und Rechtsanwälten durchgeführt. An dieser Kundenbefra- gung, die das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz eigenständig organisiert und ausgewertet hat, nahmen ins- gesamt 778 Bürger und 404 Rechtsanwälte teil. Mit dieser Befra- gung sollte die Meinung derjenigen erfasst werden, die unmittelbar vorher Justizkontakt hatten.  Im selben Zeitraum wurden in einer breit angelegten Telefonbefra- gung die Meinung der Bürger und in online-Befragungen die Mei- nung der Rechtsanwälte und der Unternehmen erhoben. 1.205 Bürger, 596 Rechtsanwälte und 481 Unternehmen beteiligten sich an den Erhebungen. Mit den Umfragen war ein externes Meinungs- forschungsinstitut, das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln con- sult GmbH, betraut. Sie waren darauf gerichtet, die Ansichten der Bevölkerung, auch und gerade der nicht mit Justizangelegenheiten befassten Befragten, zu erheben. Beide Umfragearten haben zur repräsentativen Ergebnissen geführt. Eine umfangreiche Auswahl der Ergebnisse aus beiden Umfragen ist seit Mai 2012 auf der Homepage des Staatsministeriums unter http://www.justiz- bayern.de/ministerium/projekte/ veröffentlicht. Einige Schlüssel-Erkenntnisse lassen sich wie folgt skizzieren:  Die Bürger und die Rechtsanwälte sind weit überwiegend mit der bayerischen Justiz zufrieden. Von den vor Ort befragten Bürgern sind 67% und von den telefonisch befragten Bürgern 70% mit der bayerischen Justiz zufrieden oder sehr zufrieden. In der Anwalt- schaft sind 84% der vor Ort bzw. 79% der allgemein befragten Rechtsanwälte zufrieden oder sehr zufrieden. - 3 -  Auch bei den Unternehmen überwiegen die mit der Justiz zufrie- denen. Die Zufriedenheit der Unternehmen bleibt mit 48 % Zufrie- denen gegenüber 38 % Unzufriedenen aber hinter der Zustimmung der Bürger und der Rechtsanwälte zurück.  Die Zufriedenheit der Unternehmen ist größenabhängig. Von den Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeiter sind nur 47 % mit der Justiz zufrieden, bei den Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sind es 63 %.  Die Zufriedenheit der Bürger und Unternehmen, die bereits Kontakt mit der Justiz hatten, ist stark erfolgsabhängig. So sind z.B. 78 % der Bürger, die mit ihrem Verfahren Erfolg hatten, zufrieden, wäh- rend in der Gruppe der nicht erfolgreichen Bürger die Gesamtzu- friedenheit nur 47 % beträgt.  Erfreulicherweise steigt die Zufriedenheit der Bürger und Unter- nehmen mit ihrer Reflexion über die Justiz. Der Anteil der telefo- nisch befragten Bürger, die mit der Justiz zufrieden sind, steigt im Laufe der Befragung von 70 % auf 78 %, der Anteil der zufriedenen Unternehmen wächst während der Befragung von 48 % auf 55 % an. Wer sich anhand der Fragen etwas tiefer mit der Justiz befasst, kommt also im Laufe dieses Prozesses tendenziell zu einem besse- ren Urteil.  Eine funktionierende Justiz ist für die Mehrzahl der Unternehmen ein eher wichtiger oder sogar sehr wichtiger Standortfaktor. So halten 63 % der Unternehmen eine funktionierende Ziviljustiz für die Frage, wo sie ihr Unternehmen ansiedeln, für sehr oder eher wich- tig.1 Mehr als jedes dritte Unternehmen hat sogar für "sehr wichtig" optiert.  94 % der bayerischen Unternehmen haben ihren bevorzugten Ge- richtsstand in Bayern. Von den Unternehmen, die auch in ande- 1 Für die anderen Verfahrensarten wurden folgende Werte ermittelt: Für 60 % der Unternehmen ist eine funktionierende Freiwillige Gerichtsbarkeit ein wichtiger Standortfaktor, für 54 % der Unter- nehmen sogar eine effektive Strafjustiz. - 4 - ren Ländern und Staaten prozessieren, haben nur sehr wenige po- sitive Erfahrungen gemacht, die sie in Bayern vermissen (5 Unter- nehmen). Die Mehrheit der Unternehmen hat angegeben, dass ihre Erfahrungen in Bayern positiver sind.  Neben der Frage nach der allgemeinen Zufriedenheit wurde auch die Zufriedenheit hinsichtlich wichtiger einzelner Aspekte abgefragt, wie "Neutralität und Objektivität", "Transparenz", "Serviceorientie- rung" und "Schnelligkeit". Im direkten Vergleich dieser Merkmale ist es jeweils die Neutralität und Objektivität, mit der die Bürger, Un- ternehmen und Rechtsanwälte am zufriedensten sind.2  Wie im Berichtsauftrag des Landtags erwähnt, zeigen sich in der Tat sowohl die Bürger als auch besonders die Unternehmen mit der Verfahrensdauer vergleichsweise unzufrieden. Bei den allgemein befragten Bürgern sind nur 47 %, bei den Unternehmen ist nur knapp ein Drittel mit der Schnelligkeit der Justiz zufrieden. Jedoch zeigt der Vergleich der vermuteten mit der tatsächlichen Ver- fahrensdauer, dass sowohl die Bürger als auch die Unternehmen ihrer Bewertung deutlich längere durchschnittliche Verfahrensdau- ern zugrunde gelegt haben, als sie der Wirklichkeit entsprechen. Exemplarisch veranschaulicht dieses Phänomen die Tabelle zu den Ergebnissen der Unternehmensbefragung3 für die Ziviljustiz4: 2 So sind 82 % bzw. 78 % der Rechtsanwälte mit der Neutralität und Objektivität zufrieden, 65 % bzw. 62 % der Bürger und 52 % der Unternehmen. 3 Auch bei den Bürgern zeigen sich ähnliche Fehleinschätzungen: So glauben die Bürger, dass die Zivilverfahren vor dem Amtsgericht durchschnittlich 8,1 Monate und vor dem Landgericht 10,3 Monate dauern. Das Phänomen existiert in gleichem Umfang bei den Strafverfahren. 4 Der Tabelle liegen die objektiven Verfahrensdauern in Bayern aus dem Jahr 2010 zugrunde. - 5 - durchschnittli- che Dauer in Monaten geschätzte Istdauer Solldauer tatsächliche Istdau- er Istdauer mit streiti- gem Urteil Amtsgericht 13,5 6,4 3,9 5,9 Landgericht 18,0 14.0 7,8 (Zivilkam- mer) 6,5 (Kammer für Handelssachen 12,5 Die Justiz ist also objektiv schneller als ihr Ruf. Sogar den Wunsch- vorstellungen der Bürger und Unternehmen wird die Justiz im Durchschnitt fast überall gerecht oder übertrifft diese sogar. Wie die fünfte Spalte zeigt, lässt sich die Einschätzung der Unternehmen auch nicht dadurch erklären, dass in die Ist-Statistik auch sehr schnell zu erledigende Verfahren (Klagerücknahme etc.) eingehen, die die Durchschnittsdauer senken. Denn auch wenn man all diese Verfahren herausrechnet und nur die Verfahren, die mit einem strei- tigen Endurteil enden, betrachtet, unterschreitet deren Dauer im Schnitt noch immer die Wunschvorstellung der Unternehmen. Die Justiz hat daher ein Image-Problem: Viele Unternehmen und zahl- reiche Bürger sind mit Verfahrensdauern unzufrieden, die es so nicht gibt; im Durchschnitt sind die Verfahren tatsächlich noch schneller, als Bürger und Unternehmen es sich wünschen.  Von den vier abgefragten Aspekten Schnelligkeit, Transparenz, Neutralität und Serviceorientierung ist bei den allgemein befragten Rechtsanwälten die Zufriedenheit mit der Serviceorientierung am geringsten. Nur etwa die Hälfte der befragten Anwälte ist hier zu- frieden. Deutlich besser schneidet die Justiz in Bezug auf die Ser- viceorientierung bei denjenigen Rechtsanwälten ab, die vor Ort di- rekt nach einem Termin befragt wurden. Von ihnen sind 70 % mit der Serviceorientierung zufrieden. Bei allen wesentlichen Verfah- rensarten (Zivilsachen Amtsgericht, Zivilsachen Landgericht, Straf- sachen Amtsgericht, Strafsachen Landgericht und Familiensachen Amtsgericht) sind sogar jeweils ca. 80 % der vor Ort befragten An- wälte mit der Serviceorientierung zufrieden. Die Zufriedenheit der - 6 - Anwälte mit dem Service in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt insgesamt bei 83 %.  Bewertung der Leistung der Rechtsanwälte Sowohl die Bürger als auch die Unternehmen waren gebeten wor- den, nicht nur die Bayerische Justiz, sondern auch die Bayerische Anwaltschaft zu bewerten. Bei beiden Gruppen ist die überwiegen- de Mehrzahl mit allen Aspekten der Leistung ihrer Rechtsanwälte sehr oder eher zufrieden. Die Gesamtzufriedenheitswerte bewegen sich hier zwischen 87 % (Schnelligkeit) und 92 %(Serviceorientie- rung. 2. Schlussfolgerungen und Umsetzungsprojekte Die Erhebung der Daten war ein notwendiger, aber nur ein erster Baustein des Projektes. Der Erfolg einer Evaluation hängt vor allem davon ab, ob es gelingt, im Rahmen der Analyse und Bewertung der Ergebnisse zu konkre- ten Verbesserungsmaßnahmen zu gelangen und diese auch umzusetzen. Denn insgesamt hat die Evaluation zwar erfreuliche Einschätzungen für die Justiz in Bayern erbracht. Insbesondere das Grundvertrauen der Be- völkerung in die Justiz ist sehr erfreulich. In einzelnen Bereichen trat aber Verbesserungsbedarf zu Tage. Das gilt vor allem für die Themenkomplexe:  Verfahrensdauer, insbesondere Minderung der Anzahl der langen und überlangen Verfahren auf das unvermeidbare Minimum  Unzufriedenheit der Wirtschaft  Erreichbarkeit des Justizpersonals  Umgang mit Zeugen  Berücksichtigung der Opferbelange und  Effizienz der Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Umsetzung der aus den Evaluationsergebnissen zu ziehenden Schlüs- sen ist noch keineswegs abgeschlossen. In einigen Bereichen handelt es sich um Daueraufgaben, die - wie die Reduktion der Anzahl überlanger Verfahren - die Justiz seit Jahren beschäftigen. Nachfolgend die Maßnah- - 7 - men, die die Bayerische Justiz seit Vorliegen der Ergebnisse umgesetzt hat oder beabsichtigt: a) Gezieltere Personaleinsatzsteuerung Die erhobenen Daten zeigen, dass die durchschnittlichen Verfah- rensdauern in allen Verfahrensarten und Instanzen erfreulich kurz sind und die Erwartungshaltung der Bürger und Unternehmen an eine schnelle Justiz sogar unterschreiten. Die Zufriedenheit der Kunden mit dem Tempo der durchschnittlichen Sachbearbeitung stimmt mit den Spitzenwerten, die die bayerische Justiz im Län- dervergleich belegt, überein. Denn mit Ausnahme der landgericht- lichen Zivilverfahren - hier belegt Bayern den zweiten Platz - wer- den die erstinstanzlichen Zivil- und Strafverfahren in keinem ande- ren Land so schnell erledigt wie in Bayern. Dass die Bürger5 und erst recht die Unternehmen6 der Bayerischen Justiz in Sachen Schnelligkeit nur mittelmäßige Zensuren ausstellen, kann daher kaum an den durchschnittlichen Verfahrensdauern liegen. Vielmehr beeinflussen offenbar selbst bei einer herausragenden Gesamtleis- tung einige wenige sehr lang dauernde Verfahren das Image der Justiz in der Öffentlichkeit nachhaltig. Der Fokus der Bemühun- gen ist daher darauf gerichtet, lange und überlange Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Richterwechsel und sonstige Fehlzeiten sind neben verfahrens- rechtlichen Umständen - wie der Einschaltung von Sachverständi- gen und des Prozessverhaltens der Parteien - die häufigsten Ursa- chen für überlange Verfahren. Ein an die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Rechts- gebiete angepasster Personaleinsatz kann zur Vermeidung über- langer Verfahrensdauern beitragen. Grundsätzlich sollen Richter 5 Von den vor Ort befragten Bürgern sind 53 % mit der Schnelligkeit der Justiz zufrieden, 39 % sind es nicht. Bei den telefonische befragten Bürgern sind 47 % mit der Schnelligkeit zufrieden, 39 % sind es nicht. 6 30 % der Unternehmen sind mit der Schnelligkeit der Justiz zufrieden, 59 % sind es nicht. Bei den großen Unternehmen (ab 50 Mitarbeiter) sind 42 % mit der Schnelligkeit zufrieden, 51 % sind es nicht. - 8 - und Staatsanwälte fachlich flexibel sein und gerade in jüngeren Berufsjahren unterschiedliche Erfahrungen bei Gericht und Staats- anwaltschaft sammeln können. Als Orientierungsrahmen für einen fachlichen Wechsel sind 3 Jahre vorgesehen. Da häufige Richter- wechsel dazu beitragen können, dass Verfahren überlang dauern, sind nach den neuen Personalentwicklungsgrundsätzen für Richter und Staatsanwälte gerade in Spezialbereichen aber auch längere karrierefördernde Verweildauern möglich. Bei diesen Spezialberei- chen handelt es sich beispielsweise um das Patentrecht und den gewerblichen Rechtsschutz, das Insolvenzrecht eine Tätigkeit im Schwurgericht, das Wirtschaftsstrafrecht und das Familienrecht. Zum anderen wurden auch die Instrumente zur Überwachung der Verfahrensdauern weiter ausgebaut. So wurden insbesondere die Grundsätze, Abläufe und Hilfsmittel für die in einem sechsjährigen Turnus bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgenomme- nen Geschäftsprüfungen grundlegend überarbeitet und fortge- schrieben. Ferner hat das Staatsministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz im Jahr 2008 flächendeckend das kennzahlenge- stützte Informationssystem KISS eingeführt. Das System enthält zahlreiche relevante Leistungs-, Statistik- und Organisationsdaten, die für die Steuerung eines Gerichts bzw. einer Staatsanwaltschaft von Bedeutung sind (sog. "Kennzahlen"). Auffällige Abweichungen von relevanten Vergleichswerten werden bei den insoweit geeigne- ten Kennzahlen systematisch durch Farben hervorgehoben (sog. "Frühwarn- bzw. Ampelsystem"). KISS ermöglicht somit den Ver- antwortlichen vor Ort wie auch den Aufsichtsbehörden eine viertel- jährliche Überprüfung der Entwicklung der Verfahrensdauern. Um eine lückenlose Nutzung des Systems zu gewährleisten und ggf. zeitnahe Gegenmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden zu er- möglichen, wurde das System im Jahr 2012 deshalb mit förmlichen Berichtspflichten unterlegt. Selbstverständlich wird bei allen zu tref- fenden Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit gewahrt. Sowohl für das Zivilverfahren als auch für das Strafverfahren wer- den derzeit einzelne rechtspolitische Initiativen geprüft, die für beide Verfahrensordnungen Änderungen des Rechts der Richterab- - 9 - lehnung und für das Strafverfahren zusätzlich eine Änderung im Recht der Pflichtverteidigung zum Gegenstand haben. Die Ände- rungen sollen der Beschleunigung der Verfahren dienen und rechtsstaatlich vermeidbare Verfahrensverzögerungen verhindern. Für den strafrechtlichen Bereich hat sich die Konferenz der Justiz- ministerinnen und Justizminister diese Vorschläge bereits mit Be- schluss vom 15. November 2012 zu eigen gemacht und die Bun- desregierung zur Umsetzung in der Strafprozessordnung aufgefor- dert. Ein erheblicher Teil der vor Ort befragten Rechtsanwälte - je nach Verfahrensart zwischen 42 % und 64 % - war mit der Schnelligkeit der Kosten- und Vergütungsfestsetzung nicht zufrieden. Dieses Ergebnis wurde zunächst mit den Vertretern der Rechtsanwalts- kammern München, Nürnberg und Bamberg eingehend erörtert. Diese Gespräche ergaben aber kein klares Bild über die objektive Häufigkeit langer Kostenfestsetzungsverfahren und geeignete Ab- hilfemaßnahmen. Aus diesem Grund wurde es übereinstimmend als zielführend betrachtet, zunächst anhand der Analyse konkreter Einzelfälle aus der Praxis, die Ursachen für diese Bewertung zu eruieren. Diese Fallanalysen anhand von konkreten Vorgängen, die Anwälte benannt haben, finden derzeit statt. Sobald die Ursachen auf dem Tisch liegen, werden sinnvolle Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Unabhängig davon wurde die gerichtliche Praxis an eine Bekanntmachung des Staatsministeriums der Justiz und für Ver- braucherschutz zur Beschleunigung dieser Verfahren erinnert. b) Unzufriedenheit der Wirtschaft Zur Analyse der Umfrageergebnisse hat das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den strukturierten Dialog mit inte- ressierten bayerischen Unternehmen gesucht. Gemeinsam mit der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e.V. wurden im Oktober und November 2012 drei regionale Gesprächsforen in München, Nürnberg und Bamberg durchgeführt. Die Gespräche dienten vor allem der Ursachenforschung und der Erörterung von Abhilfemaß- - 10 - nahmen. Für die tendenzielle Unzufriedenheit der Unternehmen kristallisierten sich zwei Aspekte heraus: o Gewünschte Stärkung der nicht-juristischen Sachkunde der Richter, vor allem bei technisch-dominierten Sachverhal- ten (Bauprozess, Ingenieurprozess, Wirtschaftsverfahren) o und Verfahrensdauer. Viele Unternehmen wünschen sich eine Verbesserung des Grund- verständnisses der Richter für technische oder wirtschaftliche Sachverhalte. Für unnötige Verfahrensverzögerungen machen die Unternehmen neben den Reibungsverlusten durch Richterwechsel und organisatorischen Fragen (z.B. Terminbestimmung) vor allem den Sachverständigenbeweis verantwortlich. Zumindest in einigen Spezialgebieten seien zu wenige Sachverständige mit teilweise zweifelhafter Qualifikation tätig, Sachverständige würden ferner teilweise unzureichend durch die Richter angeleitet. Im Laufe der Erhebung des Sachverständigenbeweises käme es deshalb zu vermeidbaren Verzögerungen. Bereits im Jahr 2011 hat das Bayerische Staatsministerium der Jus- tiz und für Verbraucherschutz bilaterale Gespräche mit bayeri- schen DAX-Unternehmen geführt, um zu eruieren, ob und ggf. aus welchen Gründen Unternehmen andere Formen der Streitbei- legung der Justiz vorziehen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse decken sich größtenteils mit denen aus den Regionalgesprächen: So wurde der Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit seitens der DAX- Unternehmen v.a. darin gesehen, dass überlange Verfahrensdau- ern vermieden, Richterwechsel ausgeschlossen und die Spruch- körper mit Spezialisten (Jurist als Vorsitzender, Fachleute der be- treffenden Branche als Beisitzer) besetzt werden können. Auch eine umfangreiche Untersuchung der Oberlandesgerichte Hamm, Jena, Nürnberg und des Kammergerichts in Berlin aus dem Jahr 2012 zu langdauernden Zivilverfahren bestätigt den Eindruck aus den Regionalgesprächen. Denn diese Untersuchung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die von den Unternehmen ge- - 11 - nannten Aspekte (Richterwechsel und Widrigkeiten / Unzulänglich- keiten bei der Erhebung des Sachverständigenbeweises) tatsäch- lich die Hauptgründe für Verfahrensverzögerungen im Zivilprozess sind. Um die im Dialog mit den Unternehmen erarbeiteten Verbesse- rungsansätze zu vertiefen und zur Umsetzungsreife zu bringen, wurde im Rahmen der Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern (vgl. hierzu ausführlich im vierten Abschnitt) im Dezember 2012 ei- ne Arbeitsgruppe "Steigerung der Attraktivität des Rechts- und Justizstandortes für die Wirtschaft" eingesetzt, die sich aus- schließlich diesem Thema widmet. Die Diskussion des Themas in der Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern dauert also noch an. c) Erreichbarkeit des Justizpersonals Bei den mit Zivilsachen befassten Amts- und Landgerichten ist nur in etwa die Hälfte der allgemein befragten Rechtsanwälte7 mit der telefonischen Erreichbarkeit des Justizpersonals zufrieden. Dazu wurden folgende Maßnahmen getroffen:  Für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Geschäftsbe- reichs wurden einheitliche Mindestsprechzeiten von werktäglich 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr vorgegeben. Von dieser Regelung aus- genommen bleiben die amtsgerichtlichen Zweigstellen. Wie be- reits bisher sind Sprechzeiten bürgerfreundlich und flexibel zu handhaben.  Während der festgelegten Sprechzeiten muss die (telefonische) Erreichbarkeit derjenigen Bediensteten zuverlässig gewährleis- tet sein, deren dienstliche Tätigkeit typischerweise mit Publi- kumsverkehr verbunden ist. Insbesondere muss die Erreichbar- keit der Serviceeinheiten während der festgelegten Sprechzei- 7 Zivilsachen: Amtsgericht: 50 % zufrieden, 48 % unzufrieden, Landgericht: 52 % zufrieden, 45 % unzufrieden), bei Oberlandesgericht 70 % zufrieden, 23 % unzufrieden; Strafsachen: Amtsgericht: 57 % zufrieden, 42 % unzufrieden, Landgericht: 62 % zufrieden, 31 % unzufrieden - 12 - ten sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit kann auch unter Nut- zung geeigneter technischer Hilfsmittel (Mailbox, Rufumleitung, Rufweiterleitung) sichergestellt werden.  Die Erreichbarkeit außerhalb der Mindestsprechzeiten hängt ört- lich und zeitlich von der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäf- tigung und Tele- und Wohnraumsarbeitsplätzen zur Vereinbar- keit von Familie und Beruf ab. Diese Maßnahmen wurden bei der gemeinsamen Dienstbespre- chung am 10./11. Oktober 2012 mit den Präsidenten der Landge- richte und Amtsgerichte und den Leitern der Staatsanwaltschaften vereinbart; sie befinden sich in der Umsetzung. d) Umgang mit Zeugen Der Umgang der Richter und Staatsanwälte mit Zeugen wurde überwiegend positiv8 bewertet. Bestnoten erhielten außerdem die Zeugenbetreuungsstellen9; nur 8 % der Zeugen haben aber ange- geben, die Zeugenbetreuungsstelle genutzt zu haben. Nach der vom Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hierzu geführten Statistik ist die Anzahl der erfassten persönlichen und te- lefonischen oder schriftlichen Kontakte mit Zeugenbetreuern tat- sächlich seit Jahren zurückgegangen. Die überwiegende Mehrzahl der vor Ort befragten Zeugen empfand die Wartezeit, die im Durchschnitt 26 Minuten betrug, als angemes- sen.10 Aber nur 18 % der befragten Zeugen, die aus ihrer Sicht un- angemessen lang warten mussten, hatten eine Begründung für die Wartezeit erhalten.11 8 Im Einzelnen: 72 % der Zeugen fanden die Befragung durch den Richter freundlich , nur 15 % empfanden sie als unfreundlich. 64 % der Zeugen sind der Ansicht, dass der Richter sich genügend Zeit genommen hat, 23 % verneinten diese Frage. 66 % der Zeugen bewerten die Befragung durch den Richter insgesamt positiv, 19 % negativ. 9 85 % der Bürger, die Zeugenbetreuungsstellen in Anspruch genommen haben, bewerteten sie als sehr oder eher gut, 53% davon sogar als sehr gut. Nur 8 % waren mit der Leistung der Zeugenbe- treuungsstellen unzufrieden. 10 58 % der Zeugen halten die Wartezeit für angemessen, 24 % nicht. 11 64 % derjenigen, die die Wartezeit für unangemessen halten, geben an, keine Begründung erhal- ten zu haben. - 13 - Folgende Abhilfemaßnahmen wurden am 10./11. Oktober 2012 mit den Präsidenten der Landgerichte und Amtsgerichte und den Lei- tern der Staatsanwaltschaften vereinbart und befinden sich seither in der Umsetzung:  In die Ladungen zum Termin wird ein deutlicher, leicht verständ- licher und drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf die Möglichkeit aufgenommen, sich an die Zeugenbetreuungsstelle zu wenden. Dabei wird bereits in der Ladung die Telefonnum- mer des Ansprechpartners angegeben.  Im Gerichtsgebäude wird durch eine klare Beschilderung auf das Büro der Zeugenbetreuungsstelle hingewiesen.  Das Pfortenpersonal erteilt entsprechende Auskünfte.  Das gesamte Justizpersonal wird bei Dienstbesprechungen, in Einführungstagungen für Richter und Staatsanwälte über Ziele, Aufgaben und Einsatz der Zeugenbetreuungsstellen informiert.  Durch Öffentlichkeitsarbeit werden Aufgaben und Arbeitsweise der Zeugenbetreuung bekannt gemacht.  Zeugen sollen nachvollziehbare Begründungen für längere War- tezeiten gegeben werden. Bereits im Ladungsformblatt wird auf die Möglichkeit von Wartezeiten hingewiesen.  Die Wartebereiche in den Gerichtsgebäuden werden nach Mög- lichkeit ansprechend gestaltet (ausreichende Sitzmöglichkeiten, Getränkeautomat, Broschürenständer).  In den "Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden" wird besonderes Augenmerk auch auf die Gestaltung der Wartebe- reiche in den Gerichtsgebäuden gelegt werden. e) Berücksichtigung der Opferbelange Bei den betroffenen Bürgern12 als auch in der Bevölkerung allge- mein13 war eine beträchtliche Minderheit der Auffassung, dass die 12 Von den vor Ort befragten Opferzeugen ist die Mehrheit von 52 % der Ansicht, dass der Richter ihre persönliche Situation als Opfer gut berücksichtigt hat, 38 % der Opferzeugen beklagen aber eine eher oder sehr schlechte Berücksichtigung ihrer Situation durch den Richter. Die Handhabung durch den Staatsanwalt und Rechtsanwalt wird fast genauso bewertet. - 14 - Justiz die Belange der Opfer sehr oder eher schlecht berücksichtigt. Anders sieht es bei den Rechtsanwälten aus, von denen 76 % die Berücksichtigung der Opferbelange positiv bewerten. Nichtsdestot- rotz besteht Handlungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe hat sich mit der Frage befasst, wie die Situation verbessert werden kann. Die aus Ministeriumsvertretern, Strafrich- tern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Vertretern von Opferver- bänden bestehende Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Juli 2012 auf- genommen und im Dezember 2012 einen Abschlussbericht vorge- legt. Im Rahmen der Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern Ende 2011 wurde auch die Berücksichtigung der Opferbelange durch die Justiz bewertet. Bei den betroffenen Bürgern14 als auch in der Bevölkerung allgemein15 war eine beträchtliche Minderheit der Auffassung, dass die Justiz die Belange der Opfer sehr oder eher schlecht berücksichtigt. Anders sieht es bei den Rechtsanwälten aus, von denen 76 % die Berücksichtigung der Opferbelange positiv bewerten. Nichtsdestotrotz besteht Handlungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe hat sich mit der Frage befasst, wie die Situation verbessert werden kann. Die aus Ministeriumsvertretern, Strafrichtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Vertretern von Opferverbänden bestehende Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Juli 2012 aufgenommen und im Dezember 2012 einen Abschlussbericht vorgelegt. Auf Grundlage des Abschlussberichts erachtet das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz folgende Maßnahmen für wichtig bzw. hat bereits mit der Umsetzung begonnen: 1. Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte: 13 47 % der Bevölkerung halten die Berücksichtigung der Opferbelange durch die bayerischen Ge- richte für angemessen, 41 % sind aber der Ansicht, dass die Opferbelange nicht hinreichend berück- sichtigt werden. 14 Von den vor Ort befragten Opferzeugen ist die Mehrheit von 52 % der Ansicht, dass der Richter ihre persönliche Situation als Opfer gut berücksichtigt hat, 38 % der Opferzeugen beklagen aber eine eher oder sehr schlechte Berücksichtigung ihrer Situation durch den Richter. Die Handhabung durch den Staatsanwalt und Rechtsanwalt wird fast genauso bewertet. 15 47 % der Bevölkerung halten die Berücksichtigung der Opferbelange durch die bayerischen Gerichte für angemessen, 41 % sind aber der Ansicht, dass die Opferbelange nicht hinreichend berücksichtigt werden. - 15 - Richter und Staatsanwälte sollen in Fortbildungsveranstaltungen stärker für die Belange des Opferschutzes und die Wiedergutmachung im Strafverfahren sensibilisiert werden. Im Dezember 2012 fand in Bayern eine eintägige zentrale Fortbildungsveranstaltung für Richter und Staatsanwälte zum Täter-Opfer-Ausgleich statt, in der das Institut des Täter-Opfer-Ausgleichs aus unterschiedlichen Sichtweisen näher beleuchtet wurde. Ferner wurde im Jahr 2012 für Strafrichterinnen und -richter auf Landesebene eine Fortbildungsveranstaltung zum Adhäsionsverfahren angeboten. Diese Veranstaltung wird auch 2013 angeboten und wird künftig in geeigneten Abständen wiederholt werden. Für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird im September 2013 auf Landesebene ein zweitägiges Seminar zum Thema "Opferschutz und Opferrechte im Strafverfahren" angeboten. Darin sollen insbesondere behandelt werden:  Rechtliche Rahmenbedingungen des Opferschutzes im Strafprozess (z.B. Nebenklage, Opferanwalt, Zeugenbeistand, Ausschluss der Öffentlichkeit , Geheimhaltung, schonende Befragung, etc.)  Videovernehmung  Wiedergutmachung im Strafverfahren (u.a. Täter-Opfer-Ausgleich, Ad- häsionsverfahren  Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Veranstaltung soll künftig jährlich angeboten und um aktuelle Themen fortgeschrieben werden. Bayerischen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten stehen außerdem Fortbildungsveranstaltungen mit Opferschutzinhalten an der Deutschen Richterakademie offen (so z.B. die bereits für 2014 geplanten Tagungen "Das Opfer in der Strafrechtspflege"; "Strafzumessung, Opferschutz und Adhäsion"). Darüber hinaus wollen auch die Rechtsanwaltskammern ihre Mitglieder für das Adhäsionsverfahren sensibilisieren. 2. Formblatt für die Antragstellung im Adhäsionsverfahren: - 16 - Zur Erleichterung der Antragstellung im Adhäsionsverfahren sollen anwenderfreundliche Antragsformulare entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. Das StMJV wird sich hier aktiv an der Erarbeitung bundesweit einheitlicher Formulare beteiligen, die von Sachsen-Anhalt als Vorsitz der Arbeitsgruppe "Intensivierung der Opferhilfe" in Aussicht gestellt wurde und auch in den Empfehlungen der Arbeitsgruppe an die Herbstjustizministerkonferenz 2012 enthalten war. Mit Sachsen-Anhalt wurde diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen und Unterstützung zugesagt. Von dort ist beabsichtigt, die Thematik noch im Sommer 2013 anzugehen. 3. Verletztenmerkblatt: Das bundesweit einheitliche Merkblatt über Rechte von Verletzten und Ge- schädigten in Strafverfahren enthält bereits die für den Geschädigten wesentlichen Informationen. Es wird regelmäßig von der Polizei in einem frühen Stadium ausgehändigt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Das StMJV hat sich zur Mitwirkung an einer Arbeitsgruppe bereit erklärt, die eine Aktualisierung und Überarbeitung des Merkblatts, insbesondere auch mit Blick auf das im Mai 2013 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) prüfen wird. 4. Bindende Wirkung der strafgerichtlichen Feststellungen: Eine begrenzte Bindungswirkung strafgerichtlicher Feststellungen für den Zivilprozess erscheint wichtig, um eine Wiederholung der Beweisaufnahme (einschließlich belastender Zeugenvernehmungen des Opfers) sowie divergierende Entscheidungen zu vermeiden. Das StMJV will daher einen nochmaligen Vorstoß im Bundesrat für einen neuen § 286 Absatz 3 ZPO16 unternehmen, mit dem eine begrenzte Bindungswirkung des Strafurteils für den Zivilprozess erreicht werden soll. Ein entsprechender Vorschlag in dem vom Bundesrat am 11. Juli 2003 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (Justizbeschleunigungsgesetz) war seinerzeit im Rechtsaussschuss des Bundestages gescheitert. 16 "(3) An tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Straferkenntnisses, auf denen dieses beruht, ist das Gericht gebunden, wenn der Grund des Anspruchs aus demselben Lebenssachverhalt hergeleitet wird. Eine Bindungswirkung besteht nicht, soweit das Gericht Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen hat oder soweit Rechtsgründe eine abweichende Beweiswürdigung oder eine erneute Beweiserhebung gebieten." - 17 - 5. Zeugenbetreuungsstellen und praktische Maßnahmen: Der Bekanntheitsgrad der Zeugenbetreuungsstellen und deren Inanspruchnahme sollen gesteigert sowie Wartezeiten für Zeugen bei Gericht so erträglich wie möglich gemacht werden. Folgende Maßnahmen wurden am 10./11. Oktober 2012 mit den Präsidenten der Landgerichte und Amtsgerichte und den Leitern der Staatsanwaltschaften vereinbart und befinden sich seither in der Umsetzung:  In die Ladungen zum Termin wird ein deutlicher, leicht verständlicher und drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf die Möglichkeit aufgenommen , sich an die Zeugenbetreuungsstelle zu wenden. Dabei wird bereits in der Ladung die Telefonnummer des Ansprechpartners angegeben.  Im Gerichtsgebäude wird durch eine klare Beschilderung auf das Büro der Zeugenbetreuungsstelle hingewiesen.  Das Pfortenpersonal erteilt entsprechende Auskünfte.  Das gesamte Justizpersonal wird bei Dienstbesprechungen, in Einfüh- rungstagungen für Richter und Staatsanwälte über Ziele, Aufgaben und Einsatz der Zeugenbetreuungsstellen informiert.  Durch Öffentlichkeitsarbeit werden Aufgaben und Arbeitsweise der Zeugenbetreuung bekannt gemacht.  Zeugen sollen nachvollziehbare Begründungen für längere Wartezeiten gegeben werden. Bereits im Ladungsformblatt wird auf die Möglichkeit von Wartezeiten hingewiesen.  Die Wartebereiche in den Gerichtsgebäuden werden nach Möglichkeit ansprechend gestaltet (ausreichende Sitzmöglichkeiten, Getränkeautomat , Broschürenständer).  In den "Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden" wird besonderes Augenmerk auch auf die Gestaltung der Wartebereiche in den Gerichtsgebäuden gelegt werden. 6. Informationsveranstaltungen für Bürger: Auf lokaler Ebene sollen Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger organisiert werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welche Rechte man als Opfer einer Straftat hat, an wen man sich wenden und wo man Unterstützung erlangen kann. Eine erste Veranstaltung zu dem Thema "Opfer einer Straftat - Angst/Scham/Hilfe/Rechte" hat am 7. März 2013 in Fürth stattgefunden. Das - 18 - StMJV hat hier gemeinsam mit dem Sicherheitsbeirat der Stadt Fürth zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, bei der Vertreterinnen und Vertreter der Jus- tiz, Medizin, Polizei, Opferverbände, Anwaltschaft sowie Betroffene über dieses Thema debattiert und informiert haben. Weitere Veranstaltungen in anderen Städten sind geplant, wobei auch dort an vorhandene Strukturen vor Ort angeknüpft werden soll und die Ausgestaltung im Einzelnen unterschiedlich sein kann. Die nächste Veranstaltung wird voraussichtlich in Würzburg stattfinden. 7. Sicherstellung von Mitteilungen an Opfer: Nach § 406d Absatz 2 StPO sind dem Opfer auf Antrag neben der Anordnung von Kontaktverboten gegen den Verurteilten insbesondere auch die Beendi- gung freiheitsentziehender Maßnahmen oder erstmalige Vollzugslockerungen und Urlaub mitzuteilen. Um diese Mitteilungen an das Opfer sicherzustellen, hat das StMJV mit Schreiben vom 3. August 2012 an die Justizvollzugsanstalten und die Staatsanwaltschaften nochmals an die 2005 festgelegte Verfahrensweise erinnert. Diese betrifft die Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Justizvollzugsanstalt und legt fest, dass die Justizvollzugsanstalt die Auskünfte über die Beendigung freiheitsentziehende Maßnahmen und erstmalige Vollzugslockerungen und Urlaub erteilt. Darüber hinaus wird künftig die Anschrift des Auskunftsberechtigten im Verfahren IT-Vollzug für die Justizvollzugsanstalten im Bereich der Adressen erfasst. Zwischenzeitlich hat sich auch der zuständige Ausschuss für die Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren am 26./27. Februar 2013 mit dieser Thematik befasst. Derzeit wird geprüft, ob weitere Verbesserungen im Rahmen der für die Staatsanwaltschaften geltenden elektronischen Anwendungen "web.sta" (gilt u.a. in Bayern) und "mesta" möglich sind. Ggf. könnte bei jedem Aufruf des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft auf einen entsprechenden Informationsantrag hingewiesen werden. Im Übrigen werden die Informationsrechte des Verletzten durch das StORMG auf erneute Vollzugslockerungen und Urlaub (über die erstmalige Gewährung hinaus) erweitert. 8. Rechtliches Gehör für Opfer: - 19 - Unterstützt wird die im StORMG vorgesehene Regelung, wonach Opferzeugen in § 69 Abs. 2 StPO ausdrücklich das Recht erhalten, in der Vernehmung die Auswirkungen der Tat auf sie zu schildern. Dies gibt dem Opfer die - häufig als wichtig empfundene - Möglichkeit, seine Betroffenheit und die persönlichen Folgen der Tat vor Gericht zu schildern. f) Effizienz der Zwangsvollstreckungsverfahren Die Zwangsvollstreckung wurde von den vor Ort befragten Rechts- anwälten deutlich schlechter bewertet als die sonstige Ziviljustiz. Insbesondere die Effizienz der Mobiliarvollstreckung17 als auch die Schnelligkeit der Antragserledigung18 wurde von der deutlichen Mehrzahl der Anwälte negativ benotet. Diese Bewertungen fallen umso mehr ins Gewicht, als sich die überwiegende Mehrzahl der Anwälte mit vielen Aspekten der Ziviljustiz (Kommunikation mit den Richtern, Vorbereitung der Verhandlung, Verständlichkeit der Ent- scheidungsbegründungen, Pünktlichkeit, Zeitnähe der Entschei- dung, Serviceorientierung) sehr oder eher zufrieden gezeigt hat. Mit all den genannten Aspekten sind beispielsweise ca. jeweils 80 % der Anwälte zufrieden. Erst Recht gilt das für die Freiwillige Ge- richtsbarkeit, bei der die Zufriedenheit der Anwälte zwischen 76 % (Schnelligkeit) und 89 % (Zeit für Sachvortrag) schwankt. Vor diesem Hintergrund wirft das Evaluationsergebnis zur Zwangs- vollstreckung die Frage nach den Ursachen auf. Hier ist zu berück- sichtigen, dass die Reformbedürftigkeit des Zwangsvollstreckungs- verfahrens bereits vor Jahren erkannt wurde. Es wurde daher u.a. das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvoll- streckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2258) verabschiedet, das in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es bringt einige wesentliche Verbesserungen mit sich. Als Bei- spiel sei nur die Möglichkeit genannt, die Vermögensauskunft des Schuldners schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens einzu- holen, so dass der Gläubiger gezielter und damit effektiver bei der Zwangsvollstreckung vorgehen kann. Da das Gesetz zum Zeitpunkt 17 Nur 20 % der Anwälte halten die Mobiliarvollstreckung für effizient, die Mehrheit von 70 % ist mit der Effizienz unzufrieden. 18 31 % der Anwälte sind mit dem Tempo der Antragserledigung zufrieden, 66 % sind es nicht. - 20 - der Durchführung der Umfragen noch nicht in Kraft war, bezieht sich die Evaluation im Hinblick auf das Recht des Zwangsvollstre- ckungsverfahrens auf eine mittlerweile veraltete Rechtslage. Dementsprechend ergab eine in Reaktion auf das Evaluationser- gebnis im Frühjahr 2012 bei der gerichtlichen Praxis durchgeführte Konsultation, dass momentan übereinstimmend kein Bedürfnis für wesentliche Änderungen im Bereich des Zwangsvollstreckungs- rechts gesehen wird. Alle Stellungnahmen sprachen sich dafür aus, zunächst die praktischen Erfahrungen mit den neuen Vorschriften abzuwarten. Verbesserungspotential besteht derzeit im Hinblick auf die Informa- tion der Bürger über das Vollstreckungsverfahren. Hier ist die Herausgabe einer Broschüre geplant. Auch soll untersucht werden, inwieweit die auf Justizseiten online abrufbaren Informationen ver- bessert werden können. Um die Ursachenforschung abzurunden wurde Anfang des Jahres ein Gespräch mit Gerichtsvollzieherberufsvertretern geführt. Auch aus deren Sicht sollte zunächst abgewartet werden, wie sich die durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangs- vollstreckung eingeführten Vorschriften bewähren. - 21 - 3. Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Die Rechtsanwälte äußerten sich teilweise unzufrieden19 mit dem Stand der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs vor allem in Zivilsachen und Zwangsvollstreckungssachen.20 Bei den bayerischen Gerichten wird bereits seit Jahren der elektronische Rechtsverkehr bei den Registergerichten und im automatisierten Mahnver- fahren genutzt. Als Online-Service über das Internet sind ferner das Grundbuch und das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- sowie Vereinsregister landesweit abrufbar. Allein im Grundbuch wird davon in fast 3 Mio. Fällen jährlich Gebrauch gemacht. Darüber hinaus veröffentli- chen die bayerischen Gerichte wichtige Informationen für die Bürger und die Wirtschaft auf der Internetseite www.justiz.de, so z.B. die Bekanntma- chungen der Insolvenzgerichte und der Vollstreckungsgerichte. Mit dem Ziel einer noch breiteren Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in allen Verfahrensbereichen wurde ein spezi- elles Arbeitsprogramm initiiert. Dabei ist vorgesehen, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung Schritt für Schritt auf weitere Verfahrensbereiche auszudehnen. Bayern wird hierbei seine feder- führende Rolle in den großen Verbünden für die Entwicklung von Justiz- software dafür nutzen, um dieses große Vorhaben gemeinsam mit weite- ren leistungsstarken Ländern so rasch und nachhaltig wie möglich umzu- setzen. Zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bayerischen Staatsmi- nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine E-Justice- Bundesratsinitiative erarbeitet. Daneben existiert nunmehr ein Parallel- entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung des elektroni- 19 Von den vor Ort befragten Anwälten waren 28 % mit den Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs zufrieden, 40 % unzufrieden und 32 % äußerten keine Meinung. 20 Sowohl die vor Ort als auch die online befragten Anwälte halten den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Zivilsachen für prioritär (59 % bzw. 67 %) gefolgt von Insolvenz und Zwangs- vollstreckungssachen (50 % bzw. 63 %). - 22 - schen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Es wird versucht, beide Entwürfe zusammen zu bringen und ein entsprechendes Gesetz noch in dieser Le- gislaturperiode zu verabschieden. 4. Initiative "Rechts- und Justizstandort Bayern" Im Zeitalter der Globalisierung werden Recht und Rechtsdurchsetzung immer mehr zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Um den Rechtsstand- ort Bayern im nationalen und internationalen Kontext weiter zu stärken, hat das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Frühjahr 2010 die Initiative "Rechts- und Justizstandort Bayern" ins Leben gerufen. a) Zielsetzung Die Initiative verfolgt folgende Ziele:  Bessere Vernetzung der Akteure des Standorts  "Werbung" für den Rechts- und Justizstandort Bayern durch Darstellung der Vorzüge des Standorts  Erörterung etwaigen Verbesserungsbedarfs für den Standort. b) Teilnehmerkreis Folgende Institutionen beteiligen sich an der Initiative: die drei bay- erischen Oberlandesgerichte, das Landesarbeitsgericht München und das Bayerische Landessozialgericht ebenso wie die drei Rechtsanwaltskammern, die Patentanwaltskammer und die Notar- kammer. Auch die bayerischen Universitäten sind eingebunden. Gleiches gilt für Interessenverbände von Rechtsanwälten und Rich- tern. Zudem beteiligen sich von Seiten der Wirtschaft verschiedene Institutionen (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Banken- und Versiche- rungsbranche). Den weiteren bayerischen „Richterressorts“ (StMI, StMF und StMAS) wird die Teilnahme anheimgestellt. Von diesem Angebot wird regelmäßig Gebrauch gemacht. - 23 - c) Arbeitsweise der Initiative Die Initiative bildet ein Forum, um den Rechts- und Justizstandort betreffende Themen unter den Teilnehmern zu diskutieren und Handlungsempfehlungen bzw. konkrete Vorschläge zur Förderung des Rechtsstandortes zu erarbeiten und umzusetzen. Die Initiative hat sich bereits mit zahlreichen Themen auseinandergesetzt, wie zum Beispiel der Evaluation des Rechts- und Justizstandorts, der Verbesserung der Juristenausbildung, der Werbung für den Patent- gerichtsstandort Bayern, der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der außergerichtlichen Konfliktlösung. Zum Teil wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, um eine vertiefte Auseinan- dersetzung mit bestimmten Themen zu ermöglichen (AG "Juristen- ausbildung", AG "Patentgerichtsstandort München", AG "Internatio- nalität", AG "Corporate Identity", AG "Steigerung der Attraktivität des Rechts- und Justizstandortes für die Wirtschaft"). Insgesamt haben bisher sechs ordentliche und zwei außerordentliche Plenar- sitzungen der Initiative und zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden. 5. Außendarstellung des Rechts- und Justizstandorts Bayern im Rah- men der Initiative Über die "Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern" wird die Außendar- stellung des Standorts Bayern in mehrfacher Hinsicht gefördert: a) Die Justiz: Partner der Initiative Die bayerische Justiz ist nicht nur offen für Anregungen "von au- ßerhalb". Sie macht gleichzeitig deutlich, dass ihr an einer echten Kooperation und einem offenen und ehrlichen Austausch mit den wichtigen Akteuren des Standorts sehr gelegen ist. Das Engagement in der Initiative trägt gleichzeitig zu einer besse- ren Vernetzung wichtiger, den Rechts- und Justizstandort prägen- - 24 - der Akteure mit der Justiz und selbstverständlich auch untereinan- der bei. b) Maßnahmen der Initiative Vor allem die folgenden Maßnahmen der Initiative dienen der För- derung der Sichtbarmachung des Rechtsstandorts Bayern nach außen:  Maßnahmen zur Bewerbung und Stärkung des Patentge- richtsstandorts München In Patentstreitsachen ist der Kläger in der Wahl des Gerichts- stands weitgehend frei. Dieser sog. "fliegende Gerichtsstand" hat zu einer Konkurrenz der Patentgerichtsstandorte und zu ei- ner Konzentration auf wenige "starke" Gerichtsorte in Deutsch- land geführt. München ist ein solcher Patentgerichtsstand- ort, der nach Fallzahlen an dritter Stelle hinter Düsseldorf und Mannheim liegt. Die Stärke des Patentgerichtsstandorts München hängt von seiner Akzeptanz bei denjenigen ab, die über die Erhebung von Patentverletzungsstreitigkeiten entscheiden. Dies sind neben den Rechts- und Patentanwälten auch die von diesen vertrete- nen patentaktiven Unternehmen selbst, bei denen nicht selten eine gefestigte Präferenz für einen bestimmten Patentgerichts- standort besteht. Die Bemühungen der von der Initiative eingesetzten Arbeits- gruppe "Patentgerichtsstandort München" zielten deshalb da- rauf ab, die Bekanntheit des Standortes und seiner Vorzüge zu steigern, wobei dem von den damaligen Vorsitzenden der beiden Patentstreitkammern des Landgerichts München I entwi- ckelten "Münchner Verfahren“ zentrale Bedeutung zukam. Hier- bei handelt es sich um eine Handhabung der Verfahrensvor- schriften, die durch zwei Verhandlungstermine in der Sache und ein strenges Fristenregime gekennzeichnet ist. Die Verfahren - 25 - sollen hierdurch beschleunigt werden. Damit werden die Aus- sichten erhöht, dass eine der bis zu vier in Deutschland zu bil- denden lokalen Kammern der künftigen europäischen Patentge- richtsbarkeit in München errichtet wird. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits abgeschlossen und verschiedene Maßnahmen zur Bewerbung und Stärkung Mün- chens als Patengerichtsstandort umgesetzt (u.a. verschiedene Informationsveranstaltungen und Vorträge im In- und Ausland zum "Münchner Verfahren“, z.B. Veranstaltung der Union Eu- ropäischer Berater für geistiges Eigentum am 9. Dezember 2010; mehrere Publikationen in Fachzeitschriften im In- und Ausland). Um aber auch künftig einen regelmäßigen Erfahrungs- und Ge- dankenaustausch zwischen den im Patentrecht an den Münch- ner Gerichten tätigen Richtern und Anwälten zu pflegen, wurde vereinbart, entsprechende Treffen unter dem Dach der Rechts- anwaltskammer München durchzuführen. Ferner wurde aus dem Kreis der Teilnehmer die Idee einer internationalen Fach- konferenz in München ins Leben gerufen. Auf dieser soll (im Jahresrhythmus) jeweils ein Thema aus dem Patentstreitverfah- ren von und vor einem internationalen Publikum in rechtsver- gleichender Perspektive diskutiert werden. Die erste Veranstal- tung dieser "Munich International Patent Law Conference" wird voraussichtlich am 14. Juni 2013 im Münchner Justizpalast stattfinden.  "Corporate Identity" der Initiative Die fortgesetzte institutionalisierte Kooperation der Mitglieder ermöglicht es, dass die Initiative als solche nach außen hin auf- tritt - eine "corporate identity" nach außen zeigt. Ein Internetauftritt der Initiative, der derzeit in Vorbereitung ist, wird zu einer zusätzlichen Werbung für den Standort Bayern führen. - 26 - Nach den derzeitigen Planungen sollen auf der Homepage In- formationen über die Initiative, ihre Mitglieder und Anliegen so- wie über den Rechts- und Justizstandort als solchen aufge- nommen werden. Auch die Rubrik "Jura in Bayern" soll Bestandteil der Homepage werden. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag der von der Initiative eingesetzten Arbeitsgruppe "Juristenausbildung". Die Juristenausbildung in Bayern genießt einen guten Ruf. In Studi- um und Vorbereitungsdienst erhalten die Absolventen das Rüstzeug für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit. Dazu gehö- ren auch vielfältige Zusatzangebote mit rechtspraktischen und internationalen Bezügen. Um diese Vielfalt der bayerischen Ju- ristenausbildung für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, hat die Arbeitsgruppe über die schon bestehenden Internetangebo- te des Staatsministeriums und der bayerischen Oberlandesge- richte hinaus die Einrichtung einer Homepage "Jura in Bayern“ empfohlen. Studierende aus dem In- und Ausland, die über ein Jurastudium in Bayern nachdenken, könnten sich "aus einer Hand“ über die besonderen Vorzüge und Angebote der bayeri- schen Fakultäten und des Vorbereitungsdienstes in Bayern in- formieren. Die bayerische Justiz wird sich nicht auf den insgesamt guten Ergebnissen der Evaluation ausruhen. Sie ist Antrieb für Verbesserungen. Dafür hat die Sicht der Bürger, der Rechtsanwälte und der Unternehmen auf die bayerische Justiz wertvolle Impulse geliefert. StS Füracker Bayerische Staatszeitung vom 28.02.2014 Seite: 18 Ressort: Beilage Kundenbefragung ergibt gute Noten für den Freistaat Bayerns Vermesser sind spitze "Note 1 für die Bayerische Vermessungsverwaltung - dieses hervorragende Ergebnis ist ein deutliches Zeichen für die Kundenfreundlichkeit der Vermessungsverwaltung ", freut sich Bayerns Finanzstaatssekretär Albert Füracker (CSU). Die Durchschnittsnote von 1,8 - sie orientiert sich am Schulnotenprinzip - wurde aus rund 10 000 eingesandten Fragebögen ermittelt. In regelmäßigen Abständen evaluiert die Bayerische Vermessungsverwaltung die Zufriedenheit ihrer Kunden mit detaillierten Fragebögen. Das Ergebnis der Befragung 2013 ist durchweg positiv. Bei 57 von 63 Fragen konnte ein Durchschnittswert von besser als 2,5 (gut) erzielt werden. So wurde das bereits sehr gute Ergebnis der letzten Befragung in 2008 (Note 1,9) erneut verbes- sert. Die über ganz Bayern erstklassigen Ergebnisse sprechen für den Service der bayerischen Vermessungsverwaltung. Mit einer Top-Note von 1,6 zeigen insbesondere Bayerns Kommunen große Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der High-Tech-Verwaltung. Die Vermessungsverwaltung vermisst und dokumentiert Daten zu Grund und Boden und bildet die Fläche Bayerns in Karten ab. Sie führt das amtliche Liegenschaftskataster und leistet damit einen Beitrag zur Eigentumssicherung. Seit mehr als 50 Jahren arbeiten die Vermesser mit digitalen Daten und sind Experten im Umgang mit enormen Datenmengen, zum Beispiel digitalen Karten und Luftbildern. Dies zeigt sich auch beim Online-Angebot der Vermes- sungsverwaltung. Im Bayern-Atlas (www.bayernatlas.de) sind rund 1000 Landkarten mit 500 000 Kilometer an Straßen und Wegen, fünf Millionen Megabyte an Luftbildern, 25.000 Karten aus zwei Jahrhunderten und alle acht Millionen Gebäude Bayerns in 3D dargestellt und für jedermann frei zugänglich . Die IT-Kompetenz der Vermessungsverwaltung werde in Zukunft noch stärker gefragt sein, insbesondere bei der Digitalisierung und beim Breitbandausbau , glaubt Füracker. Dabei soll der enge und gute Kontakt zu den Kommunen , der bei der Kundenbefragung bestätigt wurde, genutzt werden. > bsz Urheberinformation: DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Verlag Bayerische Staatszeitung, München © PMG Presse-Monitor GmbH 12 / 82 StrauchW Schreibmaschinentext Anlage 3 Gartenbäuerinnen – Von der Gartenlust zur Unternehmerlust Befragung zur Qualizierung und zum Unternehmenspotenzial der Gartenbäuerinnen von ANTONIE HUBER: Seit knapp 14 Jahren qualiziert die bayerische Landwirtschaftsverwaltung Gartenbäuerinnen. Damit ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme der Qualizierungen, ob bzw. inwieweit und in welcher Form die Absolventinnen ihr in der Qualizierung erworbenes Know-how unternehmerisch nutzen. Eine Befragung im Januar 2014 ergab dazu ein aufschluss- reiches Bild. Das Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft evaluierte im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten die Qualizierung zur Gartenbäuerin und die Unternehmenspotenziale der Gartenbäuerinnen . Ziele waren, alle Qualizierungen zur Gartenbäuerin zu erfassen und die Anteile der Qualizierten, die unternehmerisch und/oder einschlägig ehrenamtlich tätig bzw. nicht (mehr) aktiv sind, zu ermitteln. Vor allem sollten auch die Unternehmenspotenziale und Entwicklungslinien der unternehmerisch „aktiven“ Gartenbäuerinnen in ihrem Umfang und in ihrer Ausgestaltung erfasst werden. Die schriftliche Befragung erfolgte in zwei Schritten mit dem Stand Januar 2014. Als Vollerhebung wurden alle Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befragt zu den im Dienstgebiet durchgeführten Qualizierungen und den Anteilen der Qualizierten, die unternehmerisch und/ oder einschlägig ehrenamtlich tätig sind bzw. nicht (mehr) aktiv sind. Mit einem zweiten Fragebogen wurde die Unternehmenstätigkeit und -entwicklung der unternehmerisch „aktiven“ Gartenbäuerinnen erhoben. Von den Ämtern für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten wurden 213 Gartenbäuerinnen als unternehmerisch tätig gemeldet; davon beantworteten 154 den Fragebogen . Die Rücklaufquote dieser Teilerhebung betrug rund 72 Prozent. Qualizierungen zur Gartenbäuerin Im Zeitraum von 2000 bis 2013 wurden von der Landwirtschaftsverwaltung 34 Qualizierungen durchgeführt. Insgesamt schlossen 628 Gartenbäuerinnen ihre Qualizierung erfolgreich ab. Knapp 60 Prozent der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben eine (45 Prozent) bzw. zwei bis drei Qualizierungen (13 Prozent) zur Gartenbäuerin durchgeführt. 42 Prozent der Ämter boten selber keine Quali zierung an, betreuen jedoch Gartenbäuerinnen in ihrem Dienstgebiet, die an anderen Ämtern qualiziert wurden. Nur an einem einzigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden weder Qualizierungen zur Gartenbäuerin durchgeführt noch werden qualizierte Gartenbäuerinnen betreut. Die meisten Qualizierungen – knapp ein Drittel – fanden in Oberbayern statt, gefolgt von Niederbayern und der Oberpfalz mit je 18 Prozent. Nach einer Pilotphase wurden die meisten Qualizierun- A Gartenbäuerin führt Besuchergruppen durch ihren Garten (Foto: Landerlebnisreisen) U N T E R N E H M E N S- B E R A T U N G 55 UNTERNEHMENSBERATUNG SUB 10/2014 StrauchW Schreibmaschinentext Anlage 4 gen in den Jahren 2004 bis 2007 abgeschlossen. Rund 60 Prozent aller Absolventinnen haben die Qualizierung in diesem Zeitraum absolviert. Danach gingen die Absolventenzahlen erheblich zurück, seit 2012 nehmen sie wieder zu. Eine Ursache für den Rückgang zwischen 2007 und 2012 dürften die ab 2004/2005 erstmals angebotenen, artverwandten Qualizierungen zur Erlebnisbäuerin/zum Erlebnisbauern sein. Verantwortlich für die Zunahme der Qualizierungsabschlüsse ab 2012 ist wahrscheinlich der seit 2010 von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft überarbeitete und bayernweit einheitliche Qualizierungsplan „Gartenbäuerin “. Die Schwerpunkte, Inhalte und Methoden wurden dabei den veränderten Rahmenbedingungen angepasst . Einsatz der Kompetenzen als Gartenbäuerin Im Januar 2014 waren 38 Prozent der qualizierten Gartenbäuerinnen unternehmerisch tätig, 15 Prozent waren nicht mehr unternehmerisch tätig und 22 Prozent verwendeten das in der Qualizierung erworbene Know-how ausschließlich ehrenamtlich (siehe Abbildung 1). Ein Viertel aller Qualizierten hat das in der Qualizierung erworbene Know-how weder unternehmerisch noch einschlägig ehrenamtlich genutzt. Einschlägig ehrenamtliche Tätigkeiten sind zum Beispiel unentgeltliche Dienstleistungen in Gartenbauvereinen, bei der Dorferneuerung und/oder in der Berufsstandvertretung. Als häugsten Grund nannten knapp ein Drittel der nicht (mehr) unternehmerisch tätigen Gartenbäuerinnen die fehlende freie Arbeitskapazität (Anmerkung: die Frageformulierung ließ nur einen Hauptgrund zu). In abnehmender Reihenfolge wurden von den Befragten familiäre Gründe mit 22 Prozent, betriebliche Gründe mit 14 Prozent und persönliche Gründe mit elf Prozent angeführt. Ein zu geringer Verdienst wurde als Motiv mit nur zehn Prozent am seltensten angegeben. Sonstige Gründe, wie zum Beispiel Fortbildung und Erwerbstätigkeit in anderen Bereichen, Überforderung oder Konkurrenz eines sehr aktiven Gartenbauvereins vor Ort, führten 11 Prozent der Befragten an. Nach den Angaben der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten waren zum Jahresbeginn 2014 in Bayern 213 Gartenbäuerinnen unternehmerisch tätig (siehe Abbildung 2). – Es gibt erhebliche regionale Unterschiede, ob bzw. in welcher Form das in der Qualizierung erworbene Knowhow verwendet wird. Gleiches gilt für die Gründe, warum Gartenbäuerinnen nicht (mehr) unternehmerisch tätig sind. Unternehmens- bzw. Tätigkeitsprole Von den 154 an der Befragung teilnehmenden „aktiven“ Gartenbäuerinnen nutzten 60 Prozent ihr Qualizierungswissen sowohl in den klassischen Tätigkeitsfeldern als auch in artverwandten Einkommenskombinationen. Mit 28 Prozent verwendet knapp ein Drittel der Befragten ihr Know-how ausschließlich in den klassischen Tätigkeitsfeldern einer Gartenbäuerin , wie z. B.: Vorträge, Führungen, Vorführungen, Seminare und Beratung rund um das Thema „Garten und Natur“. Ausschließlich in artverwandten Einkommenskombinationen bringen zwölf Prozent der Gartenbäuerinnen ihr erworbenes Wissen ein. Wird das Know-how als Gartenbäuerin in artverwandten Einkommenskombinationen genutzt, geschieht das in einem sehr breiten Spektrum von Tätigkeitfeldern. Die Möglichkeit Mehrfachantworten zu geben, zeigt darüber hinaus, dass viele Gartenbäuerinnen häug gleichzeitig in mehreren Tätigkeitsfeldern arbeiten. Auch hier sind erhebliche regio- A Abbildung 2: Bayernkarte mit der Anzahl der unternehmerisch tätigen Gartenbäuerinnen im Jahr 2013 nach Auskunft der ÄELF (n = 213) nicht mehr unterneh- merisch tätig ehrenamtlich tätig nie unternehmerisch tätig unternehmerisch tätig 38 % 15 % 22 % 25 % A Abbildung 1: Unternehmenstätigkeit der ausgebildeten Gartenbäue- rinnen in Bayern nach ihrer Qualizierung in Prozent UNTERNEHMENSBERATUNG 56 SUB 10/2014 U N T E R N E H M E N S- B E R A T U N G nale Unterschiede zu beobachten. Sie nutzen dabei ihr Qualizierungswissen in folgenden Bereichen: A erlebnisorientierte Angebote (39 Prozent) A sonstige Angebote (24 Prozent) A Direktvermarktung (21 Prozent) A Urlaub auf dem Bauernhof (neun Prozent) A Partyservice/Bauernhofgastronomie (sieben Prozent) Unter „sonstige Angebote“ wurden zum Beispiel genannt: Dienstleistungen im Garten und für Kommunen, Referentin für Ernährung und Hauswirtschaft, Schulverp*egungs-Coach, Natur*oristik und Kunsthandwerk, Autorentätigkeit für Fachzeitschriften . Angebotsschwerpunkte und -gestaltung Die Ausrichtung des eigenen Angebots auf bestimmte Zielgruppen gilt allgemein als ein Merkmal der Professionalisierung. Da mehr als die Hälfte der Angebote der Befragten sich an eine bestimmte Zielgruppe richten, ist von einer Professionalisierung auszugehen (siehe Abbildung 3). Von der Zielsetzung her sind die Angebote in abnehmender Reihenfolge ausgerichtet A auf Bildungseinrichtungen A als Beratung A zur Freizeitgestaltung A im Bereich des Produktverkaufs A auf Multiplikatoren. Das heißt, 53 Prozent aller zielgruppenspezi- schen Angebote sind den Bildungs- bzw. Beratungsdienstleistungen zuzuordnen. Die Angebote richten sich (siehe Abbildung   3) vorrangig an Erwachsene (58 Prozent) und an Kinder (40 Prozent). Eigene Angebote für die Zielgruppe „Senioren“ gibt es bei den Befragten derzeit nur in der Oberpfalz. Auch bei den Angebotsschwerpunkten ist eine große Streubreite zwischen den Regierungsbezirken festzustellen. Umfang der Unternehmenstätigkeit Laut den Rückmeldungen der 154 unternehmerisch tätigen Gartenbäuerinnen haben diese im Jahr 2013 knapp über 2 000 Veranstaltungen oder Angebote mit 35 600 Teilnehmern verwirklicht. Das Angebot einer Gartenbäuerin nutzten dabei durchschnittlich 231 Teilnehmer bzw. Kunden. Tendenziell nimmt die Durchschnittszahl aller Veranstaltungen oder Angebote pro Gartenbäuerin im Laufe ihrer jeweiligen Unternehmenstätigkeit zu. Die Angebote der Befragten mit den Teilnehmerzahlen sind in der Tabelle aufgeschlüsselt. Zu den Haupttätigkeitsfeldern zählen demnach: Führungen, Produktverkauf, Erlebnis - und Lernprogramme sowie Vorträge. Unter „sonstige Angebote“ wurden u. a. genannt: Gartendienstleistungen, Grabp*ege, Floristik und Beteiligung bzw. Durchführung von Messen und Gartenschauen. Eine nähere Betrachtung der Befragten nach der Dauer ih- 48 % 52 % richten sich an keine bestimmte Zielgruppe richten sich an bestimmte Zielgruppen Angebote / Veranstaltungen ... 34 % 19 % 19 % 18 % 10 % von der Zielsetzung her.. Bildungs- einrichtungen Beratung Freizeit- gestaltung Produkt- verkauf Multipli- katoren 58 % 40 % vorrangig altersbezogen an .. Erwachsene Kinder Senioren Bayern = 100 Prozent; (n = 147) Bayern = 100 Prozent; (n = 74) A Abbildung 3: Prozentuale Anteile der befragten Gartenbäuerinnen mit zielgruppen- orientierten Angeboten, di+erenziert nach der Zielsetzung bzw. Alter der Zielgruppen 57 UNTERNEHMENSBERATUNG SUB 10/2014 U N T E R N E H M E N S- B E R A T U N G rer Unternehmenstätigkeit zeigt, dass die Gartenbäuerinnen mit einer U nternehmenstätigkeit von fünf bis acht Jahren besonders viele Angebote im Bereich Führungen und dem Verkauf von Produkten machen, während die Gartenbäuerinnen, die mehr als zehn Jahre unternehmerisch tätig sind, sehr stark im Bereich Beratung arbeiten. Wahrscheinlich hat hier aufgrund der langjährigen Tätigkeit eine Spezialisierung stattgefunden. Dahingegen haben sich bei den Gartenbäuerinnen mit einer vergleichsweise kurzen Unternehmertätigkeit (ein bis zwei Jahre) noch keine eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkte herausgebildet. Die Verp*egung als eigenständige bzw. zusätzliche Dienstleistung spielt nur bei den „etablierten“ Unternehmerinnen mit einer sieben- bis achtjährigen Unternehmenstätigkeit eine gewisse Rolle. Als investitionsträchtiges und aufwändiges Angebot ist es sowohl für die „jungen“ als auch für die ganz „etablierten“ Gartenbäuerinnen weniger attraktiv. Ressourceneinsatz: AK-Besatz und Investitionen Die 115 Gartenbäuerinnen, die bei der Befragung Angaben zum AKh-Einsatz machten, erbrachten im Jahr 2013 selber insgesamt rund 22 400 AKh. Darüber hinaus beschäftigten sie Hilfskräfte mit insgesamt 3 200 AKh. Im Durchschnitt hat eine Gartenbäuerin in Bayern im Jahr 2013 ca. 195 AKh selbst ins Unternehmen eingebracht und 58 AKh durch Hilfskräfte (Familienmitglieder, Fremdarbeitskräfte) erledigen lassen. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede . Nur etwa die Hälfte der Befragten (n = 78) machten Angaben zu den erfolgten Investitionen . Diese Befragten investierten insgesamt 555 650 Euro, das sind durchschnittlich rund 7 124 Euro pro Gartenbäuerin. Fast ausschließlich handelt es sich um bauliche Investitionen. Die Angaben zum Investitionsvolumen zeigen, dass es eklatant große Schwankungsbreiten gibt: einerseits von Gartenbäuerin zu Gartenbäuerin, andererseits pro Regierungsbezirk. Es hängt sehr stark von den Tätigkeitsfeldern einer Gartenbäuerin und von einer Mehrfachnutzung der gescha +enen Einrichtungen und Ausstattungen durch artverwandte Einkom mens kombinationen ab, wie hoch das Investitionsvolumen ist. Verallgemeinernde Schlussfolgerungen zum Investitionsbedarf bei der Unternehmensgründung als Gartenbäuerin sind deshalb nicht möglich. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass bei den meisten Tätigkeitsfeldern ein zu anderen Einkommenskombinationen vergleichbarer geringer Investitionsbedarf möglich ist. Entwicklungslinien und ihre Ein!ussfaktoren Für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmensbereiches ist die Altersstruktur der Unternehmerinnen von großer Bedeutung . Von den befragten Gartenbäuerinnen sind 92 Prozent zwischen 35 und 65 Jahre alt, davon gehören 49 Prozent der Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren an. Unter 35 Jahre sind nur drei Prozent und über 65 Jahre fünf Prozent der Gartenbäuerinnen . Da es die Qualizierungen zur Gartenbäuerin erst seit 13 Veranstaltungs- bzw. Angebotsart ∑ Veranstaltungen/ Angebote im Jahr 2013 ∑ Teilnehmer im Jahr 2013 Führungen 453 7 410 Verkauf 388 7 289 Erlebnis- und Lernprogramme 385 6 422 Vorträge 304 4 475 Beratung 159 4 027 Verp*egung als Zusatzleistung 159 3 377 Sonstige Angebote 101 2 298 Verp*egung als eigene Leistung 63 302 A Umfang der verwirklichten Veranstaltungen/Angebote mit Teilnehmerzahlen aller befragten Gartenbäuerinnen gegliedert nach Tätigkeitsfeldern (n = 154) A Professionelle Informationen einer Gartenbäuerin über Rosenqualität (Foto: AELF Ingolstadt) UNTERNEHMENSBERATUNG 58 SUB 10/2014 U N T E R N E H M E N S- B E R A T U N G Jahren gibt, lässt diese Altersstruktur erkennen, dass die Qualizierung zur Gartenbäuerin mit anschließender Unternehmenstätigkeit meist nach bzw. gegen Ende der Familienphase im Rahmen einer Neuorientierung erfolgt. Gartenbäuerinnen der Altersgruppe „50 bis 65 Jahre“ werden vermutlich in absehbarer Zeit aus diesem Tätigkeitsfeld ausscheiden . Einige Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft belegen, dass diversizierenden Betriebe häug nicht nur in einem Bereich der Einkommenskombinationen unternehmerisch tätig sind. Im Rahmen dessen besuchen die Unternehmerinnen verschiedenste – oft artverwandte – Fortbildungen. Wie die vorliegende Befragung zeigt, tri+t das auch für die Gartenbäuerinnen zu. Knapp 40 Prozent der Befragten haben keine weitere artverwandte Zusatzqualikation erworben . Alle anderen Gartenbäuerinnen haben entweder vor oder nach der Qualizierung zur Gartenbäuerin eine (50 Prozent) oder sogar mehrere einschlägige Fortbildungen absolviert . Das breite Spektrum der Qualizierungen wird in der Abbildung 4 ersichtlich (Mehrfachantworten waren möglich ). Danach bildeten sich die Gartenbäuerinnen besonders häug fachlich bzw. methodisch weiter zur Kräuterpädagogin und zur Erlebnisbäuerin. Eine große Kontinuität zeichnet sich beim Setzen der Unternehmensschwerpunkte seit der Unternehmensgründung ab. Bayernweit haben nur 17 Prozent der Gartenbäuerinnen den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit seit der Unternehmensgründung verändert, 83 Prozent haben ihn beibehalten . Die Ziele der Gartenbäuerinnen bezüglich des Umfangs ihrer Unternehmenstätigkeit in den nächsten drei Jahren lassen Rückschlüsse auf ihre Zufriedenheit mit der Tätigkeit und die Unternehmensentwicklung zu. Natürlich spielen bei der Entscheidung zum Umfang der Unternehmenstätigkeit auch andere Ein*ussfaktoren eine Rolle, wie zum Beispiel das Alter, der Gesundheitszustand und die Familiensituation der Gartenbäuerin. Immerhin wollen 29 Prozent der befragten Gartenbäuerinnen in den nächsten drei Jahren ihre Unternehmenstätigkeit ausweiten, zehn Prozent möchten reduzieren und 61 Prozent wollen sie im gleichen Umfang beibehalten. Wenn ein Einkommensstandbein eine gewisse Bedeutung erlangt hat, nimmt erfahrungsgemäß die Bereitschaft zu, sich in Anbietergemeinschaften zu vernetzen. Die Hälfte der befragten Gartenbäuerinnen in Bayern ist Mitglied in einer Anbietergemeinschaft oder in einem regionalen Netzwerk . Fazit Neben einem unternehmerischen Grundwissen, das u.  a. auch im vorausgehenden P*ichtseminar „Innovative Unternehmerin werden und sein“ vermittelt wird, bietet die Quali- zierung zur Gartenbäuerin die Möglichkeit, das nötige fachliche und methodische Know-how in den Bereichen „Natur, Garten und Kräuter“ zu erhalten, um mit Vorträgen, Führungen , Vorführungen und Beratung Einkommen zu erwirtschaften . Die Befragungsergebnisse belegen eindeutig, dass Gartenbäuerinnen mit Angeboten rund um „Natur, Garten und Kräuter“, die derzeit voll im Trend des Verbraucherinteresses liegen, Einkommen erzielen. Eine Auswertung nach Regierungsbezirken kann einschließ- lich Erläuterungen in einer vorgesehenen Publikation der LfL und aufbereitet als PowerPoint-Präsentation im Intranet unter [LfL] – [Institut für Agrarökonomie] – [Erwerbskombinatio- nen] – [Lernort Bauernhof – Erlebnisorientierte Angebote] – FüAk-Fortbildung BNW ErlA Juli 2014 nachgelesen werden. Infobox: Publikation der Ergebnisse ANTONIE HUBER BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT UND AGRARSTRUKTUR antonie.huber@lfl.bayern.de 36 25 23 14 14 7 6 6 4 0 10 20 30 40 Kräuterpädagogin Erlebnisbäuerin Innovative Unternehmerin werden und sein Referentin für Ernährung u. Hauswirtschaft Landerlebnisreisen Bauernhofgastronomie Urlaub auf dem Bauernhof Landschaftsführerin Gästeführerin A Abbildung 4: Umfang der artverwandten Qualizierungsabschlüsse der Befragten vor bzw. nach der Qualizierung zur Gartenbäuerin (n = 135) 59 UNTERNEHMENSBERATUNG SUB 10/2014 U N T E R N E H M E N S- B E R A T U N G