Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.11.2013 Breitbandförderung Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Kommunen befinden sich derzeit im Antragsverfahren für eine Förderung aus dem Breitbandförderprogramm Bayern? b) Welche Anträge im Einzelnen wurden bis jetzt positiv beschieden? c) Bei welchen Kommunen ist bis Ende 2013 mit einem positiven Bescheid zu rechnen und bis wann sind die aktuellen Antragsverfahren abgearbeitet? 2. a) Wie hoch sind die Fördermittel, die bis jetzt genehmigt wurden (Summe und pro Kommune)? b) Können die im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Mittel überhaupt dieses Jahr verausgabt werden? 3. a) Aus welchen Gründen ist die Bearbeitung der Anträge für das Breitbandförderprogramm so langwierig und stockend? b) Für welche Verzögerungen sind die Vorgaben der EUKommission verantwortlich? c) Welche Maßnahmen sind geplant, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und die Kommunen noch mehr zu unterstützen? 4. a) Wie definiert die Staatsregierung „flächendeckende Versorgung“? b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die flächendeckende Verfügbarkeit mit schnellem Internet bis 2018 erreichen? c) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Gemeinden mehr als 50 % der Unternehmen ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? 5. a) Welche Konsequenzen hat es für den weiteren Ausbau und die weitere Förderung, dass die Staatsregierung den Breitbandausbau inzwischen zur Daseinsvorsorge zählt? b) Werden rechtliche Möglichkeiten geprüft, ob flächendeckendes schnelles Internet mit 50 Mbit/s und mehr über eine Grundversorgung (max. 6 Mbit/s) hinaus als Universaldienstleistung ausgebaut werden kann? Wenn ja, welche Erfolgsaussichten werden hier gesehen? 6. a) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten, denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht (Angaben getrennt für städtischen und ländlichen Raum)? b) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in den unter 1 a genannten Kommunen, denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht? c) Wie hoch wird der Anteil an Haushalten in den unter 1 a genannten Kommunen, denen ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht, nach Realisierung der Breitbandförderung sein? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.01.2014 1. a) Welche Kommunen befinden sich derzeit im Antragsverfahren für eine Förderung aus dem Breitbandförderprogramm Bayern? Stand 16.01.2014 befinden sich 440 Kommunen im Förderverfahren . Nahezu täglich kommen weitere Kommunen hinzu . Eine detaillierte Übersicht aller sich im Förderverfahren befindlichen Kommunen findet sich unter www.schnellesinternet .bayern.de. b) Welche Anträge im Einzelnen wurden bis jetzt positiv beschieden? Einen Förderbescheid haben erhalten: Datum Regierungs- bezirk Landkreis Gemeinde Förderung 22.10.2013 Unterfranken Kitzingen Stadt Iphofen 311.035,60 Euro 22.10.2013 Unterfranken Kitzingen Markt Willanzheim 254.440,80 Euro c) Bei welchen Kommunen ist bis Ende 2013 mit einem positiven Bescheid zu rechnen und bis wann sind die aktuellen Antragsverfahren abgearbeitet? 2013 wurde kein Förderbescheid mehr erteilt. Bis wann alle Kommunen, die sich aktuell im Verfahren befinden , einen Förderbescheid erhalten werden, hängt davon ab, wann die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2. a) Wie hoch sind die Fördermittel, die bis jetzt genehmigt wurden (Summe und pro Kommune)? Siehe Antwort auf Frage 1 b. Die Gesamtsumme beträgt 565.476,40 €. b) Können die im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Mittel überhaupt dieses Jahr verausgabt werden? Im Jahr 2013 wurden 565.476,40 € verausgabt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/461 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/461 3. a) Aus welchen Gründen ist die Bearbeitung der Anträge für das Breitbandförderprogramm so langwierig und stockend? Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zügig, es müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Die Breitbandrichtlinie verlangt zwingend die Schritte: – Ermittlung der Ist-Versorgung im Erschließungsgebiet – Bedarfsermittlung – Markterkundung – Anfrage an die Bundesnetzagentur zur möglichen Mitnut- zung bereits vorhandener Infrastruktur im Erschließungsgebiet – Dokumentation, dass weniger wettbewerbsverzerrende Mittel nicht in Betracht kommen – Durchführung eines offenen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens b) Für welche Verzögerungen sind die Vorgaben der EU-Kommission verantwortlich? Siehe Antwort auf Frage 3 a. c) Welche Maßnahmen sind geplant, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und die Kommunen noch mehr zu unterstützen? Die Staatsregierung überarbeitet derzeit die Bayerische Breitbandrichtlinie. Folgende Änderungen sind vorgesehen: – Wegfall der Gebietsbeschränkung auf Gewerbe- und Ku- mulationsgebiete: Kommune entscheidet selbst, wo der Ausbau erfolgt. – Verzicht auf Bedarfsermittlung: Bedarf wird generell angenommen . – Einführung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritt: Kommunen müssen nicht mehr komplett vorfinanzieren. – Kürzere Frist für den Beginn von Baumaßnahmen, wenn Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Förderung ankündigen. – Verzicht auf zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur . – Erhöhung des Fördersatzes um 20 % (max. 80 %). – Erhöhung des Förderhöchstbetrags je nach Siedlungs- struktur auf bis zu 950.000 € pro Kommune. – Zusätzlicher Bonus von 50.000 € für jede Kommune, die sich an einer interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt. Die Bayerische Breitbandrichtlinie ist durch die EU-Kommission genehmigt. Änderungen müssen daher in Brüssel notifiziert werden. Die Maßnahmen zur Vereinfachung der Förderrichtlinie werden daher zzt. mit der EU-Kommission diskutiert. Zur Unterstützung der Kommunen wurde bereits umgesetzt: – Beratung durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Jetzt ein Berater pro Landkreis einschließlich kreisfreie Städte statt wie bisher ein Berater pro Regierungsbezirk. – Verlagerung des Bayerischen Breitbandzentrums von München nach Amberg und Eingliederung in das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. 4. a) Wie definiert die Staatsregierung „flächendeckende Versorgung“? Eine flächendeckende Versorgung kann erreicht werden, indem Glasfaser bis zu den Verzweigungsstellen in der jeweiligen Kommune geführt wird und die letzte Meile bis zum Anschluss der Gebäude technologieoffen ausgebaut wird. b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die flächendeckende Verfügbarkeit mit schnellem Internet bis 2018 erreichen? – Förderverfahren vereinfachen. – Förderung erhöhen und zielgerichteter gestalten. – Effektivere Beratung. Siehe auch Antwort auf Frage 3 c. c) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Gemeinden mehr als 50 % der Unternehmen ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? Ziel ist, dass 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden ist. 5. a) Welche Konsequenzen hat es für den weiteren Ausbau und die weitere Förderung, dass die Staatsregierung den Breitbandausbau inzwischen zur Daseinsvorsorge zählt? Der Ausbau des schnellen Internet hat hohe politische Priorität . b) Werden rechtliche Möglichkeiten geprüft, ob flächendeckendes schnelles Internet mit 50 Mbit/s und mehr über eine Grundversorgung (max. 6 Mbit/s) hinaus als Universaldienstleistung ausgebaut werden kann? Wenn ja, welche Erfolgsaussichten werden hier gesehen? Das Thema Universaldienstleistung fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist ausgeführt, dass es bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben soll. Die Staatsregierung teilt diese Auffassung. 6. a) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten, denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht (Angaben getrennt für städtischen und ländlichen Raum)? Die Breitbandverfügbarkeit der bayerischen Haushalte stellt sich über alle Technologien wie folgt dar: ≥ 1 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Städtischer Raum 100,0 % 98,6 % 94,4 % 79,5 % Ländlicher Raum 97,9 % 82,2 % 59,0 % 15,7 % Quelle: TÜV Rheinland, Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2013 im Auftrag des BMWi b) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in den unter 1 a genannten Kommunen, denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht? Daten liegen der Bayerischen Staatsregierung hierzu nicht vor. c) Wie hoch wird der Anteil an Haushalten in den unter 1 a genannten Kommunen, denen ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung steht, nach Realisierung der Breitbandförderung sein? Ziel ist, dass 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden ist.