Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.10.2014 Museum Brandhorst Das Museum Brandhorst gilt als eines der bedeutendsten Museen der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts in Deutsch­ land. Dennoch gab es seit der Entscheidung der Staatsre­ gierung vor fünfzehn Jahren, die Sammlung von Udo und Anette Brandhorst nach München zu holen und ihr ein Mu­ seum in Nachbarschaft zu den Pinakotheken zu bauen, im­ mer wieder öffentliche Kritik. Mit Skepsis wurde insbeson­ dere aufgenommen, dass die Staatsregierung, wie die ZEIT zur Eröffnung vor fünfeinhalb Jahren schrieb, „Herr des neu­ en Hauses (ist), der Herr im Hause ist sie nicht“. Die Zukunft zeige, ob aus dem Nebeneinander nicht ein Gegeneinander werde. Fünf Jahre nach der Eröffnung ist es Zeit, Zwischen­ bilanz zu ziehen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die Zuschüsse des Freistaats für Per­ sonal, Unterhalt etc. für das Museum Brandhorst je­ weils in den Jahren seit Eröffnung des Museums? 1.1 Wie haben sich seit Eröffnung die jährlichen Besucher­ zahlen entwickelt? 1.2 Ist durch die räumliche Nähe und das erhöhte Angebot ein positiver Effekt für die Pinakothek der Moderne er­ kennbar? 2. Wie hat sich jeweils in den Jahren seit Eröffnung das Stiftungsvermögen entwickelt? 2.1 Wie viele Gelder wurden seither jährlich in den Ankauf neuer Kunstwerke investiert? 2.2 Wurde bei den Ankäufen auch berücksichtigt, ob sie die staatlichen Sammlungen ergänzen bzw. Samm­ lungsdefizite beheben? 2.3 Können Kunstwerke aus der Sammlung verkauft wer­ den? 2.4 Wer entscheidet über An­ und Verkäufe? 3. Welche Vertreter/­innen des Freistaats sitzen mit wel­ chem Stimmanteil in den Organen der Stiftung? 3.1 Welches Mitspracherecht hat der Freistaat beim An­ kauf von Kunstwerken, der Ausstellungstätigkeit und der Auswahl der laut Stiftungssatzung zu fördernden künstlerischen und wissenschaftlichen Projekte? 3.2 Wie kann der Freistaat bei Personalfragen, also der Berufung des Museumsleiters und der Einstellung des sonstigen Personals, mitbestimmen? 3.3 Hält die Staatsregierung die Stiftungskonstruktion, von der nach Aussagen von Kritikern insbesondere Udo Brandhorst (steuerlich) profitiert habe, für ein Erfolgs­ modell, das sie bei Angeboten vergleichbarer Samm­ lungsbestände wieder wählen würde? 4. Wie und von wem wurde der Wert der in die Stiftung eingebrachten Kunstwerke bestimmt? 5. Welche Inhalte hat die im November 2007 abgeschlos­ sene Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Brandhorst und den Staatsgemäldesammlungen? 5.1 Gab bzw. gibt es in der Zusammenarbeit Synergieef­ fekte, die die Ausgaben an beiden Häusern gesenkt haben bzw. senken? 5.2 Welche Projekte wurden von beiden Museen gemein­ sam realisiert? 5.3 Gibt es Abteilungen wie etwa Restaurierungswerkstät­ ten, die von beiden Einrichtungen gemeinsam betrie­ ben und finanziert werden bzw. die auch für das je­ weils andere Haus tätig sind? 6. Hat sich für die Staatsregierung in der Rückschau der Zwei­Häuser­Betrieb bewährt? 6.1 Welche dauerhaften Vorteile hat nach Ansicht der Staatsregierung die Eigenständigkeit beider Einrich­ tungen? 7. Gibt es Pläne, wie die Zusammenarbeit intensiviert werden könnte, um die Kosten für den Freistaat zu senken? 7.1 Wenn ja, steht die Stiftung Brandhorst ihnen aufge­ schlossen gegenüber? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.12.2014 Vorbemerkung: Der Fragesteller geht offensichtlich davon aus, dass es sich bei dem Museum für die Sammlung Brandhorst um eine selbstständige Einrichtung außerhalb der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen handelt. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Das Museum für die Sammlung Brandhorst wird als Einrichtung der Bayerischen Staatsgemäldesamm­ lungen betrieben. 1. Wie hoch waren die Zuschüsse des Freistaats für Personal, Unterhalt etc. für das Museum Brandhorst jeweils in den Jahren seit Eröffnung des Museums? Da es sich bei dem Museum für die Sammlung Brandhorst um eine Einrichtung der Bayerischen Staatsgemäldesamm­ lungen handelt, werden keine Zuschüsse im förderrecht­ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.01.2015 17/4611 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4611 lichen Sinne gewährt. Die Finanzierung des Museums für die Sammlung Brandhorst erfolgt im Rahmen der Mittelzu­ weisungen an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Bis 2012 wurden die Ausgaben (mit Ausnahme der Stellen­ ausgaben) in einer eigenen Titelgruppe (Kap. 1570 TG 77) erfasst und stellen sich wie folgt dar: 2009: 3,125 Mio. € (insbesondere Einrichtung und Ausstattung) 2010: 1.544 Mio. € 2011: 1.524 Mio. € 2012: 1.812 Mio. € Seit dem Doppelhaushalt 2013/2014 werden die Ausgaben nicht mehr in einer eigenen Titelgruppe erfasst. Eine Auf­ teilung aller Ausgaben auf die verschiedenen Einrichtungen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wäre nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich. 1.1 Wie haben sich seit Eröffnung die jährlichen Besucherzahlen entwickelt? Die Besucherzahlen des Museums für die Sammlung Brand­ horst haben sich wie folgt entwickelt: 2009: 247.285 Besucher 2010: 208.713 Besucher 2011: 200.508 Besucher 2012: 159.671 Besucher 2013: 142.955 Besucher Diese Entwicklung entspricht dem bei der Neueröffnung von Museen üblicherweise zu beobachtenden Besucherverlauf. Nach besonders hohen Besucherzahlen im Eröffnungsjahr pendelt sich in den Folgejahren ein Wert auf etwas gerin­ gerem Niveau ein. 1.2 Ist durch die räumliche Nähe und das erhöhte An- gebot ein positiver Effekt für die Pinakothek der Moderne erkennbar? Die durchschnittliche Besucherzahl der Pinakothek der Moderne liegt bei etwa 400.000 Besuchern. Es ist davon auszugehen, dass die Attraktivität des Museums für die Sammlung Brandhorst dazu beigetragen hat, dass sich die Besucherzahlen für die Pinakothek der Moderne auf diesem hohen Niveau eingespielt haben. 2. Wie hat sich jeweils in den Jahren seit Eröffnung das Stiftungsvermögen entwickelt? Bei der Udo und Anette Brandhorst Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. An­ gaben über das Stiftungsvermögen können daher nicht ge­ macht werden. Aufgrund der Entwicklungen auf dem inter­ nationalen Kunstmarkt ist jedoch davon auszugehen, dass der Wert der Sammlung erheblich gestiegen ist. 2.1 Wie viele Gelder wurden seither jährlich in den Ankauf neuer Kunstwerke investiert? Vgl. Antwort zu Frage 2. 2.2 Wurde bei den Ankäufen auch berücksichtigt, ob sie die staatlichen Sammlungen ergänzen bzw. Sammlungsdefizite beheben? Ja. 2.3 Können Kunstwerke aus der Sammlung verkauft werden? Verkäufe von Kunstwerken zum Zwecke des Austauschs von Sammlungsobjekten sind grundsätzlich möglich. 2.4 Wer entscheidet über An- und Verkäufe? Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Eigentümer der Kunstwerke beziehungsweise demjenigen, der die Mittel für den Ankauf bereitstellt, also entweder bei der Udo und Anette Brandhorst Stiftung oder den Staatsgemäldesamm­ lungen, wobei beide Partner einvernehmlich zusammenwir­ ken. 3. Welche Vertreter/-innen des Freistaats sitzen mit welchem Stimmanteil in den Organen der Stiftung? Derzeit sind keine Vertreter des Freistaates in Organen der Udo und Anette Brandhorst Stiftung tätig. 3.1 Welches Mitspracherecht hat der Freistaat beim Ankauf von Kunstwerken, der Ausstellungstätigkeit und der Auswahl der laut Stiftungssatzung zu fördernden künstlerischen und wissenschaftlichen Projekte? Über ihre Aktivitäten entscheidet die Stiftung als rechtlich selbstständige Einheit autonom. Es wird jedoch darauf hin­ gewiesen, dass das Museum für die Sammlung Brandhorst eine staatliche Einrichtung ist, in der sowohl Kunstwerke ge­ zeigt werden, die im Eigentum des Freistaates Bayern ste­ hen, als auch solche, die im Eigentum der Udo und Anette Brandhorst Stiftung stehen (vgl. auch Antwort zu Frage 2.4). 3.2 Wie kann der Freistaat bei Personalfragen, also der Berufung des Museumsleiters und der Einstellung des sonstigen Personals, mitbestimmen? Die im Museum für die Sammlung Brandhorst tätigen Per­ sonen sind Mitarbeiter der Bayerischen Staatsgemälde­ sammlungen und unterstehen dem Weisungsrecht des Ge­ neraldirektors. Davon unberührt steht es der Udo und Anette Brandhorst Stiftung frei, eigenes Personal für ihre eigenen Aufgaben zu beschäftigen. 3.3 Hält die Staatsregierung die Stiftungskonstruktion , von der nach Aussagen von Kritikern insbesondere Udo Brandhorst (steuerlich) profitiert habe, für ein Erfolgsmodell, das sie bei Angeboten vergleichbarer Sammlungsbestände wieder wählen würde? Die gewählte Stiftungskonstruktion hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt, was aus dem großen Erfolg des Muse­ ums für die Sammlung Brandhorst ersichtlich ist. 4. Wie und von wem wurde der Wert der in die Stiftung eingebrachten Kunstwerke bestimmt? Zu der Wertermittlung der Kunstwerke, die in die rechtlich selbstständige Udo und Anette Brandhorst Stiftung einge­ bracht wurden, können keine Angaben gemacht werden. Soweit Kunstwerke dem Freistaat Bayern übereignet wur­ den, lagen Gutachten der Staatsgemäldesammlungen, des Leiters des Kunstmuseums in Bonn und des Kunsthandels vor. 5. Welche Inhalte hat die im November 2007 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Brandhorst und den Staatsgemäldesammlungen ? 5.1 Gab bzw. gibt es in der Zusammenarbeit Synergieeffekte , die die Ausgaben an beiden Häusern gesenkt haben bzw. senken? Drucksache 17/4611 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.2 Welche Projekte wurden von beiden Museen gemeinsam realisiert? 5.3 Gibt es Abteilungen wie etwa Restaurierungswerkstätten , die von beiden Einrichtungen gemeinsam betrieben und finanziert werden bzw. die auch für das jeweils andere Haus tätig sind? Die Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2007 regelt die Zusammenarbeit zwischen der Udo und Anette Brandhorst Stiftung einerseits und den Bayerischen Staatsgemälde­ sammlungen andererseits. Da es sich bei dem Museum für die Sammlung Brandhorst um eine Einrichtung der Baye­ rischen Staatsgemäldesammlungen handelt, ist eine Ko­ operation mit den anderen Einrichtungen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, insbesondere den Pinako­ theken, gewährleistet. Die zentralen Einrichtungen der Bay­ erischen Staatsgemäldesammlungen sind selbstverständ­ lich auch für das Museum für die Sammlung Brandhorst zuständig. 6. Hat sich für die Staatsregierung in der Rückschau der Zwei-Häuser-Betrieb bewährt? 6.1 Welche dauerhaften Vorteile hat nach Ansicht der Staatsregierung die Eigenständigkeit beider Einrichtungen ? Die Entscheidung zur Errichtung des Museums für die Sammlung Brandhorst wird durch dessen Erfolg und die erzielten Besucherzahlen eindrücklich bestätigt. Der Vorteil der Errichtung des Museums ergibt sich insbesondere aus der Möglichkeit, die Sammlung Brandhorst geschlossen zu präsentieren. Darüber hinaus wären in den bestehenden Häusern die räumlichen Kapazitäten zur Präsentation der Sammlung nicht vorhanden gewesen. 7. Gibt es Pläne, wie die Zusammenarbeit intensiviert werden könnte, um die Kosten für den Freistaat zu senken? 7.1 Wenn ja, steht die Stiftung Brandhorst ihnen aufgeschlossen gegenüber? Da es sich bei dem Museum für die Sammlung Brandhorst um eine Einrichtung der Bayerischen Staatsgemälde­ sammlungen handelt, stellt sich die Frage einer intensiveren Zusammenarbeit mit den anderen Einrichtungen der Baye­ rischen Staatsgemäldesammlungen nicht.