Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 03.12.2013 Gefahrguttransporte in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Gefahrguttransporte in Bayern in den vergangenen 10 Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und den Verkehrsträgern Straße , Schiene, Wasser und Luftverkehr? 1.1 Wie viele Tonnen welcher gefährlicher Güter (Stückgut und Massengut) wurden in Bayern in den vergangenen 10 Jahren transportiert, aufgeschlüsselt nach Jahren und den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luftverkehr? 2. Welche Gefahrgut-Informationssysteme existieren in Bayern mit Blick auf die unterschiedlichen Verkehrsträger ? 2.1 Welche konkreten Daten zu welchen Transporten von welchen Stoffen werden in den Gefahrgut-Informationssystemen wie lange gespeichert? 2.2 Welche staatlichen bzw. nicht-staatlichen Einrichtungen haben Zugriff? 3. Welche konkreten Gefahrguttransporte wurden in Bayern seit 2003 beanstandet oder gestoppt und wegen Sicherheitsmängeln festgehalten, aufgeschlüsselt nach Jahren, in Zahlen und in Prozent? 3.1 Was waren die häufigsten Verstöße? 3.2 Wie verteilt sich die Zahl der kontrollierten Gefahrgut- transporte und der Anteil der beanstandeten Gefahrguttransporte auf inländische und ausländische Unternehmen (Letztere differenziert nach EU- und sonstiges Ausland)? 4. Welche konkreten Gefahrgutunfälle wurden in Bayern seit 2003 registriert, aufgeschlüsselt nach Jahren und den oben genannten Verkehrsträgern? 4.1 Welche Stoffe und welche Mengen wurden dabei freigesetzt ? 5. Welche Tunnel in Bayern sind für Gefahrguttransporte freigegeben? 5.1 Welche Gefahrguttransporte müssen vor einer Tunnelfahrt bei welchen Behörden gemeldet werden? 6. Welche konkreten Pläne existieren, um einen umfassenden und effizienten Katastrophenschutz auf allen Verkehrswegen zu gewährleisten? 6.1 Welche Stellen wären an einem Unfallmanagement mit Blick auf die unterschiedlichen Verkehrsträger beteiligt ? 7. Welche Präventionskonzepte existieren, um Großschadensereignisse bei Gefahrguttransporten zu vermeiden ? 7.1 Gibt es Überlegungen, einzelne sanierungsbedürftige Verkehrswege für Gefahrguttransporte zu sperren? 7.2 Wurden in den vergangenen 10 Jahren einzelne sanierungsbedürftige Verkehrswege für Gefahrguttransporte gesperrt? Wenn ja, welche? 8. Über wie viele Personalstellen verfügen die bayerischen Sicherheitsbehörden zur Kontrolle von Gefahrguttransporten ? 8.1 Wie hat sich die Zahl der Stellen seit 2003 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Behörden? 8.2 Auf der Basis welcher Daten werden die Anforderungen an die personelle und materielle Ausstattung der bayerischen Sicherheitsbehörden festgestellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.01.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gefahrguttransporte sind nach den Maßgaben der verkehrsträgerspezifischen internationalen Regelwerke durchzuführen . Für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenverkehr gelten beispielsweise die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Darüber hinaus unterliegen Gefahrguttransporte grundsätzlich keinen gefahrgutrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungspflichten . Die Beteiligten sind außerdem in Deutschland nicht verpflichtet , statistische Daten über die durchgeführten Beförderungen zu übermitteln, was dem Bestreben der Staatsregierung entspricht, die Unternehmen weitgehend von zusätzlichen Bürokratiekosten durch staatliche Informationspflichten zu entlasten. Solide Daten für Bayern sind daher ausschließlich im Bereich des Straßenverkehrs für den Zeitraum von 2007 bis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/463 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/463 einschließlich 2012 vorhanden, die auf statistisch hochgerechneten Stichproben des Kraftfahrt-Bundesamtes beruhen und jährlich durch das Bundesamt für Güterverkehr übermittelt werden. Der bayerische Anteil am Gesamtverkehr wird dort separat ausgewiesen. Die entsprechenden nachfolgenden Antworten müssen sich deshalb auf diesen Zeitraum und im Wesentlichen auf den Verkehrsträger Straße beschränken.1 Soweit wie möglich wird in der Beantwortung auch auf andere Verkehrsträger eingegangen, insbesondere bei den Antworten ab Frage 6. 1. Wie hat sich die Zahl der Gefahrguttransporte in Bayern in den vergangenen 10 Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luftverkehr? Betreffend den Verkehrsträger Straße hat sich die Zahl der Gefahrguttransporte in Bayern wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Fahrten mit deutschen Lastkraftwagen 2007 1.132.778 2008 1.523.998 2009 1.353.648 2010 1.288.704 2011 1.326.305 2012 1.497.046 (entspricht + 32 % gegenüber 2007) (Quelle: Bundesamt für Güterverkehr) 1.1 Wie viele Tonnen welcher gefährlicher Güter (Stückgut und Massengut) wurden in Bayern in den vergangenen 10 Jahren transportiert, aufgeschlüsselt nach Jahren und den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luftverkehr? Für den Bereich des Straßenverkehrs liegen folgende Daten (Angaben in Tonnen) vor: Jahr/ Klasse 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Klasse 1 6.295 67.685 12.716 42.528 9.179 48.930 Klasse 2 2.007.453 2.095.797 2.012.326 1.488.392 2.096.745 1.908.820 Klasse 3 10.393.757 16.299.187 12.355.749 12.572.783 11.819.054 13.544.330 Klasse 4.1 201.430 239.804 110.267 57.003 67.104 149.062 Klasse 4.2 63.076 38.616 36.928 92.534 86.861 154.439 Klasse 4.3 11.940 15.269 31.014 6.764 297 777 Klasse 5.1 26.712 58.601 14.011 34.288 24.910 20.280 Klasse 5.2 k. A. 11.301 16.114 16.630 5.357 11.188 Klasse 6.1 115.234 40.901 79.149 117.368 123.562 44.771 Klasse 6.2 5.855 291 466 k. A. 969 15.932 Klasse 7 9.463 50.314 k. A. k. A. 4.313 807 Klasse 8 902.195 683.657 686.612 746.534 837.881 679.249 Klasse 9 666.417 503.348 506.864 424.168 592.839 715.601 gesamt 14.409.827 20.104.771 15.862.216 15.598.992 15.669.071 17.294.186 (Quelle: Bundesamt für Güterverkehr) Hierbei gelten folgende Gefahrklassen nach ADR: Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosiv- stoff Klasse 2: Gase Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2: Organische Peroxide Klasse 6.1: Giftige Stoffe Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: Ätzende Stoffe Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 2. Welche Gefahrgut-Informationssysteme existieren in Bayern mit Blick auf die unterschiedlichen Verkehrsträger ? 2.1 Welche konkreten Daten zu welchen Transporten von welchen Stoffen werden in den Gefahrgut-Informationssystemen wie lange gespeichert? 2.2 Welche staatlichen bzw. nicht-staatlichen Einrichtungen haben Zugriff? Die Fragen 2, 2.1 und 2.2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Bayern existiert derzeit kein Gefahrgut-Informationssystem , insbesondere keines auf EDV-Basis. Ein Gefahrgut -Informationssystem könnte die gewünschte Wirkung nur dann entfalten, wenn die Beteiligten verpflichtet wären, die ihre Transporte betreffenden Daten umfassend zur Verfügung zu stellen. Derzeit gibt es im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage, stattdessen besteht die Pflicht, umfangreiche Papierdokumente mitzuführen. Insbesondere für die Information von Rettungskräften bei Unfällen ist dies eine unbefriedigende Lösung und nicht mehr zeitgemäß. Deshalb wurde vor einigen Jahren eine internationale Arbeitsgruppe unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gegründet, mit dem Ziel, verbindliche Vorschriften hinsichtlich Telematikanwendungen bei der Beförderung gefährlicher Güter für die internationalen Regelwerke zu erarbeiten. Dies gestaltet sich äußerst komplex, weil dazu eine Systemarchitektur geschaffen werden muss, die individuelle technische Lösungen nicht ausschließt und trotzdem sicherstellt, dass alle autorisierten Kontroll- und Rettungskräfte jederzeit auf die hinterlegten Daten zugreifen können. Dabei sind neben technischen Fragen der Datenschutz und die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung frühestens im Jahr 2017 erfolgen kann. 3. Welche konkreten Gefahrguttransporte wurden in Bayern seit 2003 beanstandet oder gestoppt und wegen Sicherheitsmängeln festgehalten, aufgeschlüsselt nach Jahren, in Zahlen und in Prozent? ! Der Staatsregierung liegen zwar bestimmte Daten des Statistischen Bundesamtes betreffend die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnen- und Seeschifffahrt vor, die nach einem qualifizierten Schätzverfahren basierend auf dem Warenverzeichnis der Außenhandelsstatistik und der allgemeinen Verkehrsstatistik erstellt wurden, jedoch nicht nach einzelnen Bundesländern aufgeschlüsselt sind. Für den Luftverkehr liegen keine Daten vor. Drucksache 17/463 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 A 11.329 11.046 11.298 12.861 10.884 11.011 9.192 8.570 B 2.540 2.552 2.545 2.951 3.176 2.866 2.906 2.511 22,4 % 23,1 % 22,5 % 22,9 % 29,2 % 26,0 % 31,6 % 29,3 % C 699 779 1.180 1.400 1.290 1.662 1.471 1.240 6,2 % 7,1 % 10,4 % 10,9 % 11,9 % 15,1 % 16,0 % 14,5 % (Quelle: Eigene Erhebung) A: Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge. B: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge. C: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge, bei denen die Weiterfahrt untersagt wurde. Über diese nummerische Statistik hinaus liegen keine Aufzeichnungen über konkrete Gefahrguttransporte vor. Darüber hinaus sei angemerkt, dass die Beanstandungsquote in den letzten Jahren zwar angestiegen ist. Dies ist jedoch im Wesentlichen nicht darauf zurückzuführen, dass tatsächlich mehr Verstöße begangen wurden, sondern durch die kontinuierliche Verbesserung der Kontrollqualität zu erklären, insbesondere durch intensivere Schulung der Kontrollbeamten . Darüber hinaus enthält die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge auch formale Verstöße, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hatten. 3.1 Was waren die häufigsten Verstöße? Die Erfassung der festgestellten Verstöße erfolgt entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße. Dabei werden die Verstöße den festgelegten Gefahrenkategorien I, II oder III zugeordnet, wobei die Kategorie I die schwerwiegendsten Verstöße umfasst, die unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr erfordern (z. B. Austreten gefährlicher Stoffe, nicht zulässige Verpackung, Fahrzeugführer besitzt keine Schulungsbescheinigung ). Die folgende Tabelle weist die Anzahl der festgestellten Verstöße entsprechend der Gefahrenkategorie aus: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Kat. I 1.437 1.498 1.623 1.841 1.480 1.476 1.297 1.112 51,2 % 52,0 % 52,3 % 49,3 % 46,6 % 44,6 % 44,6 % 44,3 % Kat. II 947 956 1.022 1.338 1.295 1.395 1.302 1.168 33,7 % 33,2 % 32,9 % 35,9 % 40,8 % 42,2 % 44,8 % 46,5 % Kat. III 422 427 458 553 401 435 307 231 15,1 % 14,8 % 14,8 % 14,8 % 12,6 % 13,2 % 10,6 % 9,2 % gesamt 2.806 2.881 3.103 3.732 3.176 3.306 2.906 2.511 (Quelle: Eigene Erhebung) 3.2 Wie verteilt sich die Zahl der kontrollierten Gefahrguttransporte und der Anteil der beanstandeten Gefahrguttransporte auf inländische und ausländische Unternehmen (L-etztere differenziert nach EU- und sonstiges Ausland)? Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 A 11.329 11.046 11.298 12.861 10.884 11.011 9.192 8.570 B 5.437 5.079 6.031 6.602 5.702 5.660 4.278 3.871 48,0 % 46,0 % 53,4 % 51,3 % 52,4 % 51,4 % 46,5 % 45,2 % C 4.407 4.438 4.292 5.079 4.215 4.421 4.183 3.921 38,9 % 40,2 % 38,0 % 39,5 % 38,7 % 40,2 % 45,5 % 45,8 % D 1.485 1.529 975 1.180 967 930 731 778 13,1 % 13,8 % 8,6 % 9,2 % 8,9 % 8,4 % 8,0 % 9,0 % E 2.540 2.552 2.545 2.951 3.176 2.866 2.906 2.511 F 1.107 1.107 1.158 1.299 1.284 1.093 1.034 855 43,6 % 43,4 % 45,5 % 44,0 % 40,4 % 38,1 % 35,6 % 34,1 % G 1.010 1.022 1.149 1.388 1.521 1.472 1.584 1.369 39,8 % 40,0 % 45,1 % 47,0 % 47,9 % 51,4 % 54,5 % 54,5 % H 423 423 238 264 371 301 288 287 16,6 % 16,6 % 9,4 % 9,0 % 11,7 % 10,5 % 9,9 % 11,4 % (Quelle: Eigene Erhebung) A: Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge. B: Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland. C: Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge mit Zulassung in anderen EU-Mitglied- staaten. D: Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge mit Zulassung in Drittstaaten. E: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge. F: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland. G: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge mit Zulassung in anderen EU- Mitgliedstaaten. H: Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge mit Zulassung in Drittstaaten. 4. Welche konkreten Gefahrgutunfälle wurden in Bayern seit 2003 registriert, aufgeschlüsselt nach Jahren und den oben genannten Verkehrsträgern? Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Gefahrgutstraßenfahrzeugen Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl 70 103 92 65 59 52 49 72 46 38 (Quelle: Eigene Erhebung) Für die anderen Verkehrsträger liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor, da diese Unfälle abschließend nicht von bayerischen Behörden bearbeitet werden. 4.1 Welche Stoffe und welche Mengen wurden dabei freigesetzt? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor. Wenn gefährliche Güter austreten, werden die Umweltreferate der Kreisverwaltungsbehörden informiert, die daraufhin in eigener Zuständigkeit tätig werden. 5. Welche Tunnel in Bayern sind für Gefahrguttransporte freigegeben? Sofern sämtliche einschlägigen Vorschriften des ADR eingehalten sind, gilt der Grundsatz, dass Gefahrguttransporte ausreichend sicher sind, um alle für den Gemeingebrauch gewidmeten Verkehrswege zu befahren; dies gilt auch für Tunnel. Liegt im Einzelfall eine besondere Gefährdungslage vor, kann die zuständige Behörde einen Tunnel für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern beschränken oder sperren, wobei das ADR hierfür konkrete Vorgaben enthält. Im Rahmen einer Risikoeinschätzung sind die Tunneleigenschaften , die Verfügbarkeit und Eignung alternativer Strecken und Verkehrsträger sowie Überlegungen zur Verkehrslenkung zu berücksichtigen. Im Ergebnis wird der Tunnel einer Tunnelkategorie zugeordnet, welche den Umfang der Beschränkung ausweist. Diese Tunnelkategorie ist zusammen mit einer geeigneten Umfahrungsstrecke auszuschildern . Derzeit gibt es in Bayern einen für Gefahrguttransporte beschränkten Tunnel. Dies ist die Pferseer Unterführung im Stadtgebiet Augsburg, die unter den Gleisen des Hauptbahnhofs verläuft und der Tunnelkategorie B zugeordnet wurde, was bedeutet, dass der Tunnel für gefährliche Güter, die zu einer sehr großen Explosion führen können, gesperrt ist. Im Zuge von Bundesfernstraßen und Staatsstraßen, in der Verwaltung des Freistaates Bayern, ist derzeit kein Tunnel aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften für Gefahrguttransporte beschränkt oder gesperrt. Unabhängig davon sind Walchenseetunnel und -galerie für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen gesperrt, weil sie im Zuge der Bundesstraße 11 in einer hierfür gesperrten Strecke liegen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/463 5.1 Welche Gefahrguttransporte müssen vor einer Tunnelfahrt bei welchen Behörden gemeldet werden ? Hierzu sind keine Meldepflichten vorgesehen. 6. Welche konkreten Pläne existieren, um einen umfassenden und effizienten Katastrophenschutz auf allen Verkehrswegen zu gewährleisten? Für Unfälle mit Gefahrgütern haben die Kreisverwaltungsbehörden entsprechend der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 12.12.2005 (ID2-2225.01-6, AllMBl Nr. 13/2005) Alarmierungsplanungen aufgestellt, um unmittelbare Gefahrenabwehrmaßnahmen einleiten sowie lagegerechte Folgemaßnahmen veranlassen zu können. Die eingeplanten Einsatzmittel richten sich dabei nach dem jeweiligen Schadensbild und -umfang und werden über die Integrierten Leitstellen (ILS) alarmiert. Die ILS nehmen in solchen Lagen eine zentrale Informationsbeschaffungs- und -verteilerrolle ein. In der Regel sind Unfälle mit Gefahrgütern keine Katastrophen im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG). Darüber hinaus existieren Katastrophenschutzsonderpläne für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, z. B. MainDonau -Alarmplan, Internationaler Ölalarm- und Einsatzplan Bodensee. 6.1 Welche Stellen wären an einem Unfallmanagement mit Blick auf die unterschiedlichen Verkehrsträger beteiligt? Grundsätzlich sind bei Unfällen mit Gefahrgütern Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst zur Gefahrenabwehr sowie die örtlich zuständige(n) Kreisverwaltungsbehörde(n) beteiligt. Je nach Einsatzlage sind auch Kräfte des Technischen Hilfswerkes (THW), der Hilfsorganisationen, der Bundespolizei und des TransportUnfall -Informations- und Hilfeleistungssystems der Chemischen Industrie (TUIS) eingebunden. Darüber hinaus werden die Umweltfachbehörden (z. B. Umweltingenieure der Kreisverwaltungsbehörden, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaftsämter ) informiert und in die Schadensabwicklung eingebunden. Je nach betroffenem Verkehrsträger sind Notfallmanager der Deutschen Bahn AG, Straßenmeistereien, Flughafenbetreiber , Luftamt, Betreiber des verunfallten Transportmittels, Wasserschutzpolizei und andere beteiligt. Eine abschließende Aufzählung ist hier nicht möglich. 7. Welche Präventionskonzepte existieren, um Großschadensereignisse bei Gefahrguttransporten zu vermeiden? Zur Vorbereitung auf mögliche Gefahrgutunfälle werden die Führungs- und Einsatzkräfte der Feuerwehren zielgerichtet ausgebildet und ausgestattet. Nach einem landesweiten Stationierungskonzept hält der Freistaat Bayern spezielle Einsatzmittel bereit (z. B. Gerätewagen Gefahrgut, ABCErkundungskraftwagen , Dekontaminationskraftwagen). Bei der Berufsfeuerwehr München ist darüber hinaus eine der sieben vom Bund bereitgestellten Analytischen Task-Forces stationiert. 7.1 Gibt es Überlegungen, einzelne sanierungsbedürftige Verkehrswege für Gefahrguttransporte zu sperren? Der bestehende Zustand der bayerischen Infrastruktur er- fordert keine besondere Sperrung für Gefahrguttransporte. Dementsprechend ist im Bereich des Straßenverkehrs eine Sperrung von sanierungsbedürftigen Straßen für Gefahrguttransporte aufgrund von Mängeln an der Fahrbahnoberfläche nicht vorgesehen. 7.2 Wurden in den vergangenen 10 Jahren einzelne sanierungsbedürftige Verkehrswege für Gefahrguttransporte gesperrt? Wenn ja, welche? In der Vergangenheit wurden im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung keine Straßen aufgrund von Fahrbahnschäden für Gefahrguttransporte gesperrt. 8. Über wie viele Personalstellen verfügen die bayerischen Sicherheitsbehörden zur Kontrolle von Gefahrguttransporten ? Jahr 2013 Polizei 2.859,00 / 49,00 GA 3,00 LfU 0,50 (Quelle: Personalstatistiken der zuständigen Ressorts) GA: Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen LfU: Landesamt für Umwelt Die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs auf den bayerischen Straßen wird rund um die Uhr grundsätzlich durch alle Polizeibeamtinnen und -beamten sichergestellt. Darüber hinaus existieren in Bayern 32 Verkehrspolizeiinspektionen (VPI) mit neun nachgeordneten Autobahnpolizeiinspektionen (APS), die den Polizeipräsidien unmittelbar nachgeordnet sind. Zum Stichtag 01.11.2013 verfügten diese Verkehrsdienststellen über eine Gesamtsollstärke von 2.859. Pro Polizeipräsidium ist jeweils eine Gruppe explizit für die Schwerverkehrs- und Gefahrgutüberwachung innerhalb einer VPI angesiedelt. Dieser Bereich hat bayernweit eine Sollstärke von 49. 8.1 Wie hat sich die Zahl der Stellen seit 2003 entwickelt , aufgeschlüsselt nach Jahren und Behörden? Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Polizei k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. GA 8,15 8,15 8,05 7,25 7,25 3,25 3,15 3,15 3,05 2,90 LfU 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 (Quelle: Personalstatistiken der zuständigen Ressorts) Für den Bereich der Polizei musste von der Darstellung der Personalstärken für die Jahre 2003 bis 2012 abgesehen werden, weil die dafür erforderliche, überwiegend manuelle Erhebung nur mit einem beträchtlichen personellen Aufwand für alle Polizeiverbände darstellbar gewesen wäre. Im Hinblick auf die für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit war eine derartige Erhebung nicht möglich. 8.2 Auf der Basis welcher Daten werden die Anforderungen an die personelle und materielle Ausstattung der bayerischen Sicherheitsbehörden festgestellt ? Um den organisatorischen und personellen Herausforderungen für die Bayerische Polizei Rechnung zu tragen, bedient sich das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in enger Abstimmung mit den nachgeordneten Polizeipräsidien verschiedener organisatorischer Lösungsansätze, die Drucksache 17/463 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 sich an den grundsätzlichen Fragestellungen orientieren und kumulativ zum Ansatz kommen. Hierbei werden insbesondere belastungsorientierte Parameter (z. B. Belastungen aus der polizeilichen Kriminalstatistik, dem Verkehrsunfallaufkommen bzw. den Einsatzzahlen) zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden aber auch noch weitere Faktoren, wie z. B. effektiver und effizienter Kräfteeinsatz, umfassende Streifenpräsenz, Einsatzreaktionszeit, flächenmäßige Ausdehnung , demografische Entwicklung und weitere kriminalgeografische Einzelaspekte, mit gewichtet und bewertet. Die Basis zur Festlegung der personellen Ausstattung an den Gewerbeaufsichtsämtern der Regierungen für den Vollzug der Gefahrgutvorschriften in den Unternehmen ist primär die insgesamt zur Verfügung stehende Personalressource. Im Bereich des Landesamtes für Umwelt richten sich die erforderlichen Stellen und die materielle Ausstattung nach Anzahl und Umfang der Transportkontrollen, die von der Anzahl der augrund atomrechtlicher Vorschriften gemeldeten Transporte und der vom LfU erteilten atomrechtlichen Transportgenehmigungen abhängen.