Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 01.11.2014 Abbau der Kernkraftwerke in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange wird der Abbau jedes einzelnen Kernkraft- werks im Freistaat Bayern (Isar 1 u. 2, Grafenrheinfeld , Grundremmingen, Forschungsreaktor München) voraussichtlich insgesamt dauern (bitte genauer Abbauplan je Kraftwerk)? a) Von wem wird der Abbau geplant, durchgeführt und beaufsichtigt? 2. Welche Stilllegungsabfälle fallen dabei an? Wie hoch ist das Gefahrenpotenzial je Abfallart einzuschätzen? Wie groß ist die Menge an Stilllegungsabfällen beim Abbau je Kraftwerk? 3. Wo werden die Stilllegungsabfälle der bayerischen Kernkraftwerke zwischen- bzw. endgelagert werden (bitte genaue Angabe je Kraftwerk)? a) Wie wird dabei der Schutz vor Gefahren der Abfälle garantiert? b) Wer ist für den Schutz zuständig? 4. Wie hoch sind die Kosten für den Abbau je Kraftwerk und von wem werden sie getragen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.11.2014 Zu 1.: Der Abbau von Kernkraftwerken findet im Rahmen von Genehmigungen nach § 7 Atomgesetz statt. Zentrale Genehmigungsvoraussetzung ist die Gewährleistung der nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden. Aus dem damit verbundenen Primat der Sicherheit folgt unmittelbar, dass die Dauer des Abbaus von nachrangiger Bedeutung ist. Abhängig von den Planungen der Genehmigungsinhaber und von den Ergebnissen der einzelnen Abbauschritte sind zeitliche Vorhersagen insofern mit großen Unsicherheiten behaftet. Als Richtwert kann von einem Zeitraum von 15 bis 20 Jahren ab Außerbetriebnahme der jeweiligen Anlage ausgegangen werden. Beim Forschungsreaktor München II handelt es sich nicht um ein Kernkraftwerk, sondern um eine Forschungsneutronenquelle . Diese Anlage verfügt über eine unbefristete Genehmigung. Hinsichtlich der Dauer des Abbaus ist von einem vergleichbaren Zeitraum wie bei den Kernkraftwerken auszugehen. Zu 1. a): Planung und Durchführung des Abbaus erfolgt durch die Genehmigungsinhaber. Die Aufsicht fällt in die Zuständigkeit des Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Zu 2.: Der weitaus größte Teil der beim Abbau anfallenden Materialien (über 95 %) ist als nicht kontaminiert bzw. nicht aktiviert einzustufen und wird konventionell unter Beachtung des Kreislaufwirtschaftsrechts wiederverwendet oder entsorgt. Die verbleibenden unter 5 % der anfallenden Materialien sind radioaktiv kontaminierte oder aktivierte Abfälle, z. B. Bauschutt, Metallschrott, Isolierwolle oder Kabelschrott. Genaue Prognosen sind nicht möglich, da erst die bei den einzelnen Abbauschritten umfassend erfolgende Überprüfung aller anfallenden Materialien ergibt, ob sie als radioaktive Abfälle zu entsorgen sind. Diese werden endlagergerecht behandelt und verpackt, wodurch der Schutz von Mensch und Umwelt bei deren Zwischenlagerung, Transport und letztlich Endlagerung gewährleistet ist. Ein nennenswertes Gefahrenpotenzial geht von den Stilllegungsabfällen nicht aus. Zu 3.: Die Zwischenlagerung erfolgt in Verantwortung der Genehmigungsinhaber an den Standorten der Kernkraftwerke oder in anderen geeigneten Lagern wie der EVU-Lagerhalle in Mitterteich im Rahmen entsprechender Umgangsgenehmigungen . Für die Endlagerung wird vom Bund derzeit die Schachtanlage Konrad ausgebaut. Zu 3. a): Durch die in diesen Genehmigungen und letztendlich in der Strahlenschutzverordnung getroffenen Festlegungen ist sichergestellt, dass von diesen Abfällen keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. So wird beispielsweise durch geeignete Wandstärken der Lagerhallen eine ausreichende Abschirmung der von den Abfallgebinden ausgehenden ionisierenden Strahlung gewährleistet. Zu 3. b): Der Schutz ist von den Inhabern der Umgangsgenehmigungen zu gewährleisten, die ihrerseits der Aufsicht der jeweils zuständigen Behörden unterliegen. Zu 4.: Zu den Kosten für den Abbau je Kernkraftwerk liegen dem StMUV keine Zahlen vor. Zu tragen sind sämtliche Kosten für den Abbau von den jeweiligen Genehmigungsinhabern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.01.2015 17/4643 Bayerischer Landtag