Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.10.2014 Brand in der Unterkunft für Asylsuchende in Neuötting In der Nacht zum Freitag, 29.08.2014 ereigneten sich in der Asylbewerberunterkunft in Neuötting mehrere kleine Brände . Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung in alle Richtungen . Bislang ist die Brandursache nicht aufgeklärt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie ist der Stand der Ermittlungen im Fall der Brandstiftung in Neuötting? 2. a) Wird auch in Richtung eines rechtsextremistischen Hintergrunds ermittelt? b) Wenn nein, warum nicht? c) Gibt es Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hin- tergrund, und wenn ja, welche? 3. a) Wie viele Brände gab es 2014 in Unterkünften für Asylsuchende ? b) In welchen Fällen wurde und wird wegen Brandstiftung ermittelt? c) In welchen Fällen konnte ein rechtsextremistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden? 4. a) In welchen Fällen ist von einem rechtsextremistischen Hintergrund auszugehen? b) In welchen Fällen konnten die mutmaßlichen rechtsextremistischen Täterinnen oder Täter ermittelt werden? 5. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung im Moment über Bestrebungen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, Unterkünfte für Asylsuchende anzugreifen? b) Welche Strategien haben die örtlichen Polizeidienststellen , um Unterkünfte für Asylsuchende zu schützen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie ist der Stand der Ermittlungen im Fall der Brandstiftung in Neuötting? Aufgrund des Ergebnisses der Spurensicherung und -auswertung konkretisierte sich ein Tatverdacht gegen einen 19-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Am 05.09.2014 wurde zunächst gegen diesen Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mühldorf erlassen. Dieser wurde im Zuge der weiteren Ermittlungen durch einen Unterbringungsbefehl ersetzt. Der 19-jährige ist auf dieser Grundlage in einem Klinikum im Bereich Oberbayern vorläufig untergebracht. 2. a) Wird auch in Richtung eines rechtsextremisti- schen Hintergrunds ermittelt? Insgesamt kam es am Tattag in engem zeitlichem Zusammenhang zu vier Kleinbränden in der Unterkunft. Ein Teil der Brände ereignete sich während der Anwesenheit von Polizeikräften. Eine umgehende Absuche der Unterkunft erbrachte , dass ein Aufenthalt von unberechtigten Personen nicht festgestellt werden konnte. Ermittlungen werden stets ergebnisoffen in alle Richtungen geführt. Dies gilt auch bei Brandereignissen, sofern nicht Erkenntnisse , z. B. ein erkennbarer und zuordenbarer technischer Defekt als Brandursache, frühzeitig gegen eine Brandstiftung sprechen. b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Gibt es Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund, und wenn ja, welche? Sowohl der Polizei als auch dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse über einen rechtsextremistischen Hintergrund des Brandes in der Unterkunft für Asylsuchende in Neuötting vor. 3. a) Wie viele Brände gab es 2014 in Unterkünften für Asylsuchende? Seitens des BLKA wurden die im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität “ (KPMD-PMK) übermittelten Delikte ausgewertet. Da der Erfassungszeitraum hinsichtlich des KPMD-PMK für das Jahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist und die Fragestellung ferner Brände ohne erkennbare politische Motivation mit einbezieht, wurden zudem die bayerischen Polizeipräsidien in die Recherche eingebunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.01.2015 17/4650 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4650 Insgesamt sind für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 29.10.2014, unter Einbeziehung des Brandes in Neuötting, elf Brände in Unterkünften für Asylsuchende registriert worden . b) In welchen Fällen wurde und wird wegen Brandstiftung ermittelt? Bei den elf Bränden wurde oder wird in sechs Fällen wegen fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Brandstiftung ermittelt, vier Brände sind durch technische Defekte aufgetreten, eine Rauchentwicklung entstand durch eine überhitzte Pfanne. c) In welchen Fällen konnte ein rechtsextremistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden? In acht der elf Fälle kann ein rechtsextremistischer Hintergrund eindeutig ausgeschlossen werden. Als Brandauslöser in diesen Fällen konnten technische Defekte oder fahrlässige Handlungen von Bewohnern ermittelt werden bzw. wurden Bewohner als Verursacher der Brände identifiziert. Für die drei weiteren Fälle kann ein rechtsextremistischer Hintergrund weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Hinweise auf eine rechtsextremistische Begehung liegen in allen drei Fällen derzeit nicht vor. 4. a) In welchen Fällen ist von einem rechtsextremistischen Hintergrund auszugehen? b) In welchen Fällen konnten die mutmaßlichen rechtsextremistischen Täterinnen oder Täter ermittelt werden? Hinsichtlich der Fragen unter 4 a und 4 b wird auf die Antwort zu Frage 3 c) verwiesen. 5. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung im Moment über Bestrebungen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, Unterkünfte für Asylsuchende anzugreifen? Der Staatsregierung liegen, nach Einbindung des BayLfV und der Polizei, gegenwärtig keine konkreten Erkenntnisse über Bestrebungen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten vor, Unterkünfte für Asylsuchende anzugreifen. b) Welche Strategien haben die örtlichen Polizeidienststellen , um Unterkünfte für Asylsuchende zu schützen? Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dies umfasst auch den Schutz von Unterkünften für Asylbewerber vor Angriffen. Asylbewerberunterkünfte unterliegen grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung. Deshalb passt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit ihren nachgeordneten Dienststellen die Schutzbedürftigkeit von Asylbewerberunterkünften fortlaufend den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen an. Die Polizei trifft auf Basis einer einzelfallbezogenen Gefährdungsbewertung zum Schutz der Bewohner und der Einrichtung lageangepasst die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld von Asylbewerberunterkünften , die auf örtlicher Ebene mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt sind. So kommt die Bayerische Polizei dem Sicherheitsinteresse durch verstärkte Präsenz im Umfeld von Asylbewerberunterkünften nach. Darüber hinaus sind die örtlichen Polizeidienststellen gehalten, intensive Aufklärung an den Schutzobjekten zu betreiben, die eingesetzten Beamten entsprechend zu sensibilisieren und mit den Objektverantwortlichen ständigen Kontakt zu halten. Festgestellte Straftaten bzw. Mitteilungen aus der Bevölkerung im Umfeld von Asylbewerberunterkünften werden konsequent bearbeitet und zur Anzeige gebracht.