Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Pohl FREIE WÄHLER vom 27.10.2014 Straßenverkehrsprojekte im Allgäu 169/14 FM Die Baumaßnahme B16/B472 (Ortsumgehung Marktoberdorf /Bertoldshofen) steht im Bundesverkehrswegeplan in der Rubrik „vordringlicher Bedarf“. Das Straßenbauamt Kempten hat die Trasse bereits festgestellt. Gegen die Planfeststellung läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Wie StM Joachim Herrmann, MdL, dem zuständigen Landratsamt mitgeteilt hat, wurde von den Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beantragt, weil derzeit kein Geld für die Realisierung der Maßnahme vorhanden sei. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Geld wurde für den Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen ausgegeben (bitte jeweils aufgelistet nach den Jahren 2009–2013) a) im Allgäu (kreisfreie Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen; Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu , Unterallgäu), b) im Regierungsbezirk Schwaben und c) im Freistaat Bayern? 2. Wieviel Geld wurde in den Jahren für die Sanierung und den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen (bitte jeweils aufgelistet nach den Jahren 2009–2013) ausgegeben a) im Allgäu, b) in Schwaben und c) im Freistaat Bayern? 3. Welche andere Baumaßnahme wurde vorgezogen und hätte die Umgehung ohne den Rechtsstreit bereits begonnen und finanziert werden können? 4. Wann rechnet die Staatsregierung damit, dass für die- se wichtige Straßenbaumaßnahme das nötige Geld zur Verfügung steht? 5. Wäre es nicht besser, zeitnah eine rechtskräftige Ge- richtsentscheidung zu erhalten? 6. Was bedeutet dies für andere wichtige Straßenver- kehrsprojekte im Allgäu, insbesondere den vierspurigen Ausbau der B 12 Buchloe-Kaufbeuren-Marktoberdorf -Kempten? 7. Gesetzt den Fall, die Maßnahme wird im nächsten Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ oder „vordringlicher Bedarf +“ aufgenommen : Rechnet die Staatsregierung damit, dass dieses Vorhaben unter der Maßgabe gleichbleibender Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau bis 2020 begonnen oder schon teilfertiggestellt ist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.11.2014 1. Wie viel Geld wurde für den Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen ausgegeben (bitte jeweils aufgelistet nach den Jahren 2009–2013) a) im Allgäu (kreisfreie Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen; Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu), b) im Regierungsbezirk Schwaben und c) im Freistaat Bayern? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Bereich BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr Summe Allgäu 25,7 10,3 7,5 1,2 3,1 0,8 1,2 -0,1 0,8 1,6 Summe Schwaben 25,7 12,9 7,5 6,5 3,1 5,6 1,2 3,1 0,8 28,0 Summe Bayern 66,9 132,3 45,1 171,4 42,7 134,7 29,4 93,4 32,5 103,6 Ausgaben Neubau in Millionen Euro (BAB = Bundesautobahn, BStr = Bundesstraße) 2. Wie viel Geld wurde in den Jahren für die Sanierung und den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen (bitte jeweils aufgelistet nach den Jahren 2009–2013) ausgegeben a) im Allgäu, b) in Schwaben und c) im Freistaat Bayern? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Bereich BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr Summe Allgäu 15,1 12,4 7,1 5,0 1,6 5,7 10,3 10,1 12,7 13,2 Summe Schwaben 20,0 16,4 9,1 12,7 4,1 11,5 12,9 19,7 20,0 22,4 Summe Bayern 237,8 164,1 117,9 99,1 119,8 80,3 236,9 133,3 336,6 159,7 Ausgaben Erhaltung in Millionen Euro Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Bereich BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr BAB BStr Summe Allgäu 1,9 10,7 4,9 5,4 0,5 7,1 0,0 4,0 0,3 4,9 Summe Schwaben 14,3 19,4 18,2 10,7 4,1 8,1 3,7 17,6 2,3 10,8 Summe Bayern 132,5 85,7 211,8 78,4 167,7 57,9 102,2 79,7 43,2 66,3 Ausgaben Ausbau in Millionen Euro Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.01.2015 17/4651 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4651 3. Welche andere Baumaßnahme wurde vorgezogen und hätte die Umgehung ohne den Rechtsstreit bereits begonnen und finanziert werden können? Die Freigabe von Baubeginnen für Bundesfernstraßenprojekte obliegt ausschließlich dem Bund, ebenso deren Finanzierung . Nach Verkündigung des Haushaltsgesetzes 2014 am 18.07.2014 und auf Grundlage der vom Bundeskabinett am 02.07.2014 beschlossenen Finanzplanung bis 2018 hat Herr Bundesminister Alexander Dobrindt entschieden, dass mit den zwischenzeitlich veröffentlichten Bedarfsplanprojekten im Bundesfernstraßenbau begonnen werden kann. Weitere Baubeginne von Bundesfernstraßenprojekten sind abhängig von den zukünftigen haushaltspolitischen Festlegungen und der weiteren Umsetzung der Nutzerfinanzierungen . Daher kann der Bund für den Weiterbau der B 16/B 472 Ortsumfahrung Marktoberdorf/Bertoldshofen derzeit keine Finanzierungszusage geben. 4. Wann rechnet die Staatsregierung damit, dass für diese wichtige Straßenbaumaßnahme das nötige Geld zur Verfügung steht? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat sich vorbehalten, für einzelne Maßnahmen bei vollziehbarem Baurecht dem Baubeginn zuzustimmen. Es erteilt seine Zustimmung regelmäßig nur dann, wenn die dem Freistaat Bayern für den Neubau von Bundesfernstraßen zugewiesenen Haushaltsmittel eine geordnete Finanzierung des Vorhabens zulassen. Aufgrund der begrenzten Finanzausstattung wird derzeit mit keinen weiteren Zustimmungen zu Baubeginnen gerechnet. 5. Wäre es nicht besser, zeitnah eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung zu erhalten? Selbstverständlich wird die Fortsetzung des Verfahrens beantragt , sobald sich eine Finanzierungsperspektive abzeichnet . Voraussichtlich soll von der Landesanwaltschaft Bayern in der ersten Jahreshälfte 2015 ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt werden, damit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in 2016 das Verfahren zur Entscheidung bringen kann. Im Fall eines positiven Urteils wäre die OU Marktoberdorf/Bertoldshofen sodann eine weitere Maßnahme mit vollziehbarem Baurecht. Die Entscheidung über einen Baubeginn obliegt dann aber dem Bund. 6. Was bedeutet dies für andere wichtige Straßenverkehrsprojekte im Allgäu, insbesondere den vierspurigen Ausbau der B 12 Buchloe-KaufbeurenMarktoberdorf -Kempten? Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat bei der begonnenen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) den zweibahnigen Ausbau im Zuge der B 12 in die bayerische Vorschlagsliste aufgenommen. Die Projektunterlagen für die Bewertung wurden zwischenzeitlich von Bayern an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeldet. Das BMVI hat im Mai 2014 die von den Ländern vorgeschlagenen Projekte in Listen zusammengefasst und im Internet veröffentlicht. Welche Projekte in den BVWP aufgenommen werden und wie diese Projekte priorisiert werden (d. h. in welche Dringlichkeitskategorie die Projekte eingestuft werden), legt der Bund im Rahmen der bundesweiten Bewertung aller Projekte fest. Dieses für die Projekte anstehende objektive Bewertungsverfahren nach bundesweit einheitlichen Maßstäben stellt eine ideale Plattform für sinnvolle und tragfähige Entscheidungen für die weitere Entwicklung des Bundesfernstraßennetzes dar. Der auf dieser Grundlage vom BMVI zu erstellende Entwurf des neuen BVWP wird mit den Ländern, Ressorts und Verbänden abgestimmt bzw. erörtert und schließt auch erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ein. Diese wird nach dem derzeitigen Zeitplan des BMVI voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2015 erfolgen. Welche Festlegungen sich aus den anstehenden Bewertungen des Bundes für die weitere Realisierung des Projektes ergeben werden, bleibt abzuwarten. 7. Gesetzt den Fall, die Maßnahme wird im nächsten Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ oder „vordringlicher Bedarf +“ aufgenommen: Rechnet die Staatsregierung damit, dass dieses Vorhaben unter der Maßgabe gleichbleibender Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau bis 2020 begonnen oder schon teilfertiggestellt ist? Welche Festlegungen sich aus den anstehenden Bewertungen des Bundes für die weitere Realisierung des zweibahnigen Ausbaus im Zuge der B 12 ergeben werden, bleibt abzuwarten. Wir verweisen hierzu auf die Antwort zu Ziffer 6. Grundsätzlich ist anzumerken, dass zwischen einer möglichen Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf oder Vordringlichen Bedarf Plus und einem Baubeginn der komplette Planungs- und Genehmigungsprozess für das Straßenbauvorhaben einschließlich etwaiger Gerichtsverfahren abgearbeitet werden muss. Dieser ist mit so vielen Unwägbarkeiten belegt, dass es sich verbietet, heute Aussagen zum Baubeginn zu machen, die rein spekulativ wären.