Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Arif Taşdelen, Günther Knoblauch SPD vom 22.10.2014 Übergriff auf das Islamische Kulturzentrum in Oberschroffen Laut Pressemeldungen haben Unbekannte am 17. Oktober 2014 rechtsradikale Zeichen und Parolen am Islamischen Kulturzentrum in Oberschroffen Landkreis Altötting angebracht . Die Täter sprühten mehrere Hakenkreuze und die Parole „Hitler holt euch“ mit weißer Farbe an Fenster und Türen der straßenzugewandten Seite des Kulturzentrums. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Altötting? 2. Wurden ähnliche Übergriffe oder Anschläge auf Vereine und Kulturzentren sowie Gebetshäuser von Migranten in den letzten fünf Jahren im Landkreis festgestellt? 3. Wenn ja: wann und wie viele (bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln )? 4. Wenn ja: inwiefern konnten nach Erkenntnis der Staatsregierung bei diesen Übergriffen/Anschlägen Täter oder Tatverdächtige ermittelt werden? 5. Hat die Staatsregierung konkrete Erkenntnisse über den Übergriff auf das Islamische Kulturzentrum in Oberschroffen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.11.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Altötting? Der Landkreis Altötting stellt keinen Schwerpunkt der rechtsextremistischen Szene in Bayern dar. Dennoch sind auch dort rechtsextremistische Tendenzen feststellbar. So verteilten Aktivisten der neonazistischen Partei „Der Dritte Weg“ (III. Weg) nach eigenen Angaben am 16. Oktober 2014 Flugblätter gegen die geplante Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber. Die Agitation gegen Asylbewerber stellt momentan einen der thematischen Schwerpunkte des III. Weges dar. Im Jahr 2013 erregten Rechtsextremisten größeres Aufsehen , als sie an mehreren Faschingsumzügen teilnahmen, um dort ihr Propagandamaterial zu verteilen. Eine dieser Aktionen fand in Neuötting statt. Darüber hinaus ist dem BayLfV bekannt, dass einzelne, zum Teil auch führende Aktivisten der bayerischen rechtsextremistischen Szene im Landkreis Altötting wohnen. So waren im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen zum Verbot des Freien Netz Süd im Juli 2013 auch Objekte im Landkreis Altötting betroffen. 2. Wurden ähnliche Übergriffe oder Anschläge auf Vereine und Kulturzentren sowie Gebetshäuser von Migranten in den letzten fünf Jahren im Landkreis festgestellt ? 3. Wenn ja: wann und wie viele (bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Zur Beantwortung der Frage nach derartigen Straftaten wurden durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) die im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) seit 2001 mittels KTA-PMK-Meldung übermittelten Delikte für den gewünschten Zeitraum und Tatortbereich ausgewertet. Es ist anzumerken, dass die Begrifflichkeit „ähnliche Übergriffe oder Anschläge“ einen großen Auslegungsspielraum eröffnet und zudem keine konkreten Datenbankabfragen zulässt . Die Ergänzung des „angegriffenen Objekts“ auf „Vereine und Kulturzentren sowie Gebetshäuser von Migranten“ erweitert die unbestimmten Begrifflichkeiten nochmals. Aufgrund der vorher beschriebenen, in der Fragestellung verwendeten, offenen Begrifflichkeiten, wurden alle mittels KPMD-PMK gemeldeten Delikte manuell gesichtet. Diese Durchsicht aller für den Landkreis im angefragten Zeitraum gemeldeten Delikte war aufgrund des überschaubaren Fallaufkommens durchführbar. Im genannten Zeitraum wurde, neben dem in der Anfrage bereits genannten Vorfall, ein weiterer Vorfall in Unterneukirchen im Jahr 2014 gemeldet. Hierbei handelt es sich um das Entwenden der türkischen Nationalflagge und der Vereinsfahne vom Fahnenmast des Islamischen Kulturvereins in der Nacht vom 30. Mai 2014 auf den 31.Mai 2014. Dieses Verfahren wurde bei der Staatsanwaltschaft Traunstein unter dem Az.: 923 UJs 9013/14 geführt. Da der Täter nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.01.2015 17/4652 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4652 4. Wenn ja: inwiefern konnten nach Erkenntnis der Staatsregierung bei diesen Übergriffen/Anschlägen Täter oder Tatverdächtige ermittelt werden? In beiden Fällen konnten bislang noch keine Täter oder Tatverdächtige ermittelt werden. 5. Hat die Staatsregierung konkrete Erkenntnisse über den Übergriff auf das Islamische Kulturzentrum in Oberschroffen? Die Ermittlungen hinsichtlich des Übergriffs wurden vom Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein übernommen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde von den Polizeibehörden informiert. Dort wurde unter dem Az.: 951 UJs 17366/14 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Dem BayLfV liegen keine, über den nachfolgend dargestellten Erkenntnisstand der Polizei hinausgehenden , Informationen zu diesem Sachverhalt vor. Beschmiert wurde die zur Straße gewandte Seite des Anwesens . Betroffen sind mehrere Fenster und die Holzunterseite des Balkons. Trotz Presseaufrufen gibt es derzeit keine Täterhinweise.