Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BündniS 90/die Grünen vom 21.10.2014 B 470 Der Freistaat Bayern hat laut „Übersicht der laufenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben – Bundesfernstraßen“ mehrere Teilprojekte zum Ausbau der B 470 (lfd. Nr. Land BY 320 bis 331) angemeldet. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Mit welchen Angaben werden die einzelnen Teilprojekte zum Ausbau der B 470 begründet? b) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers wurden für die einzelnen Teilprojekte geprüft ? c) Welche konkreten Ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen? 2. a) Welche konkrete Linienführung und konkreten Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sind für die einzelnen Projekte geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans. b) Mit welchem Querschnitt wird geplant? c) Welche großen Ingenieurbauwerke werden geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lageplans für die einzelnen Teilprojekte. 3. a) Welche Planungskosten sind bis jetzt angefallen? b) Welche Gesamtkosten werden für die einzelnen Teil- projekte veranschlagt? c) Wann rechnet die Staatsregierung mit der Realisie- rung der einzelnen Teilprojekte? 4. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 20 Jahren auf der B 470 entwickelt? Angaben bitte für die Bereiche B 470 zwischen Ebermannstadt und Forchheim zwischen A 73 und A 3, Gremsdorf – Uehlfeld, Uehlfeld – Neustadt/Aisch, Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Bad Windsheim – Anschlussstelle A 7 getrennt. Angaben bitte in Fünfjahresschritten. b) Wie hoch wird die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf den einzelnen Umgehungsstraßen sein im Falle einer Realisierung der Teilprojekte der B 470? Angaben bitte unter der Benennung der Prognose, des Verfassers und des Jahres, wann die Prognose erstellt wurde . c) Wie hoch ist der Ziel- und Quellverkehr in den einzelnen Ortsdurchfahrten, die durch eine Ortsumgehung entlastet werden sollten? d) Welcher Verkehr würde durch die Realisierung der Projekte neu induziert werden, da dadurch Abkürzungen zwischen A 3 und A 9 sowie zwischen A 7 und A 3 entstehen? 5. a) Wie hoch wäre der Flächenverbrauch im Falle einer Realisierung aller Teilprojekte? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und jeweils unterteilt in Wald und landwirtschaftliche Fläche. b) In welchem Umfang würden bei der Realisierung der Teilprojekte Schutzgebiete betroffen sein? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte nach Flächenumfang und unterteilt in FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete , Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete. c) Für welche einzelnen Teilprojekte ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig? Für welche liegt diese bereits vor (Angaben bitte mit Verfasser und Datum der Fertigstellung)? d) Für welche Projekte wurde eine UVP bereits in Auftrag gegeben und bis wann werden diese abgeschlossen sein? Angaben bitte unter Nennung der Auftragnehmer . Antwort des Staatsministeriums des innern, für Bau und Verkehr vom 28.11.2014 Vorbemerkung: Die Bundesstraße 470 durchläuft Bayern in Ost-West-Richtung , beginnend in Weiden in der Oberpfalz über Auerbach, Forchheim und Neustadt an der Aisch bis zur Anschlussstelle Bad Windsheim an der A 7. Im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) sind für die Streckenabschnitte in Mittel- und Oberfranken eine Reihe von Ortsumgehungen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angemeldet worden. 1. a) Mit welchen Angaben werden die einzelnen Teilprojekte zum Ausbau der B 470 begründet? Bereich Mittelfranken: Mit dem geplanten Ausbau der B 470 soll die Region Westmittelfranken (Region 8) besser an den großräumigen und überörtlichen Verkehr angebunden und die bestehenden Ortsdurchfahrten entlastet werden. Hierzu soll ein Großteil Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.01.2015 17/4706 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4706 der im Zuge der B 470 bestehenden Ortsdurchfahrten zwischen der A 7 (AS Rothenburg) und der A 3 (AS HöchstadtOst ) beseitigt werden. Im Einzelnen werden mit dem Ausbau der B 470 folgende Ziele verfolgt: – Stärkung der überregionalen, raumerschließenden Funk- tion der B 470 – Verbesserung der Verkehrsqualität der Verbindung zwi- schen A 3 und A 7 durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Reisegeschwindigkeit und Verkehrssicherheit – Verbesserung der Anbindung des Mittelzentrums Neustadt an der Aisch an die BAB A 3 und den Wirtschaftsraum Erlangen/Nürnberg sowie an die BAB A 7. Zwischen B 13 und der BAB A 7 dient die B 470 auch noch der Anbindung des Oberzentrums Ansbach an die Autobahn bzw. zum Oberzentrum Würzburg. – Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten durch Herausnahme des dominierenden Durchgangsverkehrs und somit Verbesserung der Verkehrssicherheit innerorts sowie der Wohn- und Aufenthaltssituation. Das Projekt „B 470“ unterteilt sich in folgende acht Teilprojekte : – B 470, Ortsumgehung Steinach bei Rothenburg – B 470, Ortsumgehung Lenkersheim – B 470, Ortsumgehung Oberndorf/Ipsheim/Dottenheim – B 470, Ortsumgehung Birkenfeld – B 470, Ortsumgehung Uehlfeld/Demantsfürth – B 470, Ortsumgehung Mailach – B 470, Ortsumgehung Gremsdorf (Süd/Nord) Bereich Oberfranken Mit dem geplanten Ausbau der B 470 in Oberfranken wird frei von Ortsdurchfahrten die Verkehrsqualität des Streckenzugs zwischen den Bundesautobahnen A 3 und A 73 für den großräumigen Verkehr verbessert. Im Streckenzug der B 470 zwischen den Bundesautobahnen A 9 und A 73 werden ebenfalls Verbesserungen für die Erschließung der Fränkischen Schweiz und ihrer Anbindung an das Autobahnnetz erzielt. Das Projekt „B 470“ unterteilt sich in folgende vier Teilprojekte : – B 470, Ortsumgehung Oesdorf – B 470, Ortsumgehung Wimmelbach – B 470, Ost-Ortsumgehung Forchheim – B 470, Ortsumgehung Ebermannstadt b) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers wurden für die einzelnen Teilprojekte geprüft? c) Welche konkreten ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen? Die Fragen 1 b und 1 c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bereich Mittelfranken Für das Teilprojekt Ortsumgehung Steinach bei Rothenburg ist ein alternativer Trassenverlauf aufgrund der im Norden bestehenden Bebauung nicht möglich. Wegen der beengten Verhältnisse ist ein verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ebenfalls nicht zielführend. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Lenkersheim führt eine Umfahrung im Norden zu einer Beeinträchtigung des Über- schwemmungsgebietes der Aisch. Ferner ist die verkehrlich erforderliche Anbindung der St 2252 nicht mehr möglich. Aus diesen Gründen wurde eine südlich verlaufende Trasse gewählt, an welche die St 2252 Richtung Langenzenn angebunden werden kann. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Oberndorf/Ipsheim/ Dottenheim führt eine Umfahrung im Norden zu einer Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebietes der Aisch. Deshalb stellt die gewählte südlich verlaufende Trasse die bessere Lösung dar. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Birkenfeld führt eine Umfahrung im Norden zu einer Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebietes der Aisch. Deshalb stellt die südlich verlaufende Trasse die bessere Lösung dar. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Uehlfeld/Demantsfürth wurden wegen der wasserwirtschaftlich und umweltfachlich starken Betroffenheit insgesamt vier Wahllinien untersucht. Davon wurde die weiträumige Umgehung im Osten aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen als insgesamt vertretbarste Lösung zur Bewertung angemeldet . Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist ein verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt oder ein Umbau der bestehenden Knotenpunkte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht möglich. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Mailach wurde eine nördliche Umgehungsvariante für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 angemeldet. Dies war Ergebnis einer groben Variantenbetrachtung. Ein verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt Mailach ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich und eine Trasse südlich von Mailach führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des europäischen Vogelschutzgebietes 6331-471 – Aischgrund – und zu einer weitreichenden Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebietes der Aisch. Mit der vorgeschlagenen Trasse liegt eine zumutbare Alternative im Norden vor, wodurch eine Südumgehung im Aischgrund aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig wäre. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Gremsdorf wurden zwei Alternativen, eine Südumgehung und eine Nordumgehung, zur Bewertung angemeldet. Grund hierfür war eine im Vorfeld der Anmeldung durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung mit den Gemeinden Gremsdorf, Höchstadt an der Aisch und Lonnerstadt unter Beteiligung von Bürgerinitiativen. Die Gemeinde Gremsdorf fordert seit Jahren eine Ortsumgehung, favorisiert jedoch eine nördliche Umgehung. Es bestehen jedoch erhebliche fachliche Zweifel, dass die Nordumfahrung genehmigungsfähig wäre, da sie zu erheblichen Eingriffen in das Natura-2000-Gebiet 6331-471 – Aischgrund – sowie zu einer weitreichenden Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebietes der Aisch führen würde und mit der Südumfahrung eine zumutbare Trasse vorliegt. Mit der Anmeldung beider Alternativen soll im Rahmen des Bewertungsverfahrens geprüft werden, welche Variante in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange vorzugswürdig ist. Auch in Gremsdorf ist ein verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt aufgrund der beengten Verhältnisse nicht möglich. Bereich Oberfranken Für das Teilprojekt Ortsumgehung Oesdorf ist nur eine südliche Führung der Trasse möglich, da die Wohnsiedlungen an den Südhanglagen nördlich von Oesdorf bis zur Waldrandlage weit ausgedehnt sind. Zudem sind aufgrund der Topographie (mit rund 40 m Höhenunterschied von West nach Ost) drucksache 17/4706 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 die Randbedingungen sehr ungünstig. Mit einer südlichen Führung werden außerdem Eingriffe in die unzerschnittenen Funktionsräume nordöstlich von Oesdorf vermieden. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Wimmelbach ist nur eine südliche Führung der Trasse möglich, da die Wohnsiedlungen an den Südhanglagen nördlich von Wimmelbach bis zur Waldrandlage weit ausgedehnt sind. Zudem sind aufgrund der Topographie (mit rund 40 m Höhenunterschied von West nach Ost) die Randbedingungen sehr ungünstig. Mit einer südlichen Führung werden außerdem Eingriffe in die unzerschnittenen Funktionsräume nordöstlich von Wimmelbach vermieden. Für die Ermittlung der Anmeldetrasse für das Teilprojekt Ost-Ortsumgehung Forchheim wurde zunächst unter Abwägung naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlicher Belange und unter Berücksichtigung kommunaler Wünsche sowie verkehrlicher Belange ein „Korridor“ ermittelt, innerhalb dessen die Umgehungstrasse konkretisiert wurde. In weiteren Abstimmungsschritten mit den Kommunen, dem Landratsamt, der Stadt Forchheim sowie den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange wurde die Anmeldetrasse schließlich erarbeitet. Für das Teilprojekt Ortsumgehung Ebermannstadt war aufgrund der in den 80er- und 90er-Jahren von der Stadt Ebermannstadt ausgewiesenen Wohngebiete, der Wiesent und der Bahnlinie kein Freiraum mehr für eine vernünftige Trassenführung vorhanden. Zudem sind sowohl die südlichen als auch die nördlichen Talhänge vollständig bebaut, sodass nur eine Tunnellösung zur Lösung der verkehrlichen Probleme infrage kommt. Untersucht wurden eine nördliche und eine südliche Tunnelvariante, wobei die südliche Variante aus folgenden Gründen ausscheidet: – zweifache Talquerung und Überquerung der Wiesent – zweifache Durchschneidung von Natura-2000-Gebieten – zweifache Durchschneidung von Wasserschutzgebieten – zweifache Überquerung der Bahnlinie – zweifache Überquerung/Kreuzung von Staatsstraßen – Überdeckung zwischen Tunnel und Bebauung < 20 m => Gefährdung der Wohnbebauung. 2. a) Welche konkrete Linienführung und konkreten Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sind für die einzelnen Projekte geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans. Die jeweilige Linienführung, die vorgesehenen Verknüpfungen und die der Kostenermittlung zugrunde gelegten Knotenpunktsformen sind aus den beigefügten Übersichtshöhen - und Lageplänen ersichtlich. Zu den beigefügten Plänen ist Folgendes anzumerken: Der Verlauf des Projektes stellt eine Lösungsmöglichkeit zur Erreichung der in der Antwort auf Frage 1 a genannten Projektziele dar. Dieser Verlauf wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung zugrunde gelegt. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf noch verändern. b) Mit welchem Querschnitt wird geplant? Bereich Mittelfranken Nach den derzeit geltenden Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) ergibt sich für die B 470 die Entwurfsklasse 3 mit dem Regelquerschnitt RQ 11 (2-streifig, mit einer Fahrbahnbreite von 8 m) für die freie Strecke. Bereich Oberfranken Nach den derzeit geltenden Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) ergeben sich für die Teilprojekte OU Oesdorf und OU Wimmelbach der B 470 die Entwurfsklasse 2 mit dem Regelquerschnitt RQ 11,5 (2-streifig mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m, mit Überholstreifen 3-streifig mit einer Fahrbahnbreite von 12 m) für die freie Strecke und für die OU Forchheim die Entwurfsklasse 2, die in Abhängigkeit der Verkehrsstärke einen minimalen Regelquerschnitt RQ 11,5 (2-streifig, mit Überholstreifen 3-streifig) bzw. einen maximalen Regelquerschnitt RQ 21 (2-streifig, 2-bahnig mit einer Fahrbahnbreite von 2 x 7,75 m) aufweist. Für das Teilprojekt OU Ebermannsstadt ergibt sich ebenfalls die Entwurfsklasse 2 mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5 auf freier Strecke und ein Regelquerschnitt RQ 11t für den Tunnelbereich. c) Welche großen ingenieurbauwerke werden geplant ? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lageplans für die einzelnen Teilprojekte. Die vorgesehenen Ingenieurbauwerke sind aus den beigefügten Übersichtshöhen- und Lageplänen ersichtlich. 3. a) Welche Planungskosten sind bis jetzt angefallen? Die bisherigen Planungsleistungen wurden intern durch Bedienstete der Bayerischen Straßenbauverwaltung erbracht. Die aufgewendeten Stunden können nicht projektspezifisch beziffert werden, weil diese bei der Arbeitszeitaufschreibung auf das bayernweite Sammelprojekt „Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan “ gebucht und entsprechend in der Kosten- und Leistungsrechnung der Bayerischen Staatsbauverwaltung erfasst wurden. Dies war von der Obersten Baubehörde so vorgegeben, um den Aufwand im Zuge der Anmeldung für die Bundesverkehrswegeplanfortschreibung ermitteln zu können. b) Welche Gesamtkosten werden für die einzelnen Teilprojekte veranschlagt? Bereich Mittelfranken Für die Teilprojekte wurden folgende Gesamtkosten veranschlagt : B 470, Ortsumgehung Steinach bei Rothenburg 6,6 Mio. € B 470, Ortsumgehung Lenkersheim 3,9 Mio. € B 470, Ortsumgehung Oberndorf / Ipsheim / Dottenheim 14,7 Mio. € B 470, Ortsumgehung Birkenfeld 8,2 Mio. € B 470, Ortsumgehung Uehlfeld / Demantsfürth 12,0 Mio. € B 470, Ortsumgehung Mailach 4,6 Mio. € B 470, Ortsumgehung Gremsdorf (Süd) 11,2 Mio. € B 470, Ortsumgehung Gremsdorf (Nord) Variante 20,4 Mio. € Abhängig von der in Gremsdorf weiterzuverfolgenden Variante ergeben sich für den Bereich Mittelfranken somit Gesamtkosten von 61,2 Mio. € (Süd) bzw. 70,4 Mio. € (Nord). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4706 Bereich Oberfranken B 470, Ortsumgehung Oesdorf 5,6 Mio. € B 470, Ortsumgehung Wimmelbach 4,2 Mio. € B 470, Ost-Ortsumgehung Forchheim 38,4 Mio. € B 470, Ortsumgehung Ebermannstadt 89,9 Mio. € Die Gesamtkosten für den Bereich Oberfranken belaufen sich auf 138,1 Mio. €. c) Wann rechnet die Staatsregierung mit der realisierung der einzelnen Teilprojekte? Vor einer Realisierung muss die B 470 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen, für den die Grundlage der nun in Aufstellung befindliche BVWP ist, eingestuft werden. Erst danach kann mit der Planung begonnen werden. Für die Genehmigung der Teilprojekte der B 470 ist unter anderem jeweils ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Eine seriöse Einschätzung der Realisierungsdauer sowohl der einzelnen Teilprojekte als auch des Gesamtprojekts kann aufgrund der Unwägbarkeiten, die im Laufe der Planung auftreten können, derzeit nicht abgegeben werden. 4. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 20 Jahren auf der B 470 entwickelt? Angaben bitte für die Bereiche B 470 zwischen ebermannstadt und Forchheim zwischen A 73 und A 3, Gremsdorf – Uehlfeld, Uehlfeld – neustadt/Aisch, neustadt/ Aisch – Bad Windsheim, Bad Windsheim – Anschlussstelle A 7 getrennt. Angaben bitte in Fünfjahresschritten . Bereich Mittelfranken Für die angefragten Streckenabschnitte Uehlfeld – Neustadt /Aisch, Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Bad Windsheim – Anschlussstelle A 7 wurden im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes Ansbach im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrszählungen (5-jähriger Turnus) in den letzten 20 Jahren folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastungen (DTV/SV = Schwerverkehr) ermittelt: Uehlfeld – Neustadt/Aisch dTV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Dachsbach Lonnerstadt 6.452 6.210 6.540 6.044 4.627 Gutenstetten Dachsbach 7.758 7.661 7.635 7.007 5.278 Diespeck Gutenstetten 13.151 11.161 16.867 14.451 11.661 davon SV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Dachsbach Lonnerstadt 707 655 813 799 541 Gutenstetten Dachsbach 818 682 712 636 425 Diespeck Gutenstetten 1.149 922 1.066 995 596 Neustadt/Aisch – Bad Windsheim dTV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Neustadt a. d. Aisch (Riedweg) Neustadt a. d. Aisch (B 8) 12.556 11.879 11.969 13.576 11.623 Bad Windsheim Dietersheim 8.382 8.250 7.191 7.009 5.059 davon SV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Neustadt a. d. Aisch (Riedweg) Neustadt a. d. Aisch (B 8) 887 835 695 763 549 Bad Windsheim Dietersheim 647 654 559 589 531 Bad Windsheim – Anschlussstelle A 7 dTV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Marktbergel Illesheim 11.255 10.496 10.825 9.050 9.436 Steinsfeld Marktbergel 7.054 6.092 5.467 5.279 4.005 davon SV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Marktbergel Illesheim 887 733 892 640 559 Steinsfeld Marktbergel 772 564 597 671 569 Für die angefragten Streckenabschnitte Gremsdorf – Uehlfeld bzw. zwischen A 73 und A 3 wurden im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes Nürnberg im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrszählungen (5-jähriger Turnus) in den letzten 20 Jahren folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastungen (DTV/SV = Schwerverkehr) ermittelt: dTV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Lonnerstadt Höchstadt a. d. Aisch 9.404 7.640 7.161 6.352 5.271 Höchstadt a. d. Aisch Gremsdorf 11.992 11.939 9.539 9.274 7.231 Gremsdorf Adelsdorf 12.745 11.736 9.842 9.838 7.762 Adelsdorf Hem- hofen 9.287 7.590 5.789 6.489 4.809 davon SV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Lonnerstadt Höchstadt a. d. Aisch 760 613 651 561 522 Höchstadt a. d. Aisch Gremsdorf 848 770 692 697 652 Gremsdorf Adelsdorf 1.023 946 930 896 776 Adelsdorf Hemhofen 606 723 616 641 556 Bereich Oberfranken Für die angefragten Streckenabschnitte Ebermannstadt – Forchheim und A 3 – A 73 wurden im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes Bamberg im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrszählungen (5-jähriger Turnus) in den letzten 20 Jahren folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastungen (DTV/SV = Schwerverkehr) ermittelt: dTV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Adelsdorf (K ERH 16) Hemhofen (L 2259) 9.287 7.590 5.789 6.489 4.809 Oesdorf (W) (L 2259) Burk FO (OA) 5.688 5.815 4.832 5.445 4.441 Burk FO (OA) Forchheim (L 2244) 16.991 16.904 15.189 18.911 18.107 Forchheim (L 2244) Forchheim (Eisenbahn - brücke) 18.663 18.741 19.387 20.830 19.337 drucksache 17/4706 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Forchheim (Eisenbahn - brücke) Forchheim (OE) 27.573 26.199 25.107 26.697 27.631 Forchheim (OE) Forchheim (L 2243 2244) 19.180 19.359 16.245 17.389 14.613 Forchheim (Eisenbahn - brücke) Reuth FO (OE) 20.683 20.411 21.740 22.803 21.890 Reuth FO (OE) Ebermann - stadt (L 2260) 8.935 9.944 9.593 11.122 9.505 Ebermann - stadt (L 2260) Streitberg (L 2186) 10.669 11.028 11.305 11.804 9.855 Streitberg (L 2186) Behringersmüh - le (S) (L 2191) 2.641 2.876 3.270 3.587 2.970 Behringersmüh - le (L 2191) Pottenstein (L 2163) 2.469 3.664 2.788 3.879 3.295 davon SV [Kfz/24 h] 2010 2005 2000 1995 1990 Adelsdorf (K ERH 16) Hemhofen (L 2259) 606 723 616 641 556 Oesdorf (W) (L 2259) Burk FO (OA) 376 453 496 436 411 Burk FO (OA) Forchheim (L 2244) 668 671 692 857 560 Forchheim (L 2244) Forchheim (Eisenbahnbrü - cke) 906 847 1.034 1.024 843 Forchheim (Eisenbahnbrü - cke) Forchheim (OE) 956 1.048 1.061 1.131 904 Forchheim (OE) Forchheim (L 2243 2244) 750 744 819 840 771 Forchheim (Eisenbahnbrü - cke) Reuth FO (OE) 756 668 882 758 714 Reuth FO (OE) Ebermannstadt (L 2260) 472 449 490 544 610 Ebermannstadt (L 2260) Streitberg (L 2186) 614 585 565 568 638 Streitberg (L 2186) Behringersmühle (S) (L 2191) 255 238 258 272 283 Behringersmühle Pottenstein (L 2163) 182 298 213 294 309 b) Wie hoch wird die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf den einzelnen Umgehungsstraßen sein im Falle einer realisierung der Teilprojekte der B 470? Angaben bitte unter der Benennung der Prognose, des Verfassers und des Jahres, wann die Prognose erstellt wurde. Im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird durch den Bund eine sektorübergreifende Verkehrsprognose für das Jahr 2030 erstellt und auf die angemeldeten Projekte umgelegt. Die Verkehrsprognosen für die Teilprojekte werden voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorliegen. Diese Netzbelastungen bilden die Grundlage für die Bewertungsrechnungen von Maßnahmen . Die Ergebnisse der Bewertung werden vom BMVI im Internet veröffentlicht. Für die Umgehung Gremsdorf hat das Ingenieurbüro BrennerPlan GmbH im Auftrag des Staatlichen Bauamts Nürnberg im Jahr 2012 eine projektspezifische Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2025 durchgeführt. Demnach ergibt sich für die Nordumgehung von Gremsdorf eine durchschnittliche Verkehrsbelastung zwischen 11.200 und 11.330 Kfz/24 h im Pkw-Bereich und im SVBereich eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 920 und 940 Kfz/24 h. Bei der Südumgehung hingegen liegt die durchschnittliche Verkehrsbelastung für den Pkw-Verkehr zwischen 8.460 und 11.150 Kfz/24 h, ab der Einmündung der St 2240 sogar bei 14.780 Kfz/24 h. Im SV-Bereich werden zwischen 910 und 1.010 Kfz/24 h, ab der Staatsstraßeneinmündung sogar 1.120 Kfz/24 h prognostiziert. Zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der Umgehung Forchheim wurden im Auftrag des Staatlichen Bauamts Bamberg durch das Ingenieurbüro Modus Consult Ulm GmbH Verkehrszahlen für das Planjahr 2015 ermittelt. Die Ortsumgehung nimmt demnach in den verschiedenen Abschnitten Verkehre zwischen 9.600 und 25.700 Kfz/24 h auf. c) Wie hoch ist der Ziel- und Quellverkehr in den einzelnen Ortsdurchfahrten, die durch eine Ortsumgehung entlastet werden sollten? Eine Angabe zum Ziel- und Quellverkehrsanteil in den einzelnen Ortsdurchfahrten ist nur möglich, wenn hierzu bereits projektbezogene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt wurden. Für folgende Projekte kann der Ziel- und Quellverkehr aufgrund von vorausgegangenen Verkehrsuntersuchungen beziffert werden: – B 470, Ortsumgehung Forchheim: – OD Forchheim Reuth ca. 77 % – OD Gosberg ca. 35 % Für alle anderen Projekte kann der Ziel- und Quellverkehrsanteil derzeit nicht beziffert werden. Auch für die OU Gremsdorf ist eine Angabe der Ziel- und Quellverkehre nicht möglich, da im Rahmen der o. g. Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros BrennerPlan GmbH im Detail nur die überörtlichen Verkehre untersucht wurden. d) Welcher Verkehr würde durch die realisierung der Projekte neu induziert werden, da dadurch Abkürzungen zwischen A 3 und A 9 sowie zwischen A 7 und A 3 entstehen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 a verwiesen. Die weiträumigen Verkehrsumlagerungen werden im Rahmen Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/4706 der sektorübergreifenden Verkehrsprognose für das Jahr 2030 durch das BMVI ermittelt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorliegen. 5. a) Wie hoch wäre der Flächenverbrauch im Falle einer realisierung aller Teilprojekte? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und jeweils unterteilt in Wald und landwirtschaftliche Fläche. Zum jetzigen Planungsstand können noch keine detaillierten Angaben zum Flächenverbrauch getroffen werden. Flächenrelevante Planungen zum Begleitwegenetz, zu Knotenpunkten und ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Seitenentnahmestellen oder Erdmassendeponien, Entwässerungsanlagen und eventuell erforderlich werdende aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwälle) konnten deshalb bei der Projektanmeldung für die Aufstellung des BVWP flächenmäßig nur grob ermittelt werden. Eine Differenzierung nach Gemeindegebieten bzw. nach Flächennutzungen ist hierbei nicht erfolgt. Für die technischen Anlagen – den Straßenkörper, die Anschlussstellen und die Bauwerke – werden insgesamt folgende Flächen benötigt: Bereich Mittelfranken – B 470, Ortsumgehung Steinach bei Rothenburg ca. 5,9 ha – B 470, Ortsumgehung Lenkersheim ca. 6,7 ha – B 470, Ortsumgehung Oberndorf/Ipsheim/Dottenheim ca. 22,9 ha – B 470, Ortsumgehung Birkenfeld ca. 6,7 ha – B 470, Ortsumgehung Uehlfeld/Demantsfürth ca. 7,5 ha – B 470, Ortsumgehung Mailach ca. 13,5 ha – B 470, Ortsumgehung Gremsdorf, Süd ca. 22,0 ha – B 470, Ortsumgehung Gremsdorf, Nord ca. 23,5 ha Bereich Oberfranken – B 470, Ortsumgehung Oesdorf ca. 5,5 ha – B 470, Ortsumgehung Wimmelbach ca. 3,7 ha – B 470, Ost-Ortsumgehung Forchheim ca. 24,0 ha – B 470, Ortsumgehung Ebermannstadt ca. 4,5 ha b) in welchem Umfang würden bei der realisierung der Teilprojekte Schutzgebiete betroffen sein? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte nach Flächenumfang und unterteilt in FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete , gesetzlich geschützte Biotope , Wasserschutzgebiete und überschwemmungsgebiete . Bereich Mittelfranken Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Steinach bei Rothenburg werden folgende Schutzgebiete berührt: – Landschaftsschutzgebiet 00570.01 wird auf 500 m Länge durchschnitten. – 3 amtlich kartierte Biotope. Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Lenkersheim werden keine Schutzgebiete berührt. Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Oberndorf/Ipsheim/ Dottenheim werden folgende Schutzgebiete berührt: – Landschaftsschutzgebiet 00570.01 wird im Randbereich auf 1,3 km Länge durchschnitten. – 3 amtlich kartierte Biotope. Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Birkenfeld werden keine Schutzgebiete berührt. Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Uehlfeld/Demantsfürth werden folgende Schutzgebiete berührt: – Natura-2000-Gebiet 6331-471.13 (SPA) „Aischgrund“ wird gequert. – Landschaftsschutzgebiet 5/003663/00/0 wird im Aisch- grund im Randbereich gequert. – Naturpark „Steigerwald“ wird auf einer Länge von 600 m tangiert. – Überschwemmungsgebiet der Aisch wird auf einer Länge von 550 m gequert. – Wasserschutzgebiet Zone III wird auf einer Länge von 320 m gequert. Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Mailach werden keine FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete berührt . Betroffen sind: – Landschaftsschutzgebiet 00502.02 „Aischauen“ wird in den Anbindungsbereichen geringfügig berührt. – 1 amtlich kartiertes Biotop. – Überschwemmungsgebiet der Aisch wird in Anbindungs- bereichen geringfügig berührt. Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Gremsdorf (Südumgehung) werden folgende Schutzgebiete berührt: – Natura-2000-Gebiet 6331-371 (FFH-Weihergebiet bei Mohrhof) und gleichzeitig Naturschutzgebiet: Das Schutzgebiet wird aber flächenmäßig nicht direkt betroffen (Abstand der Trasse mindestens 50 m). – 2 amtlich kartierte Biotope. Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Gremsdorf (Nordumgehung) werden folgende Schutzgebiete berührt: – Natura-2000-Gebiet 6331-471 „Aischgrund“: Das Natura- 2000-Gebiet wird auf einer Länge von 1,3 km durchfahren . – Überschwemmungsgebiet der Aisch: Die Trasse verläuft auf einer Länge von 1,8 km hochwasserfrei in Dammlage durch das Überschwemmungsgebiet. – 3 amtlich kartierte Biotope. Bereich Oberfranken Vom Trassenverlauf der Ortsumgehung Oesdorf werden keine Schutzgebiete berührt. Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Wimmelbach werden folgende Schutzgebiete berührt: – Durchschneidung des FFH-Gebiets 6232-304 auf einer Länge von 79 m; das Vogelschutzgebiet wird auf einer Länge von 40 m durchschnitten. Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Forchheim werden folgende Schutzgebiete berührt: – Im Planungsraum sind vier Natura-2000-Gebiete (6233- 371, 6233-372, 6332-471, 6233-471) betroffen. – Durchschneidung eines FFH-Gebietes auf einer Länge von 690 m und eines Vogelschutzgebiets auf einer Länge von 1.050 m. – Durchschneidung Landschaftsschutzgebiet „Veldensteiner Forst“ auf einer Länge von 1.400 m. – Durchschneidung Wasserschutzgebiet auf einer Länge von 1.400 m. drucksache 17/4706 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Vom Trassenverlauf der B 470, Ortsumgehung Ebermannstadt werden folgende Schutzgebiete berührt: – Durchschneidung des FFH-Gebiets (6233-371) auf einer Länge von 630 m. – Durchschneidung FFH-Gebiet auf 690 m Länge und Vo- gelschutzgebiet auf einer Länge von 1.050 m. – Betroffenheit von zwei Vogelschutzgebieten (6233-471, 6332-471), wobei eines davon (6233-471) auf einer Länge von 390 m durchschnitten wird. – Durchschneidung Landschaftsschutzgebiet auf einer Länge von 1.570 m. – Durchschneidung Wasserschutzgebiet auf einer Länge von 620 m. Allgemein: Eine quantitative Ermittlung der flächenmäßigen Betroffenheit der einzelnen Schutzgebiete war nicht Bestandteil der Projektanmeldung und kann erst im Rahmen der konkreten Planung unter Berücksichtigung etwaiger Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen realistisch erfolgen. c) Für welche einzelnen Teilprojekte ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig? Für welche liegt diese bereits vor (Angaben bitte mit Verfasser und datum der Fertigstellung)? Ob für die Teilprojekte eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, wird von der zuständigen Behörde nach § 3 a des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) entschieden. Hierfür hat der Träger des Vorhabens die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen , in dem die Umweltverträglichkeit geprüft wird. Ob im Einzelfall eine UVP erforderlich wird, kann zum jetzigen Planungsstand der Projekte noch nicht abschließend beurteilt werden. d) Für welche Projekte wurde eine UVP bereits in Auftrag gegeben und bis wann werden diese abgeschlossen sein? Angaben bitte unter nennung der Auftragnehmer. Mit Ausnahme des Teilprojekts B 470, Ortsumgehung Forchheim (Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) aus 1998, Büro Anuva) wurden für die Teilprojekte der B 470 noch keine UVS beauftragt. Hier finden Sie die dazugehörigen Übersichtshöhenpläne.