Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 06.10.2014 „Pädagogischer Bedarf“ für die Mittelstufe Plus Nach dem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Oktober 2014, in dem aus einem internen Schreiben vom Kultusministerium an die bayerischen Gymnasialschulleiter zitiert wird, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie genau definiert das Kultusministerium „pädagogischen Bedarf“? 2. Sollen Schülerinnen und Schüler anhand eines Notenschnitts , anhand bestimmter Grenznoten oder anhand der Einschätzung der Lehrerkonferenz zur „Mittelstufe Plus“ eingeteilt werden? 3. Haben Schülerinnen und Schüler ein Mitspracherecht bzw. können Schülerinnen und Schüler die Einteilung verweigern? 4. Befürchtet das Kultusministerium, dass Schülerinnen und Schüler im Vorfeld der Einteilung bewusst schlechte Noten in Kauf nehmen, um in den Genuss der „Mittelstufe Plus“ zu kommen? 5. Ab welcher Schülerzahl kann eine „Mittelstufe Plus“ aufgebaut werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.12.2014 Zu 1.: „Pädagogischer Bedarf“ bedeutet in diesem Zusammenhang , dass bei bestimmten Schülerinnen und Schülern auf- grund ihres individuellen Entwicklungsstands oder wegen persönlicher besonderer Vorhaben (zum Beispiel Auslandsaufenthalt , inner- oder außerschulisches Engagement, musische oder sportliche Betätigung) eine Verlängerung der Lernzeit am Gymnasium pädagogisch sinnvoll erscheint. Konkretisierungen, etwa auch im Bereich der Nachfrage, werden sich erst im Rahmen der Pilotphase ergeben. Zu 2. und 3.: Auch künftig wird die grundständig dreijährige Mittelstufe der Regelfall an den bayerischen Gymnasien sein. Vor diesem Hintergrund wird die Aufnahme in die Mittelstufe Plus als pädagogisches Angebot zusätzlicher Lernzeit einen entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten voraussetzen ; eine „Einteilung“ für die Mittelstufe Plus ohne Mitspracherecht der Betroffenen erfolgt somit nicht. Bei der Aufnahme sollen grundsätzlich die am pädagogischen Bedarf orientierten Kriterien greifen. Eine Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Mittelstufe Plus allein über das Notenbild (d. h. über Notenschnitte bzw. eigens festzulegende Grenznoten) griffe demnach zu kurz, da so insbesondere die o. g. persönlichen Vorhaben nicht hinreichend gewürdigt werden könnten. Details des Verfahrens, auch Erfahrungen über die Nachfrage, werden im Zuge der Pilotphase jedoch erst noch festzulegen sein. Zu 4. Der in dieser Frage geäußerten Befürchtung liegt die Annahme zugrunde, dass nur Schülerinnen und Schüler mit Notenschnitten im unteren Bereich der Notenskala in die Mittelstufe Plus aufgenommen werden können. Wie in den Antworten zu den Fragen 1–3 dargelegt, trifft dies jedoch nicht zu. Die Befürchtung, dass Schülerinnen und Schüler bewusst schlechte Noten in Kauf nehmen, um in die „Mittelstufe Plus“ aufgenommen zu werden, wird daher vom Staatsministerium nicht geteilt. Zu 5.: Ob für die Bildung einer „Plusklasse“ eine Mindestklassenstärke vorgegeben wird und – falls ja – wo diese liegen könnte, wird noch festgelegt; hierfür werden auch die Erkenntnisse aus der Pilotphase heranzuziehen sein. Daher ist eine abschließende Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2015 17/4708 Bayerischer Landtag