Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.10.2014 Geplanter Bau einer Parkpalette im Rahmen des Ausbaus der Hochschule Coburg Im Zuge des Ausbaus der Hochschule Coburg ist auch die Errichtung einer Parkpalette geplant. Diese Planung, vor allem die Anbindung, ist stark umstritten. Presseberichten zufolge hat Hochschulpräsident Michael Pötzl bei einer Informationsveranstaltung gegenüber Coburger Stadträten eingeräumt, an eine bessere Lösung, nämlich die Nutzung bzw. den Ausbau eines vorhandenen Parkplatzes an der Sonneberger Straße, zu spät gedacht zu haben, jetzt ließe sich an der Planung allerdings nichts mehr ändern. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1. Welche Eingriffe in die Natur, insbesondere in den Land- schaftspark zwischen Kürengrund, Medauschule und Hochschule, wären mit der jetzigen Planung verbunden? 2. Wie viele Parkplätze sind am Standort der jetzigen Planung bislang vorhanden und wie viele sollen zusätzlich dort geschaffen werden? 3. Wurden Alternativen zur jetzigen Planung (Standort und Erschließung der Parkpalette) geprüft, wenn ja, welche, und aus welchen Gründen wurden sie ausgeschlossen? 4. Aus welchen Gründen wurde der Ausbau des bestehenden Parkplatzes an der Sonneberger Straße offenbar nie in Betracht gezogen? 5. Welche Eingriffe in die Natur, welche Erschließungsmaßnahmen und welche Kosten ließen sich einsparen, wenn die Parkpalette an diesem bestehenden Parkplatz gebaut würde? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage von Hochschulpräsident Pötzl, zum jetzigen Zeitpunkt sei die Planung in diesem Punkt nicht mehr zu ändern, da der Bayerische Landtag sonst das gesamte Projekt zurückstellen und dies zu erheblichen Verzögerungen führen würde? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.12.2014 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft die Große Baumaßnahme „Sanierung des Gebäudes 2 und Ersatzneubau Gebäude 2 a für Gebäude 4“ der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (Kap. 15 36 Tit. 736 01). Gegenstand dieser Baumaßnahme ist im Wesentlichen die Errichtung eines Neubaus für ein IT/MedienCenter sowie einer Parkpalette. Die Schaffung des neuen IT/MedienCenters und zusätzlicher Parkmöglichkeiten sind dringend notwendig, weil die Hochschule Coburg innerhalb der vergangenen zehn Jahre die Zahl ihrer Studierenden praktisch verdoppelt hat und inzwischen ca. 5.000 Studierende dort eingeschrieben sind. Dieser für die Stadt und Region sehr erfreulichen Entwicklung der Hochschule trägt der Freistaat Bayern durch den Ausbau der Hochschule Rechnung. Vor Ort umstritten ist nicht die Große Baumaßnahme an sich, sondern nur die vorgesehene Erschließung des Hauptcampus FriedrichStreib -Straße. Zu den einzelnen Fragen nimmt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt Stellung: 1. Welche Eingriffe in die Natur, insbesondere in den Landschaftspark zwischen Kürengrund, Medauschule und Hochschule, wären mit der jetzigen Planung verbunden? Die bestehende Erschließungsstraße muss vom sog. Kürengrund aus auf einer Länge von ca. 300 m um ca. 1 m verbreitert werden. Auf einer Länge von ca. 100 m ist eine Verbreiterung der bestehenden Straße um ca. 2,50 m erforderlich . Im Endausbau wird die Erschließungsstraße eine Breite von ca. 5,5 m haben. Um die Anbindung der bestehenden Erschließung bis an den jetzigen Parkplatz, auf dem die Parkpalette errichtet werden soll, herzustellen, muss ein ca. 100 m langer und ca. 5,5 m breiter Straßenanschluss geschaffen werden. Dieses Anschlussstück liegt in einer Wiesenfläche und muss durch einen Gehölzstreifen von ca. 20 m durchgeführt werden, was vom Grünflächenamt der Stadt Coburg als unkritisch eingeschätzt wurde. 2. Wie viele Parkplätze sind am Standort der jetzigen Planung bislang vorhanden und wie viele sollen zusätzlich dort geschaffen werden? Auf dem bestehenden Studierendenparkplatz der Hochschule sind derzeit ca. 250 Stellplätze vorhanden. Weitere 250 Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucher befinden sich derzeit noch auf Bauflächen der Bibliothek (Ersatzneubau 2 a) und des künftigen Zentrums für Mobilität und Energie. Mit der Realisierung der Baumaß- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2015 17/4713 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4713 nahme entfallen die o. g. Stellplätze und werden durch insgesamt 533 Stellplätze in der Parkpalette ersetzt. 3. Wurden Alternativen zur jetzigen Planung (Standort und Erschließung der Parkpalette) geprüft, wenn ja, welche, und aus welchen Gründen wurden sie ausgeschlossen ? Aufgabe war es, ca. 500 Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Hochschule zu schaffen. Dabei war eine Anordnung in unmittelbarer Nähe der Hochschule gefordert, da vermieden werden soll, dass die Nutzer der Hochschule auf Parkmöglichkeiten in benachbarten Wohngebieten ausweichen , was bislang häufig der Fall war und zu wiederholten Beschwerden der betroffenen Anwohner geführt hatte. Eine ausreichende Fläche in unmittelbarer Nähe zu den CampusGebäuden gab es nur auf dem Gelände des jetzigen Parkplatzes , sodass dieses Gelände als Standort auch für die neue Parkpalette gewählt wurde. Für die Errichtung der Parkpalette wurden verschiedene Alternativen intensiv geprüft. Zunächst war vorgesehen, die Parkpalette von Süden über die Friedrich-Streib-Straße zu erschließen. Im weiteren Planungsprozess wurde eine Erschließung von Norden über den sog. Kürengrund favorisiert . Bei dieser Variante kann der Campus der Hochschule weitgehend autofrei gehalten werden. Ein autofreier Campus verbessert die Studierbedingungen und die Aufenthaltsqualität an einer Hochschule erheblich und erhöht schon im Vorfeld die Attraktivität der Hochschule im Werben um neue Studienanfänger. Außerdem hat diese Variante den Vorteil , dass die im Süden des Campus-Geländes vorhandene Wohnraumbebauung von der täglichen An- und Abfahrt von ca. 500 Pkws entlastet werden kann. Die städtische Feuerwehr hatte sich ebenfalls für die Erschließung von Norden her ausgesprochen. Auch für die Erschließung in der Nordvariante wurden mehrere Alternativen geprüft und in die Abstimmungsgespräche mit der Stadt Coburg eingebracht. Dabei war es das Ziel aller Beteiligten, Eingriffe in die Natur so weit wie möglich zu minimieren. Die derzeitige Planung stellt das einvernehmliche Ergebnis der Abstimmungen mit der Stadt Coburg einschließlich des Grünflächenamts dar. 4. Aus welchen Gründen wurde der Ausbau des beste- henden Parkplatzes an der Sonneberger Straße offenbar nie in Betracht gezogen? Der Parkplatz an der Sonneberger Straße liegt ca. 750 Meter vom Campus entfernt. Das hätte von diesem Parkplatz aus eine Fußwegstrecke von ca. 10 Minuten zur Folge. Dies gab berechtigten Anlass zu der Befürchtung, dass die Nutzer der Hochschule weiterhin wie bisher Parkmöglichkeiten im Bereich der Wohnhausbebauung in Anspruch genommen und die Parkmöglichkeiten an der Sonneberger Straße erst dann angenommen hätten, wenn die näher gelegenen Flächen „zugeparkt“ gewesen wären. 5. Welche Eingriffe in die Natur, welche Erschließungsmaßnahmen und welche Kosten ließen sich einsparen , wenn die Parkpalette an diesem bestehenden Parkplatz gebaut würde? Die Sonneberger Straße liegt am Ortsrand der Stadt Coburg im Außenbereich. Unabhängig davon, ob für dieses Grundstück im Außenbereich Baurecht für einen Hochbau geschaffen werden könnte, hätte eine Parkpalette von der Staatsstraße Kürengrund von Westen kommend das „Eingangstor “ in die Stadt gebildet. Eine Kostenersparnis gegenüber der aktuellen Planung wäre nicht zu erwarten gewesen. Im Vergleich zur jetzigen Situation hätte die Errichtung einer Parkpalette an dieser Stelle die Versiegelung von Flächen im Talgrund zur Folge gehabt. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage von Hochschulpräsident Pötzl, zum jetzigen Zeitpunkt sei die Planung in diesem Punkt nicht mehr zu ändern, da der Bayerische Landtag sonst das gesamte Projekt zurückstellen und dies zu erheblichen Verzögerungen führen würde? Diese Äußerung des Präsidenten der Hochschule nimmt auf den Stand des Bauverfahrens Bezug: Der Bayerische Landtag hat die Haushaltsunterlage Bau für die bevorstehende Baumaßnahme bereits genehmigt und der Umwandlung in einen Bautitel zugestimmt. Eine Änderung der darin vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen wäre eine wesentliche Änderung dieser HU Bau und vom bestehenden Beschluss des Bayerischen Landtags nicht gedeckt. Dies hat der Präsident der Hochschule zum Ausdruck gebracht. Bei einer Änderung der Planung mit einem alternativen Parkplatzstandort wäre auf jeden Fall mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Es müsste eine komplett neue Planung für die Parkpalette mit entsprechend notwendigen Untersuchungen und Gutachten erstellt werden. Da zuerst die Parkpalette fertiggestellt sein muss, bevor mit dem Neubau des IT/MedienCenters begonnen werden kann, würde sich bei diesem Neubau ebenfalls eine Verzögerung ergeben. Daraus würden sich schon allein durch die Entwicklung des Baukostenindex zwangsläufig Kostenerhöhungen ergeben, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffert werden könnten. Dadurch wäre die Durchführung der Baumaßnahme mit einem Unsicherheitsfaktor belastet. Unabhängig davon besteht aus den genannten Gründen kein alternativer Planungsansatz für die Parkpalette, der weiterverfolgt werden könnte. Wie dargelegt, sind alle denkbaren Planungsvarianten bereits im bisherigen Planungsprozess geprüft worden. Die Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage erfolgt in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.