Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 28.10.2014 Beschaffung neuer Warnschutzkleidung für die Bayerische Polizei Für Verkehrs- und Laserkontrollen in der Nacht benötigen unser bayerischen Polizistinnen und Polizisten dringend Sicherheit und sollen daher mit neuer Warnschutzkleidung ausgestattet werden. Bei nächtlichen Kontrollen und Unfallaufnahmen müssen die Verkehrspolizeiinspektionen hierbei oftmals durch Beamte der Polizeiinspektionen unterstützt werden. Diese müssen folglich genauso mit neuen Warnschutzkleidungen ausgestattet werden wie ihre Kollegen bei der Verkehrspolizeiinspektion. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass die neue Warnschutzkleidung nur für Beamte der Verkehrspolizeiinspektion angeschafft wird? Wenn ja, warum erachtet die Staatsregierung die Warnschutzkleidung – in Anbetracht derselben Gefahren – für Beamte der Polizeiinspektionen als nicht notwendig? 2. Gibt es klare und unmissverständliche Richtlinien zum Tragen der Warnschutzkleidung bzw. der Warnschutzjacke ? Wenn ja, wie sehen diese Richtlinien aus? Entspricht das Tragen einer Warnschutzjacke (auch ohne Überziehhose) den gültigen Richtlinien? 3. Für wie viele Beamte wurde bereits Warnschutzkleidung angeschafft (von wie vielen Polizeibeamten insgesamt)? Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die hierfür bislang investiert wurden? 4. Für wie viele Beamte wird noch Warnschutzkleidung angeschafft ? Und wie viel kostet dies? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.12.2014 1. Trifft es zu, dass die neue Warnschutzkleidung nur für Beamte der Verkehrspolizeiinspektion angeschafft wird? Wenn ja, warum erachtet die Staatsregierung die Warnschutzkleidung – in Anbetracht derselben Gefahren – für Beamte der Polizeiinspektionen als nicht notwendig? Der Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der täglichen Dienstverrichtung hat höchste Priorität. Es trifft daher nicht zu, dass die Warnschutzkleidung der Bayerischen Polizei nur für Beamte der Verkehrspolizeiinspektionen angeschafft wird. Nach einer anfänglichen Testphase und anschließenden Evaluation können die Polizeiverbände seit 2011 alle Polizeivollzugsangehörigen, die in entsprechenden Gefährdungsbereichen tätig sind, mit dem neuen Warnschutzanzug ausstatten, somit auch Beamte der Polizeiinspektionen, Beschäftigte im Verkehrsbereich, Beamte der Wasserschutzpolizei etc. 2. Gibt es klare und unmissverständliche Richtlinien zum Tragen der Warnschutzkleidung bzw. der Warnschutzjacke ? Wenn ja, wie sehen diese Richtlinien aus? Entspricht das Tragen einer Warnschutzjacke (auch ohne Überziehhose) den gültigen Richtlinien? Die europäische Norm EN ISO 20471 ist Grundlage für hoch sichtbare Warnkleidung für Arbeiten auf verkehrsnahen Flächen oder unmittelbar im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs, mittels Einteilung in drei – geschwindigkeitsabhängige – Bekleidungsklassen (Schutzklasse 1, 2 und 3) mit Vorgabe der entsprechenden Mindestfläche an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material . Den Angehörigen der Bayerischen Polizei stehen die Warnweste, der Verkehrsmantel und der Warnschutzanzug für die polizeiliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Jeder dieser Artikel erfüllt die Anforderungen nach EN ISO 20471 und bietet somit höchstmögliche Tag- und Nachtsichtbarkeit. Dabei gewährleistet die Warnweste die Anforderung der Schutzklasse 2 für Verkehrsbereiche bis 60 km/h. Der Verkehrsmantel, die Warnschutzjacke des Warnschutzanzugs (auch ohne Hose getragen) und der komplette Warnschutzanzug entsprechen den Anforderungen der höchsten Schutzklasse 3 für Verkehrsbereiche über 60 km/h. Die Bediensteten werden über die sicherheitsgerechte Benutzung (d. h. richtige Warnschutzkleidung für den jeweiligen Gefährdungsbereich), die ordnungsgemäße Aufbewahrung , Reinigung und Pflege sowie zum Erkennen von Schäden der zur Verfügung stehenden Warnschutzkleidung im Rahmen einer Unterweisung informiert. Diese Hinweise können die Beamten zudem im Intranetangebot der Bayerischen Polizei nochmals nachlesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2015 17/4715 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4715 3. Für wie viele Beamte wurde bereits Warnschutzkleidung angeschafft (von wie vielen Polizeibeamten insgesamt)? Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die hierfür bislang investiert wurden? Die Verbände der Bayerischen Polizei sind angewiesen, alle Angehörigen, die im entsprechenden Gefährdungsbereich tätig sind, für den Einsatz mit entsprechender Warnschutzkleidung auszustatten. Dies erfolgt teils als Mannausstattung , teils als Poolausstattung. Eine genaue Bezifferung der ausgestatteten Beamten ist somit nicht möglich. Das Investitionsvolumen allein für den neuen Warnschutzanzug betrug rund (etwa) 1 Mio. EUR. 4. Für wie viele Beamte wird noch Warnschutzkleidung angeschafft? Und wie viel kostet dies? Der Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der täglichen Dienstverrichtung hat höchste Priorität. Es trifft daher nicht zu, dass die Warnschutzkleidung der Baye- rischen Polizei nur für Beamte der Verkehrspolizeiinspektionen angeschafft wird. Die weitere Ausstattung mit Warnschutzkleidung ist abhängig – von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung durch die ört- liche Dienststelle (zusätzliche Ausstattung) sowie – Nachersatz bestehender Warnschutzkleidung (z. B. we- gen Verschleiß, Beschädigung etc.) Die Beschaffung erfolgt aus den dezentral zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Auf eine konkrete Abfrage der Planungen der Polizeidienststellen wurde aus Gründen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen . Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre (Beschaffungsvolumen ) rechnen wir auch im Jahr 2015 wieder mit Ausgaben in Höhe von ca. 200.000 EUR für Warnschutzkleidung für die Bayerische Polizei.