Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 28.10.2014 Unterschiede zwischen Arbeitszeitmodellen in den bayerischen Polizeiinspektionen Bei der Bayerischen Polizei gibt es sowohl Polizeiinspektionen , bei denen der Schichtdienst recht starr geregelt ist, als auch Polizeiinspektionen, bei denen eine flexiblere Arbeitszeitenplanung durchgeführt wird („Flex-Modell“). In Anbetracht der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle, die in den bayerischen Polizeiinspektionen zum Einsatz kommen, frage ich die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass gerade Beamte bei den flexiblen Modellen oftmals erst wenige Tage vorher darüber informiert werden (nur eine Woche davor), wann sie ihren Dienst zu leisten haben? 2. Trifft es außerdem zu, dass bei den flexiblen Modellen keine ständigen Arbeitsgruppen bestehen, sondern immer wieder andere Kollegen zusammenarbeiten müssen (im Gegensatz zu einem festen „Vierschichtenmodell“, wo dem Dienstgruppenleiter immer die gleichen Beamten zur Verfügung stehen)? 3. Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die zwei verschiedenen Arbeitszeitmodelle? Gibt es Präferenzen? 4. Welche Vor- und Nachteile bringt das jeweilige Arbeitszeitmodell aus Sicht der Staatsregierung? Welche konkreten Erfahrungen hat die Bayerische Staatsregierung mit den verschiedenen Arbeitszeitmodellen gemacht? 5. Wie viele krankheitsbedingte Fehltage hat ein bayerischer Polizeibeamter durchschnittlich, der im starren Schichtdienst arbeitet? Wie viele krankheitsbedingte Fehltage hat ein Beamter durchschnittlich, dessen Arbeitszeit durch das Flex-Modell geregelt wird? Falls Unterschiede bei den krankheitsbedingten Fehltagen bestehen, wie erklärt sich die Bayerische Staatsregierung diese? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.12.2014 1. Trifft es zu, dass gerade Beamte bei den flexiblen Modellen oftmals erst wenige Tage vorher darüber informiert werden (nur eine Woche davor), wann sie ihren Dienst zu leisten haben? Für den Schichtdienst stehen mehrere flexible Arbeitszeitmodelle zur Verfügung: – Zeitautonome bzw. variable Modelle, die ein Höchstmaß an Zeitsouveränität für die Beschäftig- ten bieten. Der Dienst wird nach Dienstplan mit Wochenoder Monatsübersicht und Vorgabe der Schichtstärken geleistet. – Modulare Modelle, deren Dienstbeginn und -ende der einzelnen Module entsprechend dem Personalbedarf und planbarer zusätzlicher Einsatzbelastung zeitlich verschoben werden, sodass zu den Zeiten höchster Arbeitsbelastung auch die meisten Beschäftigten im Dienst sind. – Schichtdienstmodelle mit Blockeinteilung, bei denen 4 oder 5 Dienstgruppen mehrere gleiche Dienste in Blöcken, z. B. 3 Früh-, 3 Nachmittags- und 3 Nachtschichten unmittelbar hintereinander leisten. – Modelle mit 5 Dienstgruppen, die grundsätzlich dem Schichtablauf des starren Wech- selschichtdienstes entsprechen und somit keine Forderungen nach mehr Zeitsouveränität erfüllen. Aufgrund des systemimmanenten zusätzlichen dienstfreien Tages zwischen zwei Schichtfolgen kann bei diesem Modell nur durch Zusatzdienste die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit geleistet werden. Bei Dienststellen mit sogenannten flexiblen Modellen tragen sich die Beamten je nach Arbeitszeitmodell eigenständig in einem durch die Dienststelle festgelegten Ablauf in den Dienstplan ein. Koordiniert wird dieser Vorgang durch einen Dienstplaner, welcher dafür Sorge trägt, dass zu keiner Zeit festgelegte Mindestdienstzeiten und Personalstärken unterschritten werden. Dieser Dienstplan wird in der Regel mit einem Vorlauf von einem Monat verbindlich. Der genaue Ablauf und die Verbindlichkeit des Dienstplanes werden zwischen der Dienststelle und der örtlichen Personalvertretung in Form einer Dienstvereinbarung vereinbart. In Ausnahmefällen (z. B. Ausfall durch Krankheit oder Sonderlagen) kann es dazu kommen, dass Beamte kurzfristig in den bestehenden Dienstplan eingegliedert werden müssen. 2. Trifft es außerdem zu, dass bei den flexiblen Modellen keine ständigen Arbeitsgruppen bestehen, sondern immer wieder andere Kollegen zusammenarbeiten müssen (im Gegensatz zu einem festen „Vierschichtenmodell “, wo dem Dienstgruppenleiter immer die gleichen Beamten zur Verfügung stehen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.01.2015 17/4726 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4726 Aus der Struktur der einzelnen flexiblen Arbeitszeitmodelle ergibt sich, dass sowohl bei den zeitautonomen als auch bei den modularen Arbeitszeitmodellen grundsätzlich die feststehenden Dienstgruppen aufgelöst sind. In der Folge verfügen die Beamten über keinen fest zugeteilten Dienstgruppenleiter . Diese Tatsache ist der dadurch gewährleisteten hohen Flexibilität in der Dienstgestaltung der einzelnen Beamten geschuldet. 3. Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die zwei verschiedenen Arbeitszeitmodelle? Gibt es Präferenzen ? Die Besonderheiten des Polizeidienstes erfordern zwangsläufig den Dienst „rund um die Uhr“. Dieser wird insbesondere in den Dienstgruppen der Polizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen, Einsatzzentralen und Kriminaldauerdiensten der Kriminalpolizeiinspektionen geleistet. Bislang ist bei den bayerischen Polizeidienststellen der „starre Wechselschichtdienst“ noch am weitesten verbreitet . Dieser Schichtdienst wird nahezu ausschließlich mit 4 Dienstgruppen in 3 Schichten geleistet. Der starre Wechselschichtdienst ist zwar für die Beamten weit im Voraus planbar , weist jedoch keine bzw. nur sehr begrenzte Flexibilität in der Dienstgestaltung auf. Dies wirkt sich insbesondere bei kleineren Dienstgruppen negativ aus. Bereits Anfang des Jahres 2000 wurde mit der Erprobung flexibler Arbeitszeitmodelle bei den Schichtdienstorganisationen im Bereich der Bayerischen Polizei begonnen. Die Erprobungszeit flexibler Schichtdienstmodelle ist insgesamt erfolgreich verlaufen. Es hat sich gezeigt, dass die neuen Arbeitszeitmodelle positive Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft haben. Flexible Schichtdienstmodelle bieten aus dienstbetrieblicher Sicht die Möglichkeit, das vorhandene Personal zielorientiert zu einsatzrelevanten Zeiten zu verwenden und insgesamt nicht nur die Streifenpräsenz, sondern auch die Arbeitseffizienz und -zufriedenheit zu steigern. Den veränderten polizeilichen Anforderungen, den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben, den arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den sozialen Belangen der Beschäftigten kann darüber hinaus Rechnung getragen werden. Seit Inkrafttreten der Bekanntmachung des StMI zur Arbeitszeit der staatlichen Polizei am 1. Juni 2003 besteht die Möglichkeit, neue Schichtdienstmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten bei den Schichtdienstorganisationen einzuführen. Die mit dem Hauptpersonalrat und den Berufsvertretungen abgestimmte Bekanntmachung zur Arbeitszeit sieht zur Einführung flexibler Schichtdienstmodelle vor, dass der Dienststellenleiter das Schichtdienstmodell unter Berücksichtigung der dienstlichen und regionalen Verhältnisse und Besonderheiten festlegt. Dienststellenleiter ist dabei der Leiter der Beschäftigungsdienststelle im Sinn des Art. 6 BayPVG, soweit nicht im Rahmen des allgemeinen Über/ Unterordnungsverhältnisses innerhalb des hierarchischen Aufbaus ein übergeordnetes Weisungsrecht in Anspruch genommen wird. 4. Welche Vor- und Nachteile bringt das jeweilige Arbeitszeitmodell aus Sicht der Staatsregierung? Welche konkreten Erfahrungen hat die Bayerische Staatsregierung mit den verschiedenen Arbeitszeitmodellen gemacht? Siehe Antwort zu 3. 5. Wie viele krankheitsbedingte Fehltage hat ein bayerischer Polizeibeamter durchschnittlich, der im starren Schichtdienst arbeitet? Wie viele krankheitsbedingte Fehltage hat ein Beamter durchschnittlich, dessen Arbeitszeit durch das Flex-Modell geregelt wird? Falls Unterschiede bei den krankheitsbedingten Fehltagen bestehen, wie erklärt sich die Bayerische Staatsregierung diese? Die Fehlzeiten der Beschäftigten der Bayerischen Polizei werden alle zwei Jahre für den Fehlzeitenbericht des Bayerischen Staatministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ermittelt. Die letzte Auswertung erfolgte für das Jahr 2011. Die durchschnittliche Krankheitsdauer (Arbeitstage) betrug im Polizeibereich 13,16 Tage. Der Krankenstand ist in den letzten fünf Jahren nicht gestiegen, wobei die Zahl der jährlichen Krankheitstage dabei einer gewissen Schwankungsbreite unterliegt, die u. a. auf winterliche Grippewellen zurückzuführen ist. Der Polizeibereich weist trotz Schicht- und Außendienst nur geringfügig höhere Fehlzeiten auf als die der Beamten im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums (12,7 Krankheitstage). Die nächste Erhebung ist aufgrund der neu abgegrenzten Geschäftsbereiche der Ressorts und des damit verbundenen Zuständigkeitswechsels für das Personal auf das Kalenderjahr 2014 verschoben. Darüber hinaus werden bei der Bayerischen Polizei keine expliziten Auswertungen in Bezug auf krankheitsbedingte Fehltage in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen des Schichtdienstes vorgenommen.