Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 30.10.2014 Mobiler Krisendienst für psychisch Kranke in Niederbayern Wichtiger Bestandteil des neuen Psychisch-Kranken-HilfeGesetzes (PsychKHG) sollen auch mobile Krisendienste für psychisch Kranke werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Regierungsbezirken (aufgeschlüsselt in Landkreise und kreisfreie Städte) gibt es bereits die mobilen Krisendienste für psychisch Kranke? 2. Für welche Regierungsbezirke (aufgeschlüsselt in Landkreise und kreisfreie Städte) gibt es bereits Konzepte für die mobilen Krisendienste für psychisch Kranke? 3. Innerhalb welchen Zeitraums ist für den Regierungsbezirk Niederbayern ein mobiler Krisendienst für psychisch Kranke geplant? a) Sind in Niederbayern in mehreren Landkreisen mobile Krisendienste für psychisch Kranke geplant oder soll ein mobiler Krisendienst zentral angesiedelt werden? 4. Wie soll eine ausreichende Erreichbarkeit der mobilen Krisendienste für psychisch Kranke sichergestellt werden , die auch die Wochenenden und die Abend- und Nachtstunden berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 04.12.2014 Die Schriftliche Anfrage wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Bezirketags wie folgt beantwortet : Zu 1.: In Bayern sind aktuell vier Krisendienste zur Versorgung von Menschen in psychischen Krisen etabliert, die in der Regel auch mobilaufsuchend arbeiten: – In Oberbayern der „Krisendienst Psychiatrie München“ mit Zuständigkeit für die Landeshauptstadt München, – in Mittelfranken der „Krisendienst Mittelfranken“ mit Zuständigkeit für das gesamte Mittelfranken, also die Landkreise Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Erlangen -Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg -Gunzenhausen und Ansbach sowie die kreisfreien Städte Nürnberg, Ansbach und Erlangen, – in Unterfranken der „Krisendienst Würzburg“ mit Zuständigkeit für die Landkreise Kitzingen, Würzburg und MainSpessart sowie für die kreisfreie Stadt Würzburg und – in Regensburg der „Krisendienst Horizont“ mit Zuständigkeit für den Landkreis und die kreisfreie Stadt Regensburg . Zu 2.: Der Bezirk Oberbayern und das in seiner Trägerschaft befindliche Kommunalunternehmen kbo (Kliniken des Bezirks Oberbayern) planen, möglichst 2015 den „Krisendienst Psychiatrie Oberbayern“ (KPO) einzurichten, der das ganze Gebiet des Regierungsbezirks abdecken soll. Nach Auskunft des Bayerischen Bezirketags sind die für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen Kooperationsvereinbarungen in den Regionen bereits geschlossen oder befinden sich kurz vor dem Abschluss. Zu 3. und 3. a): Nach Auskunft des Bezirks Niederbayern gibt es hierzu weder seitens der Kliniken noch aus dem Bereich der Sozialverwaltung aktuell konkrete Überlegungen. Zu 4.: Die vorhandenen Dienste sind jeden Tag mit Ausnahme der Nachtstunden erreichbar. Eine weitergehende Erreichbarkeit kann nach Auffassung des Bayerischen Bezirketags nur dann sichergestellt werden, wenn eine Finanzierung der damit verbundenen Vorhaltekosten gesichert ist. Da die Verbesserung der Versorgung für Menschen in psychischen Krisen auch im Zentrum der Diskussion der Eckpunkte für ein bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) stehen wird, wird in diesem Zusammenhang u. a. auch die Frage der Finanzierung der o. g. Vorhaltekosten erörtert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.02.2015 17/4797 Bayerischer Landtag