Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BünDniS 90/Die Grünen vom 10.11.2014 restwasserleitfaden Der Landesfischereiverband Bayern hat im Herbst 2012 Messungen zur Restwassermenge an kleinen Wasserkraftwerken durchgeführt. Dabei wurden an mehr als der Hälfte der untersuchten Anlagen deutliche Unterschreitungen der behördlich festgesetzten Restwassermengen festgestellt. Der bayerische Restwasserleitfaden ist zudem ungeeignet, um die Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach einer Fischdurchgängigkeit der Gewässer umzusetzen , und muss deshalb revidiert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Ergebnisse brachte die Kontrolle der Restwassersituation durch die Wasserwirtschaftsämter, die aufgrund der Ergebnisse der Studie des Landesfischereiverbandes durchgeführt wurden (bitte getrennt nach Regierungsbezirk die Anzahl der Kontrollen, den Anteil an Beanstandungen und die Anzahl und Art der Sanktionen angeben)? 2. Wurden die Kontrollen den Kraftwerksbetreibern angekündigt ? 3. Gibt es Vorgaben für künftige Kontrollen, wenn ja, welche ? 4. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der Nichteinhaltung von Auflagen für eine erhöhte Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) die Netzbetreiber informiert werden und zu viel gezahlte Vergütungen entsprechend zurückgefordert werden? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob in Bayern Rückforderungen wegen Nichteinhaltung von Auflagen für eine erhöhte Vergütung nach dem EEG erfolgt sind, und wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe pro Jahr? 6. Wird der Restwasserleitfaden aktualisiert, wenn ja, mit welchen Vorgaben und bis wann? 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Tatsache, dass viele Fischwanderhilfen falsch konzipiert und damit weitgehend funktionslos sind? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.12.2014 1. Welche ergebnisse brachte die Kontrolle der restwassersituation durch die Wasserwirtschaftsämter, die aufgrund der ergebnisse der Studie des Landesfischereiverbandes durchgeführt wurden (bitte getrennt nach regierungsbezirk die Anzahl der Kontrollen , den Anteil an Beanstandungen und die Anzahl und Art der Sanktionen angeben)? Die Überwachung der Restwasserabgabe ist Bestandteil der technischen Gewässeraufsicht und erfolgt durch die Wasserwirtschaftsämter anlagenbezogen. Dazu wird nach pflichtgemäßem Ermessen sowie stichprobenartig vorgegangen oder es werden auffällig gewordene Anlagen häufiger untersucht. Darüber hinaus wird auch Hinweisen von Bürgern nachgegangen. Aufgrund der Angaben des Landesfischereiverbandes, dass Restwasserabflüsse häufiger nicht im festgelegten Umfang eingehalten würden, sind die Wasserwirtschaftsämter beauftragt worden, die Restwasserabgaben im Laufe des Jahres 2014 verstärkt zu überprüfen. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, können hierzu noch keine Angaben gemacht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungsaktion werden nach Abschluss ausgewertet und veröffentlicht. 2. Wurden die Kontrollen den Kraftwerksbetreibern angekündigt ? Vor Beginn der Aktion wurden die Wasserkraftverbände Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke e.G. und Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) allgemein, nicht aber anlagenbezogen über die rechtliche Situation und über verstärkte Kontrollen in 2014 informiert. 3. Gibt es Vorgaben für künftige Kontrollen, wenn ja welche? Die Kontrolle von Restwasserabflüssen ist unverändert Bestandteil der technischen Gewässeraufsicht. Inwieweit weitere schwerpunktartige Kontrollen angezeigt sind, hängt von den Ergebnissen der derzeit noch laufenden Untersuchungsaktion ab (siehe auch Frage 1). Die Wasserwirtschaftsämter wurden angehalten, auf die Einhaltung von Restwasserabflüssen verstärkt zu achten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.02.2015 17/4802 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4802 4. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der nichteinhaltung von Auflagen für eine erhöhte Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer energien (eeG) die netzbetreiber informiert werden und zu viel gezahlte Vergütungen entsprechend zurückgefordert werden? Die Überwachung der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen während des Betriebs der Wasserkraftanlage obliegt der zuständigen Wasserrechtsbehörde. Stellt diese einen Verstoß fest, so stehen ihr gegenüber dem Anlagenbetreiber die wasserrechtlichen Aufsichtsinstrumente zur Verfügung. Ein Informationsrecht oder eine -pflicht der Wasserrechtsbehörde gegenüber dem Netzbetreiber ist im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) nicht vorgesehen. Im Übrigen dürfen kraftwerksbezogene Daten und Überwachungsergebnisse aus Gründen des Datenschutzes nicht an die Netzbetreiber weitergegeben werden. 5. ist der Staatsregierung bekannt, ob in Bayern rückforderungen wegen nichteinhaltung von Auflagen für eine erhöhte Vergütung nach dem eeG erfolgt sind, und wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe pro Jahr? Eine Berichtspflicht gegenüber der Staatsregierung besteht nicht. Der Staatsregierung sind keine derartigen Fälle in Bayern bekannt. 6. Wird der restwasserleitfaden aktualisiert, wenn ja, mit welchen Vorgaben und bis wann? Der Restwasserleitfaden von 1999 wird nicht mehr uneingeschränkt angewendet, da die Bewirtschaftungsziele der EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht explizit berücksichtigt sind. Der Restwasserleitfaden wird daher fortgeschrieben. Nachdem die europäische Leitlinie über „ökologische Abflüsse“ beim Treffen der europäischen Wasserdirektoren am 24./25. November 2014 verabschiedet wurde, können die darauf aufbauenden Arbeiten zur Fortschreibung des bayerischen Restwasserleitfadens nunmehr zügig in Angriff genommen werden. Vor dem Hintergrund der Einbeziehung von ökologischen und ökonomischen Aspekten und der fachlich notwendigen Abwägung ist eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch verfrüht. Die Anforderungen für die Überarbeitung ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der WRRL, die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt wurden. 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Tatsache, dass viele Fischwanderhilfen falsch konzipiert und damit weitgehend funktionslos sind? Das Wissen um die Planung von Fischaufstiegsanlagen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Ältere Anlagen entsprechen somit nicht immer den heutigen Standards. Seit dem Jahr 2012 bestehen mit dem von Landesamt für Umwelt und Landesfischereiverband Bayern e. V. gemeinsam herausgegebenen Praxishandbuch „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb von Fischaufstiegsanlagen. Das Handbuch wird derzeit weiter fortgeschrieben und an den aktuellen Wissensstand angepasst. Schwerpunkt des staatlichen Handelns liegt auf dem Umbau der bislang nicht durchgängigen Querbauwerke. Bestehende Fischaufstiegsanlagen werden erforderlichenfalls Zug um Zug unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nachgerüstet. Die zeitlichen Vorgaben leiten sich aus den Bewirtschaftungszielen zur Umsetzung der WRRL ab. Dabei ist zu beachten, dass eine weitgehende Funktionslosigkeit selten attestiert werden kann. Das Hauptproblem solcher Anlagen ist eher in der selektiv wirkenden Funktionsweise zu sehen, die nicht alle Fischarten und Fischaltersklassen abdeckt.