Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 03.11.2014 Illegale Feuerwerkskörper Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele illegale Feuerwerkskörper haben bayerische Sicherheitsbehörden seit 2011 sichergestellt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken)? 2. Gegen wie viele Personen wurde wegen diesbezüglichen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt (Einfuhr , Handel und Besitz illegaler Feuerwerkskörper)? 3. Wie viele Verurteilungen mit Blick auf die genannten Delikte gab es in Bayern seit 2011? 4. Aus welchen Bereichen kommen die illegalen Böller überwiegend? 5. Welche Arten und Formen illegaler Feuerwerkskörper wurden in den letzten Jahren bekannt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.12.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) und dem Staatsministerium der Justiz (StMJ) wie folgt beantwortet : 1. Wie viele illegale Feuerwerkskörper haben bayerische Sicherheitsbehörden seit 2011 sichergestellt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken )? Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, die den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes unterliegen. Die fachliche Zuständigkeit für den Vollzug des Sprengstoffrechts obliegt in Bayern den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich für die bayerische Polizei, die die Einfuhr und das Verbringen von Feuerwerk im Rahmen von Fahrzeugkontrollen überwacht . Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen kontrollieren jedes Jahr im Dezember schwerpunktmäßig den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern in Einzelhandelsgeschäften , Lebensmittelfilialen, Verbraucher- und Baumärkten sowie Zentrallagern. Dabei wurden in dem angefragten Zeitraum keine illegal in Verkehr gebrachten Produkte vorgefunden. Seitens der bayerischen Polizei ist eine Aussage hinsichtlich der Anzahl sichergestellter Feuerwerkskörper nicht möglich. Den Statistiken können zwar Fallzahlen zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz entnommen werden, jedoch können anhand der Statistik keine Aussagen zur Anzahl sichergestellter illegaler Feuerwerkskörper sowie zur Anzahl der diesbezüglichen Ermittlungen getroffen werden. 2. Gegen wie viele Personen wurde wegen diesbezüglichen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt (Einfuhr, Handel und Besitz illegaler Feuerwerkskörper )? In der polizeilichen Vorgangsverwaltung sind die sichergestellten Feuerwerkskörper als Tatmittel eines Sprengstoffdeliktes registriert. Für eine weitere Auswertung müsste jeder einzelne Vorgang manuell überprüft werden, ob ein Fall von illegaler Pyrotechnik vorliegt. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfordern. Selbst im Falle einer manuellen Auswertung wären als Ergebnis keine belastbaren Zahlen zu erwarten, da in der Regel in der Dokumentation zwar die Sicherstellung von Pyrotechnik aufgeführt wird, jedoch keine Erfassungsvorgaben hinsichtlich von Mengeneinheiten (Gewicht, Anzahl, Verpackungseinheit) vorliegen. Da eine Recherche der anfragegemäßen Fallzahlen nicht möglich ist, können auch keine Zahlen tatverdächtiger Personen aufbereitet werden. Auch in den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Gerichte werden Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz nicht gesondert ausgewiesen. Von einer Ermittlung der Daten durch Einzelauswertung der Akten bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten wurde aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen. 3. Wie viele Verurteilungen mit Blick auf die genannten Delikte gab es in Bayern seit 2011? In der bayerischen Strafverfolgungsstatistik werden Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz insgesamt erfasst, ohne dass eine weitere Differenzierung dahingehend vorgenommen wird, ob die Verurteilung im Zusammenhang mit illegalen Feuerwerkskörpern erfolgt ist. Von einer Ermittlung der Daten durch Einzelauswertung der Akten bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten wurde aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes wiederum abgesehen. Dem StMJ liegen hinsichtlich der Verurteilungen wegen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum von 2011 bis 2013 folgende Zahlen vor: – 2011: 188 Verurteilungen – 2012: 279 Verurteilungen – 2013: 334 Verurteilungen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.02.2015 17/4803 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4803 4. Aus welchen Bereichen kommen die illegalen Böller überwiegend? Wie bereits aus der Antwort des StMI auf die Anfrage zum Plenum von Herrn Abgeordneten Rinderspacher vom 09.12.2013, Drs. 17/306, in Nummer 6 hervorgeht, zeigt sich aus polizeilicher Sicht auch weiterhin ein Brennpunkt der Sprengstoffdelikte in den grenznahen Regionen zur Tschechischen Republik. Vereinzelt sind Fälle mit Verbringen illegaler Pyrotechnik aus Österreich, Polen, Italien und der Schweiz festzustellen. Bekannt sind auch Fälle des Erwerbs von illegaler Pyrotechnik über einschlägige Internetportale, wobei die Zustellung per Paket einen Anstieg von Fallzahlen auch außerhalb der grenznahen Bereiche erwarten lassen. 5. Welche Arten und Formen illegaler Feuerwerkskörper wurden in den letzten Jahren bekannt? Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände und werden – je nach Verwendungszweck und Gefährdungspotenzial – in vier Kategorien eingeteilt. Nur die Gegenstände der Kategorie 1 oder 2, die allgemein auch „Feuerwerksartikel “ oder „Feuerwerkskörper“ genannt werden, können ohne besondere Erlaubnis verkauft und gekauft werden. Hierzu zählen u. a. Knallkörper, Raketen und Feuerwerksbatterien. Knallkörper, die als klassische Feuerwerkskörper mit Zündschnur bzw. mit Reibfläche wie bei einem Streichholz gezündet werden und mit unterschiedlicher Nettoexplosivstoffmasse (NEM) erhältlich sind, werden in einer unüber- schaubaren Vielzahl z. B. in Polen und der Tschechischen Republik, aber auch über das Internet zum Kauf angeboten. In Deutschland dürfen frei verkäufliche Knallkörper ausschließlich Schwarzpulver als Effektsatz enthalten. Außerhalb Deutschlands sind Knallkörper oft mit einem hochenergetischen lauten Blitzknall-Satz gefüllt. Raketen und Feuerwerksbatterien unterscheiden sich durch die in Nachbarländern zum Verkauf angebotenen pyrotechnischen Gegenstände hinsichtlich der verwendeten Explosivstoffe und deren Menge. Die in Deutschland zugelassenen Raketen enthalten eine maximale NEM von 20 g Schwarzpulver und in Feuerwerksbatterien eine maximale NEM von 500 g Schwarzpulver. Hier nicht zugelassene Raketen und Feuerwerksbatterien enthalten teils statt Schwarzpulver den sogenannten Blitzknall-Satz und/oder überschreiten häufig die NEM erheblich. Kugel- und Zylinderbomben, die sich weiter in Blitzknallbomben und Effektbomben unterscheiden lassen, finden bei professionellen Feuerwerken Verwendung. Der Erwerb entsprechender pyrotechnischer Gegenstände dieser Kategorie kann in Deutschland grundsätzlich nur durch geprüfte Pyrotechniker erfolgen, die entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnisse vorweisen müssen. Es kommt vor, dass diese Gegenstände falsch klassifiziert werden, um sie als harmloses und erlaubnisfreies Kleinfeuerwerk auszugeben oder ohne entsprechende Konzession im benachbarten Ausland erwerben zu können.