Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 06.10.2014 Spätere Flächennutzung auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Auf die durch den Abzug der Bundeswehr frei werdenden Flächen im Areal des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck wollen viele Akteure zugreifen, so anscheinend auch die Staatsregierung. Vor wenigen Tagen wurde vermutlich mit Zustimmung des Landkreises und der Stadt Fürstenfeldbruck bereits in ehemaligen Unteroffiziersunterkünften der Luftwaffe eine Erstaufnahmeunterbringung für Flüchtlinge vorgesehen und darüber hinaus soll entsprechend der aktuellen Prioritätenliste für den Hochbau des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr dort auch demnächst ein Fahrsicherheitszentrum der Bayerischen Polizei untergebracht werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Will der Freistaat Bayern Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes erwerben und gibt es bereits Verhandlungen oder Absprachen mit dem Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesministerium der Verteidigung , Bundesministerium des Innern etc.) bezüglich dieser Erwerbsabsichten? 2. Will der Freistaat auf dem Gelände weitere staatliche Einrichtungen unterbringen, und wenn ja, welche? 3. Wurden die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck und die Gemeinde Maisach, auf deren Gelände der Luftwaffenstützpunkt der Bundeswehr sich befindet, von den Absichten des Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr unterrichtet und werden diese Absichten von den Kommunen unterstützt, sodass auch die entsprechenden Festsetzungen in später notwendigen Flächennutzungsund Bebauungsplänen erfolgen würden? 4. Hält es die Staatsregierung für vertretbar, dass in der Verdichtungsregion München, mit den bekannten Problemen Wohnungsmangel, fehlende Flächen für kommunale Infrastruktur, Schulen oder Kindergärten und Ansiedelung von Gewerbe, sowie erforderlicher ökologischer Ausgleichsflächen eine Einrichtung für ein Fahrsicherheitszentrum wertvollen und teuren Grund verbraucht, wenn sie doch strukturpolitisch viel sinnvoller in einem strukturschwächeren Gebiet angesiedelt werden könnte? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsministers für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 11.12.2014 Auf dem Gelände des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck ist aktuell eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung München für die Unterbringung von Flüchtlingen eingerichtet . Hierfür wird ein Flügel des Gebäudes 104 (ehemaliges Unteroffiziersheim) genutzt, bei dem es sich um einen im Vergleich zur Gesamtliegenschaft sehr geringen Flächenanteil handelt (siehe Anlage 1 Kartenausschnitte Lage Asylunterkünfte Detailansicht und Anlage 1 a Gesamtansicht). Die Regierung von Oberbayern plant eine Nutzung bis Ende 2018, ein entsprechender Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll demnächst geschlossen werden. Je nach Belegungsdichte können im Gebäude 400 bis 600 Personen untergebracht werden. Die Nutzung erfolgt im Einverständnis und nach Abstimmung mit der Stadt Fürstenfeldbruck. Nur für kurze Zeit wurde auch ein Teil des Gebäudes 105 genutzt. Der Betrieb der Außenstelle zur Unterbringung von Asylbewerbern ist begrenzt auf einen Zeitraum von vier Jahren bis zur Aufgabe der militärischen Nutzung geplant. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass keine Einschränkungen der Entwicklungsplanung für die spätere Flächennutzung der Gesamtliegenschaft eintreten. 1. Will der Freistaat Bayern Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes erwerben und gibt es bereits Verhandlungen oder Absprachen mit dem Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium des Innern etc.) bezüglich dieser Erwerbsabsichten? Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die Unterbringung des Fahrsicherheitstrainings der Polizei auf dem Gelände der ehemaligen Start- und Landebahn des bereits (militärisch ) aufgegebenen Flugplatzes eine Fläche von rd. 7 ha bereits befestigter Fläche (Start- und Landebahn) und aus dem umgebenden FFH-Gebiet rd. 32 ha zu erwerben. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) mit den bereits aufgenommenen Erwerbsverhandlungen mit der BImA beauftragt. Die Unterbringung des Fahrsicherheitstrainings beansprucht auch mit den dort neu vorgesehenen Gebäuden nur bereits versiegelte Flächen (Start- und Landebahn). Auch die bereits festgesetzte FFH-Fläche soll so übernommen werden. Ein baulicher Eingriff in die ökologisch wertvollen FFH-Flächen ist insoweit nicht vorgesehen. Da im Großraum München keine anderen Trainingsflächen zur Verfügung stehen, wurden Teilflächen von der BImA angemietet, die bereits provisorisch für das Fahrsicherheitstraining genutzt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.02.2015 17/4806 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4806 Neben der aktuellen Nutzung der Gebäude 104 und 105 für die Unterbringung von Flüchtlingen beabsichtigt der Freistaat Bayern derzeit nicht den Erwerb oder die Nutzung von Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck . 2. Will der Freistaat auf dem Gelände weitere staatliche Einrichtungen unterbringen, und wenn ja, welche? Außer dem Fahrtrainingszentrum sind keine weiteren polizeilichen Einrichtungen geplant. Der staatlichen Liegenschaftsverwaltung sind – neben der Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die Regierung von Oberbayern und dem Fahrsicherheitstraining – keine Vorhaben zur Unterbringung weiterer staatlicher Einrichtungen auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck bekannt. 3. Wurden die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck und die Gemeinde Maisach, auf deren Gelände der Luftwaffenstützpunkt der Bundeswehr sich befindet, von den Absichten des Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr unterrichtet und werden diese Absichten von den Kommunen unterstützt, sodass auch die entsprechenden Festsetzungen in später notwendigen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erfolgen würden? Das Fahrtrainingszentrum der Polizei soll Bestandteil des Bebauungsplans der Gemeinde Maisach werden und wird von dieser ausdrücklich unterstützt. Die Einbindung der großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck erfolgt durch die Gemeinde Maisach über die Nachbarbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans. 4. Hält es die Staatsregierung für vertretbar, dass in der Verdichtungsregion München, mit den bekannten Problemen Wohnungsmangel, fehlende Flächen für kommunale Infrastruktur, Schulen oder Kindergärten und Ansiedelung von Gewerbe, sowie erforderlicher ökologischer Ausgleichsflächen eine Einrichtung für ein Fahrsicherheitszentrum wertvollen und teuren Grund verbraucht, wenn sie doch strukturpolitisch viel sinnvoller in einem strukturschwächeren Gebiet angesiedelt werden könnte Die Flächen des Flughafens Fürstenfeldbruck liegen im FFH-Gebiet „DE 7733-371 Flughafen Fürstenfeldbruck“ (siehe Anlage 2 Kartenausschnitt Flugplatz Fürstenfeldbruck ). Das Fahrtrainingszentrum der Polizei verbraucht keine Grundstücksflächen, die nicht jetzt schon versiegelt sind. Es ist ausschließlich auf den bereits vorhandenen Flächen der Start- und Landebahn geplant. Eingriffe in das umgebende FFH-Gebiet finden nicht statt. Die für die Polizei in Aussicht genommenen Flächen stehen wegen des umgebenden FFH-Gebiets außerdem für Wohnbebauung, anderes Gewerbe oder Infrastruktureinrichtungen nicht zur Verfügung. Das Trainingszentrum soll vom Polizeipräsidium München, dem Landeskriminalamt und den Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Süd genutzt werden. Eine Verlegung in strukturschwache Randgebiete würde zu einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand führen. Drucksache 17/4806 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 – Detailansicht Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4806 Anlage 1 a – Gesamtansicht Drucksache 17/4806 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 2