Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.10.2014 Folgen der Terminverschiebung des G7-Gipfeltreffen auf Schloss Elmau 2015 Wie der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert am 14. Oktober 2014 mitteilte, wird das G7-Gipfeltreffen auf Schloss Elmau nun drei Tage später, am 7. und 8. Juni 2015 stattfinden. Die Verschiebung des Gipfels kommt völlig unerwartet . Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gründe wurden der Staatsregierung angegeben , warum der G7-Gipfel, für dessen Organisation der Freistaat Bayern für 2014 bereits 41.387 Mio. Euro eingeplant hat, verschoben wurde? 2. Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die bisherigen Planungen? 2.1 Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die Unterbringung des Personals der Sicherheitsbehörden und der Journalistinnen und Journalisten ? 2.2 Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die Sicherheitsmaßnahmen vor dem Hintergrund , dass der 8. Juni 2015 ein regulärer Schul- und Arbeitstag nach Ende der Pfingstferien ist und daher vermehrt Linien- und Schulbusse in Betrieb sind? 3. Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die geplanten Kosten des G7-Gipfels? 3.1 Falls sich die Kosten erhöhen, wie werden diese zwischen Bund, Freistaat und den betroffenen Kommunen aufgeteilt? 4. Wann hat die Staatsregierung von der Bundesregierung von dem geänderten Termin erfahren? 4.1 Wann und durch wen wurde diese Information an die betroffenen Kommunen weitergeleitet? 4.2 Wie unterstützt die Staatsregierung die betroffenen Kommunen bei der Reorganisation des Gipfels (insbesondere bei der Umbuchung von Quartieren für Journalistinnen und Journalisten und Personal der Sicherheitsbehörden, welche bisher zentral über die Touristeninformation von Garmisch-Partenkirchen abgewickelt wurde)? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsministers für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 16.12.2014 Vorbemerkung: Der G7-Gipfel in Elmau bietet die große Chance, den Freistaat Bayern als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität und als guten Gastgeber weltweit zu präsentieren. Der G7-Gipfel in Elmau ist eine Veranstaltung der Bundesregierung , die im Vorfeld und bei seiner Durchführung mit staatlichen Maßnahmen begleitet und unterstützt wird. Die Staatsregierung steht hierzu im engen und laufenden Austausch mit den koordinierenden Stellen der Bundesregierung . Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nur für die von ihr veranlassten Maßnahmen gesicherte Erkenntnisse vor. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die bis zum Stichtag 5. Dezember 2014 feststehenden und von der Staatsregierung veranlassten Maßnahmen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Umwelt und Verbraucherschutz , für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abgestimmt. 1. Welche Gründe wurden der Staatsregierung angegeben , warum der G7-Gipfel, für dessen Organisation der Freistaat Bayern für 2014 bereits 41.387 Mio. Euro eingeplant hat, verschoben wurde? Hierzu wird auf die Pressemitteilung der Bundesregierung Nr. 355/2014 vom 13. Oktober 2014 verwiesen, in der es heißt: „Deutschland hat im Juni 2014 beim G7-Gipfel in Brüssel den Vorsitz der G7 übernommen und ist damit Gastgeber des jährlichen Treffens der Staats- und Regierungschefs. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der G7 – Frankreich , Großbritannien, Italien, Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada – hat die Bundeskanzlerin festgelegt, dass der Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juni 2015 in Schloss Elmau stattfindet.“ Darüber hinaus hat der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, auf Twitter am 14. Oktober 2014 mitgeteilt: „In Abstimmung mit den G7-Partnern hat sich der Termin 7./ 8. Juni als der für alle Beteiligten geeignetste herausgestellt.“ 2. Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die bisherigen Planungen? Aktuell werden die Auswirkungen der Terminverschiebung auf den polizeilichen und nichtpolizeilichen Aufgabenbereich bewertet. Anpassungsbedarf zeichnet sich insbeson- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2015 17/4829 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/00 dere in den Bereichen Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte sowie bei den Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen ab. Für die Infrastrukturplanungen in der Zuständigkeit des StMI im Bereich Straßen- und Wegeerschließung hat die Verschiebung des Termins keine Auswirkungen. Die Terminverschiebung hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des StMELF, des StMUV und des StMWi. 2.1 Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die Unterbringung des Personals der Sicherheitsbehörden und der Journalistinnen und Journalisten? Aufgrund der Terminverschiebung werden Anpassungen der Buchungszeiträume notwendig. Dazu wurde mit allen Beherbergungsbetrieben Kontakt aufgenommen und entsprechende Absprachen getroffen. Die Unterkunftssituation ist nach Einschätzung des StMWi insgesamt angespannt. Zwar begünstigt das Ende der Pfingstferien aus Sicht des StMWi bereits wieder den sonntäglichen „Bettenwechsel“ durch Gäste, die im Laufe des 7. Juni 2015 abreisen. Die Hotellerie hat aber wegen des bisherigen Gipfeltermins viele Anfragen auf das Wochenende 6./7. Juni 2015 und Folgetage vertrösten können, was sich in bereits feststehenden, nicht mehr zu stornierenden Buchungen niedergeschlagen hat. Durch die abermalige Verschiebung des Aareon-Kongresses auf den 17. bis 19. Juni 2015 sind aber wieder erhebliche Kapazitäten anderweitig belegbar. Generell wird die Linie verfolgt, durch GaPa-Tourismus zunächst Betten vor Ort, dann Betten aus der ganzen Region und dann Betten längs der Verkehrsachsen zu vermitteln. 2.2 Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die Sicherheitsmaßnahmen vor dem Hintergrund, dass der 8. Juni 2015 ein regulärer Schul- und Arbeitstag nach Ende der Pfingstferien ist und daher vermehrt Linien- und Schulbusse in Betrieb sind? Durch die nun vorgenommene Terminverschiebung auf den letzten Sonntag der Pfingstferien und den ersten Schulund Werktag nach den Pfingstferien ist im Vergleich zur ursprünglichen Terminierung eine Beeinträchtigung für den am 8. Juni 2015 einsetzenden Berufs-, Wirtschafts- und Schülerverkehr zu erwarten. Die Verkehrsregelung und -lenkung im Umfeld des G7-Gipfels wird – wo dies erforderlich ist – an die durch die Terminverschiebung geänderten Verkehrsströme angepasst. Für den Bereich des Bahnverkehrs steht die Staatsregierung mit der DB AG im engen Kontakt, wie während des G7-Gipfels eine sachgerechte Lösung beim Bahnverkehr gefunden werden kann, welche die Beeinträchtigungen für die Bürger, insbesondere Schüler, Berufspendler aber auch Touristen, so gering wie möglich hält. Im Falle von notwendigen Sperrungen der Bahnstrecke ist unverändert die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs beabsichtigt. Wir werden bei diesem Konzept berücksichtigen, dass nunmehr ein Werktag außerhalb der Pfingstferien zu bewältigen ist. Auf der anderen Seite hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich insbesondere die flexiblen Pendler bei planbaren Beeinträchtigungen sehr rational verhalten und mit ihrem darauf abgestimmten Reiseverhalten dazu beitragen, dass solche Sondersituationen gut zu meistern sind. Durch die Verschiebung des G7-Gipfels 2015 kann aufgrund der vorgesehenen Nutzung von schulischen Liegenschaften für Zwecke vor allem der nichtpolizeilichen, aber auch der polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an vielen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen kein geordneter Unterrichtsbetrieb durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund hat das StMBW auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 des „Hamburger Abkommens“ und auf Initiative des StMI für die Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und für die Staatliche Realschule Geretsried den 8. und 9. Juni 2015 unterrichtsfrei gestellt. Für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und an der Realschule Geretsried wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen, über die die Schulen mit KMS vom 20. November 2014 informiert wurden: • Für Kinder, deren Eltern keinen Urlaub nehmen können, wird an bestimmten Schulen eine Betreuung angeboten werden. Schülerbeförderung findet nicht statt. • Für die Abschlussklassen der Realschulen wird ab dem 10. Juni 2015 ein zusätzliches Unterrichtsangebot angeboten . • Die Sprechfertigkeitsprüfung im Fach Französisch an den Realschulen findet dort erst ab dem 10. Juni 2015 statt. • Die zweite Woche der Kolloquiumsprüfungen an den Gymnasien beginnt an den Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen am 10. Juni 2015. • Den Schulen in privater Trägerschaft im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird empfohlen, entsprechend den oben genannten Regelungen zu verfahren. 3. Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Termins auf die geplanten Kosten des G7-Gipfels? Konkrete Aussagen über die Auswirkungen der Terminverschiebung auf die Kosten, insbesondere im Bereich Unterbringung der Einsatzkräfte, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Verhandlungen und Gespräche mit den einzelnen Beherbergungsbetrieben und sonstigen Bedarfsträgern noch nicht abgeschlossen sind. 3.1 Falls sich die Kosten erhöhen, wie werden diese zwischen Bund, Freistaat und den betroffenen Kommunen aufgeteilt? Siehe auch Antwort zu Frage 3. Grundsätzlich trägt jede Ebene (Bund, Land, Gemeinden) ihre eigenen Kosten für den G7-Gipfel; das gilt auch für eventuelle Mehrkosten. Der Bund hat zugesagt, sich an den Kosten des Landes durch einen Erstattungsbetrag im Jahr 2015 in Höhe von 40 Mio. Euro zzgl. Kostenverzicht für Unterstützungsleistungen von Bundesbehörden (Bundespolizei, THW, Bundeswehr etc.) zu beteiligen. 4. Wann hat die Staatsregierung von der Bundesregierung von dem geänderten Termin erfahren? Siehe Antwort zu Frage 1. 4.1 Wann und durch wen wurde diese Information an die betroffenen Kommunen weitergeleitet? Die Terminverschiebung des G7-Gipfels 2015 vom 4. und 5. Juni 2015 auf den 7. und 8. Juni 2015 wurde durch die Bundesregierung am 13. Oktober 2014 öffentlich bekannt gegeben. Drucksache 17/00 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seitens der Staatsregierung und hier insbesondere durch den Planungsstab G7-Gipfel 2015 des StMI bestehen im Rahmen der Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen sehr enge Kontakte mit den unmittelbar betroffenen Kommunen. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Terminverschiebung wurden alle beteiligten Stellen des StMI gebeten, mögliche Auswirkungen im jeweiligen Verantwortungsbereich zu prüfen . In diesem Zusammenhang wurde auch die Terminverschiebung kommuniziert. 4.2 Wie unterstützt die Staatsregierung die betroffenen Kommunen bei der Reorganisation des Gipfels (insbesondere bei der Umbuchung von Quartieren für Journalistinnen und Journalisten und Personal der Sicherheitsbehörden, welche bisher zen- tral über die Touristeninformation von GarmischPartenkirchen abgewickelt wurde)? Von Seiten der Polizei besteht ein sehr enger Kontakt zu den betroffenen Kommunen, insbesondere auch zur Touristeninformation von Garmisch-Partenkirchen. Es besteht hier eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit gegenseitiger Unterstützung. Im Geschäftsbereich des StMWi wurde der GaPa-Tourismus für die notwendige personelle Verstärkung ihres Teams zur Bewältigung der Unterkunfts-Buchungsanfragen eine einmalige Förderung einer temporären personellen Unterstützung in Aussicht gestellt. GaPa-Tourismus ist damit auch in der Lage, Anfragen für den geänderten Zeitraum zu bewältigen.