Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 30.10.2014 Suchtprävention In einer Antwort auf eine SA von Dr. Fahn (Drs. 17/3604) erklärte die Staatsregierung, dass an allen weiterführenden Schulen eine Lehrkraft als Beauftragter für Suchtprävention fungiere. Ob eine entsprechende Entlastung z. B. durch sog. Anrechnungsstunden/Ermäßigungsstunden vorliege, konnte die Staatsregierung nicht sagen, obwohl jede Schule diese Infos detailliert vorliegen hat, die auch schnell und unbürokratisch verfügbar sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen weiterführenden Schulen im Freistaat haben die Beauftragten für Suchtprävention entsprechende Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden? a) Wenn ja, wie viele Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden sind es im Einzelnen? b) Wenn nein, gibt es andere Formen der Würdigungen/ Entlastungen für die Beauftragten für Suchtprävention seitens der jeweiligen Schulleitung? 2. Nachdem am Hermann-Staudinger-Gymnasium in Erlenbach (Unterfranken) ältere Schüler zu Multiplikatoren für Suchtprävention ausgebildet werden, um für jüngere Schüler als zusätzliche Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, frage ich die Staatsregierung, ob es noch andere Gymnasien in Bayern gibt, in denen ältere Schüler diese verantwortungsvolle Funktion ausüben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.12.2014 Zu 1.: Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung vom 17.10.2014 zu Frage 4 der im Vorspruch erwähnten Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 12.08.2014 mitgeteilt (Drs. 17/3604), entscheidet grundsätzlich die Schulleitung über eine angemessene Entlastung von Lehrkräften für besondere Tätigkeiten. In welchem Ausmaß speziell die Beauftragten für die Suchtprävention, die es an allen weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern gibt, an der jeweiligen Schule entlastet werden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Eine entsprechende Datenerfassung ist nicht, wie im Vorspruch zur Anfrage behauptet , schnell und unbürokratisch durchführbar, sondern bedürfte einer eigens hierfür vorzunehmenden Vollerhebung zu den oben genannten Fragen. Von der Durchführung einer entsprechenden Erhebung an den rund 3.700 weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen soll weiterhin abgesehen werden, um diese nicht zusätzlich mit Verwaltungsaufwand zu belasten. Zu 2.: Ja, an gut 11 Prozent der Gymnasien in Bayern existieren entsprechende Projekte mit Peer-Ansatz im Bereich der Suchtprävention. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2015 17/4839 Bayerischer Landtag