Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 29.10.2014 Pilotprojekt in der Gemeinde Alteglofsheim: Bayerische Trockenzwiebel GmbH Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welcher Höhe wurden der BTZ GmbH in Alteglofsheim Zuschüsse aus staatlichen Geldern gezahlt? b) Mit welcher Begründung erfolgte die Zahlung dieser Zuschüsse? 2. Handelt es sich dabei um ein privilegiertes Bauvorha- ben? 3. a) Welche Auswirkungen hat die Einstufung des Betriebs als Pilotprojekt? b) Nach welchen gesetzlichen Grundlagen wurde der Betrieb zertifiziert, da die BTZ GmbH als Pilotprojekt eingestuft wurde? 4. a) Wieso wurde die Geruchsimmissionsrichtline – GIRL – des Landes Nordrhein-Westfalen als Vergleichsnorm herangezogen? b) An welche Imissionsschutzwerte muss sich der Betrieb halten? c) Wie wird die Geruchsbelastung gemessen und bestimmt ? 5. Besteht mittel- und langfristig die Gefahr der Belastung der Umwelt und der Argrarflächen durch die im Ausstoß enthaltenen ätherischen Öle? 6. Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf die landwirtschaft- lichen Produkte in der Umgebung? 7. a) Wie viele Arbeitsplätze wurden durch den Betrieb ge- schaffen? b) Welcher Art sind diese Arbeitsplätze (Vollzeit, Teilzeit, Saisonarbeit)? c) Welche Arbeitsschutzbestimmungen gelten in diesem Betrieb? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.12.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) In welcher Höhe wurden der BTZ GmbH in Alteglofsheim Zuschüsse aus staatlichen Geldern gezahlt ? An die Bayerische Trockenzwiebel GmbH (BTZ), 93087 Alteglofsheim , wurden 878.600 € (50 % GAK-Mittel und 50 % EU-Mittel) im August 2012 ausbezahlt. Die Zahlung aus dem EU-Agrarfonds wurde entsprechend der Transparenzpflicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 unter der Internetadresse www.agrar-fischereizahlungen .de veröffentlicht. b) Mit welcher Begründung erfolgte die Zahlung dieser Zuschüsse? Die Firma BTZ wurde im Rahmen der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß der Marktstrukturverbesserungsrichtlinie vom 01.06.2007 Nr. M-7601-825 gefördert. Grundlage dieser Förderung ist die ELER-Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds. Zweck der Zuwendung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft durch die Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu dient die Zwiebeltrocknungsanlage. Sie eröffnet neue Marktchancen für den Zwiebelanbau und erschließt zusätzliche Absatzchancen für die bäuerlichen Betriebe. Insgesamt wird der Zwiebelanbau in Bayern gestärkt. 2. Handelt es sich dabei um ein privilegiertes Bauvorhaben ? Es wurde keine, insbesondere keine landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB angenommen. 3. a) Welche Auswirkungen hat die Einstufung des Betriebs als Pilotprojekt? Eine bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Definition des Begriffs „Pilotprojekt“ existiert nicht. Auch als Anlage nach § 1 Abs. 6 der 4. BlmSchV (Anlagen , soweit sie der Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Einsatzstoffe, Brennstoffe, Erzeugnisse oder Verfahren im Labor- oder Technikumsmaßstab dienen) wurde die Zwiebeltrocknungsanlage der Firma BTZ nicht eingestuft. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4841 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4841 b) Nach welchen gesetzlichen Grundlagen wurde der Betrieb zertifiziert, da die BTZ GmbH als Pilotprojekt eingestuft wurde? Der Betrieb war kein „Pilotprojekt“ (siehe Antwort zu Frage 3 a. Eine Zertifizierung des Betriebes erfolgte nicht. 4. a) Wieso wurde die Geruchsimmissionsrichtline – GIRL – des Landes Nordrhein-Westfalen als Vergleichsnorm herangezogen? Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) enthält keine Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen. Die Geruchsimmissionsrichtlinie des Landes NordrheinWestfalen (GIRL) ist die einzige bundesweit anerkannte Richtlinie, die Regelungen zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen enthält. Sie wurde den nachgeordneten Behörden als Erkenntnisquelle für den Vollzug übermittelt. b) An welche Imissionsschutzwerte muss sich der Betrieb halten? c) Wie wird die Geruchsbelastung gemessen und bestimmt ? Die Fragen 4 b und 4 c werden zusammen beantwortet: Als Maß für die Beurteilung von Geruchsimmissionen nennt die GIRL die sogenannte Geruchshäufigkeit. Für die Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen, das heißt das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen, werden in der GIRL in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten Immissionswerte als regelmäßiger Maßstab für die zulässige Geruchsimmission oder zulässige Geruchshäufigkeit festgelegt. Dabei werden alle Gerüche, die einer Anlage zuzuordnen sind, betrachtet. Nach der GIRL sind zulässig: – 10 % der Jahresstunden mit Geruch in Wohn- und Misch- gebieten (Immissionswert 0,10), – 15 % der Jahresstunden mit Geruch in Dorf-, Gewerbe- und Industriegebieten (Immissionswert 0,15). Die Ermittlung der Geruchshäufigkeit erfolgt entweder über eine Ausbreitungsrechnung nach dem Referenzmodell AUSTAL 2000 oder über eine Rasterbegehung durch Probanden zur olfaktometrischen Ermittlung der Geruchsimmission. Für den Betrieb im derzeitigen Umfang ist nicht davon auszugehen, dass die Firma BTZ schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG verursacht. Zur Bewertung der Emissionen sonstiger Inhaltsstoffe wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 5. Besteht mittel- und langfristig die Gefahr der Belastung der Umwelt und der Argrarflächen durch die im Ausstoß enthaltenen ätherischen Öle? 6. Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Produkte in der Umgebung? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet: Eine Gefahr der Belastung der Umwelt und der Agrarflä- chen durch die Emission der in den Zwiebeln enthaltenen ätherischen Öle besteht nicht. Ätherische Öle sind mit ca. 0,005–0,015 Gewichts-% in der Zwiebel Allium cepa enthalten. Mit den technischen Parametern der Anlage zu Durchsatz, Abgasvolumenstrom , Kaminhöhe und Abgasaustrittsgeschwindigkeit lässt sich die mittlere Immissionskonzentration auf weniger als 0,7 µg/m³ abschätzen. Nimmt man näherungsweise an, dass diese Immission innerhalb des hilfsweise nach der TA Luft zu berechnenden Beurteilungsgebietes auftrifft, so errechnet sich daraus eine mittlere Deposition von ca. 120 µg/(m²·d). Die Bestandteile der ätherischen Öle sind zudem biologisch oder durch Photooxidation leicht abbaubar, so dass eine Anreicherung im Boden ausgeschlossen werden kann. Es sind deshalb keine schädlichen Auswirkungen auf den Boden oder landwirtschaftliche Produkte zu erwarten . 7. a) Wie viele Arbeitsplätze wurden durch den Betrieb geschaffen? Die Zahl der insgesamt neu geschaffenen Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens „Bayerische Trockenzwiebel GmbH“ ist schwer zu beziffern. Es liegen keine Daten vor, wie viele Arbeitsplätze in den Bereichen Anbau, Ernte, Vermarktung oder eventuell Transport direkt oder indirekt der Neugründung zuzurechnen sind. In der Produktionsanlage in Alteglofsheim sind ca. 20 Arbeitnehmer eingesetzt. b) Welcher Art sind diese Arbeitsplätze (Vollzeit, Teilzeit , Saisonarbeit)? Im Hinblick auf schutzwürdige Belange des betroffenen Unternehmens wird von einer öffentlichen Beantwortung dieser Frage abgesehen. c) Welche Arbeitsschutzbestimmungen gelten in diesem Betrieb? Für die Beschäftigten der Firma BTZ gelten dieselben Arbeitsschutzbestimmungen wie in jedem anderen Betrieb des Handels, des Handwerks oder der industriellen Fertigung.