Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.11.2014 Flächenverbrauch in Welden Durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilfläche Flur Nummer 1693, Gemarkung Welden, wurde einem Viehhandelsbetrieb erlaubt, außerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes in einem Sondergebiet eine Niederlassung einzurichten. Da bereits ein für Handelsbetriebe taugliches Gewerbegebiet besteht, handelt es sich meines Erachtens bei der Genehmigung für den Viehhandelsbetrieb um eine Verwaltungshandlung, die den Zielen der Landes- und Regionalplanung zuwiderläuft und die unnötig unbebaute Fläche verschwendet. Darum frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der jährliche Flächenverbrauch des Landkreises Augsburg? 2. a) Inwiefern unterscheidet sich das für den Viehhandelsbetrieb ausgewiesene Sondergebiet wesentlich vom in Welden bereits bestehenden Gewerbegebiet? b) Welche Punkte sprechen gegen die Ansiedlung eines Viehhandelsbetriebs im bestehenden Gewerbegebiet? 3. a) Wie ist die Versiegelung unbebauter Fläche außerhalb eines für Handel und Gewerbe geeigneten Gewerbegebietes mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar? b) Welche weiteren Strategien hat die Staatsregierung, um unnötigen Flächenverbrauch in Bayern zu vermeiden , nachdem die bisherigen Strategien bislang keinerlei Wirkung zeigen (vgl. aktuelle Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik)? 4. Sieht die Staatsregierung ein Problem bei der Genehmigung einer 800 m von der Wohnbebauung entfernt liegenden Sonderfläche für einen Viehhandelsbetrieb, während für flächenverbrauchsärmere Windkraftanlegen weit höhere Abstandsflächen von der Staatsregierung gefordert werden? 5. a) Wo sollen die Ausscheidungen der Tiere ausgebracht werden? b) Wie stark sind Trinkwasser und Grundwasser in der Region mit Nitraten belastet? c) Wie wirkt sich der geplante Bau des Viehhandelsbetriebes auf den Hochwasserschutz im Laugnatal aus? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.12.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch ist der jährliche Flächenverbrauch des Landkreises Augsburg? Die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr betrug im Jahr 2013 im Landkreis Augsburg 119,3 ha. 2. a) Inwiefern unterscheidet sich das für den Viehhandelsbetrieb ausgewiesene Sondergebiet wesentlich vom in Welden bereits bestehenden Gewerbegebiet ? In Welden wurde nach Mitteilung des Landratsamts Augsburg entgegen der Annahme in der Anfrage bisher noch kein Sondergebiet für den Viehhandelsbetrieb ausgewiesen. Vielmehr befindet sich das Flächennutzungsplanverfahren noch in einem Anfangsstadium. Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss des Marktes Welden hat am 29.07.2014 bisher erst den Planaufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das in der Schriftlichen Anfrage angesprochene Grundstück Fl.Nr. 1693, Gemarkung Welden, beschlossen. Für die auch nach Auffassung des Landratsamts Augsburg für die Festsetzung des geplanten Sondergebiets erforderliche und vom Markt auch beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplans wurden überhaupt noch keine Verfahrensschritte eingeleitet. Da der bauleitplanerisch zu bestimmende, konkrete Inhalt des Sondergebiets somit noch nicht feststeht, kann die Frage nach den Unterschieden zwischen einem Gewerbegebiet und einem Sondergebiet nur abstrakt beantwortet werden: – Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 Baunutzungsverordnung). Zulässig sind hier die in § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung im Einzelnen aufgeführten Nutzungskategorien, d. h. neben Gewerbebetrieben auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Im jeweiligen Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden können die in § 8 Abs. 3 BauNVO genannten Nutzungskategorien. Von dieser Befugnis hat der Markt Welden in seinem am 15.12.2000 bekannt gemachten Bebauungsplan für das in der Anfrage genannte „Gewerbegebiet Haldenloh II“ Gebrauch gemacht und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2015 17/4843 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4843 demzufolge Wohnungen für den Betriebsinhaber und für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen (soweit für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich) ausnahmsweise zugelassen. – Ein Sondergebiet unterscheidet sich vom Gewerbegebiet – wie auch von anderen Gebietstypen der BauNVO – dadurch , dass hier die planende Gemeinde (in Abweichung von der sonstigen Regelungssystematik der BauNVO) Zweckbestimmung und Art der Nutzung selbst im Bebauungsplan festsetzen kann und muss. b) Welche Punkte sprechen gegen die Ansiedlung eines Viehhandelsbetriebs im bestehenden Gewerbegebiet ? Die Punkte, die gegen die Ansiedlung eines Viehhandelsbetriebs in dem Gewerbegebiet sprechen, können ggf. Gegenstand einer Alternativenprüfung im vorgenannten Flächennutzungsplanverfahren sein. Das Landratsamt Augsburg als für die Flächennutzungsplanänderung zuständige Genehmigungsbehörde hat hierzu mitgeteilt, dass daher nach seiner Auffassung die Prüfung von Alternativstandorten noch in den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans aufzunehmen sein wird (vgl. auch Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c BauGB, wonach der Umweltbericht im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auch die „in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten “ beinhaltet). Ohne den dafür vorgesehenen (Bauleitplan-)Verfahren vorzugreifen, teilte das Landratsamt Augsburg in diesem Zusammenhang mit, dass die Problematik insbesondere im Bereich der Immissionsbeeinträchtigungen liegen dürfte: Die Umsiedlung des bestehenden Viehhandelsbetriebs ist danach u. a. wegen der notwendigen nächtlichen Betriebszeiten , also der Anlieferung/Abholung der Tiere auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie der mit dem Betrieb einhergehenden Lärm- und Geruchsimmissionen erforderlich. Beim derzeitigen Standort des Betriebs im Ortsteil Reutern liegen massive Nachbarbeschwerden vor. Im o. a. Gewerbegebiet wurden entsprechend der oben dargestellten Ausnahmeregelungen im Bebauungsplan Betriebsleiterwohnungen/-häuser errichtet. Der Nachtbetrieb des Viehhandels könnte mit dieser zugelassenen Wohnnutzung immissionsschutzfachlich nicht vereinbar sein. 3. a) Wie ist die Versiegelung unbebauter Fläche außerhalb eines für Handel und Gewerbe geeigneten Gewerbegebietes mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar? Die Landesplanung setzt als überörtliche und überfachliche Planungsebene einen Rahmen für die räumliche Entwicklung Bayerns. Gemeinden müssen die im Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen festgelegten Ziele der Raumordnung in ihrer Bauleitplanung beachten. Darüber hinaus gilt die kommunale Planungshoheit. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern fordert einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Potenziale der Innenentwicklung müssen vorrangig genutzt werden. Die Regierung von Schwaben hat zu der gegenständlichen Planung in Welden als Träger öffentlicher Belange aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht abschließend Stellung genommen. Dieser Prüfung kann nicht vorgegriffen werden. b) Welche weiteren Strategien hat die Staatsregierung , um unnötigen Flächenverbrauch in Bayern zu vermeiden, nachdem die bisherigen Strategien bislang keinerlei Wirkung zeigen (vgl. aktuelle Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik)? Allgemeines Flächensparen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur Städte und Gemeinden, sondern alle gesellschaftlichen und politischen Akteure fordert. Die Bayerische Staatsregierung legt daher besonderen Wert auf eine Unterstützung der Kommunen durch eine kostenlose Bereitstellung von Flächensparinstrumenten und auf die Bildung von Bewusstsein für die Notwendigkeit des Flächensparens. In den einzelnen Sektoren konnten bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden. Bündnis zum Flächensparen 2003 wurde das „Bündnis zum Flächensparen“ als bundesweit erste derartige Initiative gegründet, die mittlerweile 53 Bündnispartner vereinigt, neben der Staatsregierung beteiligen sich kommunale Spitzenverbände, Kirchen, Universitäten , Architektenkammer, Planer, Bauindustrieverband, Umweltverbände und Unternehmen. Das Bündnis ist eine Informationsplattform zum Thema Flächensparen in Bayern und unternimmt eigene Aktivitäten, wie eine bereits in allen Regierungsbezirken gezeigte Flächensparausstellung. Bayerisches Flächensparforum 2015 in Bad Reichenhall Eine Aktion des Bündnisses zum Flächensparen ist das Bayerische Flächensparforum − eine Wissens- und Informationsplattform für aktuelle Projekte, innovative Studien und Ideen sowie Aktivitäten des Bündnisses zum Flächensparen , das den Informationsaustausch von Fachleuten, Gemeinden und Planern ermöglicht. Das nächste Bayerische Flächensparforum findet am 07./08.10.2015 in Bad Reichenhall in Kooperation mit Österreich statt. Schwerpunkte des Forums werden die Themen Innenentwicklung in Zusammenhang mit Baulandmobilisierung. Fortbildungsangebote Um die Träger der kommunalen Planungshoheit für das Thema „Flächenmanagement und Innenentwicklung“ zu sensibilisieren, bieten das Umwelt- und das Innenministerium Vorträge hierzu an. Dies ist eine weitere Aktion des Bündnisses zum Flächensparen, die 2014 gestartet und zukünftig fortgesetzt wird – beispielsweise mit Vorträgen innerhalb des Seminarprogramms des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs zur Schulung von neu gewählten Bürgermeistern /Bürgermeisterinnen und Gemeinderäten. Flächenmanagement Modellprojekte haben gezeigt, dass in den Kommunen vielfach genügend Innenentwicklungspotenziale bestehen, um Wohnbaulandbedarf möglichst ohne neue Flächeninanspruchnahme zu befriedigen. 2009 wurde allen Kommunen vom StMUV und dem StMI die kostenlose Flächenmanagement -Datenbank (FMD) zur Verfügung gestellt, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die FMD – eine Aktion des Bündnisses zum Flächensparen – ist ein umfassendes Werkzeug zur Erhebung des Innenentwicklungspotenzials und auch für die weiteren Schritte zur Umsetzung der kommunalen Innenentwicklung wie z. B. die Eigentümeransprache . Drucksache 17/4843 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die FMD wird in regelmäßigen Abständen technischen und praktischen Erfordernissen angepasst, mit dem Ziel, einen möglichst flächendeckenden Einsatz in Bayern zu erreichen . Sie wird auch in Zukunft ein wichtiges und probates Mittel darstellen, der Flächenausweisung auf der „grünen Wiese“ entgegenzuwirken. FolgekostenSchätzer Ebenfalls kostenlos wurde allen bayerischen Kommen ein „FolgekostenSchätzer“ und eine Begleitbroschüre zur Verfügung gestellt, um die Kosten der Außenentwicklung transparenter zu machen und so den Kommunen die finanziellen Vorteile der Innenentwicklung aufzuzeigen. Revitalisierung von Einfamilienhausgebieten In einem Modellprojekt zur Revitalisierung von Einfamilienhausgebieten der 60er- und 70er-Jahre (mit StMI, StMELF und StMAS) werden geeignete Lösungsansätze zu einer Revitalisierung dieser Gebiete erprobt (z. B. Quartierskonzepte entwickeln), um die Überalterung und das Leerfallen dieser Gebiete zu verhindern. Verkehrsflächen Verkehrsträger Straße Die Bayerische Straßenbauverwaltung betreibt die Erhaltung und Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur seit Langem auch vor dem Gesichtspunkt des Flächensparens, wobei dieses Ziel gegen andere – insbesondere dem der Verkehrssicherheit – im Einzelfall umfassend abgewogen werden muss. Der Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur wird oberste Priorität beigemessen. Hierfür wird i. d. R. keine – oder nur sehr geringfügig – neue Fläche in Anspruch genommen. Bei der Weiterentwicklung bzw. Ergänzung der Straßeninfrastruktur wird mit dem Ansatz „Ausbau vor Neubau“ im Rahmen des verkehrlich Umsetzbaren eine möglichst geringe Inanspruchnahme von Flächen erreicht. Zu diesem Ansatz erarbeitete Grundlagen wurden unter anderem in der Veröffentlichung „Kostenbewusstes Planen und Bauen – Planungshilfen für den Umbau einbahniger, nicht oder unzureichend ausgebauter Straßen“ vom Februar 2012 publiziert . Dort heißt es unter anderem, dass „bei einem Umbau (bestandsorientierter Ausbau) von einem deutlichen Kostenvorteil gegenüber einem Aus- oder Neubau auszugehen ist. Dies rechtfertigt auch Einbußen bei der Verkehrsqualität. Darüber hinaus hat dies in der Regel durch den geringeren Eingriff in Natur und Landschaft und die geringere Flächeninanspruchnahme weitere Vorteile.“ Unabhängig davon wurden auch bei der bayerischen Einführung der „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)“ im Oktober 2013 für einzelne Entwurfsbereiche Regelungen vorgegeben, die einen gegenüber der Richtlinie reduzierten Flächenverbrauch verfolgen. So kann bei Straßen bei erwarteter geringer Schwerverkehrsstärke die Breite der Fahrstreifen reduziert werden. Da dies mit erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit verbunden sein kann, ist jedoch gezielt zu prüfen, ob die resultierenden Sicherheitsnachteile vertretbar sind. Verkehrsträger Schiene Beim Verkehrsträger Schiene tritt die Staatsregierung nicht als Bauherr auf, zuständig sind Bund und Bahn. Der Bayerische Staat schafft jedoch Rahmenbedingungen, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten: So hat der Freistaat im Jahr 2013 die Bayerische Kompensationsverordnung erlassen. Die Verordnung regelt Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen einschließlich Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen und zur Bewirtschaftung und Pflege sowie diesbezügliche Standards, die die Höhe der Ersatzzahlungen und das Verfahren zu ihrer Erhebung festlegen. Die Bayerische Staatsregierung setzt klare Signale für die Veränderung des Modal Splits (Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel ) zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schiene. Die Zunahme des Güter- und Personenverkehrs kann allein mit dem Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen weder finanziell noch ökologisch vertretbar bewältigt werden. Deshalb müssen die Strecken effizienter werden. Die Leistungssteigerung von bestehenden Strecken – durch moderne Leitund Sicherungstechnik, gezielte Kapazitätserweiterungen wie Mehrgleisigkeiten und insbesondere durch die Elektrifizierung des Schienennetzes – genießt Vorrang gegenüber dem Neubau von Strecken. Dies leistet sowohl direkt als auch indirekt – durch die Verkehrsverlagerung von flächenintensiveren Verkehrsträgern auf die Schiene – einen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Bei Überlegungen zu Trassenverläufen wird – soweit möglich – die Bündelung von Verkehrswegen und damit die Erhaltung unzerschnittener Räume angestrebt. Zahlreiche Güterverkehrszentren und Umschlagterminals sorgen für eine bessere Auslastung der Verkehrsträger und helfen dadurch , Verkehr zu vermeiden. Bauflächen Städtebauförderung Nachhaltige Erneuerungsstrategien zur Schonung von Umwelt und Ressourcen, aber auch Klimaschutz, Energieeffizienz und Ökologie sind langjährige Handlungsfelder der Städtebauförderung. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen schonen die natürlichen Ressourcen am besten, denn sie nutzen das Vorhandene, statt Neues zu beanspruchen. Zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung zählen folgerichtig die Wiedernutzung brachliegender Flächen und leer stehender Bausubstanz ebenso wie die Stabilisierung und Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten. Insbesondere mit dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ und den Förderschwerpunkten „Revitalisierung von Gewerbe- und Industriebrachen“ und „Militärkonversion “ im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms werden Städte und Gemeinden in Bayern bei der Aufbereitung von Leerständen und der Nachnutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen unterstützt. Im Jahr 2014 unterstützt die Städtebauförderung rund 620 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern mit insgesamt rund 195 Millionen Euro Städtebauförderungsmitteln von Bund und Freistaat sowie von der Europäischen Union. Planungszuschüsse Modellhafte städtebauliche Planungen von Kommunen können mit Planungszuschüssen unterstützt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Klimaschutzes spielen die Themen Flächensparen (im Bereich der Baulandausweisung) und Innenentwicklung zentrale Rollen. Auch zukünftig wird das Handlungsfeld flächensparende Siedlungsentwicklung/Innenentwicklung einen Kernbereich für den Einsatz der Planungszuschüsse darstellen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/4843 Ausführliche Informationen und ausgewählte Förderprojekte hierzu finden sich unter http://www.innenministerium.bayern. de/buw/staedtebau/planungszuschuesse/index.php. Bayerische Innenstadtinitiative Zusätzlich zu den Planungszuschüssen wird das Innenministerium mit der alle ein bis zwei Jahre stattfindenden „Bayerischen Innenstadtinitiative“ auch zukünftig die Revitalisierung und Stärkung der Innenstädte und Ortszentren unterstützen. Ziel ist u. a., die verschiedenen Aktivitäten von Staat, Kommunen, Handel und Wirtschaft besser zusammenzuführen . Die Aufrechterhaltung vitaler Orts- und Stadtzentren stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung und Reduzierung des Flächenverbrauchs dar. Planungshilfen für die Bauleitplanung Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium veröffentlicht regelmäßig die Planungshilfen für die Bauleitplanung , in denen aktuelle und praxisnahe Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung der Bauleitpläne gegeben werden. Sie wenden sich in erster Linie an die Gemeinden und die in deren Auftrag tätigen Planungsbüros. In mehreren Kapiteln wird das Thema Flächensparen und Flächenmanagement ausführlich behandelt. Aktionsprogramm „Dorf vital“ Mit dem Aktionsprogramm „Dorf vital“ hat die Bayerische Staatsregierung schon vor Jahren einen Schwerpunkt der Dorferneuerung auf die Innenentwicklung gelegt. Mit der gezielten Förderung der Sanierung und Umnutzung der vorhandenen Bausubstanz, der Bebauung innerörtlicher Baulücken und, soweit erforderlich, auch des Abbruchs und anschließender Neubebauung werden die historisch gewachsenen Altortbereiche erhalten, aufgewertet und belebt. Mit dem Vitalitätscheck 2.0 (VC2.0) stellt die Staatsregierung ein datenbankgestütztes Analyseinstrument kostenlos zur Verfügung, mit dem die bauliche, funktionale und soziale Situation als Basis für die Dorferneuerung, Gemeindeentwicklung und die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) erfasst werden kann. Der VC 2.0 soll Gemeinden und interkommunale Zusammenschlüsse unterstützen, Flächensparpotenziale rasch zu erkennen, um die Siedlungsentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Gesamtentwicklung darauf abstellen zu können. 4. Sieht die Staatsregierung ein Problem bei der Genehmigung einer 800 m von der Wohnbebauung entfernt liegenden Sonderfläche für einen Viehhandelsbetrieb , während für flächenverbrauchsärmere Windkraftanlegen weit höhere Abstandsflächen von der Staatsregierung gefordert werden? Eine Sonderbaufläche für einen Viehhandelsbetrieb ist unabhängig davon zu beurteilen, welche Abstände für Windkraftanlagen gelten. 5. a) Wo sollen die Ausscheidungen der Tiere ausgebracht werden? Anfallende tierische Ausscheidungen, ggf. vermischt mit beim Transport verwendetem Stroh, können grundsätzlich als Wirtschaftsdünger auf geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden. Über die konkrete Ausbringung der Tierausscheidungen sind keine Planungen bekannt. b) Wie stark sind Trinkwasser und Grundwasser in der Region mit Nitraten belastet? Zur Belastung von Trinkwasser und Grundwasser im Landkreis Augsburg mit Nitrat wird anhand der jeweils letzten Ergebnisse von 68 Trinkwasserbrunnen (Rohwasserbeschaffenheit ) und 8 Hauptmessstellen im Landesmessnetz berichtet. Bei den Trinkwasserbrunnen liegen 62 Brunnen (91,2 %) unter 25 mg/l Nitrat und gelten damit als unbelastet. Schwach belastet (Wert > 25,0 mg/l und <= 37,5 mg/l) sind 3 Brunnen (4,4 %). Als stark belastet (Wert > 37,5 mg/l und <= 50,0 mg/l) sind 2 Brunnen (2,9 %) einzustufen. Nur ein Brunnen (1,5 %) liegt mit 60,0 mg/l Nitrat über dem Schwellenwert von 50 mg/l. Dieses Rohwasser wird an den Verbraucher zusammen mit dem Rohwasser eines anderen Brunnens gemischt abgegeben, sodass der Schwellenwert (= Grenzwert nach Trinkwasserverordnung) eingehalten wird. Von den 8 Hauptmessstellen sind 4 (50 %) als unbelastet einzustufen. Weitere 3 (37,5 %) gelten als schwach belastet. An einer Messstelle (12,5 %) wurde ein Wert von 51,0 mg/l Nitrat gemessen. c) Wie wirkt sich der geplante Bau des Viehhandelsbetriebes auf den Hochwasserschutz im Laugnatal aus? Es werden keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz an der Laugna für den Markt Welden erwartet.